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Gibt es eine gesetzlich festgelegte tägliche Höchstarbeitszeit für Busfahrer (Gelegenheitsverkehr)?

Die Lenk- und Ruhezeiten für Omnibusfahrer im Gelegenheitsverkehr sind in der EG-Verordnung VO Nr. 561/2006/EG geregelt. Hiernach darf die tägliche Lenkzeit 9 Stunden betragen. Sie darf 2 x wöchentlich auf maximal 10 Stunden verlängert werden.Die wöchentliche Lenkzeit darf 56 Stunden nicht überschreiten, und nicht dazu führen, dass die in der EG-Richtlinie 2002/15/EG festgelegte Höchstarbeitszeit ...

Stand: 25.03.2024

Dialog: 6414

Zu welcher Woche zählt die Lenkzeit im Sinne der Verlängerung der Tageslenkzeit?

Die Tageslenkzeit darf 9 Stunden nicht überschreiten. Sie darf zwei mal pro Kalenderwoche auf 10 Stunden erhöht werden Artikel 6 VO (EG) 561/2006. Falls die Tageslenkzeit über eine Wochengrenze geht (z. B. So 22:00 bis Mo 10:00 Uhr) wird die Tageslenkzeit insgesamt der folgenden Woche zugerechnet. In dem o. a. Beispiel wird also die zehnstündige Tageslenkzeit der neuen Woche zugerechnet. ...

Stand: 15.06.2012

Dialog: 12325

Frage zum Standort im Rahmen der Handwerkerregelung nach FahrPersV?

Als Standort eines Fahrzeugs gilt der Ort der Betriebsstätte, von dem aus der Unternehmer das Fahrzeug einsetzt.Allgemein ist unter dem Standort des Fahrzeugs der Ort zu verstehen, an dem das Fahrzeug in der Regel die Fahrt beginnt und beendet.Der Begriff entspricht dem der Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr , Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV.Hat ein Unternehmen den ...

Stand: 22.07.2012

Dialog: 8323

Wie sind Zeiten zu bewerten, in denen ein LKW-Fahrer zu dem Standort des LKW gebracht wird, er also nicht selbst ein KFZ lenkt?

Das Fahrpersonalrecht wie auch das Arbeitszeitgesetz - ArbZG enthalten für Wege- und Reisezeiten keine Hinweise wie diese rechtlich zu bewerten sind.In den Leitlinien Nr. 2 zur Verordnung (EG) Nr. 561/2006 wird eine Aussage zur Erfassung der Zeiten getroffen, die ein Fahrer aufwendet, um sich zwecks Fahrzeugübernahme zu einem Ort zu begeben, bei dem es sich weder um den Wohnsitz des Fahrers noch ...

Stand: 28.10.2019

Dialog: 10396

Muss ich als Fahrer von Linienbussen (unter 3 km) meine Arbeitszeit und freie Tage wie ein Lkw-Fahrer nachweisen?

Nein; nach § 1 Abs. 6 der Fahrpersonalverordnung brauchen nur Fahrer von Fahrzeugen, die in Absatz 1 Nr.1 genannt sind, Nachweise über Lenk-, Ruhe- und Arbeitszeiten zu führen. Dies sind "Fahrer von Fahrzeugen, die zur Güterbeförderung dienen und deren zulässige Höchstmasse einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger mehr als 2,8 Tonnen und nicht mehr als 3,5 Tonnen beträgt ...

Stand: 10.07.2011

Dialog: 14035

Wie kann ich bei einer Kontrolle den Nachweis erbringen, dass beim Transport von Material, Werkzeugen etc. die Handwerkerregelung greift?

nicht die Haupttätigkeit des Fahrers ausmacht" (§ 1 Abs. 2 Ziff. 3 und 3a FPersV). Entsprechendes gilt bei Fahrzeugen mit mehr als 3,5 to aber weniger als 7,5 to zGG gemäß § 18 Abs. 1 Ziffer 4b) FPersV.Auf die Informationen des Bundesamtes für Güterverkehr weisen wir hin. ...

Stand: 15.04.2012

Dialog: 7369

In welcher Form kann ein Unternehmen, das Altkleider im Stadtgebiet sammelt, Arbeitszeitnachweise nach FPersV erbringen? Reichen hier GPS-Aufzeichnungen?

Die Fahrten fallen unter § 1 Abs. 6 der Fahrpersonalverordnung/FPersV und somit müssen die Fahrer die Lenk- und Ruhezeiten nachweisen. Das Nachweisen der Lenk- und Ruhezeiten durch GPS-Aufzeichnungen ist nicht gesetzeskonform. Der freiwillige Einbau von EG-Kontrollgeräten wäre eine Lösungsvariante, denn durch den Einbau von EG-Kontrollgeräten wäre eine rechtskonforme Aufzeichnung der einzelnen ...

Stand: 08.05.2012

Dialog: 16169

Darf nach der Verordnung EG 561/2006 die regelmäßige als auch die verkürzte Wochenruhezeit im Fahrzeug verbracht werden, wenn das Fahrzeug mit einer Schlafkabine ausgestattet ist?

Es ist rechtlich nicht zulässig, die regelmäßige wöchentliche Ruhezeit im Fahrzeug zu verbringen.Die reduzierte wöchentliche Ruhezeit kann im Fahrzeug verbracht werden, sofern das Fahrzeug über geeignete Schlafmöglichkeiten für jeden Fahrer verfügt und nicht fährt. (siehe auch Artikel 8 Abs. 8 der Verordnung (EG) Nr. 561/2006. ...

Stand: 15.02.2019

Dialog: 15561

Muss die Bescheinigung gemäß § 20 Fahrpersonalverordnung auch für das Wochenende oder für Feiertage vom Unternehmer maschinell erstellt werden?

Nach § 1 Abs. 6 und 7 Fahrpersonalverordnung (FPersV) hat der Fahrer generell eine Nachweispflicht (d.h. Mitführpflicht der Arbeitszeitnachweise) für die vorangegangenen 28 Kalendertage. Der Nachweispflicht kommt der Fahrer aber bei der Ruhezeit übers Wochenende bereits dadurch nach, dass diese Zeiten gemäß § 2 Abs. 2 FPersV in Verbindung mit Art. 15 der VO EWG 3821/85 bei Übernahme des Fahrzeugs ...

Stand: 17.01.2018

Dialog: 6554

Darf die regelmäßige Wocheruhezeit nur am Standort bzw. am Wohnort verbracht werden?

Nein, das kann daraus nicht abgeleitet werden.Regelmäßige wöchentliche Ruhezeiten (45 Stunden) dürfen nicht im Fahrzeug verbracht werden, selbst dann nicht, wenn im Fahrzeug eine geeignete Schlafmöglichkeit vorhanden ist.Die regelmäßige wöchentliche Ruhezeit könnte demnach z. B. in einem Hotelzimmer oder einer Pension eingelegt werden.(Artikel 8 Abs. 8 der Verordnung (EG) Nr. 561/2006). ...

Stand: 02.07.2024

Dialog: 15709

Unterliegen LKW zur Kanalreinigung den Fahrpersonalvorschriften?

Fahrzeuge, die in Verbindung mit der Instandhaltung von Kanalisation, ..., eingesetzt werden, unterliegen gemäß § 18 Abs. 1 Nr. 8 Fahrpersonalverordnung (FPersV) nicht den Fahrpersonalvorschriften. Von der Ausnahme werden jedoch ausschließlich Fahrten zur Wartung und Instandhaltung bestehender Anlagen erfasst. Damit fallen der Transport von Teilen noch zu erbauender Anlagen oder das Erschließen ...

Stand: 02.07.2024

Dialog: 15802

Muss der Ausgleich einer verkürzten Ruhezeit an die wöchentliche Ruhezeit hinten angehängt, oder kann sie dieser auch vorangestellt werden?

wöchentliche Ruhezeit“ eine Ruhepause von weniger als 45 Stunden, die vorbehaltlich der Bedingungen des Artikels 8 Absatz 6 auf eine Mindestzeit von 24 aufeinander folgenden Stunden reduziert werden kann;" In Artikel 8 Abs. 6 der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 ist Folgendes geregelt:"In zwei jeweils aufeinander folgenden Wochen hat der Fahrer mindestens folgende Ruhezeiten einzuhalten:— zwei regelmäßige ...

Stand: 05.06.2024

Dialog: 14692

Welche fahrpersonalrechtlichen Regelungen sind auf Sonderfahrten von Linienbussen anzuwenden?

Ja, das dürfen Sie. Bei wechselndem Einsatz der Fahrer zwischen Gelegenheitsverkehr und Linienverkehr ist jeweils wechselweise die Verordnung (EG) Nr. 561/2006 oder die Fahrpersonalverordnung anzuwenden. Nur bezüglich der Wochenruhezeit ist jedoch ausschließlich die VO (EG) Nr. 561/2006 anzuwenden, die Ausnahme nach § 1 Abs. 4 der FPersV kann NICHT in Anspruch genommen werden. Da mitunter ...

Stand: 25.07.2011

Dialog: 14167

Wenn die Zweifahrerbesatzung eines Fahrzeuges am folgenden Tag einzeln fahren soll, reicht dann eine Pause von 9 Stunden oder muss man auf 11 Stunden erhöhen?

oder wöchentlichen Ruhezeit eine neue tägliche Ruhezeit von mindestens 9 Stunden genommen haben (Artikel 8 Abs. 5 Verordnung EG 561/2006). Das bedeutet, dass der Mehrfahrerbetrieb mit der v.g. mindestens 9-stündigen Ruhezeit endet. Eine Verlängerung der Ruhezeit auf 11 Stunden ist in dem Fall nicht gefordert. ...

Stand: 05.09.2014

Dialog: 9941

Fragen zur Fahrerkarte eines Unternehmens im Garten- und Landschaftsbau, das fast ausschließlich im Umkreis von 50 km zum Firmensitz tätig wird

ist auf „Out of Scope“ zu stellen. 3. Trifft eine Ausnahme nicht zu und im Fahrzeug ist das Digitale Kontrollgerät eingebaut, so ist dieses auch zu verwenden. Der Fahrer muss dann eine Fahrerkarte besitzen und das Kontrollgerät betreiben (§ 1 Abs. 7 FPersV). 4. Gemäß Artikel 2 Abs. 1 der VO (EG) Nr. 561/2006 müssen Fahrzeuge, deren zulässige Höchstmasse einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger 3,5 t ...

Stand: 23.06.2014

Dialog: 6464

Wann muss ein Omnibusfahrer, der um 5.00 Uhr morgens losfährt, eine Pause einlegen?

Gemäß Artikel 8 Abs. 6a der VO (EG) Nr. 561/2006 dürfen Fahrer die 12-Tage-Regelung bei Busreisen unter folgenden Voraussetzungen in Anspruch nehmen: Für innerdeutsche Busreisen gilt die Regelung nicht. Die Busreise muss einen Aufenthalt von mindestens 24 Stunden in einem anderen Mitgliedstaat oder unter diese Verordnung fallenden Drittstaat beinhalten. Dabei muss es sich um eine einzige Reise ...

Stand: 11.03.2014

Dialog: 20606

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