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, geregelt. Die Tageslenkzeit darf demnach 9 Stunden nicht überschreiten. Sie darf zweimal pro Woche auf 10 Stunden verlängert werden. Bei einer Lenkzeit von 4 1/2 Stunden ist eine Unterbrechung von mindestens 45 Minuten einzulegen. Der Fahrer darf während der Unterbrechung keine anderen Tätigkeiten ausführen. Der Fahrer hat innerhalb jedes Zeitraums von 24 Stunden eine tägliche Ruhezeit von mindestens 11 ...
Stand: 10.01.2013
Dialog: 4667
bleiben hiervon unberührt.Die tägliche Arbeitszeit darf 10 Stunden nicht überschreiten und innerhalb von vier Kalendermonaten nicht mehr als 48 Stunden betragen. Die wöchentliche Arbeitszeit darf 60 Stunden nicht überschreiten.Die tägliche bzw. wöchentliche Arbeitszeit ist die Summe aus Lenkzeiten und sonstigen Tätigkeiten, wie z. B. das Aufstellen oder die Bedienung der Arbeitsbühne ...
Stand: 26.03.2016
Dialog: 20733
im Straßentransport gilt: "Die Arbeitszeit darf 48 Stunden wöchentlich nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu 60 Stunden verlängert werden, wenn innerhalb von vier Kalendermonaten oder 16 Wochen im Durchschnitt 48 Stunden wöchentlich nicht überschritten werden." ...
Stand: 27.05.2022
Dialog: 19076
verfügen kann, wobei die VO (EG) 561/2006 nur noch zwei Formen der Ruhezeit anerkennt, nämlich die regelmäßige tägliche Ruhezeit und die reduzierte tägliche Ruhezeit. Eine regelmäßige tägliche Ruhezeit ist definiert als Ruhepause von mindestens 11 Stunden oder eine in zwei Teilen genommene Ruhepause, wobei der erste Teil einen ununterbrochenen Zeitraum von mindestens 3 Stunden und der zweite Teil ...
Stand: 10.02.2015
Dialog: 4120
Ja, der digitale Fahrtenschreiber registriert die Geschwindigkeit für die letzten 24 Stunden in Sekundenschritten. Eine Geschwindigkeitsüberschreitung wird als Ereignis gespeichert.Weitere Informationen zum digitalen Kontrollgerät bietet die Seite "Fragen und Antworten" des Bundesamtes für Güterverkehr. ...
Stand: 19.04.2021
Dialog: 3138
Tätigkeiten unterbrochen werden, deren Dauer insgesamt eine Stunde nicht überschreiten darf. Während dieser regelmäßigen täglichen Ruhezeit muss dem Fahrer eine Schlafkabine oder ein Liegeplatz zur Verfügung stehen." In dem Fall ist dann bei einem Kontrollgerät nach Anhang 1 - analoges Kontrollgerät - (Tachoscheiben) wie folgt zu schalten:Nach Ankunft im Wartebereich auf Ruhezeit (Kennzeichen Bett ...
Stand: 23.06.2015
Dialog: 7940
Der Art. 9 Abs. 1 der Verordnung (EG) 561/2006 regelt die Ableistung einer "regelmäßigen täglichen Ruhezeit" (11 Stunden, siehe auch Art. 4 Buchstabe g der v. g. Verordnung) bei Inanspruchnahme einer Fähre oder eines Autozuges. Sind die Voraussetzungen des Art. 9 Abs. 1 letzter Satz nicht erfüllt, darf die Fahrerin/ der Fahrer auch das Symbol für Fähre/Zug nicht benutzen. Weiterhin ...
Stand: 01.07.2024
Dialog: 11979
zusätzlich als Nachweis für die Arbeitszeit, die die werktägliche Arbeitszeit von acht Stunden übersteigt, gilt nach §16 Abs.2 des Arbeitszeitgesetztes eine Aufbewahrungsfrist von zwei Jahren. Darüber hinaus existiert für Werkstätten eine Aufbewahrungsfrist von zwei Jahren. Bei diesen Daten handelt es sich jedoch nicht um Aufzeichnungen über die Lenk- und Ruhezeiten. Sie beziehen sich ausschließlich ...
Stand: 02.02.2017
Dialog: 28440
Wenn das Fahrzeug verfügbar bleibt, während der Fahrer außerhalb des Fahrzeuges arbeitet, dann wählt er als Modus „andere Arbeit“ und geht seiner Arbeit außerhalb des Fahrzeuges nach. Das Fahrzeug kann in dieser Zeit trotzdem von jemand anderem genutzt werden. In diesem Fall muss der Fahrer bei Verlassen des Fahrzeugs seine Fahrerkarte aus dem digitalen Kontrollgerät entnehmen ...
Stand: 15.10.2015
Dialog: 3141
sich darauf verständigt, in diesen Fällen den fehlenden Nachtrag auf der Fahrerkarte nicht als Verstoß zu ahnden. Im Normalfall wird bei Arbeitsende die Fahrerkarte entnommen und der Fahrer beginnt eine Tages-/Wochenruhezeit. Mit erneuter Aufnahme der Arbeit wird die Fahrerkarte ins Kontrollgerät gesteckt und der Fahrer wird sinngemäß abgefragt, ob er einen M-Nachtrag durchführen möchte. Die Abfrage ...
Stand: 18.06.2012
Dialog: 13351
Die von Ihnen angesprochenen Ausnahme ist, wenn Sie die angeführten Bedingungen erfüllen, in der EG VO Nr. 561/2006 Artikel 13 Buchstabe d) zweiter Spiegelstrich genannt:"Fahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen mit einer zulässigen Höchstmasse von nicht mehr als 7,5 t, - (...) - die zur Beförderung von Material, Ausrüstungen oder Maschinen benutzt werden, die der Fahrer zur Ausübung seines Berufes b ...
Stand: 05.06.2024
Dialog: 6558
Die gesetzliche Vorgaben sind in der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 zu finden. Hier heißt es in Artikel 4:e) „andere Arbeiten“ alle in Artikel 3 Buchstabe a der Richtlinie 2002/15/EG als „Arbeitszeit“ definierten Tätigkeiten mit Ausnahme der Fahrtätigkeit sowie jegliche Arbeit für denselben oder einen anderen Arbeitgeber, sei es inner- oder außerhalb des Verkehrssektors; und in Artikel 65 ...
Stand: 11.07.2013
Dialog: 18951
Urlaub und Wochenruhezeit können unter dem Symbol „Tagesruhezeit“ nachgetragen werden, da der Fahrer wie bei einer Tagesruhezeit frei über seine Zeit verfügen kann. Bei Krankheit ist davon auszugehen, dass es sich um sonstige Zeiten der Arbeitsbefreiung handelt, die in der Regel die Voraussetzungen der Ruhezeit erfüllen (Anzinger, Münchner Handbuch zum Arbeitsrecht). Soweit die Zeiten (Nachtrag od ...
Stand: 26.07.2014
Dialog: 21660
Mittels manuellen Nachtrags kann ein Fahrer die Zeiten, in denen die Karte nicht im Fahrtenschreiber steckte, auf seiner Fahrerkarte nachtragen und speichern.Dieser Zeitraum ist dann vom Fahrer lückenlos mit den tatsächlich durchgeführten Aktivitäten zu vervollständigen. Der Fahrer ist in dem Zusammenhang verpflichtet, seine Tätigkeiten über ein Zeitraum der letzten 56 Kalendertage lückenlos nachz ...
Stand: 28.01.2025
Dialog: 44066
aus technischen Gründen (bspw. auf Grund eines Fahrtenschreibers der ersten Generation) nicht möglich oder der Aufwand unverhältnismäßig hoch (bspw. weil die Person über einen längeren Zeitraum andere Arbeiten ausgeführt hat), ist in den Fällen ausnahmsweise der fehlende Zeitraum auf der Fahrerkarte durch eine Bescheinigung des Arbeitgebers (Standardformblatt der EU) zu ersetzen. ...
Stand: 16.05.2018
Dialog: 42296
muss auf der Bescheinigung nicht mehr die konkrete Uhrzeit angegeben werden, zu welcher der Fahrer tatsächlich seine Arbeit wieder aufgenommen hat.In den o. g. Beispielen erfolgt die Dokumentation durch die Nutzung des Fragezeichens beim Durchführen des manuellen Nachtrags lückenlos und ohne Überschneidungen. ...
Stand: 21.06.2023
Dialog: 29562
besteht,2. erkrankt waren,3. sich im Urlaub befanden oder4. aus anderen Gründen kein Fahrzeug gelenkt haben. Im Normalfall wird bei Arbeitsende die Fahrerkarte entnommen und der Fahrer beginnt eine Tages-/Wochenruhezeit. Mit erneuter Aufnahme der Arbeit wird die Fahrerkarte ins Kontrollgerät gesteckt und der Fahrer wird sinngemäß abgefragt, ob er einen M-Nachtrag durchführen möchte. Die Abfrage erfolgt ...
Stand: 06.03.2019
Dialog: 14679