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Anforderungen an den Kranführer sind in der Unfallverhütungsvorschrift DGUV-Vorschrift 52 - Krane in § 29 beschrieben und werden in der DGUV Information 209-012 “Kranführer` konkretisiert. (Das berufsgenossenschaftliche Regelwerk finden Sie unter https://publikationen.dguv.de) Auch für das Führen von Kranen, die nur selten genutzt werden, muss der Kranführer die unter § 29 DGUV Vorschrift 52 ...
Stand: 03.04.2019
Dialog: 1937
Anforderungen an den Kranführer sind unter § 29 der DGUV Vorschrift 52 "Krane" beschrieben und werden in der DGUV Information 209-012 "Kranführer" näher erläutert.Verantwortlich für die Auswahl und Unterweisung der Kranführer ist letztlich der Arbeitgeber, der den Kranführer mit dem Führen des Kranes beauftragt. Er hat sich davon zu überzeugen, dass der Kranführer die notwendigen Anforderungen ...
Stand: 02.04.2020
Dialog: 3645
Die an eine Unterweisung gemäß § 12 Arbeitsschutzgesetz -ArbSchG- und § 4 DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention" gestellten Anforderungen ermöglichen nur in Ausnahmefällen, dass eine Unterweisung ausschließlich auf Infoblättern beruht.In der DGUV Information 211-005 "Unterweisung - Bestandteile des betrieblichen Arbeitsschutzes" ist erläutert, dass die Unterweisung neben der Vermittlung vo ...
Stand: 31.05.2019
Dialog: 12371
Bezüglich der Unterweisung von Kranführern ist der § 29 Abs. 1 der DGUV Vorschrift 52 "Krane" maßgeblich. Dieser schreibt vor, dass der Unternehmer nur Personen mit dem Führen von Kranen beauftragen darf, die unter anderem "im Führen des Kranes unterwiesen sind und ihre Befähigung hierzu ihm nachgewiesen haben". Es ist nicht festgelegt, wer die Unterweisung durchführen muss. Soweit fachlich ...
Stand: 15.04.2019
Dialog: 3563
. in der Berufsausbildung,2. als Arbeitnehmer oder Heimarbeiter,3. mit sonstigen Dienstleistungen, die der Arbeitsleistung von Arbeitnehmern oder Heimarbeitern ähnlich sind,4. in einem der Berufsausbildung ähnlichen Ausbildungsverhältnis.Nach § 29 JArbSchG gilt Folgendes:"(1) Der Arbeitgeber hat die Jugendlichen vor Beginn der Beschäftigung und bei wesentlicher Änderung der Arbeitsbedingungen über die Unfall ...
Stand: 16.07.2024
Dialog: 30841
"Besondere Vorschriften für die Verwendung von Arbeitsmitteln zum Heben von Lasten". In der DGUV Vorschrift 52 lässt sich in § 29 "Kranführer, Instandhaltungspersonal" folgendes nachlesen:Der Unternehmer darf mit dem selbständigen Führen (Kranführer) oder Instandhalten eines Kranes nur Versicherte beschäftigen, 1. die das 18. Lebensjahr vollendet haben, 2. die körperlich und geistig geeignet sind, 3 ...
Stand: 22.12.2019
Dialog: 42986
Unterweisungen:§ 12 Arbeitsschutzgesetz§ 29 Jugendarbeitsschutzgesetz§ 24 Sprengstoffgesetz§ 5 Baustellenverordnung§ 12 Betriebssicherheitsverordnung§ 14 Biostoffverordnung§ 14 Gefahrstoffverordnung§ 3 PSA-Benutzungsverordnung§ 4 LastenhandhabungsverordnungZahlreiche Unterweisungsvorschriften finden sich in den entsprechenden Regelungen der Unfallversicherungsträger. Beispielhaft sei hier nur die DGUV ...
Stand: 14.04.2024
Dialog: 3674
werden. Kürzere Unterweisungsintervalle können sich aus speziellen Arbeitsschutzvorschriften ergeben, z. B. § 29 Jugendarbeitsschutzgesetz, der eine halbjährliche Unterweisung fordert."Liegen keine relevanten Änderungen der Gefährdungen oder Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung vor, wird man bei den zeitlichen Abständen der Unterweisung von etwa einem Jahr ausgehen können.Davon erhebliche Abweichungen sollte ...
Stand: 19.05.2025
Dialog: 4523
und 2 wird definiert, was als Kran im Sinne dieser Unfallverhütungsvorschrift zählt. Der Beschreibung nach fällt Ihre Laufkatze unter diese Definition. Somit muss gemäß § 29 der DGUV V 52 der Kranführer folgende Voraussetzungen erfüllen: : " (1) Der Unternehmer darf mit dem selbständigen Führen (Kranführer) oder Instandhalten eines Kranes nur Versicherte beschäftigen, 1. die das 18. Lebensjahr ...
Stand: 16.06.2023
Dialog: 21470
als 1,5 m beträgt,10. Stapelautomaten, Setzmaschinen und Abtraggeräte in der Baustoffindustrie,11. Absetzkipper,12. Patientenhebeeinrichtungen.Wenn es sich um einen Kran handelt, der unter die DGUV Vorschrift 52 fällt, dann sind auch die diesbezüglichen Regelungen zu beachten.In der DGUV Vorschrift 52 lässt sich in § 29 "Kranführer, Instandhaltungspersonal" folgendes nachlesen:"Der Unternehmer darf ...
Stand: 09.01.2020
Dialog: 42997
Aufgaben zuverlässig erfüllen. Sie müssen vom Unternehmer zum Führen oder Warten der Erdbaumaschine bestimmt sein." Für Krane ist in der DGUV Vorschrift 52 "Krane" § 29 "Kranführer, Instandhaltungspersonal" folgendes ausgeführt:"(1) Der Unternehmer darf mit dem selbständigen Führen (Kranführer) oder Instandhalten eines Kranes nur Versicherte beschäftigen, 1.die das 18. Lebensjahr vollendet haben, 2 ...
Stand: 18.10.2018
Dialog: 13155
muss bei der Einstellung, bei Veränderungen im Aufgabenbereich, der Einführung neuer Arbeitsmittel oder einer neuen Technologie vor Aufnahme der Tätigkeit der Beschäftigten erfolgen. Die Unterweisung muss an die Gefährdungsentwicklung angepasst sein und erforderlichenfalls regelmäßig wiederholt werden. Analoge Forderungen zu § 12 ArbSchG ergeben sich aus § 4 DGUV Vorschrift 1 (bisher: BGV A1). (1 ...
Stand: 24.05.2019
Dialog: 27717
der Unterweisung für die Mitarbeiter.Viele Softwarehersteller bieten Unterweisungsplattformen an, welche Unterlagen für Erst- und Folgeunterweisungen nach Arbeitsschutzgesetz und Unfallverhütungsvorschrift „Grundsätze der Prävention“ (BGV A 1) ermöglichen.Um zu prüfen, ob und inwieweit diese Unterweisungen akzeptabel sind, können die folgenden Kriterien helfen:• Die Inhalte müssen arbeitsplatzspezifisch ...
Stand: 07.01.2025
Dialog: 43048
Kenntnisse und Fertigkeiten zu vermitteln.Gleichzeitig werden integrierte Lernerfolgskontrollen durchgeführt.Als weiterer Vorteil ergibt sich eine flexible Wahl von Ort und Zeit der Unterweisung für die Mitarbeiter.Viele Softwarehersteller bieten Unterweisungsplattformen an, welche Unterlagen für Erst- und Folgeunterweisungen nach Arbeitsschutzgesetz und BGV A1 ermöglichen.Um zu prüfen, ob und inwieweit ...
Stand: 27.06.2019
Dialog: 13465
Unterweisung ist die auf den konkreten Arbeitsplatz oder Aufgabenbereich ausgerichtete Erläuterung und Anweisung des Arbeitgebers (Vorgesetzten) für ein sicherheitsgerechtes Verhalten der Beschäftigten, die durch praktische Übungen ergänzt werden kann. Anlässe für eine Unterweisung sind z. B. Einstellung oder Versetzung, Veränderungen im Aufgabenbereich, Veränderungen in den Arbeitsabläufen, Verän ...
Stand: 27.09.2018
Dialog: 5784
sich auch aufgrund der Unfallverhütungsvorschrift „Grundsätze der Prävention“ (BGV/GUV-V A1) (siehe Anhang 1 Buchstabe F). .... Reichen die vorstehend aufgeführten Kenntnisse nicht aus, müssen anlagenspezifische Informationen vom Maschinenhersteller angefordert werden." Schlauchleitungen sollten nur fertig konfektioniert vom Schlauchleitungshersteller gekauft werden. Ist dies nicht möglich sind die Anforderungen ...
Stand: 10.07.2019
Dialog: 15329