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Gemäß Nummer 4.1 Absatz 2 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) sind Waschräume mit einer ausreichenden Anzahl geeigneter Duschen zur Verfügung zu stellen, wenn es die Art der Tätigkeit oder gesundheitliche Gründe erfordern. Die Pathologie zählt zu Tätigkeiten, bei denen ein Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen stattfindet. Die Anforderungen der Biostoffverordnung (BioStoffV) und ...
Stand: 08.08.2017
Dialog: 5294
Nach der Nummer 4.1 Absatz 3 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) hat der Arbeitgeber geeignete Umkleideräume zur Verfügung zu stellen, wenn die Beschäftigten bei ihrer Tätigkeit besondere Arbeitskleidung tragen müssen und es ihnen nicht zuzumuten ist, sich in einem anderen Raum umzukleiden. Umkleideräume sind für Männer und Frauen getrennt einzurichten oder es ist eine getrennte N ...
Stand: 08.08.2017
Dialog: 5202
Nach der Nummer 4.1 Absatz 3 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) hat der Arbeitgeber geeignete Umkleideräume zur Verfügung zu stellen, wenn die Beschäftigten bei ihrer Tätigkeit besondere Arbeitskleidung tragen müssen und es ihnen nicht zuzumuten ist, sich in einem anderen Raum umzukleiden. Umkleideräume sind für Männer und Frauen getrennt einzurichten oder es ist eine getrennte N ...
Stand: 08.08.2017
Dialog: 3564
In der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) ist unter § 4 Abs. 2 folgendes nachzulesen: "Der Arbeitgeber hat dafür zur sorgen, dass Arbeitsstätten den hygienischen Erfordernissen entsprechend gereinigt werden. Verunreinigungen und Ablagerungen, die zu Gefährdungen führen können, sind unverzüglich zu beseitigen." Zur Häufigkeit oder Art der Reinigung werden im § 4 Abs. 2 ArbStättV keine näheren Ang ...
Stand: 08.08.2017
Dialog: 4438
Nach der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) sollen Umkleide- und Waschräume für Frauen und Männer getrennt sein. Für Jugendliche und Erwachsene getrennte Umkleide- und Waschräume werden nicht gefordert. ...
Stand: 08.08.2017
Dialog: 1768
Nach Nummer 4.1 Absatz 2 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) hat der Arbeitgeber – wenn es die Art der Tätigkeit oder gesundheitliche Gründe erfordern – Waschräume zur Verfügung zu stellen. Weiterhin ist hier noch folgendes nachzulesen: "Diese sind für Männer und Frauen getrennt einzurichten oder es ist eine getrennte Nutzung zu ermöglichen. Bei Arbeiten im Freien und auf Baustell ...
Stand: 08.08.2017
Dialog: 2596
Im Anhang der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) unter der Nummer 4.1 ist folgendes nachzulesen: "(1) Der Arbeitgeber hat Toilettenräume zur Verfügung zu stellen. Toilettenräume sind für Männer und Frauen getrennt einzurichten oder es ist eine getrennte Nutzung zu ermöglichen. Toilettenräume sind mit verschließbaren Zugängen, einer ausreichenden Anzahl von Toilettenbecken und Handwaschgelegenhei ...
Stand: 21.07.2017
Dialog: 29841
Das Üben der Inhalte des Flucht- und Rettungsplanes soll sicherstellen, dass einerseits dem Personal die Inhalte bekannt sind und andererseits das Zusammenspiel der Einzelmaßnahmen überprüft wird. Daher ist bei den Übungen auszuwerten, ob die vorgegebenen Maßnahmen in dem erwarteten Umfang durchgeführt wurden. Soweit aus betrieblichen Gründen einzelne Maßnahmen nicht zu Übungszwecken durchgeführt ...
Stand: 20.07.2017
Dialog: 3268
Eine schwarz-weise Kennzeichnung für Gefahrenstellen ist in Deutschland nicht gebräuchlich. Es erfolgt im Regelfall eine Kennzeichnung mit abwechselnd schwarzen und gelben oder durch abwechselnd rote und weiße Streifen. Unter der Nummer 1.3 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) ist folgendes nachzulesen: "(1) Unberührt von den nachfolgenden Anforderungen sind Sicherheits- und Gesund ...
Stand: 19.07.2017
Dialog: 29816
Grundsätzliche Anforderungen an das Betreiben von Arbeitsstätten ergeben sich aus der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) mit Ihrem Anhang. Danach hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass Arbeitsstätten so eingerichtet und betrieben werden, dass von ihnen keine Gefährdungen für die Sicherheit und die Gesundheit der Beschäftigten ausgehen. Im Anhang der ArbStättV wird unter Punkt 1.3 näher auf di ...
Stand: 18.07.2017
Dialog: 26761
Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) gilt für das Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten. Arbeitsstätten sind Orte in Gebäuden oder im Freien, die sich auf dem Gelände eines Betriebes oder einer Baustelle befinden und die zur Nutzung für Arbeitsplätze vorgesehen sind bzw. andere Orte in Gebäuden oder im Freien, die sich auf dem Gelände eines Betriebes oder einer Baustelle befinden, sofern ...
Stand: 18.07.2017
Dialog: 19564
Grundsätzlich muss hier zwischen zwei unterschiedlichen Rechtsbereichen unterschieden werden. Zum einen das Bauordnungsrecht (hier: BauO NRW und IndBauRL) und zum anderen das Arbeitsschutzrecht (hier: Arbeitsstättenverordnung -ArbStättV-, ASR A2.3). In § 3a der ArbStättV läßt sich nachlesen, dass soweit in anderen Rechtsvorschriften, insbesondere dem Bauordnungsrecht der Länder, Anforderungen gest ...
Stand: 18.07.2017
Dialog: 19501
Die ausgelagerten Bezirksdienstbüros einer Polizeibehörde fallen unter den Regelungsbereich der Arbeitsstättenverordnung. Der Anwendungsbereich der Arbeitsstättenverordnung erstreckt sich, mit einzelnen Ausnahmen, auf alle Arbeitsstätten die dem Rechtsbereich des Arbeitsschutzgesetzes unterliegen. Ein Bezirksdienstbüro ist eine Organisationseinheit der Polizeiverwaltung. Hierbei ist es unerheblich ...
Stand: 18.07.2017
Dialog: 13426
Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) dient der Sicherheit und dem Gesundheitsschutz der Beschäftigten beim Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten (§ 1 ArbStättV). Die ArbStättV definiert unter § 2 den Begriff der Arbeitsstätte: "(1) Arbeitsstätten sind: 1. Arbeitsräume oder andere Orte in Gebäuden auf dem Gelände eines Betriebes, 2. Orte im Freien auf dem Gelände eines Betriebes, 3. Orte ...
Stand: 13.07.2017
Dialog: 14431
Für Ausbildungswerkstätten, in denen Auszubildende tätig werden, ist das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) in Verbindung mit der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) sowie dem zugehörigen Regelwerk anzuwenden (nicht abschließend). Die zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten sind Beschäftigte im Sinne von § 2 Abs. ...
Stand: 13.07.2017
Dialog: 13364
Ein Sanitätsraum kann nicht gleichzeitig als Büroraum genutzt werden. Grundsätzlich Anforderungen an Erste-Hilfe-Räume finden sich unter der Nummer 4.3 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Konkretisiert werden diese in der ASR A4.3"Erste-Hilfe-Räume, Mittel und Einrichtungen zur Ersten Hilfe". Demnach handelt es sich bei Erste-Hilfe-Räumen und vergleichbaren Einrichtungen, z. B. E ...
Stand: 13.07.2017
Dialog: 12920
Nach der ASR A1.3 "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung" Abschnitt 5.2 "Hindernisse und Gefahrstellen" ist die Kennzeichnung von Hindernissen und Gefahrstellen durch gelbschwarze oder rot-weiße Streifen deutlich erkennbar und dauerhaft auszuführen. Die Gelb-schwarze Streifen sind vorzugsweise für ständige Hindernisse und Gefahrstellen zu verwenden (z. B. Stellen, an denen besondere Gefa ...
Stand: 13.07.2017
Dialog: 12293
Das deutsche Institut für Normung gibt unter www.din.de eine Erläuterung bezüglich der Rechtsverbindlichkeit von Normen.Zitat:"Die Anwendung von DIN-Normen ist grundsätzlich freiwillig. Erst wenn Normen zum Inhalt von Verträgen werden oder wenn der Gesetzgeber ihre Einhaltung zwingend vorschreibt, werden Normen bindend. Daneben helfen sie im Fall einer möglichen Haftung: Wer DIN-Normen – als aner ...
Stand: 12.07.2017
Dialog: 11796
Vorliegend wird davon ausgegangen, dass es sich hier um Privatwohnungen in normalen Wohnhäusern handelt. In diesem Falle ist davon auszugehen, dass diese keine Arbeitsstätten im Sinne der Arbeitsstättenverordnung sind. Hierzu führt die Kommentierung "Arbeitsstätten" von Opfermann, Streit, Tannenhauer, ISBN 978-3-7719-1448-6, aus: "Dagegen ist es nicht möglich, den Begriff des Betriebsgeländes auch ...
Stand: 12.07.2017
Dialog: 13059
Hochspannungsmaste, auf denen "durch Beschäftigte" eines Betriebes, z. B. Energieversorgungsunternehmen oder Netzbetreiber gearbeitet wird, fallen unter die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Grundlage der Arbeitsstättenverordnung ist das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG). Das ArbSchG dient dazu, Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit durch Maßnahmen des Arbeitsschutzes z ...
Stand: 12.07.2017
Dialog: 12100