Ergebnisse 1 bis 15 von 15 Treffern
, wenn der Zweck in der Übermittlung von Nachrichten (Bild-, Sprach- und Textnachrichten) besteht.Ein IT-Unternehmen kann grundsätzlich nicht dem Verkehrsgewerbe zugerechnet werden. Das alleinige Übertragen von Daten (z.B. Übertragung von Daten zwischen verschiedenen Standorten eines Unternehmens) kann nicht mit der Übertragung von Nachrichten gleichgesetzt werden. Hinsichtlich der Regelungen zur Sonn ...
Stand: 22.02.2019
Dialog: 19289
eines standardisierten Fragebogens zu ermitteln. Vielmehr gilt es festzustellen, welche Informationen im Betrieb diesbezüglich bereits vorliegen, welcher Personenkreis betroffen ist u. s. w. .Weitere Handlungshilfen und Informationen zur Gefährdungsbeurteilung werden im Internet, z.B. unter https://www.mags.nrw/sites/default/files/asset/document/bro_gefahrdungsbeurteilung_final.pdf angeboten.Eine ...
Stand: 20.02.2019
Dialog: 4019
auf die Arbeits- und Ruhezeiten zu beteiligen. Gleiches gilt für die Entscheidung, welche Person den Rufbereitschaftsdienst bei Bedarf anfordern darf. In der Praxis gibt es viele unterschiedliche Möglichkeiten von der Hilfskraft, über (externe) Kunden bis zum Unternehmer selbst. ...
Stand: 20.02.2019
Dialog: 2813
Ja!Begründung:Das Arbeitszeitgesetz definiert in § 2 Arbeitszeit folgendermaßen:"Arbeitszeit im Sinne dieses Gesetzes ist die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne die Ruhepausen."Der Kommentar Anzinger/ Koberski erläutert dazu noch:"Die Zeit zwischen Beginn und Ende der Arbeit ist Arbeitszeit, unabhängig davon, ob und in welcher Form der Arbeitgeber von der ihm während dieser Zeit ...
Stand: 22.02.2019
Dialog: 26493
angesprochenen Zeiten vom Arbeitgeber nicht erfasst, liegt ein Verstoß gegen das ArbZG vor (§ 16 Abs. 2 ArbZG), der mit einem Bußgeld gemäß § 22 ArbZG von der zuständigen Arbeitsschutzbehörde geahndet werden kann.2. ArbeitsrechtAb welchem Zeitpunkt Sie den Arbeitsplatz verlassen dürfen, ist eine arbeitsrechtliche Angelegenheit, die wir von hier aus nicht pauschal beantworten können. Sofern vorhanden, sollte ...
Stand: 03.11.2023
Dialog: 6167
Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) trifft keine Aussage dazu, in welcher Zeit im Voraus den Beschäftigten Beginn und Ende der Arbeitszeit bekannt sein muss. Dieses ist ein Sachverhalt, der vorrangig arbeitsrechtlich beantwortet werden muss. Auch sind betriebsverfassungsrechtliche Mitwirkungsrechte betroffen, sodass der Betriebs-/Personalrat initiativ werden sollte. Wir empfehlen die Fragestellung ...
Stand: 22.01.2021
Dialog: 5324
Ein Jahresarbeitszeitkonto dient dem Ausgleich saisonaler oder konjunktureller Schwankungen eines Betriebs. So können die Beschäftigten in Hochphasen Überstunden ansammeln, welche sie dann in Zeiten mit verminderter Auftragslage abbauen können – ohne dass es zu Veränderungen hinsichtlich des Entgelts kommt.Bei der individuellen Gestaltung des Kontos ist zu beachten, dass der Arbeitszeitsaldo ...
Stand: 22.02.2019
Dialog: 18187
Ja.Zwar besteht für die Fahrtstrecke zwischen Arbeitsplatz und Wohnung grundsätzlich Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft), gleichwohl werden Fahrtzeiten zwischen Wohnung und Betrieb arbeitsschutzrechtlich dem privaten Bereich der Beschäftigten zugeordnet, so dass es dem Arbeitnehmer freigestellt ist, welche Entfernung er zwischen Wohnung ...
Stand: 25.02.2025
Dialog: 12406
Beginn und Ende der betrieblichen bzw. bezahlten Arbeitszeit stimmen in der Regel mit dem Betreten und Verlassen der Arbeitsstätte überein. Die Arbeitszeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes beginnt bzw. endet zu dem Zeitpunkt, an dem ein Arbeitnehmer die Arbeit aufnimmt bzw. endet oder an dem er dem Arbeitgeber zur Arbeitsleistung zur Verfügung steht bzw. nicht mehr zur Verfügung steht. Dies ist in ...
Stand: 28.02.2019
Dialog: 6045
Arbeitschutzrechtliche Regelungen zur Arbeitszeit sind im Arbeitszeitgesetz (ArbZG) getroffen.Das Arbeitszeitgesetz verpflichtet den Arbeitgeber, die über die werktägliche Arbeitszeit des § 3 Satz 1 ArbZG hinausgehende Arbeitszeit der Arbeitnehmer aufzuzeichnen (mehr als 8 Stunden werktägliche Arbeitszeit, jede Tätigkeit an Sonn- oder Feiertagen). ...Die Nachweise sind mindestens zwei Jahre aufzub ...
Stand: 18.12.2018
Dialog: 11641
Im Durchführungserlass der Arbeitsschutzverwaltung NRW zum Arbeitszeitgesetz ist folgendes geregelt (Auszug)2. Für Anträge auf Bewilligung von Ausnahmen vom Sonn- und Feiertagsbeschäftigungsverbot gemäß § 13 Abs. 3 Nr. 2 findet die Regelung des § 3 Abs. 1 Nr. 2 VwVfG Anwendung mit der Folge, dass die Behörde zuständig ist, in deren Bezirk sich der Betriebssitz oder die Betriebsstätte befinde ...
Stand: 21.02.2019
Dialog: 13211
ist. Der Arbeitgeber ist nach § 3 Absatz 2 Nummer 1 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) - unter Vornahme einer unionsrechtskonformen Auslegung - verpflichtet, ein System einzuführen, mit dem die von den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern geleistete Arbeitszeit erfasst werden kann (BAG - 1 ABR 22/21).Dabei bezieht sich das BAG auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 14. Mai 2019, welches ...
Stand: 22.03.2023
Dialog: 5271
Es kommt ganz darauf an, ob sich der Mitarbeiter in Rufbereitschaft befindet oder nicht.Befindet sich der Mitarbeiter nicht in Rufbereitschaft, gilt nach Arbeitszeitgesetz - ArbZG - § 3, dass die werktägliche Arbeitszeit von 8 Stunden nicht überschritten werden darf. Die Arbeitszeit darf auf 10 Stunden verlängert werden, wenn ein entsprechender Ausgleich erfolgt.Ist der Mitarbeiter nicht in Schich ...
Stand: 22.02.2025
Dialog: 21647
, welches die Auslegung der Arbeitszeitrichtlinie betraf. Nach der BAG-Entscheidung ist das Urteil des EuGH aufgrund des Arbeitsschutzgesetzes bereits heute von den Arbeitgebern in Deutschland zu beachten.Die Pflicht zur Einführung eines Systems zur Arbeitszeiterfassung beschränkt sich nicht darauf, dass der Arbeitgeber den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ein solches System zur freigestellten Nutzung ...
Stand: 22.03.2023
Dialog: 2333
Arbeitnehmer höchstens vertretbar sind und- ob und ggf. durch welche Maßnahmen (z. B. Einsatz eines Springers oder Beauftragung externer Unternehmen) die Belastung für den Einzelnen reduziert werden kann.Bei der Beurteilung soll sich der Arbeitgeber vom Betriebsarzt und von der Fachkraft für Arbeitssicherheit beraten lassen.3. Frage: Da zu den Überstunden des Winterdienstes noch weitere Überstunden ...
Stand: 21.02.2019
Dialog: 12431