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Nein! Der Unterweisende benötigt keinen Staplerschein, muss aber über hinreichende Kenntnissen der betrieblichen Flurförderzeuge verfügen. Begründung: Die Ausbildung als Fahrer/in und Anforderungen zum Führen eines Flurförderzeuges (Gabelstapler) beruhen im Wesentlichen auf berufsgenossenschaftlichen Regelungen sowie auf Nr. 1 des Anhangs 1 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV ...
Stand: 07.06.2017
Dialog: 29458
In der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV - werden Arbeitsschutzanforderungen an die Bereitstellung von Arbeitsmitteln durch den Arbeitgeber und die Benutzung von Arbeitsmitteln durch die Beschäftigten bei der Arbeit definiert. Relevant sind z. B. die Anhänge 1 und 2 der BetrSichV.So heißt es in Kapitel 2.5 des Anhang 2 BetrSichV.Die Benutzung der Arbeitsmittel bleibt dazu geeigneten ...
Stand: 10.10.2018
Dialog: 17896
Die Ausbildung und Anforderungen zum Führen eines Flurförderzeuges (Gabelstapler) beruht auf berufsgenossenschaftlichen Regelungen sowie auf Ziffer 1.9 des Anhangs 1 der Betriebssicherheitsverordnung -BetrSichV-, wo grundsätzliche Mindestanforderungen für die Benutzung mobiler selbstfahrender und nichtselbstfahrender Arbeitsmittel genannt sind. Die Voraussetzungen zum Führen von Flurförderzeugen ...
Stand: 04.08.2024
Dialog: 14039
oder beauftragten Beschäftigten vorbehalten (Ziffer 1.9 des Anhangs 1 der BetrSichV). Weiter konkretisiert wird diese Anforderung unter § 7 der DGUV Vorschrift 68: Der Unternehmer darf mit dem selbständigen Steuern von Flurförderzeugen mit Fahrersitz oder Fahrerstand Personen nur beauftragen, die • mindestens 18 Jahre alt sind, • für diese Tätigkeit geeignet und ausgebildet sind und • ihre Befähigung nachgewiesen ...
Stand: 29.09.2021
Dialog: 5481
-BetrSichV-. Die BetrSichV fordert unter Nr 1.9 des Anhangs 1, dass der Arbeitgeber dafür zu sorgen hat, dass selbstfahrende Arbeitsmittel nur von Beschäftigten geführt werden, die hierfür geeignet sind und eine angemessene Unterweisung erhalten habenDie Befähigung der Bediener ist dabei abhängig von dem Einsatzzweck (dem Ausrüstungsteil) des Teleskopladers.Grundsätzlich kann der Teleskoplader ...
Stand: 19.05.2016
Dialog: 17478
Ein Arbeitgeber, der Beschäftigten Arbeitsmittel bereitstellt sowie für die Benutzung bei der Arbeit überlässt, muss die staatlichen Arbeitsschutzvorschriften, hier insbesondere die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und die Vorschriften seines Unfallversicherungsträgers (berufsgenossenschaftliche Vorschriften) beachten.Es ist insbesondere § 6 Absatz 1 in Verbindung mit Nummer 1 des Anhang ...
Stand: 23.05.2025
Dialog: 42789
Bei einem Flurförderzeug (Gabelstapler) handelt es sich um ein Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Diese Regelungen gelten uneingeschränkt auch für den innerbetrieblichen Werkverkehr.Die BetrSichV fordert unter Nummer 1.9 des Anhangs 1, dass der Arbeitgeber dafür zu sorgen hat, dass selbstfahrende Arbeitsmittel nur von Beschäftigten geführt werden, die hierfür ...
Stand: 31.05.2025
Dialog: 44136
Ein Arbeitgeber, der Beschäftigten Arbeitsmittel bereitstellt sowie für die Benutzung bei der Arbeit überlässt, muss die staatlichen Arbeitsschutzvorschriften, hier insbesondere Betriebssicherheitverordnung (BetrSichV) und die Vorschriften seines Unfallversicherungsträgers (berufsgenossenschaftliches Regelwerk) beachten.Bei der vom Arbeitgeber zu erstellenden Gefährdungsbeurteilung sind beide ...
Stand: 10.07.2023
Dialog: 122
In der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV werden Arbeitsschutzanforderungen an die Bereitstellung von Arbeitsmitteln durch den Arbeitgeber und die Benutzung von Arbeitsmitteln durch die Beschäftigten bei der Arbeit sowie die Prüfungen definiert. Diese richten sich im Regelfall an jeden Arbeitgeber, dessen Beschäftigte die Arbeitsmittel, hier die Stapler, benutzen sollen. Das bedeutet ...
Stand: 08.10.2019
Dialog: 2959
Tätigkeit ein strenger Maßstab anzulegen. Sicherheitsrelevante Tätigkeiten sind z. B. • das Führen von Fahrzeugen oder selbstfahrenden Arbeitsmaschinen, ..." Im Anhang unter der Nummer 1.9 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) wird ebenfalls gefordert, dass der Arbeitgeber dafür zu sorgen hat, dass selbstfahrende Arbeitsmittel nur von Beschäftigten geführt werden, die hierfür geeignet ...
Stand: 20.04.2018
Dialog: 30446
schriftlich erteilt werden."Weitere Informationen finden Sie im DGUV Grundsatz Nr: 308-001 "Ausbildung und Beauftragung der Fahrer von Flurförderzeugen mit Fahrersitz und Fahrerstand", spez. unter Nr.4 "Beauftragung".Für Auszubildende über 18 Jahre gelten keine besonderen arbeitsschutzrechtlichen Einschränkungen.Für Auszubildende unter 18 Jahre gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz - JArbSchG. Für Tätigkeiten ...
Stand: 26.08.2024
Dialog: 27341
Solange die maximale Geschwindigkeit nicht mehr als 6 km/h (vgl. Durchführungsanweisungen zur DGUV Vorschrift 68 - Flurförderzeuge) beträgt, gelten die Niederhubwagen als Mitgänger-Flurförderzeuge mit klappbarem Fahrerstand, und es ist somit keine Ausbildung nach dem DGUV Grundsatz Nr: 308-001 "Ausbildung und Beauftragung der Fahrer von Flurförderzeugen mit Fahrersitz und Fahrerstand ...
Stand: 28.09.2023
Dialog: 18025
Auch ein Analphabet kann als Staplerfahrer ausgebildet werden.Die in der DGUV Vorschrift 68 "Flurförderzeuge" geforderte Betriebsanweisung ist so zu verfassen, dass das Bedienpersonal des Staplers diese versteht. Hier können auch Bilder, Piktogramme usw. zum Einsatz kommen.Als Ausbildungsgrundlage dient der DGUV Grundsatz Nr: 308-001 "Qualifizierung und Beauftragung der Fahrerinnen und Fahrer ...
Stand: 18.10.2023
Dialog: 16795
Die Voraussetzungen zum Führen von Flurförderzeugen (Gabelstaplern) sind im § 7 der DGUV Vorschrift 68 "Flurförderzeuge" aufgeführt:• mindestens 18 Jahre alt• für die Tätigkeit geeignet und ausgebildet• Befähigungsnachweis• schriftliche Beauftragung durch den ArbeitgeberIn dem DGUV Grundsatz Nr: 308-001 "Ausbildung und Beauftragung der Fahrer von Flurförderzeugen mit Fahrersitz und Fahrerstand ...
Stand: 05.01.2023
Dialog: 4676
Anforderungen an die Qualifikation eines Ausbilders für Flurförderzeug-Fahrer werden in dem DGUV Grundsatz Nr: 308-001 (bisher: BGG 925) „Ausbildung und Beauftragung der Fahrer von Flurförderzeugen mit Fahrersitz und Fahrerstand“ beschrieben."5. Qualifikation der AusbilderAls Ausbilder für Flurförderzeug-Fahrer kann tätig werden, wer auf Grund seiner fachlichen Ausbildung und Erfahrung ...
Stand: 06.02.2018
Dialog: 1917
Technologie vor Aufnahme der Tätigkeit der Beschäftigten erfolgen. Die Unterweisung muss an die Gefährdungsentwicklung angepasst sein und erforderlichenfalls regelmäßig wiederholt werden." In der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) (§ 12 Absatz 1) wird dazu folgendes konkretisiert:"Bevor Beschäftigte Arbeitsmittel erstmalig verwenden, hat der Arbeitgeber ihnen ausreichende und angemessene ...
Stand: 19.09.2022
Dialog: 29297