Ergebnisse 1 bis 20 von 369 Treffern
Nach der neuen Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV wird aus der Tankstelle eine Betankungsanlage, wenn zusätzlich eine Füllanlage auf dem Gelände errichtet wird. Für diese Betankungsanlage ist eine Erlaubnis gem. § 18 Abs. 1 Nr. 8 BetrSichV zu beantragen. Da nur eine Erlaubnis für die gesamte Anlage erteilt wird, kann nur ein Arbeitgeber Antragsteller sein, der muss im Antrag ...
Stand: 26.06.2015
Dialog: 24150
In der Neufassung der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) (2015) sind die Übergangsvorschriften in § 24 geregelt. Der Weiterbetrieb einer erlaubnisbedürftigen Anlage (hier: Betriebstankstelle für LPG) , die vor dem 1. Juni 2015 befugt errichtet und verwendet wurde, ist demnach zulässig. Eine nach "alter" BetrSichV erteilte Erlaubnis gilt unverändert weiter. Erst bei einer Änderung ...
Stand: 11.07.2017
Dialog: 29740
Erlaubnisbedürftig gemäß § 18 Betriebssicherheitsverordnung -BetrSichV- sind Änderungen der Bauart oder der Betriebsweise, welche die Sicherheit der Tankstelle beeinflussen. Die TRBS 1122 konkretisiert, welche Änderungen der Bauart oder der Betriebsweise die Sicherheit der Anlage soweit beeinflussen, dass vor der Änderung eine Erlaubnis erforderlich ist. Im Anhang 1 sind Beispiele ...
Stand: 24.03.2025
Dialog: 23828
. Stoffeigenschaften (entzündbare Flüssigkeit) und einen Flammpunkt von weniger als 23 Grad Celsius haben und es beabsichtigt ist, in den Lagereinrichtungen (Fässern) einen Gesamtrauminhalt von weit mehr als 10 000 Litern zu lagern, bedarf die vorgesehene Lagerung einer Erlaubnis nach § 18 BetrSichV. ...
Stand: 12.04.2017
Dialog: 28808
Zu 1.Für die Dieseltankstelle ist keine Erlaubnis nach § 18 BetrSichV erforderlich, da der Flammpunkt des Dieselkraftstoffes oberhalb von 23 °C beträgt. Nur für Anlagen, bei denen der Flammpunkt der entzündbaren Flüssigkeiten weniger als 23 °C beträgt, benötigen Sie eine Erlaubnis nach § 18 BetrSichV.Zu 2.Ein Explosionsschutzkonzept bzw. ein Explosionsschutzdokument ist ebenfalls hinsichtlich ...
Stand: 14.02.2018
Dialog: 42196
Betankungsanlagen, hier Tankstellen, gehören zu den überwachungsbedürftigen Anlagen nach der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV. Diese müssen gemäß § 15 BetrSichV nach dem Stand der Technik montiert, installiert und betrieben werden und sind zudem, wenn es sich um eine Tankstelle für Benzin handelt, gemäß § 18 BetrSichV erlaubnisbedürftig. Die grundsätzlich von Ihnen beschriebene Anlage ...
Stand: 16.02.2019
Dialog: 23118
Die Abgabe von Flüssiggas an Flüssiggastankstellen in wiederbetankbaren Gasflaschen (Druckgasflaschen) ist nicht zulässig.Entsprechend § 18 Abs. 1 Nr. 3 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sind Flüssiggastankstellen erlaubnispflichtige Anlagen zum Befüllen von Fahrzeugen mit Flüssiggas zur Verwendung als Treib- oder Brennstoff (Gasfüllanlage). Nur diese Betriebsweise wird von der Erlaubnis ...
Stand: 02.12.2020
Dialog: 43352
In der Technische Regel für Gefahrstoffe- TRGS 509 "Lagern von flüssigen und festen Gefahrstoffen in ortsfesten Behältern sowie Füll- und Entleerstellen für ortsbewegliche Behälter" Nr. 2 Abs. 8 wird beschreiben, was unter Transportbehälter im Sinne des § 18 Abs. 1 Nr. 5 Betriebssicherheitsverordnung zu verstehen ist:"(8) Ortsbewegliche Behälter im Sinne dieser TRGS sind dazu bestimmt, dass in ihn ...
Stand: 08.12.2020
Dialog: 43358
. 1 Nr. 2 Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV).Im Umkehrschluss bedeutet dies eindeutig, dass wenn entweder die Füllkapazität der Anlage 10 kg/h nicht überschreitet, dass eine Abgabe auch an Dritte zulässig ist, ohne dass diese Anlage zu einer genehmigungspflichtigen, überwachungsbedürftigen Anlage wird.Das Gleiche gilt, wenn die Anlage hinsichtlich ihrer Füllkapazität im Stande ist mehr ...
Stand: 24.02.2023
Dialog: 43777
. von einer Erlaubnis abgesehen werden. Dies sollte aber in jedem Fall in Absprache zwischen dem Betreiber und der Aufsichtsbehörde (in NRW: der Bezirksregierung) geklärt werden. ...
Stand: 22.05.2019
Dialog: 4807
der Gefährdungsbeurteilung auch zur mindestens redaktionellen Anpassung der zugehörigen Dokumentation sowohl der Gefährdungsbeurteilung nach GefStoffV, aber auch der erforderlichen Festlegung der zugehörigen Arbeitsmittel-Prüfungen, nebst Prüfanlass, Prüftiefe und zur Prüfung befähigten Person nach Betriebssicherheitsverordnung -BetrSichV-, führen wird. ...
Stand: 30.08.2015
Dialog: 24644
Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) gilt für die Verwendung von Arbeitsmitteln. Arbeitsmittel sind Werkzeuge, Geräte, Maschinen oder Anlagen, die für die Arbeit verwendet werden, sowie überwachungsbedürftige Anlagen.In der LV 35 "Leitlinien zur Betriebssicherheitsverordnung", lässt sich zu der Frage "Gehören Gebäudebestandteile oder Einrichtungen in Gebäuden zu den Arbeitsmitteln ...
Stand: 04.04.2025
Dialog: 42256
Aerosolpackungen werden im allgemeinen Sprachgebrauch als Sprühdosen oder Spraydosen bezeichnet. Es handelt sich um ortsbewegliche Behälter, die oftmals auch entzündbare Flüssigkeiten enthalten.Die Erlaubnispflicht nach § 18 Abs. 1 Nr. 4 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) für Lageranlagen, in denen entzündbare Flüssigkeiten mit einem Gesamtrauminhalt von mehr als 10.000 Liter gelagert ...
Stand: 09.07.2022
Dialog: 43680
Anforderungen an die Montage, Installation und den Betrieb von Gasfüllanlagen im Sinne von § 18 Absatz 1 Nummer 3 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sind in der Technischen Regel für Betriebssicherheit TRBS 3151 "Vermeidung von Brand-, Explosions- und Druckgefährdungen an Tankstellen und Gasfüllanlagen zur Befüllung von Landfahrzeugen" enthalten.Bei Einhaltung der Technischen Regel ...
Stand: 16.02.2021
Dialog: 43339
Werden Privatgeräte als Arbeitsmittel verwendet, fallen sie in den Anwendungsbereich der Betriebssicherheitsverordnung -BetrSichV -. Somit gilt formal neben den von Ihnen angesprochenen Paragraphen der BetrSichV u.a. auch § 5 (4): "Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass Beschäftigte nur die Arbeitsmittel verwenden, die er ihnen zur Verfügung gestellt hat oder deren Verwendung er ihnen ...
Stand: 07.01.2017
Dialog: 28166
Prüfungen und Instandhaltungsmaßnahmen in explosionsgefährdeten Bereichen sind Tätigkeiten an überwachungsbedürftigen Anlagen, siehe Abschnitt 3 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Für die überwachungsbedürftigen Anlagen gelten besondere Prüfpflichten und für die in § 18 BetrSichV genannten Anlagen eine Erlaubnispflicht. Von diesen Anlagen kann eine besondere Gefährdung ausgehen ...
Stand: 17.12.2018
Dialog: 42540
Die Prüfung von Arbeitsmitteln (wie z. B. Hubwagen) richtet sich grundsätzlich nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Gemäß § 3 Abs. 6 BetrSichV hat der Arbeitgeber Art und Umfang erforderlicher Prüfungen von Arbeitsmitteln sowie die Fristen von wiederkehrenden Prüfungen nach § 14 BetrSichV zu ermitteln und festzulegen. Zur Aufzeichnung und Aufbewahrung steht im § 14 Abs. 7 ...
Stand: 21.04.2017
Dialog: 2726
Nein, eine Fahrtreppe fällt nicht in den Anwendungsbereich der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), sondern in den Bereich der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV).Die Anforderungen ergeben sich aus der Nummer 1.8 des Anhangs der ArbStättV und dem Punkt 4.8 der ASR A1.8 "Verkehrswege".Hinweis:Auf die Frage A 2.1 zu § 2 Abs. 1 „Gebäudebestandteile / Einrichtungen“ der LV 35 "Leitlinien ...
Stand: 12.06.2023
Dialog: 42711
Nein, es besteht für den Betreiber einer Aufzugsanlage keine Möglichkeit die Prüffrist eigenständig zu verlängern.Die Prüfungspflichten von überwachungsbedürftigen Anlagen sind in Abschnitt 3 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) (§ 15 "Prüfung vor Inbetriebnahme und vor Wiederinbetriebnahme nach prüfpflichtigen Änderungen" und § 16 "Wiederkehrende Prüfung") genannt.Zu Aufzugsanlage ...
Stand: 25.09.2020
Dialog: 43202
Auf der Internetseite www.sichere-schule.de ist hierzu Folgendes nachzulesen:"Schultafeln sind regelmäßig, mindestens jährlich, durch einen Sachkundigen zu prüfen und bei Bedarf instand zu setzen. Dies sollte auch dokumentiert werden. Hilfe zur Umsetzung dieser Vorgaben befindet sich in der Schrift „Sichere Schultafeln“." ...
Stand: 15.03.2021
Dialog: 43488