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dieser Gefahren. Folgendes ist zu beachten:Jugendliche dürfen nur mit leichten und geeigneten Tätigkeiten beschäftigt werden, täglich höchstzulässige Arbeitszeit: 7 Stunden (Jugendliche, die nicht mehr der Vollzeitschulpflicht unterliegen: 8 Stunden), wöchentlich höchstzulässige Arbeitszeit: 35 Stunden (Jugendliche, die nicht mehr der Vollzeitschulpflicht unterliegen: 40 Stunden), länger als 4,5 Stunden ...
Stand: 29.11.2023
Dialog: 534
Nein. Regelungen, die Anforderungen an die betrieblichen Sozial- bzw. Sanitärräume (Wasch-, Dusch-, Umkleideräume) sowie Pausenräume betreffen, sind in der Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV getroffen. Diese Regelungen muss der Arbeitgeber bei der Beschäftigung von Arbeitnehmern, also auch bei der Beschäftigung von (jugendlichen) Auszubildenden einhalten.Das Jugendarbeitsschutzgesetz - JArbSchG ...
Stand: 20.05.2019
Dialog: 9153
Frage 1Nach § 9 Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) zählt ein (Berufs-)Schultag mit mehr als fünf Unterrichtsstunden von mindestens 45 Minuten als ganzer Beschäftigungstag. Dies kann auf die Fachoberschule übertragen werden. Daher sind dann nur noch vier Arbeitstage im Krankenhaus zulässig.Frage 2 Eine Arbeitszeit von zehn Tagen am Stück ist zulässig. Dabei ist aber zu beachten, dass nach § 16 ...
Stand: 12.02.2025
Dialog: 22211
: Nach dem Ende des Unterrichts hat der volljährige Auszubildende wieder zur Arbeitsaufnahme in den Betrieb zurückzukehren, es sei denn, die verbleibende Arbeitszeit würde in keinem Verhältnis zur Fahrtdauer von der Berufsschule zur Arbeitsstätte stehen. Entscheidet sich ein nicht mehr berufsschulpflichtiger Auszubildende gegen den Besuch der Berufsschule, so ist er verpflichtet, auch an den Berufschultagen ...
Stand: 11.03.2023
Dialog: 2045
Die Beschäftigung bis 23:00 Uhr ist zulässig, wenn der Betrieb tatsächlich ein Schichtbetrieb ist. Zur Definition, was unter einem Schichtbetrieb zu verstehen ist, findet sich im Kommentar von Zmarzlik/Anzinger zum Jugendarbeitsschutzgesetz (5.Auflage) folgendes:"(...) Nach der Rechtsprechung des BAG liegt Schichtarbeit vor, wenn mindesten zwei Arbeitnehmer ein und dieselbe (...) Arbeitsaufgabe er ...
Stand: 12.02.2025
Dialog: 19040
Nein, dies ist nicht zulässig. Werden Jugendliche am Samstag beschäftigt, ist ihnen die Fünf-Tage-Woche (§ 15 Jugendarbeitsschutzgesetz/JArbSchG) durch Freistellung an einem anderen berufsschulfreien Arbeitstag derselben Woche sicherzustellen. In Betrieben mit einem Betriebsruhetag in der Woche kann die Freistellung auch an diesem Tage erfolgen, wenn die Jugendlichen an diesem Tage keinen Berufssc ...
Stand: 25.04.2019
Dialog: 4757
die Tätigkeit vorgestellt, wobei der Praktikant eher als Beobachter und nicht als Beschäftigte fungiert. In einer Kläranlage ein Schülerbetriebspraktikum zu absolvieren ist weder nach Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) noch nach der DGUV Vorschrift 21 "Abwassertechnische Anlagen" verboten.Auf jedem Fall muss der Arbeitgeber vor Beginn des Praktikums die Arbeitsbedingungen beurteilen. Das ist die sogenannte ...
Stand: 17.11.2023
Dialog: 5527
Es sind zwei Fälle zu unterscheiden:1. Mitgänger-Flurförderzeuge mit Fahrerstandplattform, deren bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit mehr als 6 km/h beträgtDiese gelten als Flurförderzeuge mit Fahrerstand. Insofern gilt dann die DGUV Vorschrift 68 "Flurförderzeuge".Die Ausbildung und Anforderungen zum Führen eines Flurförderzeuges (Gabelstapler) beruht im Wesentlichen ...
Stand: 12.02.2025
Dialog: 4594
Jugendliche dürfen grundsätzlich nicht in der Zeit von 20.00 - 6.00 Uhr beschäftigt werden (§ 14 Abs. 1 Jugendarbeitsschutzgesetz - JArbSchG).Ausnahmen ( § 14 Abs. 2 JArbSchG):Schülerinnen und Schüler über 16 Jahren dürfen 1. im Gaststätten- und Schaustellergewerbe bis 22 Uhr, 2. in mehrschichtigen Betrieben bis 23 Uhr, 3. in der Landwirtschaft ab 5 Uhr oder bis 21 Uhr, 4. in Bäckereien und Kondit ...
Stand: 17.11.2023
Dialog: 15307
können. Hierzu gehört auch die Tätigkeit mit Krananlagen.Die DGUV Vorschrift 52 "Krane" (zu finden über www.dguv.de/publikationen) führt diesbzgl. aus (§ 29 Abs.1):"Der Unternehmer darf mit dem selbstständigen Führen (Kranführer) oder Instandhalten eines Kranes nur Versicherte beschäftigen, 1. die das 18. Lebensjahr vollendet haben, 2. die körperlich und geistig geeignet sind, 3. die im Führen ...
Stand: 11.02.2025
Dialog: 21141
Die Ausbildung und Anforderungen zum Führen eines Flurförderzeuges (Gabelstapler) beruht im Wesentlichen auf berufsgenossenschaftlichen Regelungen sowie auf Nummer 1 des Anhangs 1 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), der besondere Vorschriften für die Verwendung von mobilen, selbstfahrenden oder nicht selbstfahrenden Arbeitsmitteln enthält.Die Voraussetzungen zum Führen ...
Stand: 28.01.2025
Dialog: 2420
sicherzustellen. In Betrieben mit einem Betriebsruhetag in der Woche kann die Freistellung auch an diesem Tage erfolgen, wenn die Jugendlichen an diesem Tage keinen Berufsschulunterricht haben.Wird ein Jugendlicher an einem freien Tag krank (arbeitsunfähig), besteht nach den arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften kein Anspruch auf einen weiteren freien Tag zur Erstattung dieses Krankheitstages.Dieses ...
Stand: 09.07.2019
Dialog: 15225
der 25. Dezember, der 1. Januar, der erste Osterfeiertag und der 1. Mai ausgenommen sind. Weiterhin dürfen Jugendliche am 24. und 31. Dezember nicht nach 14 Uhr beschäftigt werden.Durch den von Ihnen genannten § 21b JArbSchG hat zwar das Bundesarbeitsministerium die Möglichkeit, durch Rechtsverordnung Ausnahmen von bestimmten Vorschriften zuzulassen, der § 18 Abs.2 ist hier aber nicht genannt.Somit ...
Stand: 18.12.2024
Dialog: 20045
unterschritten wird.Als Fachkundiger sollte derjenige fungieren, der auch die Aufgabe hat, die Jugendlichen mit den gefährlichen Arbeiten auszubilden. Der Fachkundige muss die notwendigen arbeitsschutzrechtlichen Kenntnisse besitzen. Dazu, wie die Aufsicht durch den Fachkundigen im Einzelfall sichergestellt werden muss, finden sich in den Vorschriften keine näheren Erläuterungen. Dies ist im Rahmen ...
Stand: 08.07.2024
Dialog: 22573
Sofern die Auszubildenden noch jugendlich (noch keine 18 Jahre alt) sind, sind die Vorschriften des Jugendarbeitsschutzgesetzes - JArbSchG anzuwenden.Unter § 22 JArbSchG sind Tätigkeiten aufgeführt, mit denen Jugendliche nicht beschäftigt werden dürfen, u.a.mit Arbeiten, die ihre physische oder psychische Leistungsfähigkeit übersteigenmit Arbeiten, die mit Unfallgefahren verbunden sind, von denen ...
Stand: 03.04.2025
Dialog: 20587
gefährlicher Arbeiten in § 8 der DGUV Vorschrift 1 - Grundsätze der Prävention und die Informationen des MAGS NRW zum Jugendarbeitsschutz weisen wir hin. ...
Stand: 09.07.2023
Dialog: 15275