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Grundlage für die Bestellung von Ersthelfern ist § 10 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und konkretisierend die DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention" mit der DGUV Regel 100-001. Die erforderliche Anzahl der Ersthelfer richtet sich grundsätzlich nach der Anzahl der gleichzeitig anwesenden versicherten Personen. Die Ersthelfer sind unter Berücksichtigung der Art der Gefahren, der Struktur ...
Stand: 14.11.2017
Dialog: 13477
, Sanitätsräume, Erste-Hilfe-Material (Verbandszeug [Heftpflaster, Wundschnellverband, Verbandpäckchen etc], Antidots, medizinische Geräte und Instrumente sowie sonstige Hilfsmittel), Rettungstransportmittel (z.B. Krankentransportwagen, Rettungswagen, Rettungshubschrauber oder -flugzeuge) • die zur Rettung aus Gefahr für Leben oder Gesundheit erforderlichen Einrichtungen, insbesondere Rettungsgeräte ...
Stand: 17.10.2014
Dialog: 12155
sind unter Berücksichtigung der Art der Gefahren, der Struktur und der Ausdehnung des Betriebes so zu platzieren, dass bei einem Unfall ein Ersthelfer in der Nähe ist." Im Regelfall wird zu der Mittagzeit auf Grund der Anwesenheit der Beschäftigten eine ausreichende Anzahl von Ersthelfern in der Kantine vorhanden sein. Im Zweifel empfiehlt es sich, das Kantinenpersonal als Ersthelfer zusätzlich auszubilden und zu benennen ...
Stand: 17.10.2014
Dialog: 14051
Verhältnis zur Zahl der Beschäftigten und zu den bestehenden Gefahren steht.Für die Berechnung nach der DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention" zählen die verbeamteten Beschäftigten nicht mit, da Sie nach dem SGB 7 keine Versicherten bei der zuständigen Unfallversicherung sind.Der Arbeitgeber hat nach § 5 ArbSchG eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen, in der auch die Anzahl der Ersthelfer ...
Stand: 26.06.2023
Dialog: 19418
Versicherten 10 % der anwesenden Mitarbeiter Die Ersthelfer sind unter Berücksichtigung der Art der Gefahren, der Struktur und der Ausdehnung des Betriebes so zu platzieren, dass bei einem Unfall ein Ersthelfer in der Nähe ist. Wenn auf einem Fahrzeug mehr als ein Mitarbeiter tätig ist, muss einer als Ersthelfer ausgebildet sein. Soll von von der erforderlichen Zahl der Ersthelfer abgewichen werden, muss ...
Stand: 17.10.2014
Dialog: 12743
, die Aufgaben der Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten übernehmen. Anzahl, Ausbildung und Ausrüstung der nach Satz 1 benannten Beschäftigten müssen in einem angemessenen Verhältnis zur Zahl der Beschäftigten und zu den bestehenden besonderen Gefahren stehen. Vor der Benennung hat der Arbeitgeber den Betriebs- oder Personalrat zu hören. Weitergehende Beteiligungsrechte bleiben ...
Stand: 18.10.2019
Dialog: 42883
können auch Betriebssanitäter als Ersthelfer eingesetzt werden. Die Ersthelfer sind unter Berücksichtigung der Art der Gefahren, der Struktur und der Ausdehnung des Betriebes so zu platzieren, dass bei einem Unfall ein Ersthelfer in der Nähe ist. In Ihrem Fall ist zu prüfen, ob diese Anforderung durch die als Betriebssanitäter eingesetzten Wachleute erfüllt wird. ...
Stand: 17.10.2014
Dialog: 16962
über die Aufgabenerfüllung erfolgen. Ziel muss dabei sein, dass die Ersthelfer unter Berücksichtigung der Art der Gefahren, der Struktur der Ausdehnung des Betriebes so zu plazieren sind, dass bei einem Unfall ein Ersthelfer zu jeder Zeit in der Nähe ist. Dabei sind auch erforderliche Vertretungen, im Falle von Urlaub, Krankheit, Schichtdienst, etc. der Ersthelfer zu berücksichtigen. ...
Stand: 17.10.2014
Dialog: 6641
aus, dass die erforderliche Anzahl an Ersthelfern im Betrieb zu jeder Zeit gewährleistet sein muss. Dabei ist der Abwesenheit von Ersthelfern, z. B. durch Urlaub, Krankheit, Schichtdienst, Rechnung zu tragen. Die Ersthelfer sind unter Berücksichtigung der Art der Gefahren, der Struktur der Ausdehnung des Betriebes so zu platzieren sind, dass bei einem Unfall ein Ersthelfer in der Nähe ist.Zusammengefasst bedeuten ...
Stand: 15.10.2024
Dialog: 15781
sind unter Berücksichtigung der Art der Gefahren, der Struktur und der Ausdehnung desBetriebes so zu platzieren, dass bei einem Unfall ein Ersthelfer in der Nähe ist."Wenn die genannten Vorgaben eingehalten werden, kann nach unserer Auffassung auch ein Vorstandsmitglied als betrieblicher Ersthelfer zählen. Wichtig ist hierbei aber, dass die Ersthelfer dort sind, wo sie gebraucht werden. Dann kann sogar auf betriebsfremde ...
Stand: 29.08.2018
Dialog: 42426
. Typische Betriebsstätten sind Arbeitsräume, Baustellen oder Betriebsteile. Die erforderliche Anzahl an Ersthelfern im Betrieb muss zu jeder Zeit gewährleistet sein. Dabei ist der Abwesenheit von Ersthelfern, z.B. durch Urlaub, Krankheit, Schichtdienst, Rechnung zu tragen. Die Ersthelfer sind unter Berücksichtigung der Art der Gefahren, der Struktur und der Ausdehnung des Betriebes so zu platzieren ...
Stand: 28.04.2025
Dialog: 16099
und Evakuierung der Beschäftigten übernehmen. Anzahl, Ausbildung und Ausrüstung der nach Satz 1 benannten Beschäftigten müssen in einem angemessenen Verhältnis zur Zahl der Beschäftigten und zu den bestehenden besonderen Gefahren stehen. Vor der Benennung hat der Arbeitgeber den Betriebs- oder Personalrat zu hören. Weitergehende Beteiligungsrechte bleiben unberührt. Der Arbeitgeber kann die in Satz 1 genannten ...
Stand: 19.08.2024
Dialog: 2499
Arbeitsschutzgesetz –ArbSchG- (Erste Hilfe und sonstige Notfallmaßnahmen) steht: Der Arbeitgeber hat diejenigen Beschäftigten zu benennen, die Aufgaben der Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten übernehmen. Anzahl, Ausbildung und Ausrüstung der nach Satz 1 benannten Beschäftigten müssen in einem angemessenen Verhältnis zur Zahl der Beschäftigten und zu den bestehenden besonderen Gefahren ...
Stand: 18.03.2020
Dialog: 43093
und Evakuierung der Beschäftigten übernehmen. Anzahl, Ausbildung und Ausrüstung der nach Satz 1 benannten Beschäftigten müssen in einem angemessenen Verhältnis zur Zahl der Beschäftigten und zu den bestehenden besonderen Gefahren stehen. Vor der Benennung hat der Arbeitgeber den Betriebs- oder Personalrat zu hören. Weitergehende Beteiligungsrechte bleiben unberührt. Der Arbeitgeber kann die in Satz 1 genannten ...
Stand: 09.11.2022
Dialog: 43721
und Ausrüstung der nach Satz 1 benannten Beschäftigten müssen in einem angemessenen Verhältnis zur Zahl der Beschäftigten und zu den bestehenden besonderen Gefahren stehen. Vor der Benennung hat der Arbeitgeber den Betriebs- oder Personalrat zu hören."Angaben zur erforderliche Anzahl an Ersthelfern sowie deren erforderliche Ausbildung finden sich im § 26 der DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention":"(2 ...
Stand: 28.08.2018
Dialog: 42421
. Anzahl, Ausbildung und Ausrüstung der nach Satz 1 benannten Beschäftigten müssen in einem angemessenen Verhältnis zur Zahl der Beschäftigten und zu den bestehenden besonderen Gefahren stehen. Vor der Benennung hat der Arbeitgeber den Betriebs- oder Personalrat zu hören. Weitergehende Beteiligungsrechte bleiben unberührt. Der Arbeitgeber kann die in Satz 1 genannten Aufgaben auch selbst wahrnehmen ...
Stand: 22.04.2025
Dialog: 44111