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Grundsätzliche Anforderungen an Fluchtwege finden sich in der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) mit ihrem Anhang.In § 4 (4) heißt es:"[…](4) Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass Verkehrswege, Fluchtwege und Notausgänge ständig freigehalten werden, damit sie jederzeit benutzt werden sind. Der Arbeitgeber hat Vorkehrungen zu treffen, dass die Beschäftigten bei Gefahr sich unverzüglich ...
Stand: 10.05.2024
Dialog: 21656
Grundsätzlich sind hier zwei verschiedene Rechtsbereiche zu betrachten, zum einen das Baurecht der Länder und zum anderen die Vorgaben aus dem Arbeitsschutzrecht. Zu Fragen des Baurechts bieten wir keine Beratung an. Hierzu wenden Sie sich bitte direkt an die zuständige Baubehörde.Aus dem Arbeitsschutzrecht gilt folgendes:Nach § 4 Absatz 4 Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) hat der Arbeitgeber ...
Stand: 17.05.2024
Dialog: 43364
Grundsätzliche Vorgaben an Fluchtwege finden sich in der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) mit ihrem Anhang. In § 4 der ArbStättV und unter der Nummer 2.3 des Anhangs wird u. a. gefordert, dass der Arbeitgeber Vorkehrungen zu treffen hat, damit sich die Beschäftigten bei Gefahr unverzüglich in Sicherheit bringen und schnell gerettet werden können. Türen im Verlauf von Fluchtwegen oder Türen ...
Stand: 06.03.2023
Dialog: 26321
Nach § 4 Absatz 4 Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass Verkehrswege, Fluchtwege und Notausgänge ständig freigehalten werden, damit sie jederzeit benutzbar sind. Der Arbeitgeber hat Vorkehrungen so zu treffen, dass die Beschäftigten bei Gefahr sich unverzüglich in Sicherheit bringen und schnell gerettet werden können.Weitere Anforderungen finden ...
Stand: 20.07.2022
Dialog: 43682
einer Arbeitsstätte finden sich in der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) mit Ihrem Anhang. Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier insbesondere die ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge".zu Frage 1:In Abschnitt 3.1 der ASR A2.3 findet sich folgende Definition für Fluchtwege:"Fluchtwege sind Verkehrswege, an die besondere Anforderungen ...
Stand: 07.05.2024
Dialog: 455
Die Arbeitsstättenverordnung fordert im Anhang unter Nummer 2.3, dass sich Fluchtwege und Notausgänge in Anzahl, Anordnung und Abmessung nach der Nutzung, der Einrichtung und den Abmessungen der Arbeitsstätte sowie nach der höchstmöglichen Anzahl der dort anwesenden Personen richten müssen.Die geforderten Mindestabmessungen sind in der ASR A2.3 (Abschnitt 5 "Hauptfluchtwege") genannt.Der ...
Stand: 07.05.2024
Dialog: 1707
sind oder deren Bauantragstellung bis zu diesem Termin erfolgt ist, dürfen Hauptfluchtwege nach Tabelle 1 Nummer 1 Spalte C für bis 5 Personen mit einer lichten Mindestbreite von 0,875 m eingerichtet oder solange betrieben werden, bis die jeweiligen Bereiche dieser Arbeitsstätten wesentlich erweitert oder umgebaut werden oder nach § 3a Absatz 2 der Arbeitsstättenverordnung eine Vergrößerung erforderlich ...
Stand: 14.02.2025
Dialog: 42361
Bezüglich der Frage gibt es aus Sicht des Arbeitsschutzes Folgendes zu beachten:Gemäß der Nummer 4.1 Absatz 3 Satz 1 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) hat der Arbeitgeber geeignete Umkleideräume zur Verfügung zu stellen, wenn die Beschäftigten bei ihrer Tätigkeit besondere Arbeitskleidung tragen müssen und es ihnen nicht zuzumuten ist, sich in einem anderen Raum umzukleiden ...
Stand: 18.11.2024
Dialog: 44041
Gemäß der Arbeitsstättenverordnung (§ 4 Abs. 4 ArbStättV) muss der Arbeitgeber Vorkehrungen treffen, dass sich die Beschäftigten bei Gefahr unverzüglich in Sicherheit bringen und schnell gerettet werden können. Nach Ziffer 2.3 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung ist die Anzahl, Anordnung und Abmessung von Fluchtwegen - in einer Gefährdungsbeurteilung - nach der Nutzung, der Einrichtung ...
Stand: 20.06.2023
Dialog: 12450
Grundsätzlich sind hier zwei verschiedene Rechtsbereiche zu betrachten, zum einen das Baurecht der Länder und zum anderen die Vorgaben aus dem Arbeitsschutzrecht. Zu Fragen des Baurechts bieten wir keine Beratung an. Hierzu wenden Sie sich bitte direkt an die zuständige Baubehörde.Aus dem Arbeitsschutz gilt Folgendes:Nach § 4 Absatz 4 Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) gilt:"Der Arbeitgeber hat ...
Stand: 07.05.2024
Dialog: 46
Gemäß § 3a in Verbindung mit § 4 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass Arbeitsstätten so eingerichtet und betrieben werden, dass von ihnen keine Gefährdungen für die Sicherheit und die Gesundheit der Beschäftigten ausgehen. Weiter hat der Arbeitgeber Vorkehrungen zu treffen, dass die Beschäftigten bei Gefahr sich unverzüglich in Sicherheit bringen ...
Stand: 15.05.2024
Dialog: 21866
Nach § 4 Absatz 4 Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass Verkehrswege, Fluchtwege und Notausgänge ständig freigehalten werden, damit sie jederzeit benutzbar sind. Der Arbeitgeber hat Vorkehrungen so zu treffen, dass die Beschäftigten bei Gefahr sich unverzüglich in Sicherheit bringen und schnell gerettet werden können.Konkretisiert werden die Anforderungen ...
Stand: 07.09.2023
Dialog: 30839
, um feststellen zu können, ob alle das Gebäude verlassen konnten. Grundsätzlich gilt, dass nötige Maßnahmen des Arbeitsschutzes auf der Grundlage einer Gefährdungsbeurteilung vom Arbeitgeber zu ermitteln und festzulegen sind. Rechtsgrundlage sind die §§ 9 Absätze 3 und 10 Arbeitsschutzgesetz und § 4 Abs. 4 der Arbeitsstättenverordnung. Danach hat der Arbeitgeber entsprechende Vorkehrungen zu treffen ...
Stand: 24.08.2023
Dialog: 25023
des Betriebes ein sicheres Verlassen ohne fremde Hilfe ermöglicht."Aus arbeitsschutzrechtlicher Sicht sind die Anforderungen an Fluchtwege und Notausgänge u.a. der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) sowie der ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge" zu entnehmen. Abschnitt 6 der ASR A2.3 schreibt die Einrichtung eines Nebenfluchtweges unter folgenden Bedingungen vor:"(1) Ein Nebenfluchtweg ist erforderlich ...
Stand: 14.05.2024
Dialog: 11295
Gemäß § 4 Abs. 4 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) hat der Arbeitgeber "dafür zu sorgen, dass Verkehrswege, Fluchtwege und Notausgänge ständig freigehalten werden, damit sie jederzeit benutzbar sind. Der Arbeitgeber hat Vorkehrungen so zu treffen, dass die Beschäftigten bei Gefahr sich unverzüglich in Sicherheit bringen und schnell gerettet werden können. Der Arbeitgeber hat einen Flucht ...
Stand: 30.01.2023
Dialog: 14653
an Fluchtwege finden sich in § 4 (4) Besondere Anforderungen an das Betreiben von Arbeitsstätten der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und unter der Nummer 2.3 des Anhangs der ArbStättV.Nach Nummer 2.3 Absatz 1 Buchstabe b) des Anhangs der ArbStättV müssen Fluchtwege auf möglichst kurzem Weg ins Freie oder, falls dies nicht möglich ist, in einen gesicherten Bereich führen.Konkretisiert ...
Stand: 11.11.2022
Dialog: 43724