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ausspricht, sollte innerhalb eines Betriebsjahrs eine Kombination aus Teilnahme per Videokonferenz und Vor-Ort-Anwesenheit in Abhängigkeit der Betriebsbelange angestrebt werden, um weiterhin in der Lage zu sein, die Arbeitsplätze vor Ort im Betrieb prüfen bzw. Betriebsbegehungen umsetzen zu können." ...
Stand: 26.02.2021
Dialog: 43153
Variante darstellen, um die Pflicht des § 11 ASiG zu erfüllen.HinweisNach Möglichkeit sollte die ASA-Sitzung durch die persönliche Anwesenheit der in § 11 genannten Mitglieder erfolgen. Zum einen kann mit der ASA-Sitzung eine Begehung des Betriebes verknüpft werden, bei der konkrete betriebliche Situationen und Arbeitsplätze in Augenschein genommen werden können. Zum anderen ist bei einem großen ...
Stand: 11.08.2025
Dialog: 43205
In Ihrem Fall ist eine Arbeitsschutz-Ausschuss-Sitzung durchzuführen.Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) in Verbindung mit der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) findet auf "Mobile Work" bzw. Telearbeitsplätze voll Anwendung. Es ist auch dort Arbeitgeberpflicht, für geeignete und sichere Arbeitsbedingungen zu sorgen.Die Tätigkeit und der Arbeitsplatz in "Mobile Work" muss ...
Stand: 02.10.2024
Dialog: 43937
Es ist richtig, dass der Arbeitsschutzausschuss sich nur aus den im § 11 ASiG genannten Personen zusammensetzt. Dies heißt aber nicht, dass nicht zu einzelnen Sitzungen Gäste eingeladen werden dürfen. Es ist sinnvoll, dass sich der Arbeitsschutzausschuss eine Geschäftsordnung gibt, in der entsprechende Regelungen getroffen werden können.Die Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik (BGHW) schr ...
Stand: 11.02.2021
Dialog: 43020
SozialgesetzbuchDie vom Betriebsrat bestimmten Mitglieder des Arbeitsschutzausschusses müssen dem Betriebsrat angehören, die Mitgliedschaft in Ausschüssen -wie dem von Ihnen genannten Arbeits- und Gesundheitsausschuss- ist nach dem ASiG nicht erforderlich.Wenn der Betriebsrat trotz Einladung nicht an der ASA-Sitzung teilnimmt, sollten zunächst die Gründe hierfür erfragt werden. Grundsätzlich sollten alle genannten ...
Stand: 04.01.2021
Dialog: 28212
Gemäß § 11 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) setzt sich der Arbeitsschutzausschuss (ASA) wie folgt zusammen:- dem Arbeitgeber oder einem von ihm Beauftragten,- zwei vom Betriebsrat bestimmten Betriebsratsmitgliedern,- Betriebsärzten,- Fachkräften für Arbeitssicherheit und- Sicherheitsbeauftragten nach § 22 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch.Grundsätzlich sollten alle genannten Teilnehmer ...
Stand: 05.09.2024
Dialog: 42440
, Anliegen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung zu beraten. Dabei kann der Themenkomplex - Arbeitsschutz und Unfallverhütung - weit gefasst werden, sollte sich aber immer an den betrieblichen Problemen orientieren. ...
Stand: 29.01.2018
Dialog: 4843
nicht gegeben. Falls der Arbeitgeber selber nicht am Ausschss teilnehmen kann, darf er autonom entscheiden, wer ihn vertritt. Bei einer Betriebsgröße von über 1.000 Mitarbeitern stellt sich die Frage, ob der Arbeitsschutzausschuss auf der betrieblichen Ebene stattfinden kann. Dies sollte überprüft werden. ...
Stand: 12.03.2015
Dialog: 23323
. Sinn und Zweck des ASiG ist, dass Arbeitsschutzmaßnahmen mit einem „möglichst hohen Wirkungsgrad“ „vor Ort“ am Arbeitsplatz ergriffen werden. Daraus ergibt sich gemäß § 11 ASiG die Pflicht des Arbeitgebers, für jeden Betrieb einzeln einen ASA einzurichten. Der Sinn und Zweck legt es auch nahe, dass die Sitzungen des jeweiligen ASA örtlich im Einzelbetrieb stattfinden. Betriebsspezifische Lösungen ...
Stand: 20.06.2022
Dialog: 43677
des Betriebes in Frage kommen, bzw. nur solche Personen, die sich mit den Betriebsverhältnissen auskennen. Dabei sollte der von ihm Beauftragte eine für den Arbeitsschutz im Betrieb verantwortliche Person (z. B. Betriebsleiter) sein.Eine Beauftragung von Betriebsärzten, Fachkräften für Arbeitssicherheit und Sicherheitsbeauftragten ist ausgeschlossen.In aller Regel wird der Arbeitgeber bzw. sein Beauftragter ...
Stand: 06.10.2023
Dialog: 10174
des Verunfallten zur Kenntnis.Eine Verschwiegenheitspflicht im Rahmen ihrer vom Arbeitssicherheitsgesetz zugewiesenen Tätigkeit im Arbeitsschutzausschuss besteht für die Mitglieder untereinander nicht. Alle Mitglieder des Arbeitsschutzausschusses können aber unter die Verschwiegenheitspflicht des § 203 Strafgesetzbuch - Verletzung von Privatgeheimnissen – fallen.Eine entsprechende Anfrage sollte ggf. direkt ...
Stand: 16.04.2014
Dialog: 2910
ist nicht zulässig und damit ungültig.Das ASiG trifft keine Regelung dazu, wie im Falle der Nichtteilnahme eines der Mitglieder des ASA zu verfahren ist. Zu empfehlen ist, dass sich der Arbeitsschutzausschuss eine Geschäftsordnung gibt und die Sitzungsergebnisse protokolliert. In der Geschäftsordnung sollte auch geregelt werden, wie zu verfahren ist, wenn Teilnehmer verhindert sind bzw. nicht persönlich teilnehmen ...
Stand: 05.09.2025
Dialog: 6743
möglich ist. Sollte hier in einem Ausnahmefall die Mitwirkung der Fachkraft für Arbeitssicherheit an einer Ausschusssitzung nicht möglich sein, so muss in jedem Fall ein lückenloser Informationsfluss gewährleistet sein.Der § 11 ASiG fordert auch, dass der Arbeitsschutzausschuss mindestens einmal vierteljährlich zusammentritt. Hierbei handelt es sich um eine Mindestanforderung, die nicht unterschritten ...
Stand: 20.02.2025
Dialog: 21952
in den Arbeitsschutzausschuss entscheidet der Betriebsrat durch Beschluss, und zwar mit der Mehrheit der anwesenden Mitglieder, ebenso über die Abberufung, die jederzeit und ohne besondere Gründe erfolgen kann."(Auszug aus dem Kommentar von Anzinger/Bieneck "Arbeitssicherheitsgesetz" zu § 11 Rd-Nr. 24 bis Rd-Nr. 26)Sollte der Arbeitgeber-Beauftragte seine Funktion im Arbeitsschutzausschuss weiter fortführen wollen ...
Stand: 30.05.2018
Dialog: 42309
Eine Krankenstatistik zu erstellen ist ein wichtiges und zwingend erforderliches Instrument, um den Forderungen des § 3 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) nachzukommen. Zwar ist die Erstellung dort nicht explizit aufgeführt, jedoch unmittelbare Konsequenz der richtigen Umsetzung des § 3 ArbSchG.Zu § 3 Abs. 1 ArbSchG: Die Maßnahmen des Arbeitsschutzes sind vom Arbeitgeber auf ihre Wirksamkeit hin zu übe ...
Stand: 13.01.2018
Dialog: 2783