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Nein, in der ASR A1.8 Nr. 4.2 Absatz 9 werden explizit die Treppen genannt.Hier heißt es:"Unmittelbar vor und hinter Türen müssen Treppen und Stufen einen Abstand von mindestens 1,0 m, bei aufgeschlagener Tür einen Abstand von mindestens 0,5 m einhalten (siehe Abbildung 2)."In der Abbildung 2 der ASR A1.8 sind zudem nur Treppen zu sehen. ...
Stand: 22.08.2024
Dialog: 43996
, oder durch eine vergleichbare Nagelreihe (mindestens drei Nägel pro Meter), in einer gut sichtbaren Farbe - vorzugsweise Weiß oder Gelb - in Abhängigkeit von der Farbe der Bodenfläche erreicht werden. (2) Eine Verwendung von langnachleuchtenden Produkten für die Markierung von Fahrwegen hat den Vorteil, dass bei Ausfall der Allgemeinbeleuchtung die Sicherheitsaussage für eine bestimmte Zeit aufrechterhalten bleibt. "2 ...
Stand: 01.10.2024
Dialog: 9474
Grundsätzlich sind für die Aufstiege zu den Laderampen die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) mit ihrem Anhang einzuhalten. Unter der Nummer 1.10 "Laderampen" des Anhangs der ArbStättV ist hier Folgendes nachzulesen:"(1) Laderampen sind entsprechend den Abmessungen der Transportmittel und der Ladung auszulegen.(2) Sie müssen mindestens einen Abgang haben; lange Laderampen ...
Stand: 08.04.2025
Dialog: 43230
Unter dem Punkt 2 Anwendungsbereich der ASR A1.8 "Verkehrswege" ist folgendes nachzulesen:"Diese ASR gilt für das Einrichten und Betreiben von Verkehrswegen inklusive Treppen, ortsfesten Steigleitern und Steigeisengängen, Laderampen sowie Fahrsteigen und Fahrtreppen. Sie gilt nicht für Zu- und Abgänge in, an und auf Arbeitsmitteln im Sinne von § 2 Abs. 1 der Betriebssicherheitsverordnung ...
Stand: 30.01.2023
Dialog: 42568
Verkehrswege auf dem Betriebsgelände im Freien zählen zur Arbeitsstätte gemäß Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Somit gilt auch für einen Gehweg im Freien, dass er so angelegt und bemessen sein muss, dass er gemäß Bestimmungszweck leicht und sicher begangen werden kann. (Anhang ArbStättV, Nummer 1.8 Verkehrswege)In der ASR A1.8 "Verkehrswege" sind in der Tabelle 2 (unter Abschnitt 4.2 ...
Stand: 01.10.2024
Dialog: 16004
oder organisatorische Maßnahmen vermieden oder ausreichend begrenzt werden können. Das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung und die Maßnahmen nach § 3 Absatz 1 sind dabei zu berücksichtigen.(2) Die Kennzeichnung ist nach der Art der Gefährdung dauerhaft oder vorübergehend nach den Vorgaben der Richtlinie 92/58/EWG des Rates vom 24. Juni 1992 über Mindestvorschriften für die Sicherheits ...
Stand: 19.12.2024
Dialog: 13666
Nach der Nummer 1.5 Absatz 2 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) dürfen "die Fußböden der Räume keine Unebenheiten, Löcher, Stolperstellen oder gefährlichen Schrägen aufweisen. Sie müssen gegen Verrutschen gesichert, tragfähig, trittsicher und rutschhemmend sein." Diese Forderungen werden in der ASR A1.5 "Fußböden" konkretisiert. Unter Nr. 3.5 wird ausgeführt:"Stolperstellen ...
Stand: 22.01.2025
Dialog: 2949
werden können. Das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung und die Maßnahmen nach § 3 Absatz 1 sind dabei zu berücksichtigen.Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier die ASR A1.8 "Verkehrswege" und die ASR A1.3 "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung".Nach Abschnitt 5.2 (2) der ASR A1.3 sind Gelb-schwarze Streifen vorzugsweise für ständige ...
Stand: 24.02.2025
Dialog: 20558
und dem Einbau.Hier ist in Absatz 2 u. a. nachzulesen, dass ausreichende Fußfreiraumtiefen in der Regel gegeben sind, wenn mindestens 150 mm zwischen Wandfläche und Auftrittsachse oder mindestens 160 mm gemessen von Wandfläche und Auftrittsvorderkante eingehalten werden.In der DGUV Information 208-032 "Auswahl und Benutzung von Steigleitern" ist unter der Nummer 3.2 "Steigleitern für bauliche Einrichtungen" noch ...
Stand: 28.06.2023
Dialog: 43708
, wenn Gefährdungen der Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten nicht durch technische oder organisatorische Maßnahmen vermieden oder ausreichend begrenzt werden können. Das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung und die Maßnahmen nach § 3 Absatz 1 sind dabei zu berücksichtigen. (2) Die Kennzeichnung ist nach der Art der Gefährdung dauerhaft oder vorübergehend nach den Vorgaben der Richtlinie 92/58/EWG des Rates ...
Stand: 16.02.2023
Dialog: 43303
oder befahren werden können und in der Nähe Beschäftigte nicht gefährdet werden."Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier die ASR A1.8 "Verkehrswege" Abschnitt 4.5 "Treppen". Hier ist in Absatz 10 zu Handläufen nachzulesen:"Treppen müssen: 1. einen Handlauf haben, 2. an beiden Seiten Handläufe haben, wenn die Stufenbreite mehr als 1,5 m ...
Stand: 03.06.2024
Dialog: 26412
Grundlegende Anforderungen an Verkehrswege und deren Kennzeichnung finden sich in der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) mit ihrem Anhang.Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV durch die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier insbesondere die ASR A1.8 "Verkehrswege".Unter dem Punkt 4.2 (2) der ASR A1.8 ist nachzulesen:"Die lichte Höhe über Verkehrswegen muss mindestens ...
Stand: 20.02.2025
Dialog: 22760
. In Absatz 4 ist unter anderem Folgendes nachzulesen:"Für Treppen (siehe Abb. 4) ergibt sich als Beziehung zwischen Schrittlänge (SL), Auftritt (a) und Steigung (s) die Schrittmaßregel 2 x s + a = SL. Für eine gute Begehbarkeit einer Treppe soll die Schrittlänge zwischen 59 und 65 cm betragen. In Arbeitsstätten darf die Steigung (s) zwischen 14 bis 19 cm, der Auftritt (a) zwischen 26 bis 32 cm ...
Stand: 08.11.2024
Dialog: 12658
Maßnahmen vermieden oder ausreichend begrenzt werden können. Das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung und die Maßnahmen nach § 3 Absatz 1 sind dabei zu berücksichtigen.(2) Die Kennzeichnung ist nach der Art der Gefährdung dauerhaft oder vorübergehend nach den Vorgaben der Richtlinie 92/58/EWG des Rates vom 24. Juni 1992 über Mindestvorschriften für die Sicherheits- und/oder Gesundheitsschutzkennzeichnung ...
Stand: 21.03.2025
Dialog: 3013
sollten die Trittflächen ein Gefälle von ca. 2 % (1:50) zur Trittkante hin aufweisen (...)". Die Verkehrssicherungspflicht beinhaltet die Pflicht des Arbeitgebers, eine in seinem Verantwortungsbereich geschaffene Gefahrenquelle soweit zu beseitigen oder zu mindestens die erforderlichen Schutzmaßnahmen zu ergreifen, damit die Sicherheit und der Gesundheitsschutz der Beschäftigten gewährleistet ...
Stand: 08.11.2024
Dialog: 15686