Ergebnisse 1 bis 18 von 18 Treffern
Es gibt die Möglichkeit, Ausnahmen vom Anwendungsbereich der VO (EG) Nr. 561/2006 bzw. der Fahrpersonalverordnung (FPersV) für sich in Anspruch zu nehmen.Eine Ausnahme wird von der sogenannten "Handwerkerregelung" erfasst (siehe Art. 3 Buchst. aa VO (EG) Nr. 561/2006, für Fahrzeuge ab 3,5 t zGG).Für die Inanspruchnahme dieser Ausnahme müssen folgende Kriterien erfüllt sein:Die Fahrzeugeinheit bzw ...
Stand: 12.03.2019
Dialog: 42613
mit einem (bereits zugelassenem) LKW, welche ausschließlich als Fahrt zu einer Werkstatt (für Reparaturzwecke) durchgeführt wird, hat der Fahrer seine Fahrerkarte zu benutzen und die Bestimmungen der Sozialvorschriften im Straßenverkehr einzuhalten, da die o. g. Ausnahme von den Bestimmungen hierfür nicht herangezogen werden kann. Hinweis: Zu der Frage, ob die Maut bezahlt werden muss, können und dürfen wir keine ...
Stand: 28.03.2017
Dialog: 28701
Fahrerkarte und Führerschein werden gleichermaßen auf den Fahrer persönlich ausgestellt und dürfen nur von ihm genutzt werden. Ob der Arbeitgeber dem Fahrer die Kosten für die Fahrerkarte erstattet (bzw. die für die Beantragung notwendige Zeit frei gibt), ist eine rein arbeitsrechtliche Angelegenheit, die gesetzlich (Arbeitsschutzrecht oder Straßenverkehrsrecht) nicht geregelt ist.Diese Frage ...
Stand: 15.09.2019
Dialog: 4729
Vom Anwendungsbereich der Verordnung EG 561/2006 sind gemäß Artikel 3 Buchstabe g der Verordnung Fahrzeuge ausgenommen, mit denen zum Zweck der technischen Entwicklung oder im Rahmen von Reparatur- oder Wartungsarbeiten Probefahrten auf der Straße durchgeführt werden, sowie neue oder umgebaute Fahrzeuge, die noch nicht in Betrieb genommen worden sind.Bei Fahrten, die unter v.g. Ausnahme fallen ...
Stand: 14.02.2019
Dialog: 7658
Die VO Nr. 3820/85/EWG wurde am 12.04.2007 durch die VO Nr. 561/2006/EG ersetzt.Die Regelung des Art. 4 Ziffer 11 VO Nr. 3820/85/EWG findet sich jetzt in Art. 3 Buchstabe g der VO Nr. 561/2006/EG: "Fahrzeuge, mit denen zum Zweck der technischen Entwicklung oder im Rahmen von Reparatur- oder Wartungsarbeiten Probefahrten auf der Straße durchgeführt werden, sowie neue oder umgebaute Fahrzeuge ...
Stand: 13.03.2018
Dialog: 3996
In Bezug auf Ihr Beispiel greift der zweite Teil aus Buchstabe g) des Artikels 3 der Verordnung (EG) Nr. 561/2006. Damit fallen neue Fahrzeuge, die vom Herstellerwerk zum Käufer oder zur Verkaufsstelle überführt werden und noch nicht ihre bestimmungsgemäße Verwendung erhalten haben, nicht unter die VO (EG) Nr. 561/2006.Als Neufahrzeuge gelten nur Fahrzeuge, die zu keinem Zeitpunkt zur Nutzung ...
Stand: 07.05.2019
Dialog: 23795
Art. 3 Buchstabe g).Für diese Art von Überführungsfahrten ist vom Fahrpersonal die Benutzung einer Fahrerkarte oder Schaublatt nicht erforderlich.Ist das Fahrzeug aber bereits angemeldet, gilt es als in Betrieb genommen. Eine Ausnahme wäre nur dann möglich, wenn es sich um eine Probefahrt im Rahmen von Wartungs- oder Reparaturarbeiten handeln würde.Bei Fahrten, die nicht unter den Anwendungsbereich ...
Stand: 08.09.2014
Dialog: 11947
erfüllen den Ausnahmetatbestand des § 18 Abs.1 Nr.7 der Fahrpersonalverordnung - FPersV nicht und unterliegen damit den Sozialvorschriften im Straßenverkehr. D.h. hier hat der Beifahrer (Trainer oder Praktikant) seine Fahrerkarte ebenfalls zu stecken.Fahrten im Rahmen von Qualifikationsveranstaltungen nach dem Berufskraftfahrerqualifizierungsgesetz sind von der Ausnahme des Art.13 Abs.1 Buchst. g ...
Stand: 21.07.2011
Dialog: 14149
Die Bestimmungen der EU-Verordnungen gelten in jedem Mitgliedsstaat unmittelbar, dass heißt, es gibt keine unterschiedlichen Bestimmungen im grenzüberschreitenden Verkehr zwischen den Mitgliedsstaaten der EU. Dieser Grundsatz gilt heute schon.Die Mitgliedsstaaten können für nationale Verkehre im Rahmen der EU-Verordnung Ausnahmen zulassen, die aber nur den nationalen Transport betreffen. Diese ...
Stand: 15.08.2023
Dialog: 4122
Gemäß Art. 13 Abs. 1 Buchst. i) der VO (EG) 561/2006 sind Fahrzeuge mit 10 bis 17 Sitzen, die ausschließlich zur nichtgewerblichen Personenbeförderung verwendet werden, von den EG-rechtlichen Bestimmungen ausgenommen.Die Fahrerkarte muss in diesem Fall nicht gesteckt werden. In das Kontrollgerät ist die Buchung " OUT " manuelleinzugeben.Für Reisebusse mit mehr als 17 Sitzen gibt es "keine ...
Stand: 12.07.2023
Dialog: 20053
Grundsätzlich ist die Frage zu bejahen.Der Arbeitgeber könnte in dem konkreten Fall die Anweisung treffen, dass auch bei Fahrten im Linienverkehr bis 50 km Linienlänge die Fahrerkarte gesteckt werden muss.Aus den Rechtsvorschriften geht zwar hervor, dass bei Fahrzeugen, welche im Linienverkehr bis 50 km eingesetzt werden, keine Fahrerkarte in das Kontrollgerät gesteckt werden muss, dennoch ...
Stand: 02.09.2019
Dialog: 16524
Grundsätzlich ist die Einhaltung der Lenk- und Ruhezeiten (und damit verbunden die Benutzung des eingebauten Fahrtenschreibers) bei Nutzung eines Fahrzeuges, welches in den Anwendungsbereich der VO (EG) Nr. 561/2006 in Verbindung mit der Fahrpersonalverordnung (FPersV) fällt, verpflichtend. Der Geltungsbereich umfasst im Wortlaut die "Beförderung im Straßenverkehr", welche weiterhin definiert ...
Stand: 25.11.2018
Dialog: 42521
Nein. Für den beschriebenen Fall gibt es nur für Fahrzeuge bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 7,5 t auf Grundlage der Verordnung (EU) Nr. 165/2014 Artikel 45 Abs. 1 eine Änderung / Ergänzung des Artikels 3 der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 mit der Ausnahmemöglichkeit für: "Fahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen mit einer zulässigen Höchstmasse von nicht mehr als 7,5 t, die zur Beförderung ...
Stand: 13.11.2015
Dialog: 25265
auf eigne Rechnung und ausschließlich im Rahmen einer Freizeitbeschäftigung durchführt.Freigestellt ist damit die Privatfahrt mit Fahrzeugen bis einschließlich 7,5 t.Vor dem Hintergrund Ihrer Fragestellung kommt die genannte Ausnahmeregelung in Betracht, insofern besteht hier keine Verpflichtung zur Verwendung einer Fahrerkarte.Hinweis:Damit es bei einer möglichen Kontrolle keine Missverständnisse gibt ...
Stand: 17.07.2024
Dialog: 43980
Die Gebühren für die Fahrerkarte unterscheiden sich in den Bundesländern. Die Preise setzen sich dabei aus einer Gebühr für das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) und einem Verwaltungsanteil zusammen, welcher in der jeweiligen Landesgebührenordnung festgelegt ist:In Nordrhein-Westfalen ist für die Fahrerkarte eine Gesamtgebühr von 46 € zu entrichten. Hinzu kommen ggf. die Kosten für Postversand ...
Stand: 19.09.2022
Dialog: 3167
werden auch entsprechende Fahrberechtigungen, die in einem Mitgliedstaat der EU oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) ausgestellt wurden. Die Möglichkeit eine Fahrerlaubnis anzuerkennen, welche in einem sog. Drittland erteilt wurde, muss im konkreten Einzelfall geprüft werden, ggf. sind hierzu weitere Unterlagen, z. B. eine amtlich beglaubigte Übersetzung ...
Stand: 15.09.2022
Dialog: 3734
Ja. Dieses wird im FAQ „Für welche Fahrzeuge gelten die Fahrpersonalvorschriften?“ des Bundesamtes für Güterverkehr klargestellt.Hierin heißt es:Die Fahrpersonalvorschriften der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 und Verordnung (EWG) Nr. 3821/85 gelten grundsätzlich für alle Beförderungen mit Fahrzeugen, die dem Gütertransport dienen, auf öffentlichen Straßen gelenkt werden und deren zulässiges ...
Stand: 15.04.2013
Dialog: 6514
Die Fahrerkarte enthält die Daten zur Identität des Fahrers/der Fahrerin und ermöglicht die Speicherung von Tätigkeitsdaten.Die Fahrerkarte wurde persönlich an den Fahrer/die Fahrerin ausgestellt und diese/r ist für die sichere Aufbewahrung der Karte verantwortlich. Die Fahrerkarte sollte nie irgendwo liegen gelassen, jemandem geborgt oder in einem unbeaufsichtigten Fahrzeug gelassen werden. Wenn ...
Stand: 27.07.2023
Dialog: 16721