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werden müssen, gilt ansonsten:Gemäß Punkt 4.6.3 Abs. 4 der ASR A1.8 müssen erst ab einer Fallhöhe von 5 Metern Einrichtungen zum Schutz gegen Absturz vorhanden sein. Die von Ihnen beschriebenen Steiggänge könnten also sowohl ohne Steigschutzeinrichtung als auch ohne Rückenschutz ausgeführt sein, wenn sie nicht zur Rettung von Personen dienten.Bei Fallhöhen zwischen 5 und 10 Metern könnte die Absturzsicherung ...
Stand: 05.06.2024
Dialog: 24774
in Gebäuden und vergleichbaren Einrichtungen gilt, zu denen Beschäftigte im Rahmen ihrer Arbeit Zugang haben. Sie gilt ebenso für das Erstellen von Flucht- und Rettungsplänen und das Üben entsprechend dieser Pläne sowie für das Einrichten und Betreiben von Sammelstellen. Dabei ist neben den Beschäftigten die Anwesenheit von anderen Personen zu berücksichtigen.Unter Abschnitt 3.1 wird weiterhin Folgendes ...
Stand: 21.01.2025
Dialog: 43747
Aus arbeitsschutzrechtlicher Sicht muss sichergestellt sein, dass sich Türen im Verlauf von Fluchtwegen oder Türen von Notausgängen leicht und ohne besondere Hilfsmittel von innen öffnen lassen, solange sich Beschäftigte in der Arbeitsstätte befinden. Eine entsprechende Forderung wird unter Nummer 2.3 "Fluchtwege und Notausgänge" des Anhangs zur Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) gestellt ...
Stand: 16.01.2025
Dialog: 14125
Ja, dies ist möglich.Grundlegende Anforderungen an die Einrichtung von Arbeitsstätten finden sich in der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und ihrem Anhang. Unter der Nummer 2.3 ist Folgendes nachzulesen:"(2) Türen im Verlauf von Fluchtwegen oder Türen von Notausgängen müssena) sich von innen ohne besondere Hilfsmittel jederzeit leicht öffnen lassen, solange sich Beschäftigte ...
Stand: 19.03.2025
Dialog: 42782
der Arbeitsstätte für die Beschäftigten, insbesondere bei Ausfall der allgemeinen Beleuchtung, nicht gewährleistet ist.(2) Türen im Verlauf von Fluchtwegen oder Türen von Notausgängen müssena) sich von innen ohne besondere Hilfsmittel jederzeit leicht öffnen lassen, solange sich Beschäftigte in der Arbeitsstätte befinden,b) in angemessener Form und dauerhaft gekennzeichnet sein.Türen von Notausgängen ...
Stand: 16.10.2024
Dialog: 43864
Nach der Nummer 2.3 Absatz 2 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) gilt Folgendes:"Türen im Verlauf von Fluchtwegen oder Türen von Notausgängen müssena) sich von innen ohne besondere Hilfsmittel jederzeit leicht öffnen lassen, solange sich Beschäftigte in der Arbeitsstätte befinden,b) in angemessener Form und dauerhaft gekennzeichnet sein.Türen von Notausgängen ...
Stand: 04.06.2024
Dialog: 11725
sowie Notausstiege müssen sich leicht und ohne besondere Hilfsmittel öffnen lassen, solange Personen auf die Nutzung der Fluchtwege angewiesen sind. Leicht zu öffnen bedeutet, dass die Öffnungselemente ergonomisch gestaltet, gut erkennbar und an zugänglicher Stelle angebracht (insbesondere Entriegelungshebel bzw. -knöpfe zur Handbetätigung von automatischen Türen und Toren) sind sowie dass die Betätigungsart ...
Stand: 09.03.2023
Dialog: 28704
- und Rettungsplan aufzustellen, wenn Lage, Ausdehnung und Art der Benutzung der Arbeitsstätte dies erfordern. Der Plan ist an geeigneten Stellen in der Arbeitsstätte auszulegen oder auszuhängen. In angemessenen Zeitabständen ist entsprechend diesem Plan zu üben.Nach Nummer 2.3 des Anhangs der ArbStättV müssen Türen im Verlauf von Fluchtwegen oder Türen von Notausgängen sich von innen ohne besondere Hilfsmittel ...
Stand: 05.09.2024
Dialog: 3302
an Türen und Toreim Verlauf von Fluchtwegen" :"(1) Türen und Tore im Verlauf von Fluchtwegen sowie Notausstiege müssen sich leicht und ohne besondere Hilfsmittel öffnen lassen, solange Personen auf die Nutzung der Fluchtwege angewiesen sind.Leicht zu öffnen bedeutet, dass die Öffnungselemente ergonomisch gestaltet, gut erkennbar und an zugänglicher Stelle angebracht (insbesondere Entriegelungshebel bzw ...
Stand: 15.09.2023
Dialog: 43655
Zu der Fragestellung ist im Anhang der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) unter Nummer 2.3 Absatz 2 folgende Regelung getroffen:"Türen im Verlauf von Fluchtwegen oder Türen von Notausgängen müssena) sich von innen ohne besondere Hilfsmittel jederzeit leicht öffnen lassen, solange sich Beschäftigte in der Arbeitsstätte befinden,b) in angemessener Form und dauerhaft gekennzeichnet sein.Türen ...
Stand: 31.08.2022
Dialog: 6246
. der gesicherte Bereich so gestaltet und bemessen sein, dass sich kein Rückstau bilden kann und alle über den Fluchtweg flüchtenden Personen ohne Gefahren, z.B. durch Verkehrswege oder öffentliche Straßen, aufgenommen werden können. (…)[…]"Die von Ihnen beschriebene "Löschwasserrückhaltebarriere" ist ein solches Hindernis (bzw. Gefahr) und darf demzufolge nicht dauerhaft vor Notausgängen installiert ...
Stand: 06.06.2024
Dialog: 19574
aufweisen. Notausstiege in Boden- oder Deckenöffnungen sollen im Lichten mindestens 0,70 m x 0,70 m oder einen lichten Durchmesser von 0,70 m aufweisen." Ein selbständiges Verlassen des Raumes ist bei der von Ihnen beschriebenen Situation durch die Beschäftigten ohne Aufstiegshilfen nur schwer möglich. Der Notausstieg ist daher mit Ausstiegshilfen auszustatten. Aus dem baurechtlichen Regelwerk (z. B ...
Stand: 31.03.2023
Dialog: 11677
werden, müssen sie durch weitere Maßnahmen zur dauerhaften ständigen Freihaltung gesichert werden, z. B. durch Anbringung von Abstandsbügeln für Fahrzeuge oder mittels dauerhafter Markierung der freizuhaltenden Bodenflächen.[...](8) Am Ende eines Fluchtweges muss der Bereich im Freien bzw. der gesicherte Bereich so gestaltet und bemessen sein, dass sich kein Rückstau bilden kann und alle über den Fluchtweg flüchtenden Personen ohne ...
Stand: 17.10.2023
Dialog: 43837
unter Punkt 2.3 Absatz 2:"Türen im Verlauf von Fluchtwegen oder Türen von Notausgängen müssen a) sich von innen ohne besondere Hilfsmittel jederzeit leicht öffnen lassen, solange sich Beschäftigte in der Arbeitsstätte befinden, b) in angemessener Form und dauerhaft gekennzeichnet sein.Türen von Notausgängen müssen sich nach außen öffnen lassen. In Notausgängen, die ausschließlich für den Notfall konzipiert ...
Stand: 07.02.2025
Dialog: 16044
der ArbStättV unter Nummer 2.3 Absatz 2, dass sich Türen im Verlauf von Fluchtwegen oder Türen von Notausgängen jederzeit von innen ohne besondere Hilfsmittel leicht öffnen lassen müssen, solange sich Beschäftigte in der Arbeitsstätte befinden.Weiter konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV in der ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge". Dort wird unter Abschnitt 7 Absatz 4 Folgendes ausgeführt ...
Stand: 16.07.2024
Dialog: 42190
und Notausgänge ständig freigehalten werden, damit sie jederzeit benutzbar sind. Der Arbeitgeber hat Vorkehrungen so zu treffen, dass die Beschäftigten bei Gefahr sich unverzüglich in Sicherheit bringen und schnell gerettet werden können."Nach Punkt 1.7 (7) des Anhang der ArbStättV müssen kraftbetätigte Türen und Tore sicher benutzbar sein. Dazu gehört, dass siea) ohne Gefährdung der Beschäftigten bewegt ...
Stand: 05.06.2024
Dialog: 16513
unter Punkt 2.3 Absatz 2:"Türen im Verlauf von Fluchtwegen oder Türen von Notausgängen müssena) sich von innen ohne besondere Hilfsmittel jederzeit leicht öffnen lassen, solange sichBeschäftigte in der Arbeitsstätte befinden,b) in angemessener Form und dauerhaft gekennzeichnet sein.Türen von Notausgängen müssen sich nach außen öffnen lassen. In Notausgängen, die ausschließlich für den Notfall konzipiert ...
Stand: 17.04.2025
Dialog: 44103
müssen in Fluchtrichtung aufschlagen. (Abschnitt 7 Absatz 5 der ASR A2.3)Absatz 6 führt weitergehend aus:"Sonstige manuell betätigte Türen und Tore müssen in Fluchtrichtung aufschlagen, wenn eine erhöhte Gefährdung vorliegt. Eine erhöhte Gefährdung kann sich ergeben aus dem Arbeitsverfahren, der Art der Tätigkeit, den verwendeten Stoffen oder aus der Arbeitsumgebung z.B.:Arbeiten in gasgefährdeten Bereichen,Umgang ...
Stand: 04.06.2024
Dialog: 6591
Die ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge" konkretisiert unter anderem die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) für das Einrichten und Betrieben von Fluchtwegen sowie Notausgängen in Gebäuden und vergleichbaren Einrichtungen, zu denen Beschäftigte im Rahmen ihrer Arbeit Zugang haben.Für das Einrichten und Betreiben von nicht Bereichen in Gebäuden und vergleichbaren Einrichtungen ...
Stand: 05.06.2024
Dialog: 20701
".Unter dem Abschnitt 3 finden sich dort u. a. folgende Begriffsbestimmungen:"3.1 Fluchtwege sind Verkehrswege, an die besondere Anforderungen zu stellen sind und die der selbstständigen Flucht aus einem möglichen Gefahrenbereich und in der Regel zugleich der Rettung von Personen dienen.Der Fluchtweg beginnt an allen Orten in der Arbeitsstätte, zu denen Beschäftigte im Rahmen ihrer Arbeit Zugang haben ...
Stand: 02.10.2024
Dialog: 43722