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sowie nach der höchstmöglichen Anzahl der dort anwesenden Personen richten,…"Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier die ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge".Der Arbeitgeber hat im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung, unter Berücksichtigung der v. g. Vorschriften, die Anzahl der Notausgänge eigenverantwortlich festzulegen. Hierbei ...
Stand: 07.05.2024
Dialog: 46
. Unter Einbeziehung der o. g. Vorschriften ist es schwer vorstellbar, dass die Gefährdungsbeurteilung zu einem anderen Ergebnis kommt, als das ein Fluchtweg in der Nähe eines Gaslagers nicht zulässig ist.Hinweis:Neben den arbeitsschutzrechtlichen Vorgaben können sich Anforderungen aus dem Baurecht der Länder ergeben. Hierzu können und dürfen wir keine Aussage treffen. Wir empfehlen eine entsprechende Anfrage direkt ...
Stand: 10.05.2024
Dialog: 21656
Bezüglich der Frage gibt es aus Sicht des Arbeitsschutzes Folgendes zu beachten:Gemäß der Nummer 4.1 Absatz 3 Satz 1 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) hat der Arbeitgeber geeignete Umkleideräume zur Verfügung zu stellen, wenn die Beschäftigten bei ihrer Tätigkeit besondere Arbeitskleidung tragen müssen und es ihnen nicht zuzumuten ist, sich in einem anderen Raum umzukleiden ...
Stand: 18.11.2024
Dialog: 44041
und Einengungen verschiedener Tiefe und Länge wurde untersucht, welchen Einfluss diese Faktoren auf die Gesamtentfluchtungszeiten sowie auf die individuellen Passagezeiten haben. Als Vergleichsbasis werden die Werte für Gesamtentfluchtungszeiten für Fluchtwegbreiten und Personenzahl entsprechend ASR A2.3 Tabelle 1 herangezogen (siehe auch Abbildung 4).(...)Die Ergebnisse der Variationen zeigen, dass kurze ...
Stand: 03.05.2022
Dialog: 43656
. In dem Gutachten wurde eine Studie betrachtet, in welcher verschiedene Räumungsszenarien in verschiedenen fiktiven Büro- und Verwaltungsgebäuden simuliert wurden.Somit wurden erstmals auf Grund der Erkenntnisse einer Räumungssimulation Maßnahmen abgeleitet und diese in das technische Regelwerk aufgenommen. In der ASR A2.3 (Stand März 2022) werden nunmehr zwei wesentliche Verfahren für die Bestimmung der lichten ...
Stand: 27.12.2023
Dialog: 43867
erforderlich ist, hat der Arbeitgeber - unter Berücksichtigung der o. g. Bedingungen - im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu betrachten und eigenverantwortlich die entsprechenden Maßnahmen festzulegen. Hierbei kann er sich durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit und die Betriebsärztin/den Betriebsarzt unterstützen lassen. ...
Stand: 20.07.2022
Dialog: 43682
Grundsätzlich sind hier zwei verschiedene Rechtsbereiche zu betrachten, zum einen das Baurecht der Länder und zum anderen die Vorgaben aus dem Arbeitsschutzrecht (für die Beschäftigten). Zu Fragen des Baurechts bieten wir keine Beratung an. Hierzu wenden Sie sich bitte direkt an die zuständige Baubehörde.Aus dem Arbeitsschutzrecht gilt Folgendes:Die grundsätzlichen Regelungen zum einrichten einer ...
Stand: 07.05.2024
Dialog: 455
Die Notwendigkeit einer oder mehrerer Sammelstellen, deren Kennzeichnung und Bemessung muss eigenverantwortlich im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ermittelt werden.Zu den Hintergründen:Bei Notfällen hat der Schutz und die Evakuierung von Personen oberste Priorität. Die Sammelstelle ist ein Punkt außerhalb des Gebäudes, an dem sich alle Beschäftigten im Falle einer Evakuierung einzufinden haben, ...
Stand: 24.08.2023
Dialog: 25023
Gemäß § 4 Abs. 4 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) hat der Arbeitgeber "dafür zu sorgen, dass Verkehrswege, Fluchtwege und Notausgänge ständig freigehalten werden, damit sie jederzeit benutzbar sind. Der Arbeitgeber hat Vorkehrungen so zu treffen, dass die Beschäftigten bei Gefahr sich unverzüglich in Sicherheit bringen und schnell gerettet werden können. Der Arbeitgeber hat einen Flucht- u ...
Stand: 30.01.2023
Dialog: 14653
Die Arbeitsstättenverordnung fordert im Anhang unter Nummer 2.3, dass sich Fluchtwege und Notausgänge in Anzahl, Anordnung und Abmessung nach der Nutzung, der Einrichtung und den Abmessungen der Arbeitsstätte sowie nach der höchstmöglichen Anzahl der dort anwesenden Personen richten müssen.Die geforderten Mindestabmessungen sind in der ASR A2.3 (Abschnitt 5 "Hauptfluchtwege") genannt.Der Anwendung ...
Stand: 07.05.2024
Dialog: 1707
Grundlage für die Durchführung erforderlicher Arbeitsschutzmaßnahmen ist die Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), welche der Arbeitgeber für die einzelnen Arbeitsplätze zu erstellen hat. Auf Laboratorien, in denen nach chemischen, physikalischen oder physikalisch-chemischen Methoden präparativ, analytisch oder anwendungstechnisch ...
Stand: 14.05.2024
Dialog: 11295
Der Teil des Weges, von dem der Beschäftigte von seinem Aufenthaltsort aus flüchtet, ist per Definition schon Teil des Fluchtweges. Deshalb wird in den entsprechenden Vorschriften immer eine höchstzulässige Lauflänge angegeben, bis der der Beschäftigte einen sicheren Bereich (z. B. einen anderen Brandabschnitt) oder das Freie erreichen soll. Dabei ist die Fluchtweglänge die kürzeste Wegstrecke in ...
Stand: 07.05.2024
Dialog: 7198
führen, u. a. wird dort ausgeführt:"(7) Für Notausstiege sind erforderlichenfalls im und außerhalb des Gebäudes fest angebrachte Aufstiegshilfen zur leichten und zügigen Benutzung vorzusehen (z. B. Podest, Treppe oder Haltestangen zum Überwinden von Brüstungen)."Unter dem Abschnitt 8.3 finden sich abweichende Anforderungen an die Kennzeichnung von Nebenfluchtwegen, welche nicht über Hauptfluchtwege ...
Stand: 11.11.2022
Dialog: 43724
werden, bis die jeweiligen Bereiche dieser Arbeitsstätten wesentlich erweitert oder umgebaut werden oder nach § 3a Absatz 2 der Arbeitsstättenverordnung eine Vergrößerung erforderlich wird."Zu Nebenfluchtwegen:Gemäß Abschnitt 6 Absatz 3 sind Nebenfluchtwege so einzurichten, dass deren sichere Benutzung für die darauf angewiesenen Personen gewährleistet ist.Abschnitt 6.2, welcher "Abweichende Anforderungen ...
Stand: 17.05.2024
Dialog: 43364
Grundsätzlich müssen hier zwei verschiedene Rechtsbereiche betrachtet werden, zum einen das Arbeitsschutzrecht (ArbStättV) und zum anderen das Baurecht. Zu der Thematik des Baurechts, bieten wir keine Beratung an. Aus diesem Grund empfehlen wir Ihnen, weitere Einzelheiten mit dem zuständigen Bauamt abzustimmen.Die ASR sieht grundsätzlich keinen Bestandsschutz vor. Die ASR A2.3 konkretisiert im Rah ...
Stand: 14.02.2025
Dialog: 42361