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Bereits die alte Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV vom 20. März 1975 hatte die Forderung nach Absturzsicherungsmaßnahmen bei Arbeitsplätzen und Verkehrswegen, bei denen Absturzgefahren bestehen, zum Inhalt (§§ 12, 14 ArbStättV, alt).In der aktuellen Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) werden diese Regelungen im Anhang unter der Nummer 2.1 aufgeführt. Konkretisierende Anforderungen zum Schutz ...
Stand: 12.04.2021
Dialog: 5797
, die diese Bereiche betreten müssen, sind geeignete Maßnahmen zu treffen."Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV durch die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier insbesondere die ASR A2.1 "Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen, Betreten von Gefahrenbereichen".Unter Nummer 4.2 findet sich die Rangfolge der Maßnahmen zum Schutz vor Absturz."Bauliche und technische ...
Stand: 30.10.2024
Dialog: 44036
Im Anhang der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) wird unter Nummer 1.5 Fußböden, Wände, Decken, Dächer u.a. folgendes ausgeführt: "(3) Durchsichtige oder lichtdurchlässige Wände, insbesondere Ganzglaswände in Arbeitsräumen oder im Bereich von Verkehrswegen, müssen deutlich gekennzeichnet sein. Sie müssen entweder aus bruchsicherem Werkstoff bestehen oder so gegen die Arbeitsplätze in Arbeitsräum ...
Stand: 02.05.2017
Dialog: 16005
Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) fordert für Steigleitern und Steigeisengänge, dass diese sicher benutzbar sein müssen. "Dazu gehört, dass sie a. nach Notwendigkeit über Schutzvorrichtungen gegen Absturz, vorzugsweise über Steigschutzeinrichtungen verfügen, b. an ihren Austrittsstellen eine Haltevorrichtung haben, c. nach Notwendigkeit in angemessenen Abständen mit Ruhebühnen ausgerüstet ...
Stand: 10.04.2017
Dialog: 14733
Angaben zur Prüfung erfolgen durch den Hersteller der jeweiligen Anschlageinrichtung in dessen Informationsbroschüre. Prüfungsumfang und -art, Prüfintervalle und Prüfer müssen in der Gefährdungsbeurteilung festgelegt und dokumentiert werden.Bei der Festlegung sind neben den Herstellerangaben die einschlägigen Normen, z. B. DIN EN 795 "Persönliche Absturzschutzausrüstung - Anschlageinrichtungen" un ...
Stand: 08.09.2022
Dialog: 29033
Bei Arbeiten an hochgelegenen Arbeitsplätzen sind die Mindestanforderungen des Anhangs 1 Nr. 3 der Betriebssicherheitsverordnung zu beachten.Die Benutzung von Leitern dürfte unter Beachtung der Nummer 3.3 in den genannten Fällen nicht in Frage kommen, da die Anschlagmittel für Container auf diese Weise nicht ausreichend sicher gehandhabt werden können.Die DGUV Vorschrift 36 "Hafenarbeiten ...
Stand: 10.07.2024
Dialog: 4233
für Arbeitsstätten (ASR) konkretisieren die Anforderungen der ArbStättV; diese enthalten beispielhafte Umsetzungen zur Erfüllung der in der Verordnung vorgegebenen Schutzziele. Bei Einhaltung der ASR kann der Betreiber der Arbeitsstätte davon ausgehen, dass die entsprechenden Anforderungen der Verordnung erfüllt sind. In der ASR A2.1 "Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen, Betreten ...
Stand: 10.04.2017
Dialog: 23476
sind grundsätzlich nicht als geeignete Arbeitsmittel anzusehen. Die ausgewählten Zugangsmittel müssen auch die Flucht bei drohender Gefahr ermöglichen. Beim Zugang zum hoch gelegenen Arbeitsplatz sowie beim Abgang von diesem dürfen keine zusätzlichen Absturzgefährdungen entstehen. (Nummer 3.1.2 Anhang 1 BetrSichV).Unter der Nummer 3.4 Anhang 1 BetrSichV finden sich Besondere Vorschriften für Zugangs ...
Stand: 10.03.2025
Dialog: 8192
Bei dem in der Frage aufgeworfenen 80-cm-Abstand handelt es sich vermutlich um eine Aussage in der DGUV Regel 108-007 "Lagereinrichtungen und -geräte" (z.Z. in Überarbeitung). Dort wird unter Ziffer 4.3.4.4 ausgeführt:"Absturzsicherungen an Be- und Entladestellen müssen als aufklappbare oder verschiebbare Geländer vorhanden sein. Die Geländer dürfen sich nicht nach außen öffnen lassen und müssen m ...
Stand: 10.04.2021
Dialog: 18589
sind Absturzsicherungen vorzusehen. Diese Vorrichtungen müssen so gestaltet und so beschaffen sein, dass Abstürze verhindert und Verletzungen der Beschäftigten so weit wie möglich vermieden werden. Feste Absturzsicherungen dürfen nur an Zugängen zu Leitern oder Treppen unterbrochen werden. Lassen sich im Einzelfall feste Absturzsicherungen nicht verwenden, müssen stattdessen andere Einrichtungen zum Auffangen ...
Stand: 18.01.2023
Dialog: 43748
zu treffen. Technische Schutzmaßnahmen haben Vorrang vor organisatorischen, diese haben wiederum Vorrang vor personenbezogenen Schutzmaßnahmen. Die Verwendung persönlicher Schutzausrüstung ist für jeden Beschäftigten auf das erforderliche Minimum zu beschränken." Unter Beachtung der Rangfolge der Schutzmaßnahmen, kann also eine technische Anpassung der Spreader oder der Ablagegestelle in Frage kommen. ...
Stand: 28.05.2018
Dialog: 42312
angebrachten Stäben dem Knieleistengeländer (waagerecht) vorzuziehen.Bezüglich der Notwendigkeit einer Fußleiste wird in der ASR A2.1 unter Punkt 5.1 folgendes ausgeführt: "(3) Wenn für die Umwehrung Geländer verwendet werden, müssen diese: -eine geschlossene Füllung aufweisen, -mit senkrechten Stäben versehen sein (Füllstabgeländer) oder -aus Handlauf, Knieleiste und Fußleiste bestehen (Knieleistengeländer ...
Stand: 11.04.2017
Dialog: 14348
ist nicht erforderlich, wenn die Zweckbestimmung des Arbeitsplatzes oder Verkehrsweges diesem widerspricht, z.B. bei Kaianlagen oder ständige Be- und Entladestellen von Lagerflächen. Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ist hauptsächlich zu klären, inwieweit der Bahnkörper als Arbeitsplatz oder Verkehrsweg genutzt wird, in welchem Umfang und ob auf ganzer Länge bzw. ob er überhaubt zugänglich ist. Sofern ...
Stand: 16.06.2016
Dialog: 15910
"Arbeitsplätze und Verkehrswege auf Dächern" relevant:"Wenn auf Dächern Arbeiten durchgeführt werden oder diese als Verkehrswege genutzt werden, hat der Arbeitgeber zu ermitteln, ob eine Gefährdung durch Absturz nach Punkt 4.1 besteht. ... Besteht bei Arbeiten auf Dächern oder Verkehrswegen eine Gefährdung durch Absturz, sind Maßnahmen zum Schutz vor Absturz entsprechend der Rangfolge nach Punkt 4.2 zu treffen ...
Stand: 10.08.2021
Dialog: 25344
und gegen unbeabsichtigtes Bewegen (Auf- und Zuklappen, Verschieben) zu sichern sind. Diese Forderung ist z. B. dann erfüllt, wenn: - Abdeckungen von gesicherten Standplätzen aus geöffnet werden können, - klappbare Abdeckungen in geöffnetem Zustand festgestellt werden können oder - Abdeckungen, für deren Betätigung eine Kraft von mehr als 250 N erforderlich ist, mit entsprechenden Hilfseinrichtungen, z. B ...
Stand: 18.08.2017
Dialog: 30048
(Auf- und Zuklappen, Verschieben) zu sichern sind. Diese Forderung ist z. B. dann erfüllt, wenn:- Abdeckungen von gesicherten Standplätzen aus geöffnet werden können,- klappbare Abdeckungen in geöffnetem Zustand festgestellt werden können oder- Abdeckungen, für deren Betätigung eine Kraft von mehr als 250 N erforderlich ist, mit entsprechenden Hilfseinrichtungen, z. B. zusätzlich mit Gewichtsaus-gleich, hydraulisch ...
Stand: 13.12.2019
Dialog: 42957
auf einer Leiter eine Last getragen werden, darf dies ein sicheres Festhalten nicht verhindern." Bevor der Arbeitgeber eine Leiter als Arbeitsplatz zu hochgelegenen Arbeitsplätzen bereitstellen und benutzen will, hat der Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln, ob nicht ein anderes Arbeitsmittel für diese Tätigkeit sicherer ist. Bei der Beurteilung, ob es sich um kurzzeitige Arbeiten ...
Stand: 10.04.2017
Dialog: 13898