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In der DGUV Vorschrift 68 "Flurförderzeuge" § 7) sind im § 7 folgende Voraussetzungen zum Steuern von Stapler genannt:"Der Unternehmer darf mit dem selbständigen Steuern von Flurförderzeugen mit Fahrersitz oder Fahrerstand Personen nur beauftragen, die 1. mindestens 18 Jahre alt sind, 2. für diese Tätigkeit geeignet und ausgebildet sind und 3. ihre Befähigung nachgewiesen haben. Der Auftrag muss ...
Stand: 26.08.2024
Dialog: 27341
werden, wer aufgrund seiner fachlichen Ausbildung und Erfahrung ausreichende Kenntnisse auf dem Gebiet der Flurförderzeuge hat und mit den einschlägigen staatlichen Arbeitsschutzvorschriften, Unfallverhütungsvorschriften und den allgemein anerkannten Regeln der Technik vertraut ist und darüber hinaus mindestens folgende Anforderungen erfüllt:Mindestalter 24 Jahre,erfolgreiche Ausbildung zum Fahrer ...
Stand: 10.11.2020
Dialog: 43331
von Flurförderzeugen mit Fahrersitz oder Fahrerstand Personen nur beauftragen, die • mindestens 18 Jahre alt sind, • für diese Tätigkeit geeignet und ausgebildet sind und • ihre Befähigung nachgewiesen haben. Der Auftrag muss schriftlich erteilt werden. " Unterweisung:Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) trifft zur Unterweisungspflicht unter § 12 folgende Regelung: "(1) Der Arbeitgeber hat die Beschäftigten ...
Stand: 19.09.2022
Dialog: 29297
ausreichende Kenntnisse auf dem Gebiet der Flurförderzeuge hat und mit den einschlägigen staatlichen Arbeitsschutzvorschriften (z.B. Gerätesicherheitsgesetz, Maschinenverordnung, Arbeitsmittelbenutzungsverordnung), Unfallverhütungsvorschriften und den allgemein anerkannten Regeln der Technik (z.B. BG-Regeln, DIN-Normen) vertraut ist und mindestens folgende Anforderungen erfüllt:- Mindestalter 24 Jahre ...
Stand: 06.02.2018
Dialog: 1917
Ihr Kenntnisstand ist richtig. Es ist uns ebenso keine gesetzliche Forderung bekannt, dass eine Beauftragung für Staplerfahrer nach einem gewissen Zeitraum neu ausgestellt werden muss.In der Durchführungsanweisung zur DGUV Vorschrift 68 "Flurförderzeuge" ist noch folgendes nachzulesen:"Die Beauftragung sollte zurückgenommen werden, wenn der Versicherte über einen Zeitraum von einem Jahr keine ...
Stand: 19.11.2018
Dialog: 42510
, Betriebssicherheitsverordnung), den Unfallverhütungsvorschriften und den allgemein anerkannten Regeln der Technik (z. B. BG-Regeln, DIN-Normen) vertraut ist und mindestens folgende Anforderungen erfüllt: Mindestalter 24 Jahre - erfolgreiche Ausbildung zum Fahrer von Flurförderzeugen - dies beinhaltet mindestens den erfolgreichen Abschluss der allgemeinen Ausbildung (Stufe 1) - zwei Jahre Erfahrung im Umgang ...
Stand: 22.05.2013
Dialog: 18579
und Erfahrung ausreichende Kenntnisse in Theorie und Praxis auf dem Gebiet der in den Qualifizierungs-Stufen 1, 2 a und 2 b beschriebenen Teleskopstapler nachweisen kann. Dies gilt als erfüllt, wenn nach erfolgreicher Qualifizierung zur Teleskopstaplerfahrerin oder zum Teleskopstaplerfahrer mind. 2 Jahre Erfahrung im Umgang und dem Einsatz von geländegängigen Teleskopstaplern vorliegen.Mit den einschlägigen ...
Stand: 19.05.2020
Dialog: 43173
oder beauftragten Beschäftigten vorbehalten (Ziffer 1.9 des Anhangs 1 der BetrSichV). Weiter konkretisiert wird diese Anforderung unter § 7 der DGUV Vorschrift 68: Der Unternehmer darf mit dem selbständigen Steuern von Flurförderzeugen mit Fahrersitz oder Fahrerstand Personen nur beauftragen, die • mindestens 18 Jahre alt sind, • für diese Tätigkeit geeignet und ausgebildet sind und • ihre Befähigung nachgewiesen ...
Stand: 29.09.2021
Dialog: 5481
:"Der Unternehmer darf mit dem selbständigen Steuern von Flurförderzeugen mit Fahrersitz oder Fahrerstand Personen nur beauftragen, die1. mindestens 18 Jahre alt sind,2. für diese Tätigkeit geeignet und ausgebildet sindund3. ihre Befähigung nachgewiesen haben.Der Auftrag muss schriftlich erteilt werden."In der DGUV Information 208-057 "Einsatz von Schleppern und Anhängern als Routenzüge" ist unter 2 "Ausbildung ...
Stand: 23.05.2025
Dialog: 42789
und gilt immer nur für den Betrieb, für den die Beauftragung erteilt wurde. Der Fahrerausweis ist nicht auf andere Betriebe übertragbar.Die Beauftragung sollte zurückgenommen werden, wenn der Versicherte über einen Zeitraum von einem Jahr keine ausreichende und regelmäßige Fahrpraxis nachweisen kann. Das Steuern von Flurförderzeugen durch Jugendliche unter 18 Jahren zu berufsbildbezogenen ...
Stand: 31.05.2025
Dialog: 44136
Die Voraussetzungen zum Führen von Flurförderzeugen (Gabelstaplern) sind im § 7 der DGUV Vorschrift 68 "Flurförderzeuge" aufgeführt:• mindestens 18 Jahre alt• für die Tätigkeit geeignet und ausgebildet• Befähigungsnachweis• schriftliche Beauftragung durch den ArbeitgeberIn dem DGUV Grundsatz Nr: 308-001 "Ausbildung und Beauftragung der Fahrer von Flurförderzeugen mit Fahrersitz und Fahrerstand ...
Stand: 05.01.2023
Dialog: 4676
Jahre altfür die Tätigkeit geeignet und ausgebildetBefähigungsnachweisschriftliche Beauftragung durch den ArbeitgeberWenn es sich bei der Werkstrasse um reines Betriebsgelände handelt, legt der Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung fest, ob die oben genannten Voraussetzungen ausreichen oder zusätzliche Maßnahmen notwendig sind.Zur Frage, ob es sich bei der Werkstraße um eine öffentliche ...
Stand: 11.06.2025
Dialog: 4511
(Gabelstaplern) mit Fahrersitz oder Fahrerstand sind im § 7 Abs. 1 der DGUV Vorschrift 68 "Flurförderzeuge" aufgeführt und gelten für alle Beschäftigten, die:mindestens 18 Jahre alt sindfür die Tätigkeit geeignet und ausgebildet sindden Befähigungsnachweis erbracht haben.schriftlich beauftragt sind.Die Beauftragung kann z.B. durch einen Fahrerausweis erfolgen und gilt immer nur für den Betrieb ...
Stand: 04.08.2024
Dialog: 14039
sind und eine angemessene Unterweisung erhalten haben.Die DGUV Vorschrift 68 "Flurförderzeuge" macht konkrete Aussagen über Personen, die als Gabelstaplerfahrer eingesetzt werden dürfen:Gabelstaplerfahrer müssen- mindestens 18 Jahre alt sein,- für diese Tätigkeit geeignet und ausgebildet sein und- ihre Befähigung nachgewiesen haben.Der Auftrag zur Benutzung des Gabelstaplers muss schriftlich erteilt werden.In dem DGUV ...
Stand: 20.04.2018
Dialog: 30446
: "Grundsätzlich ist der Arbeitgeber, der ein Arbeitsmittel seinen Beschäftigten zur Verfügung stellt, für die Erfüllung der Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung verantwortlich, unabhängig davon ob er das Arbeitsmittel nur gemietet, geleast oder geliehen hat. Er muss sich vergewissern, dass das Arbeitsmittel vor allem den Arbeitsschutz- und sicherheitstechnischen Anforderungen entspricht. Diese ...
Stand: 08.10.2019
Dialog: 2959