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zum Unterweisen schriftlich übertragen werden. Voraussetzung dafür ist, dass diese Person zuverlässig und für die Aufgabe geeignet (fachkundig) ist.Im arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften- und Regelwerk sind explizit keine konkreten Anforderungen an die Qualifikation der Person genannt, die Unterweisungen durchführt. Grundsätzlich muss ein Arbeitgeber in eigener Verantwortung entscheiden, welche Qualifikation ...
Stand: 17.02.2025
Dialog: 12537
Die arbeitsschutzrechtliche Pflicht zum Unterweisen hat der Arbeitgeber. Diese Pflicht kann er auf andere Personen schriftlich delegieren (§ 13 Abs. 2 Arbeitsschutzgesetz, und § 13 der DGUV-Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention"). Personen, denen Arbeitgeberpflichten übertragen werden sollen, müssen die entsprechende Fachkenntnis haben. Dabei muss der Arbeitgeber grundsätzlich ...
Stand: 22.11.2024
Dialog: 12462
Im arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften- und Regelwerk sind explizit keine konkreten Weiterbildungsanforderungen an Ausbilder für Kranführer oder Flurförderzeugfahrer enthalten. Grundsätzlich muss ein Arbeitgeber in eigener Verantwortung entscheiden, ob die Qualifikationen, über die ein Ausbilder verfügt, für das jeweilige Fachgebiet noch ausreichend sind oder aufgefrischt ...
Stand: 10.07.2019
Dialog: 14882
auf den Arbeitsplatz oder den Aufgabenbereich der Beschäftigten ausgerichtet sind.Diese allgemeine Unterweisungspflicht gilt natürlich auch für einen Arbeitgeber gegenüber einer beschäftigten Elektrofachkraft. In arbeitsschutzrechtlichen oder berufsgenossenschaftlichen Vorschriften werden aber keine speziellen Unterweisungspflichten seitens des Arbeitgebers für Elektrofachkräfte vorgegeben. Grundlage bzw. Inhalt ...
Stand: 05.09.2024
Dialog: 7024
Im arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften- und Regelwerk sind explizit keine konkreten Anforderungen an Ausbilder für Schwenkkrane enthalten. Grundsätzlich muss ein Arbeitgeber in eigener Verantwortung entscheiden, ob die Qualifikationen, über die ein Ausbilder verfügt, für das jeweilige Fachgebiet ausreichend sind. Im berufsgenossenschaftlichen Regelwerk enthaltene Informationen können dabei ...
Stand: 27.11.2023
Dialog: 43727
Die arbeitsschutzrechtliche Pflicht zum Unterweisen hat der Arbeitgeber nach § 12 Arbeitsschutzgesetz. Diese Pflicht kann er auf andere Personen schriftlich delegieren (siehe § 13 Abs. 2 Arbeitsschutzgesetz und § 13 der DGUV-Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention".Personen, denen Arbeitgeberpflichten übertragen werden sollen, müssen die entsprechende Fachkenntnis haben. Dabei muss ...
Stand: 28.11.2023
Dialog: 28247
wurden teilweise zurückgezogen, können aber als Orientierungshilfe weiterhin angewendet werden).Im arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften- und Regelwerk sind explizit keine konkreten Anforderungen an Ausbilder für Hubarbeitsbühnenbediener enthalten. Grundsätzlich muss ein Arbeitgeber in eigener Verantwortung entscheiden, ob die Qualifikationen, über die ein Ausbilder verfügt, für das jeweilige ...
Stand: 31.05.2019
Dialog: 13153
dem Arbeitgeber arbeitsschutzrechtlich verantwortlich gleichgestellt sind, wird im § 13 Abs. 1 Arbeitsschutzgesetz beantwortet.Unterweisungen im Arbeitsschutz und der Unfallverhütung können auch von - vom Arbeitgeber schriftlich beauftragten fachkundigen und zuverlässigen - Personen wahrgenommen werden; vergleiche § 13 Abs. 2 Arbeitsschutzgesetz. Wer beauftragt werden kann bzw. wer als fachkundig anzusehen ...
Stand: 01.09.2020
Dialog: 43237
. Der Unternehmer hat ferner mit dem Fremdunternehmen Einvernehmen herzustellen, wer den Aufsichtführenden zu stellen hat."Empfehlenswert ist weiterhin, im Werks- oder Dienstvertrag arbeitsschutzrechtliche Regelungen zu vereinbaren (Persönliche Schutzausrüstung, Benutzung von Arbeitsmitteln, Weisungsbefugnis gegenüber Fremdfirmen, Beachtung von Betriebs- und Arbeitsanweisungen etc.).Für die Beschäftigten ...
Stand: 22.11.2023
Dialog: 17545
Signatur zulässig ist, findet sich in den arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften nicht. Diese Regelungen finden sich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) in § 126 "Schriftform". Hier heißt es:"(1) Ist durch Gesetz schriftliche Form vorgeschrieben, so muss die Urkunde von dem Aussteller eigenhändig durch Namensunterschrift oder mittels notariell beglaubigten Handzeichens unterzeichnet werden.(2 ...
Stand: 22.04.2025
Dialog: 26845
: Hinsichtlich der Überprüfung, ob die Beschäftigen die Unterweisungsinhalte auch verstanden haben, treffen die arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften keine detaillierten Vorgaben. In der bereits zitierten DGUV Regel 100-001 wird dazu ausgeführt:"2.3.2 - § 4 Abs. 2 (...) Die Inhalte sind so zu vermitteln, dass sie von den Versicherten verstanden werden. Ist eine sprachliche Verständigung nicht ausreichend ...
Stand: 10.07.2019
Dialog: 17270
, dass die Beschäftigten in der Lage sind, die Arbeitsmittel zu verwenden, ohne sich oder andere Personen zu gefährden.Im arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften- und Regelwerk sind explizit keine konkreten Anforderungen an Ausbilder für Kran- oder Erdbaumaschinenführer enthalten. Grundsätzlich muss ein Arbeitgeber in eigener Verantwortung entscheiden, ob die Qualifikationen, über die ein Ausbilder verfügt ...
Stand: 18.10.2018
Dialog: 13155
Unterweisungen und Schulungen unterschieden werden. Die Erfordernisse der Unterweisungen wurde zuvor ausgeführt und sind klassicherweise im Arbeitsschutzrecht zu finden. Die Schulung wird als eine Weiterbildung/Qualifizierung in einem Bereich verstanden, in dem schon Grundkenntnisse vorhanden sind. Schulungspflichten ergeben sich selten aus arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften, sondern eher ...
Stand: 27.09.2018
Dialog: 5784
!Bei den arbeitsschutzrechtlichen Unterweisungen soll sich der Arbeitgeber von der Fachkraft für Arbeitssicherheit und dem Betriebsarzt gemäß Arbeitssicherheitsgesetz i.V.m. DGUV Vorschrift 2 beraten und unterstützen lassen, die Verantwortung verbleibt aber beim Arbeitgeber. In der DGUV Information 211-005 (bisher: BGI 527) "Unterweisung - Bestandteil des betrieblichen Arbeitsschutzes" wird zu der Thematik auch folgendes ...
Stand: 27.06.2019
Dialog: 13465
zu beteiligen."In Bezug auf die Fragestellung bedeuten die Ausführungen, dass die Herstellerfirma bei der Einweisung der Beschäftigten in neue Maschinen zwar mit tätig werden kann, vielfach auf Grund der erforderlichen Fachkenntnisse auch soll, dass aber dieser Firma keine Arbeitgeberpflichten in Bezug auf arbeitsschutzrechtliche Unterweisungspflichten übertragen werden dürfen.Eigene Beschäftigte dürfen ...
Stand: 10.07.2019
Dialog: 15329