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Sicherheitsbeauftragte keine Verantwortung für die ihnen übertragenen Aufgaben hinsichtlich dieser Funktion. Sie unterstützen die im Betrieb für den Arbeitsschutz verantwortlichen Personen nach dem Motto: „Vier Augen sehen mehr als zwei“. Daraus ergibt sich, dass Personen mit Führungsverantwortung, z.B. Meister, Vorarbeiter, Gruppenleiter, nicht zu Sicherheitsbeauftragten bestellt werden sollten ...
Stand: 10.10.2024
Dialog: 6428
und ihre Vorbildfunktion sowie durch ihr kollegiales Einwirken ein sicherheitsgerechtes Verhalten der Beschäftigten. Die Sicherheitsbeauftragten sind in ihrer Funktion ausschließlich ehrenamtlich tätig und können in keinem Fall die beratende Funktion einer Fachkraft für Arbeitssicherheit oder einer Betriebsärztin/eines Betriebsarztes ersetzen, sollten aber eng mit ihnen zusammenwirken. Sie sind auch Mitglied ...
Stand: 14.03.2024
Dialog: 12967
vom Vorhandensein einer Fachkraft für Arbeitssicherheit und eines Betriebsarztes Helfer des Unternehmers und der verantwortlichen Führungskräfte bei der Erfüllung ihrer Aufgaben im Arbeitsschutz. ..... Er ist in der Regel einer der Mitarbeiter im Unternehmen. Er kennt zudem die Gefahren der Arbeitsplätze aus eigener Erfahrung. .... Der Sicherheitsbeauftragte ist ein Kollege unter Kollegen ...
Stand: 05.12.2014
Dialog: 12433
, -über Sicherheitsprobleme zu informieren.Der Sicherheitsbeauftragte -besitzt keine Weisungsbefugnis gegenüber seinen Kollegen. -soll beraten und helfen. -begegnet den Mitarbeitern von Kollege zu Kollege. -erkennt als Erster sicherheitstechnische Probleme und Mängel am Arbeitsplatz. -kann als Erster auf deren Beseitigung hinwirken. -ist vor Ort der Ansprechpartner der Kollegen in allen Fragen des Arbeitsschutzes.Zu ...
Stand: 06.12.2023
Dialog: 6262
Fachkraft für Arbeitssicherheit geschehen. Für eine erfolgreiche Aus- und Fortbildung sollten die Handlungshilfen der DGUV Information 211-042 verwendet werden. In dieser stehen detailliert die möglichen Aufgaben und das Ausbildungsziel: seine Rolle in der Arbeitsschutzorganisation verstehen, inner- und außerbetriebliche Partner im Arbeitsschutz kennen, Gefährdungen am Arbeitsplatz erkennen, wissen ...
Stand: 19.05.2025
Dialog: 30457
Ja, der Sicherheitsbeauftragte ist auch nach § 12 Arbeitsschutzgesetz -ArbSchG- zu unterweisen. Die Unterweisung nach § 12 (1) ArbSchG umfaßt Anweisungen und Erläuterungen, die eigens auf den Arbeitsplatz oder den Aufgabenbereich der Beschäftigten ausgerichtet sind. Eine externe Schulung erfüllt diese Anforderungen nicht. Analoge Forderungen zu § 12 ArbSchG ergeben sich aus § 4 DGUV Vorschrift 1 ...
Stand: 08.12.2014
Dialog: 21119
Nach § 22 des Sozialgesetzbuchs VII - SGB VII hat der Arbeitgeber für sein Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten Sicherheitsbeauftragte unter Beteiligung des Betriebs- oder Personalrates zu bestellen.Des Weiteren wird in der DGUV Regel 100-001 unter dem Punkt 4.2 ausgeführt, dass die Bestellung von Sicherheitsbeauftragten in schriftlicher Form erfolgen sollte; die Betriebsvertretung ...
Stand: 11.03.2025
Dialog: 13545
Nach § 22 des Sozialgesetzbuchs VII hat der Arbeitgeber für sein Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten Sicherheitsbeauftragte unter Beteiligung des Betriebs- oder Personalrates zu bestellen. Des Weiteren wird in der DGUV Regel 100-001 (bisher: BGR A1) (zu § 20 Sicherheitsbeauftragte) ausgeführt, dass die Bestellung von Sicherheitsbeauftragten in schriftlicher Form erfolgen sollte. Nach Ihrer ...
Stand: 05.12.2014
Dialog: 13033
, Vorarbeiter, Gruppenleiter, nicht zu Sicherheitsbeauftragten bestellt werden sollten."Mitglieder der Personalvertretung sind hier nicht genannt. Von daher muss im Einzelfall unter Berücksichtigung der Aufgaben des Sicherheitsbeauftragten entschieden werden, ob ein Interessenkonflikt besteht. Dies könnte der Fall sein, wenn dieselbe Person sowohl als Betriebsrat als auch als Sicherheitsbeauftragter ...
Stand: 04.03.2025
Dialog: 22493
gegenüber seinen Kollegen, soll beraten und helfen, begegnet den Mitarbeitern von Kollege zu Kollege, erkennt als Erster sicherheitstechnische Probleme und Mängel am Arbeitsplatz und kann somit als Erster auf deren Beseitigung hinwirken, ist vor Ort der Ansprechpartner der Kollegen in allen Fragen des Arbeitsschutzes. Zu den besonderen Aufgaben des Sicherheitsbeauftragten gehört es, auf den Zustand ...
Stand: 08.12.2014
Dialog: 17392
der Sicherheit und der Gesundheit zu geben,• über Sicherheitsprobleme zu informieren.Der Sicherheitsbeauftragte• besitzt keine Weisungsbefugnis gegenüber seinen Kollegen.• soll beraten und helfen.• begegnet den Mitarbeitern von Kollege zu Kollege.• erkennt als Erster sicherheitstechnische Probleme und Mängel am Arbeitsplatz.• kann als Erster auf deren Beseitigung hinwirken.• ist vor Ort der Ansprechpartner ...
Stand: 28.12.2018
Dialog: 4290
der Mitarbeiter jetzt die Tätigkeit als Sicherheitsbeauftragter wahrnimmt. Der Mitarbeiter sollte eine Kopie dieses Vermerks bekommen.Hinweis:Auf die DGUV Information 211-042 Sicherheitsbeauftragte möchten wir hinweisen. Dort ist im Kaptiel 2.4 nachzulesen:"Die bestellten Sicherheitsbeauftragten und ihr Zuständigkeits-bereich müssen im Betrieb bekannt gemacht werden, damit sie ihre Tätigkeit erfolgreich ausüben ...
Stand: 08.09.2021
Dialog: 18124
von Führerscheinen Probleme auftreten und Entscheidungen gefällt werden müssen, kann dies je nach Kompetenz des Sicherheitsbeauftragten für diesen schwer werden. Die Kontrolle sollte möglichst dem Unternehmer/der Führungskraft übertragen werden.Im Einzelfall ist es nach interner Absprache aber möglich, auch einem Sicherheitsbeauftragten die Aufgabe der Führerscheinkontrolle zu übertragen. Sie ist dann ...
Stand: 07.11.2024
Dialog: 1932
sollten ebenfalls mit dem Unfallversicherungsträger abgestimmt werden. Entsprechende Fortbildungsangebote werden u.a. im Internet angeboten. So finden Sie beispielsweise die Bildungsangebote der Berufsgenossenschaften unter: https://www.dguv.de/de/qualifizierung/bildungsanbieter/index.jspDarüber hinaus werden Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen für Sicherheitsbeauftragte von weiteren privatwirtschaftlichen ...
Stand: 30.08.2024
Dialog: 6714
des Sicherheitsbeauftragten mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit, scheidet daher in aller Regel in der betrieblichen Praxis die gleichzeitige Bestellung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit zum Sicherheitsbeauftragten aus. Sollte tatsächlich eine außergewöhnliche Situation eine Ausnahme erfordern, ist zu empfehlen, diese zuvor mit dem Unfallversicherungsträger (Berufsgenossenschaft/Unfallkasse) abzustimmen ...
Stand: 08.12.2014
Dialog: 6233