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begründet darlegen, warum er den gemäß Arbeitsstättenverordnung grundsätzlich geforderten Tageslichteinfall nicht schaffen kann und welche Ersatzmaßnahmen, wie z.B. Vollspektrumleuchten, ggf. getroffen werden. Im Regelfall können für einen Schießstand die bautechnischen Gründe angeführt werden.Voraussetzung für eine fundierte Begründung ist u.a. die Beteiligung der Fachkraft für Arbeitssicherheit ...
Stand: 25.10.2019
Dialog: 6566
von mindestens 500 Lux angegeben.Der Arbeitgeber muss vor Ort entscheiden, um welche Art von Maschinenarbeiten es sich handelt. Die Arbeiten an einer Umreifungsmaschine fallen eher unter grobe und mittlere Maschinenarbeiten und dementsprechend wären hier mindestens 300 Lux erforderlich. ...
Stand: 24.03.2025
Dialog: 28503
ein Fachunternehmen beauftragt bzw. beratend eingeschaltet werden. Nach Ziffer 5.2 Abs.3 der ASR darf an keiner Stelle im Bereich des Arbeitsplatzes das 0,6-fache der mittleren Beleuchtungsstärke unterschritten werden. Der Bereich des Arbeitsplatzes setzt sich u. a. zusammen aus den Arbeits- und den Bewegungsflächen. Messpunkte (Höhe der Bezugsebenen) sind bei überwiegend stehenden Tätigkeiten 0,85 m ...
Stand: 03.01.2017
Dialog: 18583
Hierzu ist in der LV 40 "Leitlinien zur Arbeitsstättenverordnung" des LASI unter der Nummer 19. Sichtverbindung nach außen (Nummer 3.4 des Anhangs) zu der Frage "Welche Anforderungen sind an Sichtverbindungen zu stellen und wann gelten diese?" u. a. Folgendes nachzulesen:"(...) Demnach ist eine Sichtverbindung in Augenhöhe durch Fenster, durchsichtige Türen oder Wandflächen ...
Stand: 07.11.2022
Dialog: 43726
bestimmter Anforderungen dieser ASR begründen. Der von Ihnen beschriebene Raum ist ein Raum, in dem aus betriebstechnischen Gründen eine Besonderheit bestehen kann. In solchen Fällen ist im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung vom Arbeitgeber mit Hilfe von Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt zu entscheiden, welche Maßnahmen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz der Beschäftigten durchgeführt werden müssen. ...
Stand: 01.09.2017
Dialog: 30174
In der Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV wird unter Ziffer 3.4 des Anhangs grundsätzlich gefordert, dass die der Arbeitgeber als Arbeitsräume nur solche Räume betreiben darf, die möglichst ausreichend Tageslicht erhalten und die eine Sichtverbindung nach außen haben. Ausgestattet sein müssen die Arbeitsstätten mit Einrichtungen, die eine angemessene künstliche Beleuchtung ermöglichen, so dass d ...
Stand: 28.08.2024
Dialog: 5226
In der Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV wird unter Ziffer 3.4 des Anhangs grundsätzlich gefordert, dass der Arbeitgeber als Arbeitsräume nur solche Räume betreiben darf, die möglichst ausreichend Tageslicht erhalten und die eine Sichtverbindung nach außen haben. Zudem müssen Arbeitsstätten mit Einrichtungen ausgestattet sein, die eine angemessene künstliche Beleuchtung ermöglichen, so dass die ...
Stand: 31.08.2021
Dialog: 3679
Nach § 3a der Verordnung über Arbeitsstätten (Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV) hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass Arbeitsstätten so eingerichtet und betrieben werden, dass Gefährdungen für die Sicherheit und die Gesundheit der Beschäftigten möglichst vermieden und verbleibende Gefährdungen möglichst gering gehalten werden. Dabei hat er insbesondere die Technischen Regeln für Arbeitsstä ...
Stand: 03.01.2017
Dialog: 22726
Arbeitsstättenverordnung bruchsicheres Material für Ganzglaswände forderte, muss, ggf. unter Beteiligung der Baubehörde sowie der zuständigen Arbeitsschutzbehörde und unter Berücksichtigung von § 8 Arbeitsstättenverordnung, mittels Gefährdungsbeurteilung geklärt werden, ob bzw. welche Maßnahmen gegen Verletzungsgefahren bei Glasbruch zu treffen sind. ...
Stand: 30.12.2015
Dialog: 12229
Die Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV- fordert, dass der Arbeitgeber als Arbeitsräume nur solche Räume betreiben darf, die möglichst ausreichend Tageslicht erhalten und die eine Sichtverbindung nach außen haben. Diese Regelung gilt nicht für Räume, bei denen betriebs-, produktions- oder bautechnische Gründe Tageslicht oder einer Sichtverbindung nach außen entgegenstehen (Ziffer 3.4 Anhang ArbSt ...
Stand: 30.12.2016
Dialog: 12594
werden kann, müssen eine ausreichende Sicherheitsbeleuchtung haben." Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier die ASR A3.4 "Beleuchtung". Frage 2: Nach der ArbStättV handelt es sich bei Arbeitsplätzen um Bereiche, in denen Beschäftigte im Rahmen ihrer Arbeit tätig sind. Somit sind die Anforderungen der ArbStättV auch in der von Ihnen beschriebenen Lagerhalle ...
Stand: 30.12.2016
Dialog: 20121
Die Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV fordert im Anhang unter Ziffer 3.4 Beleuchtung und Sichtverbindung "(1) Der Arbeitgeber darf als Arbeitsräume nur solche Räume betreiben, die möglichst ausreichend Tageslicht erhalten und die eine Sichtverbindung nach außen haben. Dies gilt nicht für Räume, bei denen betriebs-, produktions- oder bautechnische Gründe Tageslicht oder einer Sichtverbindung nac ...
Stand: 03.01.2017
Dialog: 14160
Grundsätzlich soll eine einwandfreie Beleuchtung die Lebensfunktionen des menschlichen Körpers anregen, dem Seh-, Wahrnehmungs-, Reaktions- und Aufmerksamkeitsvermögen als Bedingung für u.a. ermüdungsfreies Arbeiten dienen als auch den Ansprüchen an sichere Ausleuchtung zur Abwendung von Unfallgefahren.Daher fordert die Arbeitsstättenverordnung -ArbStättV- mit ihrem Anhang (Ziffer 3.4 ...
Stand: 12.06.2019
Dialog: 42750
und des Gesundheitsschutzes bei der Arbeit nicht verhältnismäßig.Die Nummer 3.4 "Beleuchtung und Sichtverbindung" des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) lässt dem Arbeitgeber in Abs. 1 Nr. 1 ausdrücklich die Möglichkeit, in Räumen, in denen betriebs- oder produktionstechnische Gründe einer Sichtverbindung nach außen entgegenstehen, auf die Sichtverbindung zu verzichten. Hallenbüros und Meisterbuden in großen ...
Stand: 05.03.2025
Dialog: 42696
einzuhalten.Unter der Nummer 4.4 des Anhangs der ArbStättV ist Folgendes nachzulesen:"(1) Der Arbeitgeber hat angemessene Unterkünfte für Beschäftigte zur Verfügung zu stellen, gegebenenfalls auch außerhalb des Geländes eines Betriebes oder einer Baustelle, wenn es aus Gründen der Sicherheit, zum Schutz der Gesundheit oder aus Gründen der menschengerechten Gestaltung der Arbeit erforderlich ...
Stand: 07.08.2024
Dialog: 1692