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oder wöchentlichen Ruhezeit eine neue tägliche Ruhezeit von mindestens 9 Stunden genommen haben (Artikel 8 Abs. 5 Verordnung EG 561/2006). Das bedeutet, dass der Mehrfahrerbetrieb mit der v.g. mindestens 9-stündigen Ruhezeit endet. Eine Verlängerung der Ruhezeit auf 11 Stunden ist in dem Fall nicht gefordert. ...
Stand: 05.09.2014
Dialog: 9941
).Das Fahrpersonal ist nach den gesetzlichen Bestimmungen der EG VO Nr. 561/2006 verpflichtet tägliche Ruhezeiten einzuhalten, diese betragen im Regelfall 11 Stunden dürfen aber auch 3 mal in der Woche auf 9 Stunden reduziert werden.Die Ruhezeiten von 11 oder 9 Stunden müssen innerhalb eines Zeitraums von 24 Stunden am Stück ohne Unterbrechung erfolgen. Die "Schichtzeit" darf demnach im Regelfall maximal 13 ...
Stand: 23.08.2023
Dialog: 19659
Arbeitszeitrechtlich sind die Bestimmungen der Sozialvorschriften im Straßenverkehr und des Arbeitszeitgesetzes zu beachten:Sozialvorschriften im Straßenverkehr (Fahrpersonalverordnung / Verordnung (EG) Nr. 561/2006).Tägliche Lenkzeit:- höchstens 9 Stunden /Erhöhung 2 x wöchentlich auf 10 Stunden möglich.Unterbrechung der Lenkzeiten:- Nach spätestens 4,5 Stunden mindestens 45 Minuten, Aufteilung ...
Stand: 05.08.2024
Dialog: 3982
ist den Arbeitnehmern die tatsächliche Inanspruchnahme beider Rechte zu gewährleisten. Die kumulative Erholungszeit von 35 Stunden ist hierbei zwingend erforderlich. Eine Umsetzung dieser EuGH-Rechtsprechung ist durch die europarechtskonforme Auslegung von § 9 Absatz 1 i. V. m. § 11 Absatz 4 ArbZG gegeben.Auch nach dem Arbeitszeitgesetz sind die tägliche und die wöchentliche Ruhezeit zwei autonome Rechtsinstitute ...
Stand: 13.12.2024
Dialog: 44055
zusammenhängende Stunden betragen. Sie kann 3 Mal in der Woche auf 9 Stunden verkürzt werden. Die Ruhezeit kann auch in zwei Teilabschnitten genommen werden. Hierbei darf der erste Abschnitt 3 Stunden und der zweite Abschnitt 9 Stunden nicht unterschreiten.Am Ende von sechs 24-Stunden-Zeiträumen, also nach spätestens 144 Stunden, hat der Fahrer eine wöchentliche Ruhezeit einzulegen. In jeweils 2 ...
Stand: 28.10.2019
Dialog: 6329
Der Nachweis, dass die Handwerkerregelung in Anspruch genommen werden kann, muss bei einer Kontrolle glaubhaft vorgebracht werden können. Dazu gibt es kein formalisiertes Verfahren, sondern die Gesamtumstände der Fahrt und die mitgeführten Materialien müssen darauf hinweisen, dass es tatsächlich um eine Fahrt handelt "zur Beförderung von Material, Ausrüstungen oder Maschinen, die der Fahrer ...
Stand: 15.04.2012
Dialog: 7369
Die Tageslenkzeit darf 9 Stunden nicht überschreiten. Sie darf zwei mal pro Kalenderwoche auf 10 Stunden erhöht werden Artikel 6 VO (EG) 561/2006. Falls die Tageslenkzeit über eine Wochengrenze geht (z. B. So 22:00 bis Mo 10:00 Uhr) wird die Tageslenkzeit insgesamt der folgenden Woche zugerechnet. In dem o. a. Beispiel wird also die zehnstündige Tageslenkzeit der neuen Woche zugerechnet. ...
Stand: 15.06.2012
Dialog: 12325
nach dem Ende der vorangegangenen wöchentlichen Ruhezeit." Nach Artikel 8 Abs. 7 der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 gilt:"Jede Ruhepause, die als Ausgleich für eine reduzierte wöchentliche Ruhezeit eingelegt wird, ist an eine andere Ruhezeit von mindestens 9 Stunden anzuhängen." Gemäß Art. 8 Absätze 6 und 7 der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 ist bei der Inanspruchnahme der Aufteilungsmöglichkeit der wöchentlichen ...
Stand: 05.06.2024
Dialog: 14692
muss, sondern nach den nationalen Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes.Länger als 6 Stunden hintereinander darf ein Fahrer nicht ohne Ruhepause beschäftigt werden.Bei einer Arbeitszeit von mehr als 6 Stunden bis 9 Stunden ist die Arbeit für mindestens 30 Minuten und bei einer Arbeitszeit von mehr als 9 Stunden für mindestens 45 Minuten zu unterbrechen (§ 4 ArbZG).Tägliche RuhezeitInnerhalb von 24 ...
Stand: 15.04.2019
Dialog: 6969
jedoch nicht für: - Fahrzeuge, die zur Beförderung von Material, Ausrüstungen oder Maschinen, die der Fahrer zur Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit benötigt, verwendet werden, soweit das Lenken nicht die Haupttätigkeit darstellt. - Fahrzeuge, die in § 18 genannt sind. Gemäß § 18 Absatz 1 Nr. 2 sind unter anderem Fahrzeuge, die von Gartenbauunternehmen zur Güterbeförderung, im Rahmen ihrer eigenen ...
Stand: 23.06.2014
Dialog: 6464
, das auf einem Fährschiff oder mit der Eisenbahn befördert wird. In diesem Fall kann der Fahrer eine Ruhepause oder eine Fahrtunterbrechung einlegen, sofern ihm eine Schlafkabine bzw. ein Liegeplatz zur Verfügung steht (Artikel 9 Absatz 1). Zweitens: Wenn der Fahrer nicht ein Fahrzeug begleitet, sondern sich in einem Zug oder auf einem Fährschiff zu einem Ort begibt oder von einem Ort zurückkehrt ...
Stand: 28.10.2019
Dialog: 10396
entsprechend Verordnung (EG) Nr. 561/2006 Artikel 9 getroffen, die ein Fahrer aufwendet, um sich zu einem Ort zu begeben, bei dem es sich weder um den Wohnsitz des Fahrers noch um die Betriebsstätte des Arbeitgebers handelt und an dem der Fahrer ein in den Geltungsbereich der Verordnung fallendes Fahrzeug zu übernehmen oder abzustellen hat . ...
Stand: 28.10.2023
Dialog: 13475
und die Ruhezeiten geregelt werden, nicht aber die Arbeitszeiten der abhängig beschäftigten Personen – diese waren und sind weiterhin im Arbeitszeitgesetz geregelt.Tägliche Lenkzeit Die tägliche Lenkzeit darf 9 Stunden nicht überschreiten. Die tägliche Lenkzeit darf jedoch höchstens zweimal in der Woche auf höchstens 10 Stunden verlängert werden.Die wöchentliche Lenkzeit darf 56 Stunden nicht überschreiten ...
Stand: 17.10.2024
Dialog: 9199
erlaubt es einem Fahrer nur bei außergewöhnlichen Umständen, d. h. bei plötzlichen, unvermeidbaren und nicht vorhersehbaren Umständen, von Art. 6 bis 9 VO abzuweichen.Umstände, die bereits vor Fahrtantritt bekannt waren oder Situationen, die vom Willen des Fahrers abhängen, vermeidbar und bei gebotener Sorgfalt vorhersehbar sind, berechtigen nicht zur Anwendung der Ausnahmevorschrift des Art. 12 VO (EG ...
Stand: 22.11.2024
Dialog: 20407
. Bei einer -wie in Ihrem Beispiel- reduzierten täglichen Ruhezeit von mindestens 9 Stunden, setzen sich die übrigen 5 Stunden bspw. aus Fahrtunterbrechungen, Ruhepausen und Bereitschaftszeiten zusammen (Anmerkung: Bereitschaftszeiten zählen bei Fahrern von Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t nicht zur Arbeitszeit! Vgl. § 21 a Abs. 3 ArbZG). Somit wäre eine Ausweitung des Arbeitstages auf 15 ...
Stand: 17.05.2024
Dialog: 42283
Die Lenk- und Ruhezeiten für Omnibusfahrer im Gelegenheitsverkehr sind in der EG-Verordnung VO Nr. 561/2006/EG geregelt. Hiernach darf die tägliche Lenkzeit 9 Stunden betragen. Sie darf 2 x wöchentlich auf maximal 10 Stunden verlängert werden.Die wöchentliche Lenkzeit darf 56 Stunden nicht überschreiten, und nicht dazu führen, dass die in der EG-Richtlinie 2002/15/EG festgelegte Höchstarbeitszeit ...
Stand: 25.03.2024
Dialog: 6414