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Fahrzeug ausdrucken und in den Ausdruck- die Angaben eintragen, mit denen Sie identifiziert werden können (Name, Nummer der Fahrerkarte oder des Führerscheins), und Ihre Unterschrift anbringen,- sowie unter den jeweiligen Zeichen die Zeiten eintragen, in denen Sie andere Arbeiten ausführten, Bereitschaft hatten, oder Arbeitsunterbrechungen oder Ruhezeiten eingelegt haben,b) am Ende Ihrer Fahrt ...
Stand: 17.06.2025
Dialog: 3171
eintragen,b)am Ende seiner Fahrt die Angaben über die vom Fahrtenschreiber aufgezeichneten Zeiten ausdrucken, die vom Fahrtenschreiber nicht erfassten Zeiten vermerken, in denen er seit dem Erstellen des Ausdrucks bei Fahrtantritt andere Arbeiten ausgeübt hat, Bereitschaft hatte oder eine Ruhepause eingelegt hat, und auf diesem Dokument die Angaben eintragen, mit denen der Fahrer identifiziert ...
Stand: 24.06.2025
Dialog: 16101
Voraussetzung für eine nachweispflichtige Fahrt mit digitalem EG-Kontrollgerät ist für die Fahrerin/ den Fahrer der Besitz der Fahrerkarte und der erforderlichen Fahrerlaubnis.Im Leitfaden "Hinweise zu den Sozialvorschriften im Straßenverkehr - Fahrtenschreiberkarten - " wird unter 1.2.2 Fahrerlaubnis (§ 5 Abs. 1 Nr. 1 FPersV) erläutert:"Inhaber einer deutschen Fahrerlaubnis müssen im Besitz des E ...
Stand: 25.06.2025
Dialog: 16338
Fahrerkarte und Führerschein werden gleichermaßen auf den Fahrer persönlich ausgestellt und dürfen nur von ihm genutzt werden. Ob der Arbeitgeber dem Fahrer die Kosten für die Fahrerkarte erstattet (bzw. die für die Beantragung notwendige Zeit frei gibt), ist eine rein arbeitsrechtliche Angelegenheit, die gesetzlich (Arbeitsschutzrecht oder Straßenverkehrsrecht) nicht geregelt ist.Diese Frage ...
Stand: 15.09.2019
Dialog: 4729
der Arbeitszeitnachweise) der vorangegangenen 28 Kalendertage. Kann er dieser Pflicht nicht nachkommen, weil er in der genannten Zeit krank war, weil er nicht gefahren ist oder weil er mit einem Fahrzeug gefahren ist, dass nicht vom Geltungsbereich der EG-Verordnung oder der Fahrpersonalverordnung erfasst wird, so hat er eine Bestätigung des Arbeitgebers mitzuführen und nach Aufforderung vorzulegen. Eine Nachweispflicht ...
Stand: 04.12.2017
Dialog: 6735
Die erste Annahme ist nur zum Teil richtig. Gemäß Art. 48 der VO(EU) 165/2014 sind am 02.03.2015 lediglich die Artikel 24; 34 und 45 in Kraft getreten. Der hier angesprochene Art. 34 regelt die Benutzung von Fahrerkarten und Schaublättern. In Art. 34 Abs.3a und b in Verbindung mit Abs. 5 wird auf EU-Basis verbindlich festgelegt, dass alle im Abs. 3 genannten Zeiten, die bei Verwendung ...
Stand: 14.04.2015
Dialog: 23609
Nein ! Die Fahrpersonalverordnung (FPersV) enthält entsprechende Ausnahmeregelungen.In § 18 "Ausnahmen nach den Verordnungen (EG) Nr. 561/2006 und (EU) Nr. 165/2014" heißt es u. a.:"(1) Nach Artikel 13 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 und nach Artikel 3 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 165/2014 werden im Geltungsbereich des Fahrpersonalgesetzes folgende Fahrzeugkategorien von der Anwendun ...
Stand: 22.05.2025
Dialog: 18203
Die VO Nr. 3820/85/EWG wurde am 12.04.2007 durch die VO Nr. 561/2006/EG ersetzt.Die Regelung des Art. 4 Ziffer 11 VO Nr. 3820/85/EWG findet sich jetzt in Art. 3 Buchstabe g der VO Nr. 561/2006/EG: "Fahrzeuge, mit denen zum Zweck der technischen Entwicklung oder im Rahmen von Reparatur- oder Wartungsarbeiten Probefahrten auf der Straße durchgeführt werden, sowie neue oder umgebaute Fahrzeuge, die n ...
Stand: 13.03.2018
Dialog: 3996
Die Fahrerkarte enthält die Daten zur Identität des Fahrers/der Fahrerin und ermöglicht die Speicherung von Tätigkeitsdaten.Die Fahrerkarte wurde persönlich an den Fahrer/die Fahrerin ausgestellt und diese/r ist für die sichere Aufbewahrung der Karte verantwortlich. Die Fahrerkarte sollte nie irgendwo liegen gelassen, jemandem geborgt oder in einem unbeaufsichtigten Fahrzeug gelassen werden. Wenn ...
Stand: 27.07.2023
Dialog: 16721
Die Ausstellung einer Fahrerkarte kann bei der für den jeweiligen Wohnsitz zuständigen Führerscheinstelle (Straßenverkehrsamt des Kreises oder der kreisfreien Stadt) beantragt werden. Die Anforderungen für die Ausstellung einer Fahrerkarte in Deutschland sind in § 5 der Fahrpersonalverordnung geregelt.Antragsberechtigt sind danach Personen, die ...» ihren Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland ...
Stand: 15.09.2022
Dialog: 3734
Der tägliche Weg vom Wohnsitz des Fahrers zur Betriebsstätte (Arbeitsplatz) des Arbeitgebers gilt nicht als Lenkzeit. Er ist Bestandteil der Ruhezeit. Sofern das Fahrzeug nicht am Arbeitsplatz übernommen oder abgeliefert wird, gilt die Reisezeit zum Fahrzeug bzw. die Reisezeit zum Wohnsitz grundsätzlich als "Bereitschaftszeit" oder "andere Arbeiten". ...
Stand: 09.03.2015
Dialog: 23284
Sofern ein Fahrer eine Fahrerkarte besitzt, muss diese grundsätzlich mitgeführt werden (Art. 15 VO (EWG) Nr. 3821/85). Artikel 16 Abs. 2 VO (EWG) Nr. 3821/85 regelt, dass bei Verlust, Diebstahl, Beschädigung oder Fehlfunktion der Fahrerkarte der Fahrer am Ende der Fahrt die Angaben über die Zeitgruppen ausdrucken lässt, die das Kontrollgerät aufgezeichnet hat, auf dem Ausdruck Angaben zu seiner Pe ...
Stand: 18.06.2012
Dialog: 13117
nicht die Haupttätigkeit des Fahrers sein. Dies ist z. B. dann gegengeben, wenn der Fahrer nicht als Fahrer, sondern Facharbeiter auf der Baustelle eingestellt ist und selber Arbeiten auf der Baustelle ausübt.Prüfen Sie für sich, ob bei einer vorliegenden Fahrt die o. g. Punkte zutreffend sind. Sollte dies der Fall sein, so ist die Fahrt nicht aufzeichnungspflichtig und kann ohne gesteckte Fahrerkarte durchgeführt ...
Stand: 12.03.2019
Dialog: 42613
Die Einhaltung der Vorschriften nach dem Arbeitszeitgesetz (ArbZG) liegt in der Verantwortung des Arbeitgebers. Bei Nichteinhaltung dieser Vorschriften, können Verstöße auf Grundlage der §§ 22 und 23 ArbZG i. v. m. dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) nur in Bezug auf den Arbeitgeber verfolgt werden. Ein abhängig beschäftigter Kraftfahrer kann bei Zuwiderhandlungen gegen das ArbZG somit nic ...
Stand: 06.03.2018
Dialog: 42217
.Die Kontrollgerätkarten unterliegen ebenfalls einer Bauartzulassung sowie der Interoperalitätsprüfung.3. Wird es unterschiedliche, länderspezifische Analysesoftware geben?Es wird europaweit viele Hersteller von Analysesoftware geben, die aber alle auf dem Grundprinzip der EU-Sozialvorschriften arbeiten und ein auf den Bestimmungen der Verordnung basierendes Ergebnis z.B. bei den Lenk- und Ruhezeiten garantieren ...
Stand: 15.08.2023
Dialog: 4122