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) und Sicherheitshinweise (P-Sätze) nicht beachtet werden. Hinweise dieser Art sind u. a. auf Verpackungen, Gebinden und in Sicherheitsdatenblättern zu finden; Beispiel: H 332 "Gesundheitsschädlich beim Einatmen"; P 270 "Bei Verwendung dieses Produkts nicht essen, trinken oder rauchen". 5. vor Beginn einer Beschäftigung die Beurteilung der Arbeitsbedingungen gem. § 28a JArbSchG nicht durchgeführt worden ...
Stand: 15.04.2019
Dialog: 4417
oder sicherheitstechnische Betreuung sicher gestellt ist:Arbeiten, die mit Unfallgefahren verbunden sind, von denen anzunehmen ist, dass Jugendliche sie wegen mangelnden Sicherheitsbewußtseins oder mangelnder Erfahrung nicht erkennen oder nicht abwenden können,Arbeiten, bei denen ihre Gesundheit durch außergewöhnliche Hitze oder Kälte oder starke Nässe gefährdet wird,Arbeiten, bei denen sie schädlichen Einwirkungen ...
Stand: 29.11.2023
Dialog: 14595
Nein, für eine nur geringfügige oder eine nicht länger als zwei Monate dauernde Beschäftigung mit leichten Arbeiten, von denen keine gesundheitlichen Nachteile für den Jugendlichen zu befürchten sind, ist eine Erstuntersuchung nicht erforderlich (siehe § 32 Abs. 2 Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)).Weiterführende Informationen zum Thema "Ferienarbeit" bietet die Arbeitsschutzverwaltung NRW unte ...
Stand: 03.07.2024
Dialog: 710
Im Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) findet sich bezüglich der Erstuntersuchung folgende Regelung:"§ 32 Erstuntersuchung (1) Ein Jugendlicher, der in das Berufsleben eintritt, darf nur beschäftigt werden, wenn 1. er innerhalb der letzten vierzehn Monate von einem Arzt untersucht worden ist (Erstuntersuchung) und 2. dem Arbeitgeber eine von diesem Arzt ausgestellte Bescheinigung vorliegt. (2) Ab ...
Stand: 24.05.2019
Dialog: 28626
Sofern das Kind noch der Vollzeitschulpflicht unterliegt (wovon wir ausgehen) und somit § 7 Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) keine Wirksamkeit entfaltet, gelten die in § 2 Kinderarbeitsschutzverordnung (KindArbSchV) abschließend aufgelisteten zulässigen Beschäftigungen für Kinder:"(1) Kinder über 13 Jahre und vollzeitschulpflichtige Jugendliche dürfen nur beschäftigt werden1. mit dem Austragen ...
Stand: 22.06.2024
Dialog: 43960
Eine Bewilligung nach § 6 Jugendarbeitsschutzgesetz - JArbSchG ist immer dann notwendig, wenn eine Beschäftigung vorliegt. Eine Beschäftigung definiert sich über die Vermarktung des Films, eine Bezahlung für den Darsteller oder eine Weisungsgebundenheit.Das heißt, wenn dem Kind Anweisungen gegeben werden oder aber wenn es sich z.B. zu einer bestimmten Zeit an einem bestimmten Ort einfinden muss ...
Stand: 09.07.2019
Dialog: 14413
Ein 13 Jähriger darf nach § 2 der Kinderarbeitsschutzverordnung - KindArbSchV nicht mit der Auslieferung von Arzneimitteln beschäftigt werden. Der Gesetzgeber erlaubt Kindern über 13 Jahre und Jugendlichen, die noch der Vollzeitschulpflicht unterliegen, Botengänge nur in privaten und landwirtschaftlichen Haushalten. Im vorliegenden Fall würde die Beschäftigung des Kindes im Dienst einer Apotheke g ...
Stand: 25.04.2019
Dialog: 4801
40 Std. betragen. Es dürfen nicht mehr als 5 Tage in der Woche sein. Nach 4,5 Std. Arbeitszeit muss eine Pause von mind. 15 Min. gewährt werden. Nach 4,5 - 6 Std. Arbeitszeit beträgt die Gesamtpausenzeit 30 Min. Bei mehr als 6 Std. Arbeitszeit beträgt die Gesamtpausenzeit 60 Min. ...
Stand: 09.04.2025
Dialog: 709
) oder Akkordarbeit (§ 23) beschäftigt werden. Die Arbeit muss menschengerecht gestaltet sein (§ 28), auf die Vermeidung einer Beeinträchtigung der körperlichen oder seelisch-geistige Entwicklung der Kinder wird im § 28 ausdrücklich hingewiesen.Der Arbeitgeber hat bei der Einrichtung und der Unterhaltung der Arbeitsstätte einschließlich der Maschinen, Werkzeuge und Geräte und bei der Regelung der Beschäftigung ...
Stand: 11.11.2024
Dialog: 42234
. Unter Berücksichtigung der persönlichen Reife muss aber die Beschäftigung auf einen Umfang beschränkt sein, der die physische oder psychische Leistungsfähigkeit der/des Jugendlichen nicht überfordert (§ 22 JArbSchG), zumal keine qualifizierte erzieherische Ausbildung vorliegt.Wir empfehlen, bei der Beaufsichtigung von Kindern durch Jugendliche auch haftungsrechtliche Fragen (Wer trägt die Aufsichtspflicht?) zu klären ...
Stand: 12.03.2019
Dialog: 2204
Kinderarbeit ist im § 5 des Jugendarbeitschutzgesetzes geregelt. In der Kinderarbeitsschutzverordnung ist geregelt, daß die Arbeit auch in privaten Haushalten erfolgen darf. Bei der Arbeit sind folgende Randbedingungen zu beachten:- Die Einwilligung der Erziehungsberechtigten muss vorhanden sein.- Es ist auf Sicherheitsmaßnahmen zu achten und sie sind zu erläutern.- Die Entwicklung der Kinder ...
Stand: 12.03.2019
Dialog: 2245
erforderlich ist, haben die Arbeitgeber je nach Art der Tätigkeiten insbesondere sich gegenseitig und ihre Beschäftigten über die mit den Arbeiten verbundenen Gefahren für Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zu unterrichten und Maßnahmen zu Verhütung dieser Gefahren abzustimmen.Der Arbeitgeber muss sich je nach Art der Tätigkeit vergewissern, dass die Beschäftigten anderer Arbeitgeber, die in seinem ...
Stand: 09.05.2019
Dialog: 6654
Bestimmungen des JArbSchG und der KindArbSchV muss der Arbeitgeber, in diesem Fall die Firma, die die Weihnachtsfeier veranstalten will, beachten.Grundsätzlich ist die Beschäftigung von Kindern verboten. Von diesem grundsätzlichen Verbot gibt es aber einige Ausnahmen. Z.B. gilt das Verbot nicht für die Beschäftigung von Kindern über 13 Jahre mit Einwilligung des Personensorgeberechtigten (d.h. der Eltern ...
Stand: 12.03.2019
Dialog: 3287
, muss der Veranstalter die Einhaltung des Jugendschutzgesetzes (JuSchG) gewährleisten. Das Jugendschutzgesetz regelt z.B. den Verkauf und die Abgabe von Tabak, Alkohol u.ä. an Kinder und Jugendliche sowie den Aufenthalt von Kindern und Jugendlichen in Diskotheken und Gaststätten. Auch das Jugendschutzgesetz verbietet nicht allgemein die Abgabe von Alkohol durch Jugendliche. Nach § 9 JuSchG gilt:"(1 ...
Stand: 29.06.2023
Dialog: 5829
der Kinder oder Hilfestellung beim Essen ausführen. Sollen diese Schutzmaßnahmen nicht möglich sein, so muss ein anderer geeigneter Praktikumsplatz bzw. andere geeignete Tätigkeit gefunden werden.Bei Auftreten von Masern, Mumps, Röteln, Windpocken und Keuchhusten bzw. anderen Infektionskrankheiten in der Einrichtung soll der Betriebsarzt den Impfpass bzw. die Impfbescheinigung oder andere ärztliche ...
Stand: 29.11.2023
Dialog: 6259