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Hierzu ist in dem Flyer "Sicheres Silvesterfeuerwerk. Informationen für den Einzelhandel." des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS) nachzulesen, dass der Verkauf von Feuerwerkskörpern der Kategorie F1 innerhalb und außerhalb von Verkaufsräumen erfolgen darf. Feuerwerkskörper der Kategorie F2 dürfen nur innerhalb von Verkaufsräumen verkauft ...
Stand: 31.12.2024
Dialog: 1103
Der Verkauf von Feuerwerkskörpern kann in Handelsgeschäften erfolgen, die den Verkauf zuvor der zuständigen Arbeitsschutzbehörde (in NRW sind dies die Arbeitsschutzdezernate der Bezirksregierungen und in Hamburg das Amt für Arbeitsschutz) angezeigt haben. Zu den Handelsgeschäften zählen z. B. Schnäppchenmärkte, Lebensmittelgeschäfte, Kaufhäuser usw. Eine Erlaubnis- oder Genehmigungspflicht ...
Stand: 31.12.2024
Dialog: 1102
In dem Flyer "Sicheres Silvesterfeuerwerk. Informationen für den Einzelhandel." des Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein Westfalen ist nachzulesen, dass der Verkauf von Feuerwerkskörpern der Kategorie F1 über das ganze Jahr erfolgen darf. Feuerwerkskörper der Kategorie F2 dürfen nur in der Zeit vom 29. Dezember bis 31. Dezember verkauft werden. Ist der 28. Dezember ...
Stand: 31.12.2024
Dialog: 1106
Nein, der Verkauf aus einem Kiosk heraus ist verboten. Über das entsprechende Verbot informiert auch die von dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen veröffentlichte Broschüre "Sicheres Silvesterfeuerwerk. Informationen für den Einzelhandel.".Wir empfehlen, die weiteren Informationen des Flyers zu nutzen und für eine individuelle Beratung ggf. direkten ...
Stand: 18.12.2018
Dialog: 10017
Beim Verkauf von (Silvester-)Feuerwerk ist vorab zu unterscheiden, um welche Kategorie von pyrotechnischen Gegenständen es sich handelt. Hierbei ist eine Differenzierung zwischen den Kategorien 1 und 2 zu treffen.Bei der Kategorie 1 handelt es sich um Feuerwerkskörper, die eine sehr geringe Gefahr darstellen, einen vernachlässigbaren Schallpegel besitzen und die in geschlossenen Bereichen ...
Stand: 28.12.2023
Dialog: 42669
Die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen, die den Verkauf von Feuerwerkskörpern betreffen, wird von den örtlich zuständigen Arbeitsschutzbehörden (in NRW die Arbeitsschutzdezernate der Bezirksregierungen und in Hamburg das Amt für Arbeitsschutz) überwacht. Für das Abbrennen von Feuerwerkskörpern sind die örtlichen Ordnungsbehörden zuständig. ...
Stand: 18.12.2018
Dialog: 1109
1. Der Unternehmer / Betrieb, der erstmals Kleinstfeuerwerk (Klasse I) und Kleinfeuerwerk (Klasse II) verkaufen will, muss dies mindestens zwei Wochen vor Aufnahme der Verkaufstätigkeit der zuständigen Behörde anzeigen (§ 14 Sprengstoffgesetz, in NRW: Bezirksregierungen). In der Anzeige ist die mit der Leitung des Betriebes, der Zweigniederlassung oder Zweigstelle beauftragte Person anzugeben ...
Stand: 24.03.2025
Dialog: 2283
: Eine für die Lagerung und den Verkauf der Feuerwerkskörper verantwortliche Person muss stets am Verkaufsstand anwesend sein oder ihn, z. B. in einem kleineren Einzelhandelsgeschäft, von der Kasse aus stets in seinem Blickfeld haben. Er hat auch für die Einhaltung des Rauchverbotes Sorge zu tragen und darauf zu achten, dass Feuerwerkskörper der Kategorie 1 nicht an Personen unter 12 Jahren und der Kategorie 2 ...
Stand: 09.10.2019
Dialog: 12372
Nach § 24 i.V.m. § 19 Sprengstoffgesetz obliegt dem Betriebsinhaber (Unternehmer) die Pflicht zur Unterweisung der Beschäftigten. Dabei kann der Unternehmer die Pflicht zur Unterweisung an andere verantwortliche Personen (z. B. Betriebsleiter, interne Aufsichtspersonen) delegieren. Die Unterweisungen dürfen jedoch nur von Personen durchgeführt werden, die mit den Unfall- und Gesundheitsgefahren, d ...
Stand: 24.03.2025
Dialog: 17220
Nach Vollendung des 1. Lebensjahres wird der 1. Geburtstag gefeiert (eigentlich: 1. Wiederkehr des Tages des Geburt). Nach Vollendung des 18. Lebensjahres feiert man seinen 18. Geburtstag. Der Käufer von Feuerwerkskörpern der Klasse II muss daher mindestens 18 Jahre alt, und nicht 19 Jahre alt, sein.Wer beispielsweise am 10. Oktober 2000 geboren ist, hat am 10. Oktober 2018 das 18. Lebensjahr voll ...
Stand: 09.05.2019
Dialog: 2263
., § 4 Abs. 3 der 1.SprengV). Also: Fahrzeugteile mit fest eingebauten pyrotechnischen Gegenständen P1 dürfen auch an/von Privatpersonen erworben und/oder abgegeben werden. Die Weitergabe einzelner pyrotechnischer Gegenstände, die nicht fest eingebaut sind (z. B. einzelner Airbag, einzelner Gurtstraffer), ist nicht zulässig. Der Verkauf an andere Firmen ist analog zu behandeln; einzelne ausgebaute ...
Stand: 09.05.2019
Dialog: 5463
Sofern der Mitarbeiter Airbagmodule regulär aus- bzw. einbaut (Entnahme aus der Original-Verpackung, Ein- bzw. Ausbau des Moduls nach Herstellervorgaben, Rückgabe des Moduls in die Original-Verpackung, Rücksendung der Original-Verpackung an den Hersteller) oder wenn der Mitarbeiter noch original eingebaute Airbagmodule in verschlossenem Fahrzeuginnenraum (Türen und Scheiben verschlossen ...
Stand: 09.05.2019
Dialog: 12185
Gemäß Anlage 7 zum Anhang der Zweiten Verordnung zum Sprengstoffgesetz (2. SprengV) dürfen im "nicht gewerblichen Bereich" in einem "nicht bewohnten Raum" (hier: Keller) eines "Gebäudes mit Wohnraum" (hier: Wohnhaus) max. 10 kg (netto) pyrotechtechnische Gegenstände der Kategorie 1 (vormals Klasse I) aufbewahrt werden.Der von Ihnen beschriebene Kellerraum ist geeignet, wenn er allseitig von angren ...
Stand: 09.05.2019
Dialog: 20875
Diese Frage kann mit den Worten der "Schießstandrichtlinien" vom 23.07.2012 (Bundesanzeiger BAnz AT 23.10.2012 B2)beantwortet werden."10.6.3.3.7 Gewerbsmäßige Reinigung von Schießständen Reinigung von Schießständen durch Fachunternehmen Die gewerbsmäßige Reinigung von Schießständen darf nur von Unternehmen durchgeführt werden, die eine Erlaubnis nach § 7 SprengG für die Reinigung von Schießanlagen ...
Stand: 09.05.2019
Dialog: 28288
oder staatlich anerkannten Lehrgang für die beabsichtigte Tätigkeit durch ein Zeugnis nachweist oderwer eine Prüfung vor der zuständigen Behörde bestanden hat. (...)Zur Qualifikation der Mitarbeiter führt die DGUV Information 209-007 - Fahrzeuginstandhaltung in Kapitel 20 Arbeiten an Airbag- und Gurtstraffersystemen aus:" (...) Arbeiten an den Systemen im Reparaturfall dürfen nur von Personen ...
Stand: 04.04.2023
Dialog: 4137
sowie die Einstellung und Schließung des Betriebes anzuzeigen. Diese Anzeige beinhaltet die Lagerung von Airbag- und Gurtstraffer-Einheiten in "kleinen Mengen".Den Mitarbeitern muss für die Durchführung dieser Tätigkeiten mit einem Zeitumfang von mindestens 6 Stunden folgendes vermittelt werden:- Aufbau und Funktionsweise von Gasgeneratoren, Airbag- und Gurtstraffer-Einheiten,- Charakterisierung der verwendeten ...
Stand: 09.05.2019
Dialog: 20202
Beim Umgang mit Airbags und Gurtstraffern der Kategorie P1 muss der Betriebsinhaber selbst nicht zwangsläufig die „Eingeschränkte Fachkunde“ besitzen, es sei denn, er geht persönlich damit um oder betreibt Verkehr mit diesen.Von Beschäftigten die bestimmungsgemäße Tätigkeiten (z. B. Aufbewahren, Ein- und Ausbau, Verbringen) mit pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie P1 (Airbags und Gurtstraffe ...
Stand: 09.05.2019
Dialog: 745