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Einen Vordruck für eine Anzeige gemäß § 16 Biostoffverordnung -BioStoffV- finden Sie u. a. bei der Bezirksregierung Köln oder dem Amt für Arbeitsschutz Hamburg. ...
Stand: 15.12.2016
Dialog: 4616
In unserer Antwort gehen wir davon aus, dass sich Ihre Frage auf Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen in Laboratorien bezieht und Sie wissen möchten, ob die Umstellung einer Mikrobiologischen Sicherheitswerkbank (MSW) nach § 16 Absatz 1 Nummer 2 der Biostoffverordnung (BioStoffV) anzeigepflichtig ist oder eine Wartung der MSW ausreichend ist.Bei einer reinen Veränderung ...
Stand: 21.01.2020
Dialog: 43016
Gemäß § 16 Abs. 1 Nr. b) der Biostoffverordnung (BioStoffV) hat der Arbeitgeber der zuständigen Behörde die erstmalige Aufnahme nicht gezielter Tätigkeiten der Schutzstufe 2 mit Biostoffen der Risikogruppe 3 einschließlich solcher, die mit (**) gekennzeichnet sind, sofern die Tätigkeiten auf diese Biostoffe ausgerichtet sind und regelmäßig durchgeführt werden sollen, in Laboratorien ...
Stand: 20.04.2025
Dialog: 44110
Nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) in Verbindung mit § 4 Biostoffverordnung (BioStoffV) ist die Gefährdungsbeurteilung vom Arbeitgeber oder einer anderen verantwortlichen Person (§ 13 ArbSchG) durchzuführen. Sie muss für alle Tätigkeiten mit Biostoffen fachkundig erfolgen (§ 4 BioStoffV).Die TRBA 200 konkretisiert im Rahmen ihres Anwendungsbereichs die Anforderungen an die Fachkunde ...
Stand: 13.12.2024
Dialog: 44056
Unter der Nummer 4.4.1 der TRBA 100 "Schutzmaßnahmen für Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen in Laboratorien" ist u. a. folgendes nachzulesen: "(1) Humane Probenmaterialien (Körperflüssigkeiten, Gewebe, Zellkulturen etc.), deren Infektionsstatus nicht weiter charakterisiert ist, sind als potenziell infektiös anzusehen. Deswegen sind entsprechende Tätigkeiten im Allgemeinen unter den Beding ...
Stand: 15.12.2016
Dialog: 3561
Ja. In der Biostoffverordnung (BioStoffV) wird in § 14 (1) zur Betriebsanweisung der Beschäftigten festgelegt, dass der Arbeitgeber auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung nach § 4 vor Aufnahme der Tätigkeit eine schriftliche Betriebsanweisung arbeitsbereichs- und biostoffbezogen zu erstellen hat und diese bei jeder maßgeblichen Änderung der Arbeitsbedingungen aktualisieren muss (Hinweis ...
Stand: 21.09.2021
Dialog: 43585
Gemäß Punkt 4.3.3 Abs. 3 der TRBA 100, in der der Übergang von nicht gezielten in gezielte Tätigkeiten behandelt wird, gehört zu den nicht gezielten Tätigkeiten auch die Inaktivierung des Probenmaterials nach erfolgter Identifizierung bzw. Diagnose, sofern keine weiteren gezielten Tätigkeiten folgen. Die geeigneten Maßnahmen sind im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung festzulegen. Eine Hilfestellung ...
Stand: 15.12.2016
Dialog: 10059
Grundsätzlich gilt für alle Verwaltungsverfahren - die Unterrichtung der Behörde nach § 17 Biostoffverordnung -BioStoffV- ist ein Verwaltungsverfahren- die Regelung des § 10 Verwaltungsverfahrensgesetz -VwVfG (Bund). Danach ist ein Verwaltungsverfahren an bestimmte Formen nicht gebunden, soweit keine besonderen Rechtsvorschriften für die Form des Verfahrens bestehen. Es ist einfach, zweckmäßig ...
Stand: 01.02.2021
Dialog: 23019
Die Biostoffverordnung (BioStoffV) findet Anwendung, wenn Tätigkeiten mit Biostoffen durchgeführt werden. D.h. es ist in Ihrem Fall im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung gemäß BioStoffV zu prüfen, ob in dem angelieferten Klärschlamm Biostoffe enthalten sind oder freigesetzt (Aerosole) werden können. Es empfiehlt sich Kontakt mit der Abwasserbehandlungsanlage aufzunehmen ...
Stand: 10.03.2025
Dialog: 42690
Für Tätigkeiten der Schutzstufe 1 ist gemäß TRBA 100 zu berücksichtigen, dass Fenster und Türen während der Arbeiten geschlossen sein sollen (vgl. Abschnitt 5.2.1 Absatz 5 der TRBA 100).In der Schutzstufe 2 sind Fenster und Türen während der Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen geschlossen zu halten (vgl. Abschnitt 5.3 Absatz 10 der TRBA 100).In der Biostoffverordnung (BioStoffV ...
Stand: 25.09.2023
Dialog: 43822
Ob ein Biostoffverzeichnis geführt werden muss hängt davon ab, ob mit Biostoffen umgegangen wird. Sofern nicht mit Biostoffen umgegangen wird, braucht kein Verzeichnis geführt werden. Dies trifft auch zu, wenn ausschließlich Tätigkeiten mit Risikogruppe 1 ohne sensibilisierende oder toxische Wirkungen durchgeführt werden.In § 7 Absatz 2 Biostoffverordnung (BioStoffV) ist hierzu Folgendes ...
Stand: 30.08.2023
Dialog: 43817
Nein, dies ist nicht zulässig.In § 14 Absatz 1 der Biostoffverordnung (BioStoffV) ist folgendes nachzulesen:"Der Arbeitgeber hat auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung nach § 4 vor Aufnahme der Tätigkeit eine schriftliche Betriebsanweisung arbeitsbereichs- und biostoffbezogen zu erstellen. Satz 1 gilt nicht, wenn ausschließlich Tätigkeiten mit Biostoffen der Risikogruppe 1 ohne ...
Stand: 07.04.2020
Dialog: 43119
Die Zuordnung von Schutzstufen ist im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach § 4 Biostoffverordnung (BioStoffV) festzulegen. Dazu hat der Arbeitgeber die Technischen Regeln für Biostoffe (TRBA) zu berücksichtigen.Die TRBA 100 „Schutzmaßnahmen für Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen in Laboratorien“ gilt für gezielte und nicht gezielte Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen ...
Stand: 09.05.2025
Dialog: 44116
Zunächst regelt § 7 Abs. 2 Biostoffverordnung -BioStoffV-, dass der Arbeitgeber als Bestandteil der Dokumentation ein Verzeichnis der verwendeten oder auftretenden Biostoffe zu erstellen hat (Biostoffverzeichnis), soweit diese bekannt und für die Gefährdungsbeurteilung nach § 4 maßgeblich sind. Weiter regelt diese Vorschrift, dass dieses Verzeichnis Angaben zur Einstufung der Biostoffe ...
Stand: 30.12.2016
Dialog: 20898
Die Anzeigepflicht nach der Biostoffverordnung -BioStoffV- ist unter § 16 der Verordnung geregelt. Danach gilt auch für den nicht gezielten Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen unter bestimmten Voraussetzungen eine Anzeigepflicht: "(1) Der Arbeitgeber hat der zuständigen Behörde nach Maßgabe der Absätze 2 und 3 anzuzeigen: 1. die erstmalige Aufnahme a) einer gezielten Tätigkeit mit Biostoffen ...
Stand: 15.12.2016
Dialog: 4327
Reinigungsarbeiten gehören zu den Tätigkeiten, die nicht unter § 5 Absatz 1 Biostoffverordnung (BiostoffV) fallen und somit keiner Schutzstufe zugeordnet werden müssen.Kann bei diesen Tätigkeiten eine der in § 4 Absatz 3 Nummer 1 und 3 genannten Informationen nicht ermittelt werden, weil das Spektrum der auftretenden Biostoffe Schwankungen unterliegt oder Art, Dauer, Höhe oder Häufigkeit ...
Stand: 23.08.2024
Dialog: 43648
biologischer Arbeitsstoffe (z.B. Legionellen) auf Grundlage der Biostoffverordnung (BioStoffV) (§ 4ff) erstellt werden. An der Erstellung dieser Gefährdungsbeurteilung sollte die Sicherheitsfachkraft und der Betriebsarzt beteiligt werden. In der Gefährdungsbeurteilung müssen alle auftretenden Gefährdungen und Belastungen ermittelt und systematisch betrachtet werden. Aus der Gefährdungsbeurteilung ...
Stand: 08.10.2019
Dialog: 27339
Die Anforderung Tätigkeiten in Einrichtungen des Gesundheitsdienstes in Schutzstufen zuzuordnen ergibt sich aus § 5 der Biostoffverordnung. Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung müssen Sie dazu die Infektionsgefährdung beurteilen und anhand der in § 5 Absatz 2 genannten Kriterien einer Schutzstufe zuordnen.Die Konkretisierung der Anforderungen für Einrichtungen des Gesundheitsdienstes finden ...
Stand: 18.02.2023
Dialog: 43774