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ist eine Regelung, die der Regelung in § 11 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) entspricht. Daraus ergibt sich die Nichtanwendbarkeit des ASiG für Besatzungsmitglieder auf Kauffahrteischiffen unter deutscher Flagge.Das gilt nicht, wenn die Schiffe in der Regel binnen 24 Stunden nach dem Auslaufen an den Sitz eines Landbetriebs zurückkehren. Dann gelten sie als Teil des Landbetriebs des Seeschifffahrtsunternehmens ...
Stand: 07.08.2018
Dialog: 42392
Eine direkte Möglichkeit zur Ahndung einer Ordnungswidrigkeit bei Nichterfüllung von § 11 Arbeitssicherheitsgesetz ist nicht gegeben. Die zuständige Behörde kann jedoch die erforderlichen Pflichten aus diesem Gesetz per Ordnungsverfügung verbindlich anordnen (§ 12 Abs. 1 Arbeitssicherheitsgesetz). Diese Ordnungsverfügung kann dann, nachdem sie rechtskräftig geworden ist, mit den Mitteln des Verwal ...
Stand: 27.01.2016
Dialog: 4363
nach einer geeigneten Organisation beinhaltet auch die Maßnahme, dass eine Wirksamkeitskontrolle der organisatorischen Regelungen erfolgt. Aus § 3 Abs. 2 ArbSchG werden die sog. Arbeitsschutzmanagementsysteme (AMS) abgeleitet. Im nationalen Leitfaden für AMS wird in den Ziffern 2.15.4 b), 2.15.7 a), 2.19.1 und 2.20 c) die Erstellung und Überwachung der Krankenstandstatistiken als Element eines AMS aufgeführt ...
Stand: 13.01.2018
Dialog: 2783
Teilnehmer an den ASA-Sitzungen teilnehmen, auch der Betriebsrat. Mit der Teilnahme des Betriebsrates an den ASA-Sitzungen wollte der Gesetzgeber die Belange der betrieblichen Mitbestimmung berücksichtigen, wie sie im Betriebsverfassungsgesetz - BetrVG, spez. im § 89 BetrVG geregelt sind. Das ASiG trifft keine Regelung dazu, wie im Falle der Nichtteilnahme eines der Mitglieder des ASA zu verfahren ...
Stand: 04.01.2021
Dialog: 28212
Ein Betrieb im Sinne des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) ist nicht das gesamte Unternehmen im wirtschaftlichen, rechtlichen und organisatorischen Sinne. Es besteht eine enge sachlich - rechtliche Verknüpfung des ASiG mit dem Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG). Nach Auffassung des Bundessozialgerichts (z.B. 8a Ru 106/79) ist ein Betrieb im Sinne des ASiG weitgehend gleichbedeutend ...
Stand: 15.05.2024
Dialog: 3971
Die Aufgaben und die Zusammensetzung des Arbeitsschutzausschusses sind in § 11 des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) geregelt. Hier heißt es: "Soweit in einer sonstigen Rechtsvorschrift nichts anderes bestimmt ist, hat der Arbeitgeber in Betrieben mit mehr als zwanzig Beschäftigten einen Arbeitsschutzausschuss zu bilden; bei der Feststellung der Zahl der Beschäftigen sind Teilzeitbeschäftigte mit ...
Stand: 28.11.2013
Dialog: 19901
Rechtlich ist der Arbeitsschutzausschuss im § 11 ASiG verankert. Zu der Frage, wer außer den Teilnehmern alles Einsicht in das Protokoll nehmen darf, gibt es keine gesetzlichen Vorgaben. Aus der Sicht des Arbeitsschutzes spricht grundsätzlich nichts dagegen, die Protokolle zu veröffentlichen. Je nach behandeltem Thema (z.B. bei Unfalluntersuchungen) könnte es allerdings datenschutzrechtliche ...
Stand: 30.05.2022
Dialog: 29403
ist." Der Betriebsbegriff ist sachlich - rechtlich eng verknüpft mit dem Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG). Somit ist ein Betrieb nicht das gesamte Unternehmen im wirtschaftlichen, rechtlichen und organisatorischen Sinne.Besteht eine Holding oder ein Unternehmen aus mehreren Betrieben, die den Betriebsbegriff des ASiG bzw. der DGUV Vorschrift 2 erfüllen, muss für jeden dieser Betriebe mit mehr als zwanzig Beschäftigten ...
Stand: 10.08.2022
Dialog: 17125
Der Arbeitsschutzausschuss (ASA) ist auf der betrieblichen Ebene zu bilden. Der Betriebsbegriff ist nicht im Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (ASiG) definiert und entspricht laut Rechtsprechung im Wesentlichen demjenigen des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG). „Betrieb im Sinne des ASiG" ist also weitgehend gleichbedeutend mit dem Betri ...
Stand: 26.02.2020
Dialog: 43072
. Dies kann aber durch eine Betriebsvereinbarung wieder geändert werden.4. Wie kann man den Unternehmer auffordern, seinen erforderlichen Pflichten nachzukommen bzw. welche sonstige rechtlichen Möglichkeiten (Ordnungswidrigkeit, Bußgeld) bestehen hier?Neben den Möglichkeiten, welches das Betriebsverfassungsgesetz dem Betriebsrat bietet, gibt § 17 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) den Beschäftigten Handlungsmöglichkeiten:"Die Beschäftigten ...
Stand: 06.10.2023
Dialog: 10174
Es ist richtig, dass der Arbeitsschutzausschuss sich nur aus den im § 11 ASiG genannten Personen zusammensetzt. Dies heißt aber nicht, dass nicht zu einzelnen Sitzungen Gäste eingeladen werden dürfen. Es ist sinnvoll, dass sich der Arbeitsschutzausschuss eine Geschäftsordnung gibt, in der entsprechende Regelungen getroffen werden können.Die Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik (BGHW ...
Stand: 11.02.2021
Dialog: 43020
an den ASA-Sitzungen teilnehmen, auch der Betriebsrat. Mit der Teilnahme des Betriebsrates an den ASA-Sitzungen wollte der Gesetzgeber die Belange der betrieblichen Mitbestimmung berücksichtigen, wie sie im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) und insbesondere im § 89 BetrVG geregelt sind. Das ASiG trifft keine Regelung, wie im Falle der Nichtteilnahme eines der Mitglieder des ASA zu verfahren ...
Stand: 05.09.2024
Dialog: 42440
bestimmten Betriebsratsmitgliedern,- Betriebsärzten,- Fachkräften für Arbeitssicherheit und- Sicherheitsbeauftragten nach § 22 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch - SGB VIIDie Pflicht, den Arbeitsschutzausschuss zu bilden und die Teilnehmer einzuladen, obliegt grundsätzlich dem Arbeitgeber. Gibt sich der Arbeitsschutzausschuss eine Geschäftsordnung, kann diesbezüglich auch eine andere Regelung getroffen ...
Stand: 27.06.2019
Dialog: 15188
werden darf. Somit kann der Arbeitsschutzausschuss bei Bedarf auch öfter zusammenkommen. Einberufen wird der Ausschuss vom Arbeitgeber, sofern nicht die Geschäftsordnung des Ausschusses eine andere Regelung trifft.Hinweis:Die hier für Fachkräfte für Arbeitssicherheit gemachten Ausführungen gelten analog auch für Betriebsärzte. ...
Stand: 20.02.2025
Dialog: 21952
, Anliegen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung zu beraten. Der Arbeitsschutzausschuß tritt mindestens einmal vierteljährlich zusammen."In dieser Regelung werden explizit die Betriebsärzte genannt. Eine Vertretung durch Beschäftigte bzw. ärztliches Hilfspersonal ist hier nicht zu finden.In der LV 64 Leitlinien zum Vollzug des Arbeitssicherheitsgesetzes des LASI lässt sich unter 2.2.24 Frage zu § 11 ...
Stand: 23.10.2024
Dialog: 43205