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Nein, der Ausbilder muss nicht schriftlich beauftragt werden.Die Beauftragung richtet sich lediglich an die Fahrer der Flurförderzeuge. Siehe hierzu die Ausführungen zu den Beauftragungen in dem DGUV Grundsatz 308-001 "Qualifizierung und Beauftragung der Fahrerinnen und Fahrer von Flurförderzeugen außer geländegängigen Teleskopstaplern".Den FAQ zum Arbeitsgebiet Flurförderzeuge ...
Stand: 27.01.2024
Dialog: 43883
Zu Ihrer Frage läßt sich in dem DGUV Grundsatz 308-001 "Ausbildung und Beauftragung der Fahrer von Flurförderzeugen mit Fahrersitz und Fahrerstand" unter dem Punkt 4 Beauftragung folgendes nachlesen:"Nach erfolgreich abgeschlossener Ausbildung können die Fahrer mit der Führung von Flurförderzeugen vom Unternehmer beauftragt werden. DieseBeauftragung ist schriftlich zu erteilen.Die Form ...
Stand: 29.01.2018
Dialog: 42170
Ihr Kenntnisstand ist richtig. Es ist uns ebenso keine gesetzliche Forderung bekannt, dass eine Beauftragung für Staplerfahrer nach einem gewissen Zeitraum neu ausgestellt werden muss.In der Durchführungsanweisung zur DGUV Vorschrift 68 "Flurförderzeuge" ist noch folgendes nachzulesen:"Die Beauftragung sollte zurückgenommen werden, wenn der Versicherte über einen Zeitraum von einem Jahr keine ausr ...
Stand: 19.11.2018
Dialog: 42510
schriftlich erteilt werden."Weitere Informationen finden Sie im DGUV Grundsatz Nr: 308-001 "Ausbildung und Beauftragung der Fahrer von Flurförderzeugen mit Fahrersitz und Fahrerstand", spez. unter Nr.4 "Beauftragung".Für Auszubildende über 18 Jahre gelten keine besonderen arbeitsschutzrechtlichen Einschränkungen.Für Auszubildende unter 18 Jahre gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz - JArbSchG. Für Tätigkeiten ...
Stand: 26.08.2024
Dialog: 27341
Die Voraussetzungen zum Führen von Flurförderzeugen (Gabelstaplern) sind im § 7 der DGUV Vorschrift 68 "Flurförderzeuge" aufgeführt:• mindestens 18 Jahre alt• für die Tätigkeit geeignet und ausgebildet• Befähigungsnachweis• schriftliche Beauftragung durch den ArbeitgeberIn dem DGUV Grundsatz Nr: 308-001 "Ausbildung und Beauftragung der Fahrer von Flurförderzeugen mit Fahrersitz und Fahrerstand ...
Stand: 05.01.2023
Dialog: 4676
In dem DGUV Grundsatz 308-001 "Ausbildung und Beauftragung der Fahrer von Flurförderzeugen mit Fahrersitz und Fahrerstand" ist unter dem Punkt 4 "Beauftragung" Folgendes nachzulesen:"Nach erfolgreich abgeschlossener Ausbildung können die Fahrer mit der Führung von Flurförderzeugen vom Unternehmer beauftragt werden. Diese Beauftragung ist schriftlich zu erteilen.Die Form der schriftlichen ...
Stand: 06.06.2025
Dialog: 42627
von Flurförderzeugen außer geländegängigen Teleskopstaplern". Der Fahrer muss seine Befähigung nachweisen. Üblicherweise erfolgt der Nachweis durch eine schriftliche Prüfung. Er kann aber auch durch eine mündliche Prüfung erbracht werden. ...
Stand: 18.10.2023
Dialog: 16795
Qualifizierung dürfen Bedienpersonen mit der Führung von Flurförderzeugen durch den Unternehmer beauftragt werden. Diese Beauftragung ist schriftlich zu erteilen.Die Form der schriftlichen Beauftragung ist in der DGUV Vorschrift 68 „Flurförderzeuge“ nicht vorgeschrieben.Bei der Beauftragung ist anzugeben, für welchen Betrieb bzw. Betriebsteil sowie für welche Flurförderzeuge (abhängig z. B ...
Stand: 04.08.2024
Dialog: 14039
von Flurförderzeugen mit Fahrersitz oder Fahrerstand Personen nur beauftragen, die • mindestens 18 Jahre alt sind, • für diese Tätigkeit geeignet und ausgebildet sind und • ihre Befähigung nachgewiesen haben. Der Auftrag muss schriftlich erteilt werden. " Unterweisung:Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) trifft zur Unterweisungspflicht unter § 12 folgende Regelung: "(1) Der Arbeitgeber hat die Beschäftigten ...
Stand: 19.09.2022
Dialog: 29297
haben. Der Auftrag muss schriftlich erteilt werden. Unter Ziffer 1 des Anhangs 1 zur BetrSichV sind zusätzliche Mindestvorschriften für Flurförderzeuge aufgeführt.Ein Intervall für Nachschulungen wird in den Vorschriften nicht genannt. Dies obliegt dem beauftragenden Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungbeurteilung regelmäßig festzustellen, inwieweit die o.g. Eignung und Befähigung bei dem Mitarbeiter ...
Stand: 29.09.2021
Dialog: 5481
:"Der Unternehmer darf mit dem selbständigen Steuern von Flurförderzeugen mit Fahrersitz oder Fahrerstand Personen nur beauftragen, die1. mindestens 18 Jahre alt sind,2. für diese Tätigkeit geeignet und ausgebildet sindund3. ihre Befähigung nachgewiesen haben.Der Auftrag muss schriftlich erteilt werden."In der DGUV Information 208-057 "Einsatz von Schleppern und Anhängern als Routenzüge" ist unter 2 "Ausbildung ...
Stand: 23.05.2025
Dialog: 42789
Höchstgeschwindigkeit mehr als 6 km/h beträgt, gelten als Flurförderzeuge mit Fahrerstand. Insofern gilt dann § 7 Abs. 1."Auf der Homepage der BG ETEM ist unter Transportarbeiten Folgendes nachzulesen:„Mitarbeiter, die mit Gabelstaplern oder Handhubwagen Material bewegen, müssen ausgebildet, schriftlich beauftragt und unterwiesen sein, z.B. anhand der Betriebsanweisung.“In den Hintergrundinformationen ...
Stand: 24.07.2025
Dialog: 44162
der Unternehmer dem Fahrer einen schriftlichen Auftrag zum selbständigen Steuern von Flurförderzeugen mit Fahrersitz und Fahrerstand erteilen.Voraussetzung dafür ist, dass der Unternehmer sich davon überzeugt hat, dass der Fahrer eine Ausbildung absolviert hat. Nur wenn die Fahrerausbildung auf der Grundlage des DGUV Grundsatz 308-001 durchgeführt wurde, kann der Unternehmer darauf vertrauen, dass der Fahrer ...
Stand: 03.09.2025
Dialog: 43291
Der Einsatzort der Fahrer und Gabelstapler ist nicht entscheidend. Verantwortlich für die Beauftragung zum Führen eines Flurförderzeuges ist der Arbeitgeber oder dessen verantwortlicher Beauftragter, bei dem der Fahrer beschäftigt ist. Das bedeutet, dass jeder Geschäftsführer oder dessen verantwortlicher Beauftragter jeweils die bei ihm beschäftigten Fahrer mit dem Führen des Flurförderzeuges (Gab ...
Stand: 11.12.2018
Dialog: 3058
beschrieben. Diese Informationen beziehen sich zwar auf Be- und Entladearbeiten durch LKW-Fahrer in Fremdbetrieben, können aber auch auf andere Fälle übertragen werden. Wie Sie der Information der BGHW entnehmen können, muss der schriftliche Auftrag zum Steuern des Staplers vom Arbeitgeber des Fremdfirmenmitarbeiters (z.B. des fremden Speditionsmitarbeiters) erteilt werden.Hinweis:Auf den § 8 ...
Stand: 08.10.2019
Dialog: 2959
sind und eine angemessene Unterweisung erhalten haben.Die DGUV Vorschrift 68 "Flurförderzeuge" macht konkrete Aussagen über Personen, die als Gabelstaplerfahrer eingesetzt werden dürfen:Gabelstaplerfahrer müssen- mindestens 18 Jahre alt sein,- für diese Tätigkeit geeignet und ausgebildet sein und- ihre Befähigung nachgewiesen haben.Der Auftrag zur Benutzung des Gabelstaplers muss schriftlich erteilt werden.In dem DGUV ...
Stand: 20.04.2018
Dialog: 30446
und darüber einen Nachweis vorlegen können.Vor Erteilung der schriftlichen Beauftragung ist sowohl eine gerätespezifische Einweisung, als auch eine Unterweisung in Bezug auf die betrieblichen Gegebenheiten erforderlich; siehe auch DGUV Grundsatz 308-001 „Ausbildung und Beauftragung der Fahrer von Flurförderzeugen mit Fahrersitz und Fahrerstand“. Die Beauftragung kann z. B. durch einen Fahrerausweis erfolgen ...
Stand: 31.05.2025
Dialog: 44136