Ergebnisse 1 bis 20 von 34 Treffern
Zur Arbeitsstätte gehören alle Orte auf dem Gelände eines Betriebes, zu denen Beschäftigte im Rahmen ihrer Arbeit Zugang haben und insbesondere auch Verkehrswege und Fluchtwege (vgl. § 2 Arbeitsstättenverordnung/ArbStättV).Somit gehört die Außentreppe zur Arbeitsstätte dazu und der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass die Arbeitsstätten so eingerichtet und betrieben werden, dass Gefährdungen ...
Stand: 17.06.2024
Dialog: 43949
gestellt werden, diese Vorschriften unberührt bleiben. In der ASR A2.3 wird unter Punkt 4 ebenfalls auf das Verhältnis der unterschiedlichen Rechtsbereiche eingegangen. "(1) Beim Einrichten und Betreiben von Fluchtwegen und Notausgängen sind die beim Errichten von Rettungswegen zu beachtenden Anforderungen des Bauordnungsrechts der Länder zu berücksichtigen. Darüber hinaus können sich weitergehende ...
Stand: 18.07.2017
Dialog: 19501
eines Betriebes oder einer Baustelle, zu denen Beschäftigte im Rahmen ihrer Arbeit Zugang haben, 2. Verkehrswege, Fluchtwege, Notausgänge, Lager-, Maschinen- und Nebenräume, Sanitärräume, Kantinen, Pausen- und Bereitschaftsräume, Erste-Hilfe-Räume, Unterkünfte sowie 3. Einrichtungen, die dem Betreiben der Arbeitsstätte dienen, insbesondere Sicherheitsbeleuchtungen, Feuerlöscheinrichtungen ...
Stand: 16.05.2017
Dialog: 3510
Grundsätzliche Anforderungen an die Gestaltung von Arbeitsstätten finden sich in der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und Ihrem Anhang. Für Beschäftigte mit Behinderung ist hier der § 3a (2) besonders relevant. Dort heißt es: "Beschäftigt der Arbeitgeber Menschen mit Behinderungen, hat er die Arbeitsstätte so einzurichten und zu betreiben, dass die besonderen Belange dieser Beschäftigten ...
Stand: 16.05.2017
Dialog: 23061
Nach Abschnitt 11 der ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge" sind auf der Grundlage der Flucht- und Rettungspläne Evakuierungsübungen durchzuführen:"(2) Ist für eine Arbeitsstätte die Erstellung eines Flucht- und Rettungsplanes erforderlich, sind in regelmäßigen Abständen Evakuierungsübungen durchzuführen.Anhand der Übungen soll mindestens überprüft werden, ob:1. die Alarmierung zu jeder Zeit ...
Stand: 14.10.2023
Dialog: 43832
Nein, eine Evakuierung im Ernstfall gilt nicht als durchgeführte Übung.Nach Abschnitt 11 der ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge" sind auf der Grundlage der Flucht- und Rettungspläne Evakuierungsübungen durchzuführen:"(2) Ist für eine Arbeitsstätte die Erstellung eines Flucht- und Rettungsplanes erforderlich, sind in regelmäßigen Abständen Evakuierungsübungen durchzuführen.Anhand der Übungen ...
Stand: 05.10.2024
Dialog: 44026
von Sicherheitszeichen fordert die entsprechende ASR A1.3 "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung" in Punkt 5.1 Abs. 2, dass nur die im Anhang 1 gezeigten Sicherheitszeichen gemäß DIN EN ISO 7010 bzw. DIN 4844-2 zur Kennzeichnung von Fluchtwegen benutzt werden dürfen. Dementsprechend ist es einem Arbeitgeber unmöglich, durch eine andere Maßnahme die gleiche Sicherheit und den gleichen Schutz der Beschäftigten ...
Stand: 15.09.2020
Dialog: 43284
einer Fluchtweglänge von 35 m ein gesicherter Bereich (anderer Brandabschnitt, notwendiger Treppenraum, Freie) erreicht werden. Die Mindestbreite der Fluchtwege in Abhängigkeit von der Anzahl der anwesenden Personen ergibt sich aus der ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge" (Punkt 5, Tabelle 1). Für die von Ihnen angegebene Personenzahl von 300 beträgt die Mindestbreite des Fluchtwegs 1,80 m.Weitere Anforderungen ...
Stand: 28.11.2024
Dialog: 12313
Freiflächen definieren. So muss von jeder Stelle eines Raumes innerhalb einer Fluchtweglänge von 35 m ein gesicherter Bereich (anderer Brandabschnitt, notwendiger Treppenraum) erreicht werden. Die Mindestbreite der Fluchtwege muss bei bis zu 300 Personen mindestens 1,8 m betragen.Alle Türen im Verlauf des Fluchtweges müssen sich leicht von Innen und ohne besondere Hilfsmittel öffnen lassen (siehe auch ASR ...
Stand: 24.07.2023
Dialog: 11714
Ja.In der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) wird im § 3a Abs. 2 aufgeführt, dass Arbeitgeber, die Menschen mit Behinderungen beschäftigen, Arbeitsstätten so einzurichten und zu betreiben haben, dass die besonderen Belange dieser Beschäftigten im Hinblick auf Sicherheit und Gesundheitsschutz berücksichtigt werden.Dies gilt insbesondere für die barrierefreie Gestaltung von Arbeitsplätzen ...
Stand: 28.05.2024
Dialog: 43934
Gemäß § 3a der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass Arbeitsstätten so eingerichtet und betrieben werden, dass Gefährdungen für die Sicherheit und die Gesundheit der Beschäftigten möglichst vermieden und verbleibende Gefährdungen möglichst gering gehalten werden.Die ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge" konkretisiert die Anforderungen ...
Stand: 14.08.2024
Dialog: 42268
Die Maßnahmen müssen für die Menschen mit Behinderung geplant werden, die dort beschäftigt werden.In der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) wird im § 3a Abs. 2 aufgeführt, dass Arbeitgeber, die Menschen mit Behinderungen beschäftigen, Arbeitsstätten so einzurichten und zu betreiben haben, dass die besonderen Belange dieser Beschäftigten im Hinblick auf Sicherheit und Gesundheitsschutz ...
Stand: 24.01.2025
Dialog: 42678
Grundsätzlich gilt für die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) der weite fachliche Anwendungsbereich des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG), da sie auf Grundlage des § 18 ArbSchG erlassen worden ist. Das heißt, dass sie gemäß § 1 Abs. 1 Satz 2 ArbSchG prinzipiell in allen Tätigkeitsbereichen gilt: in der Privatwirtschaft (Gewerbe, Handel, Landwirtschaft, freie Berufe usw.), im gesamten öffentlichen ...
Stand: 20.06.2017
Dialog: 8472
. B. für die Standorte von Feuerlöschern)."Bei der Gestaltung von Sicherheitszeichen fordert die entsprechende ASR A1.3 "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung" in Abschnitt 5.1 Abs. 2, dass nur die im Anhang 1 gezeigten Sicherheitszeichen gemäß DIN EN ISO 7010 bzw. DIN 4844-2 zur Kennzeichnung von Fluchtwegen benutzt werden dürfen. Die Kennzeichnung mit alten Sicherheitskennzeichen ...
Stand: 29.05.2024
Dialog: 43939
Die ausgelagerten Bezirksdienstbüros einer Polizeibehörde fallen unter den Regelungsbereich der Arbeitsstättenverordnung. Der Anwendungsbereich der Arbeitsstättenverordnung erstreckt sich, mit einzelnen Ausnahmen, auf alle Arbeitsstätten die dem Rechtsbereich des Arbeitsschutzgesetzes unterliegen. Ein Bezirksdienstbüro ist eine Organisationseinheit der Polizeiverwaltung. Hierbei ist es unerheblich ...
Stand: 18.07.2017
Dialog: 13426
Nach § 2 Abs. 2 Nr. 2 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) gilt der Beschäftigtenbegriff des Gesetzes inkl. der hierauf erlassenen Verordnungen auch für die zur Berufsbildung Beschäftigten. Die Zielsetzung und somit der Anwendungsbereich des ArbSchG umfasst somit auch Auszubildende.Gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 2 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) gehören zur Arbeitsstätte insbesondere auch Unterkünfte ...
Stand: 31.03.2025
Dialog: 44091
zur Arbeitsstättenverordnung, Bundesrat Drucksache 506/16 vom 8.09.16, dort auf S. 24 ff. zu Nummer 3, undLASI-Veröffentlichung 40 (LV 40) Leitlinien zur Arbeitsstättenverordnung, dort in5. Definition Arbeitsplätze (§ 2 Absatz 4 ArbStättV) und6. Auslegung unbestimmter Rechtsbegriffe: dauerhaft - nicht regelmäßig - regelmäßig - kurzzeitig (§ 1 Absatz 4 Nummer 2, § 2 Absatz 3, sowie Nummer 3.4 Absatz 1 und Nummer 6.4 Absatz ...
Stand: 20.06.2023
Dialog: 43795
Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) gilt für Ihre Betriebsstätte, wenn dort eigene Beschäftigte oder Beschäftigte (im Sinne von § 2 Abs. Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)) von einem Dienstleister tätig werden. In den Begriffsbestimmungen der ArbStättV (§ 2) sind die Begriffe Arbeitsplätze und Arbeitsstätten wie folgt definiert:Arbeitsplätze sind Bereiche, in denen Beschäftigte im Rahmen ihrer ...
Stand: 24.11.2022
Dialog: 43720
oder durch herabfallende Gegenstände verletzt werden können. Sind aufgrund der Eigenart des Arbeitsplatzes oder der durchzuführenden Arbeiten Schutzvorrichtungen gegen Absturz nicht geeignet, muss der Arbeitgeber die Sicherheit der Beschäftigten durch andere wirksame Maßnahmen gewährleisten. Eine Absturzgefahr besteht bei einer Absturzhöhe von mehr als 1 Meter.(2) Arbeitsplätze und Verkehrswege, die an Gefahrenbereiche ...
Stand: 13.02.2019
Dialog: 42591
Es findet bei Ihnen ein Umbau statt. Die Arbeitsstätte ist nach den Maßgaben der neuen Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) zu gestalten.In § 8 ArbStättV findet sich hierzu folgende Information:"(1) Soweit für Arbeitsstätten, 1. die am 1. Mai 1976 eingerichtet waren oder mit deren Einrichtung vor diesem Zeitpunkt begonnen worden war oder 2. die am 20. Dezember 1996 eingerichtet waren ...
Stand: 12.07.2018
Dialog: 42355