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ist eine Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) durchzuführen. Hierbei hat der Arbeitgeber durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdung zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind.Weiterhin sind die entsprechenden Verordnungen, wei z. B. die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV ...
Stand: 08.08.2018
Dialog: 42395
Maßnahmen vermieden oder ausreichend begrenzt werden können. Das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung und die Maßnahmen nach § 3 Absatz 1 sind dabei zu berücksichtigen.(2) Die Kennzeichnung ist nach der Art der Gefährdung dauerhaft oder vorübergehend nach den Vorgaben der Richtlinie 92/58/EWG des Rates vom 24. Juni 1992 über Mindestvorschriften für die Sicherheits- und/oder Gesundheitsschutzkennzeichnung ...
Stand: 29.05.2024
Dialog: 43939
Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, die Pausen in einem Fahrzeug abzuhalten.Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) gilt nicht für Arbeitsstätten in Betrieben in Transportmitteln, sofern diese im öffentlichen Verkehr eingesetzt werden. Der Arbeitgeber hat im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) eigenverantwortlich die entsprechenden Maßnahmen ...
Stand: 10.04.2019
Dialog: 42674
, sofern sie zur Nutzung für Arbeitsplätze vorgesehen sind. Die angesprochenen Treppenhäuser in Wohngebäuden sind somit keine Arbeitsstätten im Sinne der ArbStättV. Insofern kann diese Verordnung auch nicht als Rechtsgrundlage herangezogen werden. Der Arbeitgeber hat im Rahmen seiner Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) die hygienischen Anforderungen zu ermitteln, zu beurteilen ...
Stand: 18.07.2017
Dialog: 19564
nicht durch technische oder organisatorische Maßnahmen vermieden oder ausreichend begrenzt werden können. Das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung und die Maßnahmen nach § 3 Absatz 1 sind dabei zu berücksichtigen.(2) Die Kennzeichnung ist nach der Art der Gefährdung dauerhaft oder vorübergehend nach den Vorgaben der Richtlinie 92/58/EWG des Rates vom 24. Juni 1992 über Mindestvorschriften für die Sicherheits ...
Stand: 16.01.2019
Dialog: 42552
"Anwendungsbereich" der ASR V3a.2 ist Folgendes nachzulesen:"(1) Das Erfordernis nach barrierefreier Gestaltung von Arbeitsstätten im Hinblick auf die Sicherheit und den Gesundheitsschutz ergibt sich immer dann, wenn Menschen mit Behinderungen beschäftigt werden. Die Auswirkung der Behinderung und die daraus resultierenden individuellen Erfordernisse sind im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung für die barrierefreie ...
Stand: 28.05.2024
Dialog: 43934
zu treffen sind, muss der Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ermitteln. ...
Stand: 16.05.2017
Dialog: 3510
). Die zeitlichen Abstände der Kontrollen sind im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung festzulegen." ...
Stand: 15.08.2018
Dialog: 42411
individuellen Erfordernisse sind im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung für die barrierefreie Gestaltung der Arbeitsstätte zu berücksichtigen. Es sind die Bereiche der Arbeitsstätte barrierefrei zu gestalten, zu denen die Beschäftigten mit Behinderungen Zugang haben müssen.(2) Sind in bestehenden Arbeitsstätten die im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach Absatz 1 ermittelten technischen Maßnahmen ...
Stand: 24.01.2025
Dialog: 42678
. Im Betriebshof hat der Arbeitgeber entsprechend der Arbeitsstättenverordnung Toilettenräume (für seine Beschäftigten) bereitzustellen.....und für Männer und Frauen getrennt einzurichten oder eine getrennte Nutzung zu ermöglichen. Eine Bereitstellung von Toilettenanlagen auf Feldern kann nur über eine entsprechende Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz abgeleitet werden. ...
Stand: 20.06.2017
Dialog: 8472
zu kommen, deshalb als Arbeitsstätte im Sinne der Arbeitsstättenverordnung zu werten.Grundsätzlich gilt, dass der Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung die vorhandenen Gefährdungen ermitteln und festlegen muss, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes getroffen werden.Nach § 3a Abs. 1 der ArbStättV hat der Arbeitgeber Arbeitsstätten (inkl. Verkehrswege) so einzurichten und zu betreiben ...
Stand: 27.03.2025
Dialog: 15919
oder ausreichend begrenzt werden können. Das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung und die Maßnahmen nach § 3 Absatz 1 sind dabei zu berücksichtigen.(2) Die Kennzeichnung ist nach der Art der Gefährdung dauerhaft oder vorübergehend nach den Vorgaben der Richtlinie 92/58/EWG des Rates vom 24. Juni 1992 über Mindestvorschriften für die Sicherheits- und/oder Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz (Neunte ...
Stand: 30.07.2020
Dialog: 43163
sich für Wartungsgänge gemäß Nummer 4.2 Absatz 1 der ASR A1.8 eine Mindestbreite von 0,5 m. Bei der Festlegung der Mindestbreite im konkreten Anwendungsfall müssen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung auch die spezifischen Gegebenheiten berücksichtigt werden, beispielsweise das mitzuführende Werkzeug und Material. Nummer 4.2 Abs.2 der ASR A1.8 bestimmt, dass für Wartungsgänge eine lichte Mindesthöhe von 1,90 m ...
Stand: 16.05.2017
Dialog: 22079
auf die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung eingegangen. "(1) Unberührt von den nachfolgenden Anforderungen sind Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnungen einzusetzen, wenn Gefährdungen der Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten nicht durch technische oder organisatorische Maßnahmen vermieden oder ausreichend begrenzt werden können. Das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung und die Maßnahmen ...
Stand: 18.07.2017
Dialog: 26761
- und Gesundheitsschutzkennzeichnungen einzusetzen, wenn Gefährdungen der Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten nicht durch technische oder organisatorische Maßnahmen vermieden oder ausreichend begrenzt werden können. Das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung und die Maßnahmen nach § 3 Absatz 1 sind dabei zu berücksichtigen. (2) Die Kennzeichnung ist nach der Art der Gefährdung dauerhaft oder vorübergehend nach den Vorgaben ...
Stand: 19.07.2017
Dialog: 29816
sein, um zu überprüfen, ob die unter Nummern 1 bis 5 genannten Kriterien erfüllt werden können."In der DGUV Information 205-033 „Alarmierung und Evakuierung" im Abschnitt 5.2 „Übung" ist noch Folgendes nachzulesen:"5.2 Übung Der Umfang und die Zeitintervalle der Evakuierungsübung sind über eine Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln. Die Wirksamkeit der Alarmierungssignale zur Evakuierung gegenüber ...
Stand: 14.10.2023
Dialog: 43832
- und Rettungsplanes nicht erforderlich ist, kann eine Evakuierungsübung sinnvoll sein, um zu überprüfen, ob die unter Nummern 1 bis 5 genannten Kriterien erfüllt werden können."In der DGUV Information 205-033 „Alarmierung und Evakuierung" im Abschnitt 5.2 „Übung" ist noch Folgendes nachzulesen:"5.2 Übung Der Umfang und die Zeitintervalle der Evakuierungsübung sind über eine Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln ...
Stand: 05.10.2024
Dialog: 44026
hindeuten, dass in dem betroffenen Bereich eine wesentliche Änderung vorgenommen werden soll. Dies ist im Einzelfall zu prüfen.Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ist darüber hinaus zu ermitteln, ob sich durch die wesentliche Umgestaltung oder den wesentlichen Umbau der Arbeitsstätte, ihre Betriebseinrichtungen, der Arbeitsverfahren oder der Arbeitsabläufe neue Gefährdungen ergeben haben.Hinweis ...
Stand: 28.10.2022
Dialog: 30335