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Faserkonzentrationen freigesetzt werden. Aus diesem Grund sind derartige Tätigkeiten verboten und auch Abriss-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten (ASI-Arbeiten) dürfen nur von Fachbetrieben durchgeführt werden. Siehe dazu die TRGS 519 "Asbest: Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten" (www.baua.de/TRGS/). ...
Stand: 16.09.2011
Dialog: 14546
In der LV 45 "Leitlinien zur Gefahrstoffverordnung" wird die Frage I 1.1 "Was gilt bei Tätigwerden von Privatpersonen bei einer ASI-Maßnahme mit Asbest?" folgendermaßen beantwortet:"Privatpersonen: § 16 und Anhang II Nr. 1 Allerdings gelten auch für Privatpersonen bei ASI-Arbeiten mit Asbest Anforderungen zum Schutze Dritter, sei es durch Regelungen zum „Schutz der Sicherheit und Ordnung ...
Stand: 26.07.2021
Dialog: 22837
abgelaufen ist, d.h. starke Abnutzung, Zerbröselung der Platten, Löcher, Faserfreisetzung (Liegestaubbeprobung), s.a. Leitsatz zur Instandhaltung. Die Überdeckung/Überbauung darf nur so erfolgen, dass gewährleistet ist, dass zu einem späteren Zeitpunkt stattfindende Arbeiten Hinweis auf das Vorhandensein von Asbest erhalten (Intention des Gesetzgebers). Somit ist eine schwimmende Verlegung (ohne Bohren ...
Stand: 09.11.2020
Dialog: 43329
Bereichen.In der Fußnote 2 auf der Seite 7 der TRGS 524 ist nachzulesen, dass die nach der BG-Regel "Kontaminierte Bereiche - BGR 128 (jetzt DGUV Regel 101-004), Anhang 6A bzw. 6B" erworbene Sachkunde für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit in kontaminierten Bereichen die Fachkundeanforderungen nach Anlage 2A bzw. 2B der TRGS 524 erfüllt.Hinweis:Es ist bei Asbest zu unterscheiden zwischen ...
Stand: 27.03.2020
Dialog: 21230
Zuluftführung aus Arbeitsbereichen in andere Aufenthaltsräume ist nur beim Umgang mit besonders gefährlichen Stoffen wie Asbest und anderen krebserzeugenden Substanzen ausdrücklich verboten [entsprechend § 10 "Besondere Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden, erbgutverändernden und fruchtbarkeitsgefährdenden Gefahrstoffen" der Gefahrstoffverordnung (GefstoffV)]. In allen anderen ...
Stand: 11.12.2018
Dialog: 4583
die Asbest - Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten. Alle Arbeiten mit oder an asbesthaltigen Produkten, die nicht in eine der aufgeführten Kategorien fallen, sind verboten. Wie angemerkt, liegt im geschilderten Fall keine Sanierung vor.Folgende Definitionen kennt die TRGS 519:Abbruch bedeutet die vollständige Entfernung. Das asbesthaltige Produkt ist nach dem Abbruch nicht mehr ...
Stand: 13.11.2022
Dialog: 43733
erlangen! Ziel dieses Verbotes und seiner relativ drastischen Sanktionierung ist es zu verhindern, dass Gefahren durch asbesthaltige Bauteile durch Unsichtbarmachung kaschiert werden und damit im Abbruch- oder erneuten Sanierungsfall in der Zukunft Gefahren durch den Asbest nicht mehr erkannt werden. Von daher ist das Überdeckungsverbot sozusagen die Sicherstellung eines präventiven Arbeitsschutzes ...
Stand: 10.12.2015
Dialog: 17752
Messungen geben (Beispiel Asbest).Wer Messungen durchführt, muss über die erforderliche Fachkunde verfügen. Akkreditierte Messstellen haben Ihre Fachkunde bereits nachgewiesen, während nicht akkreditierte Messstellen ihre Fachkunde im Einzelfall immer noch nachweisen müssen. Auf die Informationen des IFA - Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung zum Thema Messstellen ...
Stand: 27.02.2016
Dialog: 6063
Die Leitlinie zur Gefahrstoffverordnung LV45 des Länderausschusses für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik beinhaltet sog. Leitsätze zu den Beschränkungen der GefStoffV bezüglich Asbest. Unter I4.4 wird das Verbot der Überdeckung konkretisiert, welches sich laut GefStoffV nur auf Asbestzementprodukte bezieht. Dort ist u.a. Folgendes zu lesen:"Asbesthaltige Putze, Estriche und Spachtelmassen ...
Stand: 28.02.2023
Dialog: 43771
formalrechtlich verzichtet werden. Die Durchführung privater Sanierungsarbeiten sollte aber entsprechend den einschlägigen technischen Regeln wie TRGS 519 Asbest erfolgen und sachkundigen Firmen überlassen werden. Sie können sich damit einen möglichen Vorwurf, die Arbeiten nicht sachgerecht ausgeführt und damit eine Gefährdung anderer Personen oder der Umwelt in Kauf genommen zu haben, ersparen.Je nach Umfang ...
Stand: 09.05.2019
Dialog: 5010
ASI-Arbeiten sind Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten an Asbestprodukten. Sie dienen -sofern die gesetzlichen Regelungen, insbesondere der TRGS 519, eingehalten werden- dazu, Asbest gefahr- und schadlos für Menschen und Umwelt der Verwendung zu entziehen und sicher zu entsorgen.ASI-Arbeiten an Asbestzementprodukten und ähnlichen festgebundenen Asbestprodukten dienen primär ...
Stand: 31.10.2018
Dialog: 42476
sind, kann bei zweifelhafter oder fehlender Information über die Herkunft nur eine gezielte Materialanalyse Aufschluss über den PAK-Gehalt und das eventuelle Gefährdungspotential bieten. Bei dieser Gelegenheit sollte auch geprüft werden, ob zusätzlich auch noch Asbest als Bestandteil enthalten ist.Die Gewinnung der Materialprobe, Analyse auf PAK und andere Stoffe sowie Bewertung sollte ein dazu geeignetes Messinstitut ...
Stand: 25.04.2019
Dialog: 2643
durch einen zugelassenen Entsorger bzw. bis zur Verbringung auf die Deponie.In jedem Fall müssen die mit diesen Bodenbelägen Beschäftigten vorsorgeuntersucht und von einem während der Arbeiten ständig anwesenden Sachkundigen nach TRGS 519 Anlage 4C unterwiesen sein, sowie über Personenschutzausrüstung verfügen. Es muss eine Zulassung für schwach gebundenen Asbest vorhanden sein, die Gefährdungsbeurteilung ...
Stand: 18.12.2018
Dialog: 22340
. Die weitere Verwendung von bei Arbeiten anfallenden asbesthaltigen Gegenständen und Materialien zu anderen Zwecken als der Abfallbeseitigung oder Abfallverwertung ist verboten.(2) Die Gewinnung, Aufbereitung, Weiterverarbeitung und Wiederverwendung von natürlich vorkommenden mineralischen Rohstoffen und daraus hergestellten Gemischen und Erzeugnissen, die Asbest mit einem Massengehalt von mehr als 0,1 Prozent ...
Stand: 03.07.2019
Dialog: 42768
Fortbildungslehrgänge dürfen von behördlich anerkannten Lehrgangsträgern nach behördlicher Anerkennung des Fortbildungslehrgangs gemäß Anlage 5 der TRGS 519, durchgeführt werden.Die Lehrkräfte müssen fachkundig im Sinne des § 2 der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) sein:"(16) Fachkundig ist, wer zur Ausübung einer in dieser Verordnung bestimmten Aufgabe über die erforderlichen Fachkenntnisse verfü ...
Stand: 05.03.2024
Dialog: 43909
gerecht zu werden, muss er bereits in der Plannungsphase Unterlagen beim Bauherrn anfordern, um eine mögliche Gefahrstoffbelastung der Bausubstanz erkennen zu können - beispielweise Asbest, PAK etc. Bei unzureichenden Unterlagen und Informationen sind ggf. Probennahmen vor Beginn der Arbeiten erforderlich. Sollten Gefahrstoffe vorhanden sein, wie im genannten Beispiel, sind die Arbeitgeber darüber ...
Stand: 24.09.2020
Dialog: 43294
Maßnahmen außerhalb anderer Asbest-ASI-Arbeiten und sollen den Aufwand zur Reduzierung und Erfassung der Faserfreisetzung beschränken.Die TRGS 519 geht davon aus, dass immer die höchstmöglichen Schutzmaßnahmen und Arbeitsverfahren anzuwenden sind, sieht allerdings unter bestimmten Voraussetzungen Erleichterungen bezüglich der zu treffenden Schutzmaßnahmen vor, z. B. wenn Arbeiten geringer Exposition ...
Stand: 15.10.2013
Dialog: 19568
% Graphitfasern entscheidend verbessert. Kohlefasern sind auch Ersatz für das heute verbotene Asbest als verstärkender Anteil in härtbaren Kunstharzen in der Elektro- und Wärmeisolation sowie bei Brems- und Kupplungsbelegen. Neben Glasfasern kommen Kohlefasern auch in Verbundwerkstoffen bei der Herstellung von Flugzeug- und Bootsrümpfen zum Einsatz. Nach Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) bzw. CLP-Verordnung ...
Stand: 07.01.2021
Dialog: 13809
, dass die Schutzausrüstungen vor Gebrauch geprüft und nach Gebrauch gereinigt werden. Weitere Bestimmungen, wonach der Arbeitgeber für die Reinigung der Schutzkleidung zu sorgen hat, finden sich unter Nummer 9.1 Absatz 1 Nummer 1 der Technischen Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 519 "Asbest: Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeite" und in § 9 Absatz 3 Nummer 5 der Biostoffverordnung (BiostoffV). Der Arbeitgeber darf ...
Stand: 02.02.2024
Dialog: 5399
-und-dateien/fb-gefahrstoffe/asbestexpositionen_bei_arbeiten_im_ausland_a02-2011.pdf (explizit wird zwar Asbest als Gefahrstoff genannt, jedoch können die dortigen Ausführungen auch auf andere Gefahrstoffe übertragen werden). In Indien gilt als Entsendungsfrist, wie lange deutsches Recht anzuwenden ist ein Zeitraum von maximal 48 Monaten (diese Frist unterscheidet sich von Staat zu Staat). http://www.dvka.de ...
Stand: 28.05.2013
Dialog: 18625