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Kinderarbeit ist im § 5 des Jugendarbeitschutzgesetzes geregelt. In der Kinderarbeitsschutzverordnung ist geregelt, daß die Arbeit auch in privaten Haushalten erfolgen darf. Bei der Arbeit sind folgende Randbedingungen zu beachten:- Die Einwilligung der Erziehungsberechtigten muss vorhanden sein.- Es ist auf Sicherheitsmaßnahmen zu achten und sie sind zu erläutern.- Die Entwicklung der Kinder u ...
Stand: 12.03.2019
Dialog: 2245
Es bestehen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz - JArbSchG keine Bedenken, wenn 17-jährige Schülerinnen oder Schüler, die die Vollzeitschulpflicht von 10 Jahren erfüllt haben, bis 19.00 Uhr beschäftigt werden.Nach § 14 JArbSchG sind Jugendlichen Tätigkeiten bis 20.00 Uhr erlaubt. Es spricht auch grundsätzlich nichts dagegen, wenn Personen dieser Altersgruppe gelegentlich Kinder beaufsichtigen. Unte ...
Stand: 12.03.2019
Dialog: 2204
Aus der Sicht des Arbeitsschutzes gibt es kein allgemeines Verbot, welches speziell Kindern den Zugang zum Werksgelände verbietet. Die Beschäftigung von Kindern ist zwar in Deutschland grundsätzlich verboten, es gibt aber Ausnahmen. So dürfen Kinder beispielsweise im Rahmen eines Betriebspraktikums (Schülerpraktikum) beschäftigt werden, was natürlich bedeutet, dass sie hierfür auch das Werksgeländ ...
Stand: 12.03.2019
Dialog: 1704
Ja; Schüler, die die Vollzeitschulpflicht (in Nordrhein-Westfalen 10 Jahre) erfüllt haben, sind Jugendliche i. S. d. § 2 Abs. 2 Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG). Für sie gelten -ungeachtet der Beanspruchung durch die Schule- die Vorschriften über die Arbeitszeit der Jugendlichen. Gemäß § 14 Abs. 2 (Nachtruhe) ist eine Beschäftigung bis 22.00 Uhr möglich.Weitere Informationen zur Beschäftigung ...
Stand: 12.03.2019
Dialog: 708
Regelungen zur Beschäftigung von Kindern und Jugendlichen sind im Jugendarbeitsschutzgesetz – JArbSchG (nicht zu verwechseln mit dem Gesetz zum Schutz von Jugendlichen in der Öffentlichkeit – Jugendschutzgesetz) und in der Kinderarbeitsschutzverordnung - KindArbSchV getroffen.Kind im Sinne des JArbSchG ist, wer noch nicht 15 Jahre alt ist oder noch der Vollzeitschulpflicht unterliegt.Die Bestimmun ...
Stand: 12.03.2019
Dialog: 3287
Auf Jugendliche, die der Vollzeitschulpflicht unterliegen, finden die für Kinder geltenden Vorschriften des Jugendarbeitsschutzgesetzes (JArbSchG) Anwendung. Die Beschäftigung von Kindern -und somit auch dieses Jugendlichen- im Verkauf von Eintrittskarten ist nicht zulässig.Ein Jugendlicher, der der Vollzeitschulpflicht nicht mehr unterliegt, darf nur bis 20.00 Uhr beschäftigt werden.Weitere Infor ...
Stand: 12.03.2019
Dialog: 701
Wenn die Mitwirkung von Kindern bei Karnevalsveranstaltungen ein Ausfluss des Brauchtums ist, bedarf es keiner Bewilligung. In anderen Fällen kann eine Ausnahme von der zuständigen Behörde (in NRW die Bezirksregierungen) bewilligt werden, wenn die Voraussetzungen nach § 6 Jugendarbeitsschutzgesetz vorliegen. ...
Stand: 28.02.2019
Dialog: 706
Das Jugendarbeitsschutzgesetz - JArbSchG - gilt u.a. für die Beschäftigung von Personen in der Berufsausbildung, die noch nicht 18 Jahre alt sind (§ 1 Abs. 1 Ziffer 1 JarbSchG). Sobald ein Jugendlicher 18 Jahre (Vollendung des 18. Lebensjahres) alt wird, gilt für ihn das JArbSchG nicht mehr, auch wenn er sich noch in der Berufsausbildung befindet. Eine Ausnahme ist in § 9 Abs. 1 Nr. 1 JArbSchG für ...
Stand: 20.02.2019
Dialog: 2290
Das Jugendarbeitsschutzgesetz – JArbSchG gilt für die Beschäftigung von Personen, die noch nicht 18 Jahre alt sind,1. in der Berufsausbildung,2. als Arbeitnehmer oder Heimarbeiter,3. mit sonstigen Dienstleistungen, die der Arbeitsleistung von Arbeitnehmern oder Heimarbeitern ähnlich sind,4. in einem der Berufsausbildung ähnlichen Ausbildungsverhältnis.Die Beschäftigung von Kindern (jünger als 15 J ...
Stand: 29.11.2018
Dialog: 6745
In § 32 "Erstuntersuchung" des Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) ist folgendes nachzulesen:"(1) Ein Jugendlicher, der in das Berufsleben eintritt, darf nur beschäftigt werden, wenn1.er innerhalb der letzten vierzehn Monate von einem Arzt untersucht worden ist (Erstuntersuchung) und2.dem Arbeitgeber eine von diesem Arzt ausgestellte Bescheinigung vorliegt.(2) Absatz 1 gilt nicht für eine nur ger ...
Stand: 10.07.2018
Dialog: 42348
Nein, eine derartige Tätigkeit ist für eine 15-jährige Schülerin nicht zulässig.Im Jugendarbeitsschutzgesetz - JArbSchG und in der Kinderarbeitsschutzverordnung - KindArbSchV ist geregelt, mit welchen Tätigkeiten Kinder über 13 Jahre und vollzeitschulpflichtige Jugendliche beschäftigt werden dürfen.Reinigungstätigkeiten in einem Betrieb bzw. in einer ärztlichen Praxis fallen nicht unter die in der ...
Stand: 17.05.2018
Dialog: 5850
Jugendlicher im Sinne des Jugendarbeitsschutzgesetzes (JArbSchG) ist, wer 15, aber noch nicht 18 Jahre alt ist. Auf Jugendliche, die der Vollzeitschulpflicht unterliegen, finden die für Kinder geltenden Vorschriften Anwendung.Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz (§ 14 Abs.1) dürfen Jugendliche nur in der Zeit von 6.00 Uhr bis 20.00 Uhr beschäftigt werden. Es gibt aber Ausnahmen. Eine dieser Ausnahme ...
Stand: 19.04.2018
Dialog: 1910
Wir gehen hier davon aus, dass mit der Bescheinigung über eine Vorsorgeuntersuchung die vorgeschriebene Erstuntersuchung gemäß § 32 Jugendarbeitsschutzgesetz -JArbSchG- gemeint ist. Inhalt und die Durchführung einer ärztlichen Untersuchung sind in § 37 JArbSchG geregelt. Allerdings sind die Vorgaben nur sehr allgemein gehalten. Die Untersuchung selbst erfolgt nach der Jugendarbeitsschutzuntersuchu ...
Stand: 17.04.2018
Dialog: 2222
Es gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG).Kind im Sinne des JArbSchG ist, wer noch keine 15 Jahre alt ist. Auf Jugendliche, die der Vollzeitschulpflicht unterliegen, finden die für Kinder geltenden Vorschriften Anwendung.Die Beschäftigung von Kinder ist verboten (§ 5 Abs.1 JArbSchG). Es gibt Ausnahmen von diesem Verbot, u.a. für Betriebspraktika während der Vollzeitschulpflicht (§§ 5 Abs.2- ...
Stand: 13.04.2018
Dialog: 42234
Nein; gemäß § 2 der Kinderarbeitsschutzverordnung dürfen Kinder und vollzeitschulpflichtige Jugendliche erst mit 13 Jahren Zeitungen austragen. ...
Stand: 19.01.2018
Dialog: 702