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In die Berechnung der Ersthelfer sind nur die Beschäftigten einzubeziehen, siehe hierzu die § 26 Absatz 1 DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention". Dort ist folgendes nachzulesen:"Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass für die Erste-Hilfe-Leistung Ersthelfer mindestens in folgender Zahl zur Verfügung stehen:1.Bei 2 bis zu 20 anwesenden Versicherten ein Ersthelfer,2.bei mehr als 20 ...
Stand: 18.05.2020
Dialog: 43167
Auf dem jeweiligen Wertstoffhof müssen entsprechend der DGUV Vorschrift (bisher: BGV A1) "Grundsätze der Prävention" § 26 i.V.m. DGUV Regel (bisher: BGR A1) "Zahl und Ausbildung der Ersthelfer" Abschnitt 4.8 "Zahl und Ausbildung der Ersthelfer" Ersthelfer mindestens in folgender Zahl zur Verfügung stehen: Bei 2 bis zu 20 anwesenden Versicherten ein Ersthelfer, bei mehr als 20 anwesenden ...
Stand: 17.10.2014
Dialog: 12743
Die Bestellung von Fachkräften für Arbeitssicherheit ist im § 5 des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) geregelt. Ihre Bestellung hat schriftlich unter Angabe der übertragenen Aufgaben zu erfolgen. Es ist sinnvoll, dass die bestellten Personen dieses Formular auch unterzeichnen. In Betrieben mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten hat der Unternehmer zusätzlich Sicherheitsbeauftragte zu bestellen ...
Stand: 29.03.2023
Dialog: 1924
bis zu 20 anwesenden Versicherten ein Ersthelfer, 2. bei mehr als 20 anwesenden Versicherten a) in Verwaltungs- und Handelsbetrieben 5 %, b) in sonstigen Betrieben 10 %.". Die Pflicht zur Bestellung von Ersthelfern obliegt dem Unternehmer und ist für alle anwesenden Versicherten im seinem Betrieb zu erfüllen. Zu den anwesenden Versicherten zählen alle an der Betriebsstätte gleichzeitig beschäftigten ...
Stand: 17.10.2014
Dialog: 6641
In der DGUV Regel (bisher: BGR A1) "Grundsätze der Prävention" ist unter Ziffer 4.8.1 nachzulesen, dass zu den anwesenden Versicherten alle an einer Betriebsstätte gleichzeitig beschäftigten Personen zählen. Typische Betriebsstätten sind Arbeitsräume, Baustellen oder Betriebsteile. Ein Unternehmer fällt nicht unter den Begriff des Beschäftigten (§ 2 Abs. 1 Ziffer 1 SGB VII). Ersthelfer (§ 26 DGUV ...
Stand: 17.10.2014
Dialog: 1841
" wird im § 26 "Zahl und Ausbildung der Ersthelfer" gefordert, dass Ersthelfer mindestens in folgender Zahl zur Verfügung stehen: 1. Bei 2 bis zu 20 anwesenden Versicherten ein Ersthelfer, 2. bei mehr als 20 anwesenden Versicherten a) in Verwaltungs- und Handelsbetrieben 5 %, b) in sonstigen Betrieben 10 %. Die Ersthelfer sollen in der Regel in Zeitabständen von zwei Jahren ...
Stand: 17.10.2014
Dialog: 16975
In dem jeweiligen Betrieb/Betriebsteil müssen entsprechend der DGUV Vorschrift (bisher: BGV A1) "Grundsätze der Prävention" § 26 i.V.m. DGUV Regel (bisher: BGR A1) Abschnitt 4.8 "Zahl und Ausbildung der Ersthelfer" Ersthelfer mindestens in folgender Zahl zur Verfügung stehen: Bei 2 bis zu 20 anwesenden Versicherten ein Ersthelfer, bei mehr als 20 anwesenden Versicherten 5 % bzw. 10 ...
Stand: 17.10.2014
Dialog: 14051
bis zu 20 anwesenden Versicherten ein Ersthelfer,2. bei mehr als 20 anwesenden Versichertena. in Verwaltungs- und Handelsbetrieben 5 %b. in sonstigen Betrieben 10 %.(...).Zu dieser Anforderung werden in der DGUV Regel 100-001 unter Ziffer 4.8.1 nähere Erläuterungen gegeben.U.a. wird ausgeführt, dass zu den anwesenden Versicherten alle an einer Betriebsstätte gleichzeitig beschäftigten Personen zählen ...
Stand: 28.04.2025
Dialog: 16099
nachzulesen:"(1) Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass für die Erste-Hilfe-Leistung Ersthelfer mindestens in folgender Zahl zur Verfügung stehen: 1. Bei 2 bis zu 20 anwesenden Versicherten ein Ersthelfer, 2. bei mehr als 20 anwesenden Versicherten a.) in Verwaltungs- und Handelsbetrieben 5 %, b.) in sonstigen Betrieben 10 %, c.) in Kindertageseinrichtungen ein Ersthelfer je Kindergruppe, d ...
Stand: 09.01.2019
Dialog: 28431
bis zu 20 anwesenden Versicherten ein Ersthelfer,bei mehr als 20 anwesenden Versicherten in Verwaltungs- und Handelsbetrieben 5 %, in sonstigen Betrieben 10 %, in Kindertageseinrichtungen ein Ersthelfer je Kindergruppe, in Hochschulen 10 % der Versicherten nach § 2 Absatz 1 Nummer 1 Sozialgesetzbuch Siebtes Buch (SGB VII).Von der Zahl der Ersthelfer nach Nummer 2 ...
Stand: 18.03.2020
Dialog: 43093
, wenn er über die nach Satz 2 erforderliche Ausbildung und Ausrüstung verfügt."Der § 26 „Zahl und Ausbildung der Ersthelfer“ der DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ ist zu beachten:„(1) Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass für die Erste-Hilfe-Leistung Ersthelfer mindestens in folgender Zahl zur Verfügung stehen:1. Bei 2 bis zu 20 anwesenden Versicherten ein Ersthelfer,2. bei mehr als 20 anwesenden ...
Stand: 22.04.2025
Dialog: 44111
Aufgaben auch selbst wahrnehmen, wenn er über die nach Satz 2 erforderliche Ausbildung und Ausrüstung verfügt."Grundlage für die Zahl der erforderlichen Ersthelfer ist die DGUV Vorschrift 1 , die in § 26 die Zahl und Ausbildung der Ersthelfer regelt:Danach hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass für die Erste-Hilfe-Leistung Ersthelfer mindestens in folgender Zahl zur Verfügung stehen:1. Bei 2 bis zu 20 ...
Stand: 09.11.2022
Dialog: 43721
. Sofern es sich bei Ihrem Betrieb nicht um einen Verwaltungs- und Handelsbetrieb handelt, müssen (bei mehr als 20 anwesenden Arbeitnehmern) mindestens 10 % der Anwesenden Ersthelfer sein. Als Ersthelfer dürfen nur Personen eingesetzt werden, die bei einer von der Berufsgenossenschaft für die Ausbildung zur Ersten Hilfe ermächtigten Stelle ausgebildet worden sind. Die Anforderungen an die Ersthelfer ...
Stand: 17.10.2014
Dialog: 16962
auch akute Notfälle, die durch individuelle Veranlagungen bzw. Erkrankungen entstehen, zu berücksichtigen. Sportunterricht erteilende Lehrkräfte müssen über eine aktuelle Erste-Hilfe-Ausbildung verfügen und in der Lage sein, jederzeit Erste Hilfe zu leisten.Es ist anzustreben, dass jede Lehrkraft in Erster Hilfe aus- bzw. fortgebildet ist. Entsprechend den Empfehlungen der DGUV sollte ...
Stand: 29.08.2023
Dialog: 42422
sind folgende Eintragungen vorzunehmen: – Die Notruf-Nummer, – die Aufbewahrungsorte des Erste-Hilfe-Materials, – die Lage des Erste-Hilfe-Raumes, – die Namen der Ersthelfer sowie Ersthelferinnen und Betriebssanitäter sowie Betriebssanitäterinnen, – die Anschrift des nächsterreichbaren Arztes, der Durchgangsärzte und des nächsten berufsgenossenschaftlich zugelassenen Krankenhauses. Diese notwendigen Angaben ...
Stand: 03.12.2019
Dialog: 19995