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- und Fahrzeugverkehr (auch außerhalb der Hallen) ist die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A1.8 "Verkehrswege" heranzuziehen, die die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung konkretisiert.Weitere wesentliche Punkte für die betriebliche Verkehrsweggestaltung sind:- ausreichende Beleuchtung- frei von Hindernissen und Stolperkanten- Trennung von Fahrzeug- und Fußgängerverkehr- ausreichende Markierung ...
Stand: 20.09.2024
Dialog: 13607
Verkehrswege auf dem Betriebsgelände im Freien zählen zur Arbeitsstätte gemäß Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Somit gilt auch für einen Gehweg im Freien, dass er so angelegt und bemessen sein muss, dass er gemäß Bestimmungszweck leicht und sicher begangen werden kann. (Anhang ArbStättV, Nummer 1.8 Verkehrswege)In der ASR A1.8 "Verkehrswege" sind in der Tabelle 2 (unter Abschnitt 4.2 ...
Stand: 01.10.2024
Dialog: 16004
des Anhangs zur ArbStättV). Dies gilt auch für Verkehrswege im Freien. Bei Eis und Schnee müssen Verkehrswege im Freien geräumt oder gestreut werden. Auf die Übergangsbereiche von außen nach innen ist besonders zu achten. Siehe auch die Informationen der Broschüre M 11 "Innerbetriebliche Verkehrswege" der BGHW.Die Verkehrswege sind im Winter während der Betriebszeiten frei von Schnee und Eis zu halten ...
Stand: 10.01.2025
Dialog: 12714
:- ausreichende Beleuchtung- frei von Hindernissen und Stolperkanten- Trennung von Fahrzeug- und Fußgängerverkehr- ausreichende Markierung- geeignete Personenlenkung (durch Geländer bzw. Drängelgitter)- im Winter freihalten von Schnee und EisKonkrete Anforderungen zum Betreiben von Verkehrswegen werden in Kaptel 5 der ASR A1.8 - "Verkehrswege" getroffen; Informationen zur Beleuchtung von Arbeitsplätzen ...
Stand: 20.02.2024
Dialog: 12435
- und Rettungsplan aufzustellen, wenn Lage, Ausdehnung und Art der Benutzung der Arbeitsstätte dies erfordern. Der Plan ist an geeigneten Stellen in der Arbeitsstätte auszulegen oder auszuhängen. In angemessenen Zeitabständen ist entsprechend diesem Plan zu üben.Weitere Anforderungen finden sich unter der Nummer 1.8 des Anhangs der ArbStättV. Dort heißt es:"(1) Verkehrswege, einschließlich Treppen, fest ...
Stand: 10.04.2025
Dialog: 43690
nach ihrem Bestimmungszweck leicht und sicher begangen oder befahren werden können und in der Nähe Beschäftigte nicht gefährdet werden.Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier insbesondere die ASR A1.8 "Verkehrswege". Unter dem Abschnitt 4.1 Absatz 8 ist dort Folgendes nachzulesen:"Im Freien liegende Verkehrswege, insbesondere Treppen ...
Stand: 08.11.2024
Dialog: 15686
. die schnelle Rettung verhindern.Entsprechend den Bestimmungen aus Nummer 2.3 des Anhangs zur Arbeitstättenverordnung müssen sich Fluchtwege in Anzahl, Anordnung und Abmessung nach der Nutzung, der Einrichtung und den Abmessungen der Arbeitsstätte sowie nach der höchstmöglichen Anzahl der dort anwesenden Personen richten und auf möglichst kurzem Weg ins Freie oder, falls dies nicht möglich ...
Stand: 16.02.2024
Dialog: 5104
müssen grundsätzlich einen freien Durchgang von mindestens 1,8x 0,4 m haben (§ 9 DGUV Vorschrift 52). Dazu führt die Durchführungsanweisung Folgendes aus:"...Podeste, Bühnen und Laufstege, die höher als 1 m über Flur liegen, müssen nach § 33 der Unfallverhütungsvorschrift "Allgemeine Vorschriften" (BGV A1, bisherige VBG 1) Geländer und Fußleisten haben. Die Höhe der Geländer soll 1 m betragen. Nur in Ausnahmefällen ...
Stand: 08.11.2024
Dialog: 14864
), hier insbesondere die ASR A1.8 "Verkehrswege". Die Informationen zu Treppen finden sich dort in Abschnitt 4.5. Folgende Absätze sind für Ihre Frage besonders relevant:"(7) Die freien Seiten der Treppen, Treppenabsätze und Treppenöffnungen müssen durch Geländer gesichert sein. Die Höhe der Geländer muss lotrecht über der Stufenvorderkante mindestens 1,00 m betragen. Bei Absturzhöhen von mehr als 12 m muss ...
Stand: 08.04.2025
Dialog: 43104
Die Vorgaben zur Kennzeichnung von Verkehrswegen ergeben sich aus der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) mit ihrem Anhang. Hiernach gilt Folgendes:Unter der Nummer 1.3 "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung" des Anhangs der ArbStättV lässt sich Folgendes nachlesen:"(1) Unberührt von den nachfolgenden Anforderungen sind Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnungen einzusetzen, wenn ...
Stand: 16.02.2023
Dialog: 43303
" ist unter dem Punkt 3.4.3 noch Folgendes nachzulesen:"Handläufe werden an den freien Seiten der Treppen ohne Unterbrechung über den gesamten Treppenlauf geführt. Dabei sollten die Handläufe 30 cm vor der ersten Stufe beginnen und um 30 cm über die letzte Stufe hinausgeführt werden. Die Enden von Handläufen müssen so gestaltet sein, dass man daran nicht hängen bleiben kann (z.B. durch Einfädeln in die Kleidung).Um ...
Stand: 11.04.2025
Dialog: 42573
Maßgebliche arbeitsschutzrechtliche Vorschriften zur Gestaltung von Verkehrswegen sind die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) mit ihrem Anhang sowie die konkretisierenden Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR).Die ArbStättV fordert im Anhang unter Ziffer 1.8, dass Verkehrswege, einschließlich Treppen, fest angebrachte Steigleitern und Laderampen so angelegt und bemessen sein müssen, dass si ...
Stand: 25.01.2023
Dialog: 15196
Hindernisse und Gefahrstellen zu verwenden (z. B. Stellen, an denen besondere Gefahren des Anstoßens, Quetschens, Stürzens bestehen). Bei langnachleuchtender Ausführung wird die Erkennbarkeit der Hindernisse bei Ausfall der Allgemeinbeleuchtung erhöht.Der Arbeitgeber hat im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung, u. a. auch die Kennzeichnung des Anfahrschutzes eigenverantwortlich zu betrachten ...
Stand: 24.02.2025
Dialog: 20558
Folgendes nachzulesen:"FußfreiraumDie Steigleiter muss über ausreichend große Befestigungsbügel montiert werden, so dass der Abstand von der Sprossenachse zur Wand einschließlich vorhandener Wandvorsprünge an keiner Stelle 150 mm unterschreitet." ...
Stand: 28.06.2023
Dialog: 43708
und für Fahrzeuge sowie dazugehörige Anhänger, die für die Beförderung von Personen und den Gütertransport bestimmt sind...."Somit ist in Ihrem Fall die ASR A1.8 nicht anzuwenden, sondern die Regelungen der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) mit ihren Anhängen.Die BetrSichV fordert, dass Arbeitgeber den Beschäftigten nur Arbeitsmittel zur Verfügung stellen dürfen, die hinsichtlich ihrer Verwendung ...
Stand: 30.01.2023
Dialog: 42568
- und Rettungsplan aufzustellen, wenn Lage, Ausdehnung und Art der Benutzung der Arbeitsstätte dies erfordern. Der Plan ist an geeigneten Stellen in der Arbeitsstätte auszulegen oder auszuhängen. In angemessenen Zeitabständen ist entsprechend diesem Plan zu üben.Weitere Anforderungen finden sich unter der Nummer 1.8 des Anhangs der ArbStättV. Dort heißt es:"(1) Verkehrswege, einschließlich Treppen, fest ...
Stand: 17.12.2024
Dialog: 43575
. Das Breitenverhältnis der Streifen beträgt 1:1. Die Kennzeichnung soll den Ausmaßen der Hindernisse oder Gefahrstellen entsprechen. (2) Gelb-schwarze Streifen sind vorzugsweise für ständige Hindernisse und Gefahrstellen zu verwenden (z. B. Stellen, an denen besondere Gefahren des Anstoßens, Quetschens, Stürzens bestehen). Bei langnachleuchtender Ausführung wird die Erkennbarkeit der Hindernisse bei Ausfall ...
Stand: 19.12.2024
Dialog: 13666
- und Rettungsplan aufzustellen, wenn Lage, Ausdehnung und Art der Benutzung der Arbeitsstätte dies erfordern. Der Plan ist an geeigneten Stellen in der Arbeitsstätte auszulegen oder auszuhängen. In angemessenen Zeitabständen ist entsprechend diesem Plan zu üben.Weitere Anforderungen finden sich unter der Nummer 1.8 des Anhangs der ArbStättV. Dort heißt es:"(1) Verkehrswege, einschließlich Treppen, fest ...
Stand: 06.04.2022
Dialog: 43660