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Die Anforderung kann im Einzelfall gerechtfertigt sein (siehe ASR 2.2, Nr. 5.1. Abs. 3 letzter Satz); letztlich hängt dies von den uns nicht bekannten örtlichen Bedingungen ab.Die Alternativen zu einer funkgesteuerten Brandmeldeanlage (mit Alarmierung) sind in Nr. 5.1 Abs. 3 der ASR A2.2 beschrieben.Für die funkgesteuerte Brandmeldeanlage spricht, dass sie automatisch detektiert und alarmiert. Dam ...
Stand: 12.02.2016
Dialog: 25917
Nach den Bestimmungen des § 10 Abs. 1 des Arbeitsschutzgesetzes hat der Arbeitgeber entsprechend der Art der Arbeitsstätte und der Tätigkeiten sowie der Zahl der Beschäftigten die Maßnahmen zu treffen, die zur Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten erforderlich sind. Es ist somit grundsätzlich dem Arbeitgeber überlassen, auf welche Art und Weise in einem Brandfall die Besc ...
Stand: 23.09.2015
Dialog: 14874
Beschäftigt ein Arbeitgeber in einer Arbeitsstätte Arbeitnehmer, ist arbeitsschutzrechtlich der Arbeitgeber bzw. Unternehmer der Beschäftigten in dem Gebäude verantwortlich. Dem Arbeitgeber obliegen daraus Pflichten, seinen Betrieb organisatorisch zu leiten und geeignete Maßnahmen zum Schutz seiner Beschäftigten zu ergreifen. Dazu gehört auch, dass er Vorkehrungen zu treffen hat, dass die Beschäft ...
Stand: 23.09.2015
Dialog: 13234
Nach § 10 Arbeitsschutzgesetz hat der Arbeitgeber die notwendigen Maßnahmen zur Evakuierung der anwesenden Personen zu treffen. Eine gute Lösung wäre neben einer akkustisch und optisch anzeigenden Brandmeldeanlage eine Ergänzung durch personengebundene Vibrationsmelder. Solange eine solche Lösung nicht realisiert ist, müssen zumindest organisatorische Maßnahmen ergriffen werden. Dazu gehört, das i ...
Stand: 23.09.2015
Dialog: 6208
Hausalarme sind keine Gefahrenmeldeanlage nach DIN VDE 0833, da sie Gefahren nicht selbstständig erkennen können. Sie können jedoch Teil einer Gefahrenmeldeanlage nach VDE 0833 sein. Da die Alarmierungseinrichtung nach Ihren Aussagen baurechtlich nicht gefordert ist, ergibt sich aus der Technischen Prüfverordnung NRW keine Prüfpflicht. Eine Prüfpflicht ergibt sich jedoch aus § 4 Absatz 3 Arbeitsst ...
Stand: 23.09.2015
Dialog: 6804
Nach den Bestimmungen des § 10 Abs. 1 Arbeitsschutzgesetz -ArbSchG- hat der Arbeitgeber entsprechend der Art der Arbeitsstätte und der Tätigkeiten sowie der Zahl der Beschäftigten die Maßnahmen zu treffen, die zur Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten erforderlich sind. Die Arbeitsstättenverordnung -ArbStättV- fordert in § 4 Abs. 4 "Der Arbeitgeber hat Vorkehrungen zu tre ...
Stand: 23.09.2015
Dialog: 5314
In der DIN EN 54-11 "Brandmeldeanlagen - Teil 11: Handfeuermelder" ist schon länger rot als Farbe für Brandmelder festgelegt. (Änderungen siehe DIN EN 54-11A1 (zumeist formale Anforderungen). Wenn man den "hausinternen Brandmelder" als Brandmelder sieht, dann müsste er rot sein. Wenn er allerdings Auslöser für einen hausinternen Alarm ist, dann wäre zu prüfen, ob er diese Definition erfüllt. Die A ...
Stand: 23.09.2015
Dialog: 13568
Aus arbeitsschutzrechtlicher Sicht ist für das Prüfen von Brandmeldeanlagen § 4 Abs. 3 der Arbeitsstättenverordnung -ArbStättV- wesentlich: Der Arbeitgeber hat Sicherheitseinrichtungen zur Verhütung oder Beseitigung von Gefahren, insbesondere Sicherheitsbeleuchtungen, Feuerlöscheinrichtungen, Signalanlagen, Notaggregate und Notschalter sowie raumlufttechnische Anlagen, in regelmäßigen Abständen sa ...
Stand: 23.09.2015
Dialog: 14461
Die Bereitstellung von Feuerlöscheinrichtungen ist nicht von Mengen, sondern von den Gefährdungen abhängig. Durch eine Gefährdungsbeurteilung kann über die Bereitstellung eines solchen Feuerlöschers entschieden werden. Entsprechend den Bestimmungen der Arbeitsstättenverordnung müssen Arbeitsstätten je nach Abmessung und Nutzung, der Brandgefährdung vorhandener Einrichtungen und Materialien sowie ...
Stand: 18.09.2015
Dialog: 3428
Kurze Antwort: Nein, ein Handfeuerlöscher muss nicht zwingend in roter Farbe ausgeführt sein. Feuerlöscher werden nach den anerkannten Regeln der Technik, hier DIN EN 03 gefertigt. Entsprechend befähigte Personen für Feuerlöschergeräte dürfen diese Geräte nach DIN 14406 Teil 4 prüfen und gegebenenfalls in eigener Verantwortung mit entsprechend DIN 14406 geforderten Instandhaltungsaufklebern verseh ...
Stand: 18.09.2015
Dialog: 19630
Grundsätzlich muss hier zwischen zwei unterschiedliche Rechtsbereichen unterschieden werden. Zum einen das Bauordnungsrecht (hier: Industriebaurichtlinie) und zum anderen das Arbeitsschutzrecht (hier: Arbeitsstättenverordnung -ArbStättV, ASR A 2.2). Die Industriebaurichtlinie regelt laut Erlass des Bauministeriums NRW die Mindestanforderungen an den baulichen Brandschutz von Industriebauten, d. h. ...
Stand: 18.09.2015
Dialog: 21148
Die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), in Ihrem Fall die ASR A2.2, konkretisieren die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Bei Einhaltung der technischen Regeln kann der Arbeitgeber insoweit davon ausgehen, dass die entsprechenden Anforderungen der Verordnung erfüllt sind. Wählt der Arbeitgeber eine andere Lösung, muss er damit mindestens die gleiche Sicherheit und den ...
Stand: 18.09.2015
Dialog: 21941
Für defekte Feuerlöscher ist unverzüglich Ersatz zu beschaffen. Die ermittelten bzw. geforderten Löschmitteleinheiten sind in der Arbeitsstätte ständig bereitzuhalten. Nach Ziffer 2.2. "Maßnahmen gegen Brände" im Anhang der Arbeitsstättenverordnung -ArbStättV- müssen Arbeitsstätten "je nach a) Abmessung und Nutzung, b) der Brandgefährdung vorhandener Einrichtungen und Materialien, c) der größtmögl ...
Stand: 17.09.2015
Dialog: 15587
Das Unterweisen von Beschäftigten - auch in Belangen des Brandschutzes - ist grundsätzlich eine Pflicht des Arbeitgebers. Diese Verpflichtung ergibt sich aus den Vorschriften der §§ 12 und 13 des Arbeitsschutzgesetzes - ArbSchG. Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet zudem den Arbeitgeber (§ 10 ArbSchG), entsprechend der Art der Arbeitsstätte und der Tätigkeiten sowie der Zahl der Beschäftigten die ...
Stand: 17.09.2015
Dialog: 12305
In NRW sind in Verkaufsstätten Sprinkleranlagen erforderlich. Diese Forderungen finden sich aktuell in der Sonderbauverordnung NRW in den §§ 76 und 77 (vormals in § 18 der Verkaufsstättenverordnung). In bestimmten Fällen sind Ausnahmen möglich. Hat die Sprinkleranlage mehr als 5.000 Sprinkler, dann ist sie - genauso wie die anderen Sicherheitseinrichtungen (Notbeleuchtung, Alarmierungseinrichtunge ...
Stand: 15.09.2015
Dialog: 3923
Der Stopptaster ist in der DGUV Regel 105-001 (bisher: BGR 134) "Einsatz von Feuerlöschanlagen mit sauerstoffverdrängenden Gasen", Abschnitt 4.4, festgelegt. Hier gibt es jedoch keine Information, ob dieser Taster im oder vor dem Raum installiert werden soll. Wichtig ist, dass der Taster augenfällig gekennzeichnet ist und das Personal entsprechend eingewiesen ist (siehe Abschnitt 5.2 DGUV Regel 10 ...
Stand: 15.09.2015
Dialog: 4379
Löschanlagen sind grundsätzlich Einrichtungen, die unter die Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV und die jeweilige Landesbauordnung fallen. Gleichzeitig ist die Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV anzuwenden, wenn die Anforderungen aus der ArbStättV als nicht ausreichend angesehen werden und die Benutzung der Einrichtung überwiegend mit der Arbeit zusammenhängt. (vergl. die LASI-Leitlinie - ...
Stand: 15.09.2015
Dialog: 14535
Anforderungen an EDV-Räume / Computerarbeitsplätze in Schulen werden in der DGUV Information 202-014 (bisher: GUV-SI 8009) "Sicher und fit am PC in der Schule - Mindestanforderungen an Bildschirmarbeitsplätze in Fachräumen für Informatik" beschrieben. Siehe auch www.sichere-schule.de/informatik/default.htm Neben der grundsätzlich erforderlichen Ausrüstung von Arbeitsstätten (Schulen) mit einer gee ...
Stand: 15.09.2015
Dialog: 7855
Der Austausch hängt insbesondere von den Vorgaben des Batterieherstellers ab. Die Frage ist jedoch im Rahmen der Wartung der Spinkleranlage zu prüfen. Die erforderliche Inspektion und Wartung der Batterieversorgung kann nur anhand der gerätespezifischen Ausführung durchgeführt werden. Hierbei ist neben den gesetzlichen Auflagen die Bedienungs- und Wartungsanleitung des Herstellers zu berücksichtig ...
Stand: 15.09.2015
Dialog: 15118
Kennzeichnung auf dem Feuerlöscher: Tragbare Feuerlöscher sind entsprechend den Bestimmungen der DIN EN 3 Teil 7 zu kennzeichnen. In Abschnitt 16 ist festgelegt, welche Kennzeichnung anzubringen ist. Hierzu gehört auch das Anbringen von Piktogrammen unter den in der DIN EN 3 Teil 7 Abschnitt 16 festgelegten Bedingungen. Kennzeichnung der Örtlichkeit in Verkehrs- und Fluchtwege (Brandschutzzeichen) ...
Stand: 15.09.2015
Dialog: 6507