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In der TRGS 510 "Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern" ist zu dieser Thematik folgendes nachzulesen:Unter Nummer 4.1"(4) Ob neben einem Gefahrstoff weitere (Gefahr-)Stoffe/Chemikalien/Materialien in einem Lager gelagert werden dürfen, ist nach den Regeln in den folgenden Nummern und insbesondere der Nummer 7 sowie den Angaben im Sicherheitsdatenblatt zu prüfen."Unter Nummer 4.2" ...
Stand: 01.04.2019
Dialog: 42658
Die Technische Regel für Gefahrstoffe „Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern“ (TRGS 510) gilt für das Lagern von Gefahrstoffen im Sinne des § 2 Absatz 6 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV). Sie gilt nicht für das Bereithalten ortbeweglicher Druckgasbehälter (Punkt 1 Absatz 4 der TRGS 510).Das Bereithalten ortsbeweglicher Druckgasbehälter ist in der Technischen Regel „Ortsbewegliche ...
Stand: 21.03.2019
Dialog: 42642
Grundsätzlich sind gemäß TRGS 510 die Schutzmaßnahmen nach Nummer 4.2 bei der Lagerung von Gefahrstoffen immer anzuwenden (Nummer 4.1 Absatz 2 der TRGS 510). Dazu gehört auch der von Ihnen genannte Absatz 10.Der Absatz 10 bezieht sich auf flüssige Gefahrstoffe. Das bedeutet, wenn sich in der Aerosolpackung ein flüssiger Gefahrstoff befindet, ist auch eine Auffangeinrichtung vorzusehen. Dabei muss ...
Stand: 19.03.2019
Dialog: 42634
Grundsätzlich sind für die Lagerung von Gefahrstoffen die Grundsätze nach Nr. 4.1 der TRGS 510 und auch die allgemeinen Schutzmaßnahmen nach Punkt 4.2 anzuwenden. Unter Punkt 4.2 Abs. 8 der TRGS 510 ist folgendes nachzulesen:"Werden angebrochene Gebinde gelagert, ist die tatsächliche Lagermenge bei der Berechnung des gesamten gelagerten Volumens heranzuziehen. Abweichend von Satz 1 ist bei entzünd ...
Stand: 04.01.2019
Dialog: 25674
Es ist richtig, dass die TRGS 509 nur allgemein festlegt, dass der maximale Füllungsgrad des Behälters festzulegen ist. Die Anforderungen aus der TRbF 20 waren hier konkreter. Die TRbF 20 galt aber in der Vergangenheit nur für brennbare Flüssigkeiten im Sinne der VbF. Diese mussten nicht zwangsläufig auch giftig oder ätzend sein. Im Übrigen ist die TRbF 20 nicht mehr als staatliches Regelwerk gült ...
Stand: 12.12.2018
Dialog: 42534
In Fragen der Zusammenlagerung sind zunächst die Angaben des Sicherheitsdatenblattes des angefragten Gefahrstoffes zu Rate zu ziehen. Dort sollten Sie in Abschnitt 7 Schutzmaßnahmen bzw. Anforderungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten, sprich zur Zusammenlagerung mit anderen Stoffen, finden. Idealerweise ist auf dem Sicherheitsdatenblatt die Lagerklasse benannt, ...
Stand: 05.10.2018
Dialog: 42466
Nach Nummer 7 Absatz 3 der ASR A1.3 „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung“ sind Orte, Räume oder umschlossene Bereiche (z. B. Schränke), die für die Lagerung erheblicher Mengen gefährlicher Stoffe oder Zubereitungen verwendet werden, mit einem geeigneten Warnzeichen nach Anhang 1 der ASR A1.3 zu versehen oder gemäß TRGS 201 "Einstufung und Kennzeichnung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen ...
Stand: 20.09.2018
Dialog: 42443
Die Definition für Arbeitsräume ergibt sich aus der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Nach § 2 Absatz 3 sind Arbeitsräume die Räume, in denen Arbeitsplätze innerhalb von Gebäuden dauerhaft eingerichtet sind. Hierzu zählen auch die von Ihnen genannten Fahrzeughallen. ...
Stand: 11.09.2018
Dialog: 42433
Grundsätzlich muss dieser Sachverhalt, wenn der Sicherheitsschrank weiter betrieben werden soll, in der Gefährdungsbeurteilung (GBU) betrachtet werden. Dies gilt zum einen deshalb, um dort die genauen räumlichen und arbeitsstättenrechtlichen Anforderungen festzulegen und zu beschreiben. Zum anderen muss dort die Festlegung getroffen werden, welche Gefahrstoffe in dem "alten" Schrank gelagert werde ...
Stand: 09.08.2018
Dialog: 17398
Grillanzünder sind üblicherweise mit dem H-Satz H304 (Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein) eingestuft und gekennzeichnet (Aspirationsgefahr). Nach Anhang IV Tabelle 6.4 der CLP-Verordnung resultiert aus dieser Einstufung der Sicherheitshinweis P405 (Unter Verschluss aufbewahren.). Die Verwendung dieses Sicherheitshinweises im Rahmen der Kennzeichnung wird von den Leit ...
Stand: 09.03.2018
Dialog: 42207
Eine pauschale Aussage ist nicht möglich, da es hier auf den gelagerten Stoff ankommt.Grundsätzlich gilt nach § 8 Gefahrstoffverordnung -GefStoffV- folgendes:(4) Der Arbeitgeber hat sicherzustellen, dass durch Verwendung verschließbarer Behälter eine sichere Lagerung, Handhabung und Beförderung von Gefahrstoffen auch bei der Abfallentsorgung gewährleistet ist. (5) Der Arbeitgeber hat sicherzustell ...
Stand: 09.03.2018
Dialog: 26121
Für das Lagern von kleinen Mengen von Gefahrstoffen ist die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) in Verbindung mit der TRGS 510 maßgebend. Zu der Kleinmengenregelung ist insbesondere folgende Fußnote aus der TRGS 510 hilfreich:"TRGS 510 wurde umfassend überarbeitet, die wesentlichen Änderungen sind:Die bisherigen Kleinmengenregelungen wurden von Anlage 9 in Nummer 4 überführt.In Nummer 4.1 finden sic ...
Stand: 19.02.2018
Dialog: 42208
Grundsätzlich ist die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) mit ihrem Anhang einzuhalten. Hier wird in § 8 Absatz 5 folgendes gefordert: "Der Arbeitgeber hat sicherzustellen, dass Gefahrstoffe so aufbewahrt oder gelagert werden, dass sie weder die menschliche Gesundheit noch die Umwelt gefährden. Er hat dabei wirksame Vorkehrungen zu treffen, um Missbrauch oder Fehlgebrauch zu verhindern. Insbesondere ...
Stand: 22.01.2018
Dialog: 30873
Bei Argon handelt es sich um ein Gas unter Druck, welches bei Erwärmung explodieren kann, mit dem H-Satz 280. Weitere Informationen können der Gestis Stoffdatenbank entnommen werden. In der TRGS 510 "Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern" ist unter dem Punkt 10.3 Absatz 3 folgendes nachzulesen: "Druckgasbehälter dürfen in Arbeitsräumen nur in geeigneten Sicherheitsschränken mit e ...
Stand: 01.06.2017
Dialog: 29421
Ja, hier gelten die gleichen Regelungen. Somit sind bei der Lagerung der brennbaren Desinfektionsmittel die selben Vorschriften wie bei der Lagerung anderer brennbarer Flüssigkeiten anzuwenden. Ein Ziel der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) ist es, den Menschen und die Umwelt vor stoffbedingten Schädigungen zu schützen durch Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten und anderer Personen bei Tätigkei ...
Stand: 06.05.2017
Dialog: 29218
Für die Lagerung von Gefahrstoffen ist die Gefahrstoffverordnung mit dem technischen Regelwerk heranzuziehen. Die TRGS 510 "Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern" gilt für das Lagern von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern einschließlich folgender Tätigkeiten1. Ein- und Auslagern,2. Transportieren innerhalb des Lagers und3. Beseitigen freigesetzter Gefahrstoffe.Lebensmitte ...
Stand: 25.04.2017
Dialog: 13419
Nach der TRGS 520 ist ein Lagerabschnitt eine Teilfläche des Lagerbereichs, der nur für eine bestimmte Abfall- bzw. Sortiergruppe genutzt werden darf.Unter der Nummer 4.4.1 ist u. a. folgendes nachzulesen:"... (4) In Zwischenlagern sind die Lagerabschnitte (siehe Nummer 6.3.4 Absatz 6) als Brandabschnitte auszuführen. (5) Im Lagerabschnitt II sind zur Abschwächung schädlicher Auswirkungen einer Ex ...
Stand: 02.03.2017
Dialog: 28698