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. 4.3.2 und der Nr. 4.4.1 (Abs. 5) TRBA 100 zu entnehmen. Da gemäß Ihrer Fragestellung mit Zelllinien der Risikogruppe 1 umgegangen wird, werden Sie voraussichtlich zu dem Ergebnis kommen, dass die Einhaltung der Bedingungen der Schutzstufe 1 ausreichend ist. Besteht keine Gefährdung durch eine sensibilisierende oder toxische Wirkung, sind die Maßnahmen unter Nr. 5.2.1 TRBA 100 einzuhalten; besteht ...
Stand: 08.10.2020
Dialog: 43305
Arbeitsstoffen der Risikogruppe 1 und 2 zu rechnen, wobei die biologischen Arbeitsstoffe der Risikogruppe 1 überwiegen und keine besondere Gefährdung zu erwarten ist, also Maßnahmen der Schutzstufe 1 ausreichen. Allgemeine Hygienemaßnahmen für Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen, die der Schutzstufe 1 zuzuordnen sind, sind in der Technischen Regel für Biologische Arbeitsstoffe (TRBA) 500 "Allgemeine ...
Stand: 11.01.2017
Dialog: 3960
und Humanendoparasiten, die beim Menschen zu Erkrankungen führen können. Unter dieser rechtlichen Voraussetzung muss man davon ausgehen, dass bei Gärtnern und Reinigungspersonal grundsätzlich ein Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen vorliegt, wobei in der Regel Maßnahmen der Schutzstufe 1 ausreichend sein werden. Bei Kfz-Handwerkern, Malern und Lackierern ist es eher selten bis unwahrscheinlich, dass ein Umgang ...
Stand: 11.01.2017
Dialog: 4341
Die Biostoffverordnung -BioStoffV- gilt grundsätzlich für alle Tätigkeiten, bei denen Beschäftigte berufsbedingt mit biologischen Arbeitsstoffen in Kontakt kommen können (§ 1 BioStoffV). Dementsprechend fallen die Tätigkeiten "Grobmüllbeseitigung" und "Komplettreinigung" als nicht gezielte Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen in den Anwendungsbereich der BioStoffV. Ob die Tätigkeiten ...
Stand: 11.01.2017
Dialog: 352
zu Frage 1: Nein. Die Biostoffverordnung (BioStoffV) ist nicht allein deswegen anzuwenden, weil ein Kontakt mit Biostoffen nicht ausgeschlossen werden kann.Nach § 1 Absatz 1 der BioStoffV gilt die Verordnung für Tätigkeiten mit Biostoffen und in der Verordnung werden Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten durch diese Tätigkeiten geregelt.Das bedeutet, dass grundsätzlich nicht jeglicher Kontakt ...
Stand: 20.10.2020
Dialog: 43282
Die Biostoffverordnung (BioStoffV) hat auch Gültigkeit für Beamte aus Bund und Ländern. Nach § 20 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) ist es möglich, durch Rechtsverordnungen die gänzliche oder teilweise Nichtanwendung der Vorschriften des ArbSchG im öffentlichen Dienst zu bestimmen, insbesondere bei der Bundeswehr, der Polizei oder dem Zivilschutz. Hier wird der Tatsache Rechnung getragen, dass d ...
Stand: 11.01.2017
Dialog: 1559
Tätigkeiten im Bereich der Gesundheitsfürsorge fallen unter den Anwendungsbereich der Bisostoffverordnung -BioStoffV-. Der BioStoffV liegt ein umfassender Ansatz und Geltungsbereich zugrunde. Sie erfasst alle Tätigkeiten mit natürlichen und gentechnisch veränderten Mikroorganismen, Zellkulturen und Humanendoparasiten, die beim Menschen zu Erkrankungen führen können.Die BioStoffV hat den Zweck, die ...
Stand: 11.01.2017
Dialog: 633
Bei Arbeiten an Toilettenanlagen kommt es zu Kontakt mit Abwasser und Fäkalien. Dabei handelt es sich um nicht gezielte Tätigkeiten i.S. der Biostoffverordnung -BiostoffV-. In die vom Arbeitgeber zu erstellende Gefährdungsbeurteilung sind bei Arbeiten an Toilettenanlagen immer mindestens die allgemeinen Hygienemaßnahmen der Schutzstufe 1 (s. TRBA 500 "Grundlegende Maßnahmen bei Tätigkeiten ...
Stand: 11.01.2017
Dialog: 10515
- und Schüttprozesses sollen vorzugsweise automatische Ladesysteme eingesetzt werden.(...)5.4.2 Organisatorische Schutzmaßnahmen(1) Die Schüttung und der Einfüllbereich sind regelmäßig, bei Heckladern mindestens wöchentlich von innen und von außen einer gründlichen Spritzreinigung zu unterziehen.(...)5.5 Persönliche Schutzmaßnahmen und -ausrüstungen (PSA)Geeigneter Atemschutz muss folgende Anforderungen erfüllen ...
Stand: 11.01.2017
Dialog: 19215
Die Biostoffverordnung gilt auch für Unternehmer ohne Angestellte.Der § 1 der Biostoffverordnung stellt in Satz 1 fest, daß die Verordnung für Tätigkeiten mit Biologischen Arbeitsstoffen gilt.Der zweite Satz betont den Schutz von Arbeitnehmern.Mit dem dritten Satz wird der Schutz auf Personen ausgeweitet, die keinen Umgang mit Biologischen Arbeitsstoffen haben, von diesen aber gefährdet ...
Stand: 12.02.2019
Dialog: 26155
Ja, die Vorschriften der Biostoffverordnung (BioStoffV) sind auch bei Tätigkeiten in der Justiz einzuhalten.Nach § 2 Absatz 2 und 3 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) gilt folgendes:"(2) Beschäftigte im Sinne dieses Gesetzes sind:1. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer,2.die zu ihrer Berufsbildung Beschäftigten,3.arbeitnehmerähnliche Personen im Sinne des § 5 Abs. 1 des Arbeitsgerichtsgesetzes ...
Stand: 23.04.2018
Dialog: 42224
.) Welcher Schutzstufe diese Tätigkeiten zuzuordnen sind, hängt von der Risikogruppe der in der Milch ggf. auftretenden Mikroorganismen ab. Wird ausschließlich bereits sterilisierte/pasteurisierte Milch untersucht (Endkontrolle), ist die Schutzstufe 1 als ausreichend anzusehen. Wird auch die Rohmilch untersucht (Eingangskontrolle), hängt es davon ab, welche Mikroorganismen erfahrungsgemäß hier bisher ...
Stand: 11.01.2017
Dialog: 3685
Eine abschließende Aussage ist durch uns ohne Kenntnis der spezifischen Gegebenheiten leider nicht möglich. Dies hat der Arbeitgeber eigenverantwortlich im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung festzulegen. Hierbei kann er dich durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit und die Betriebsärztin/ den Betriebsarzt unterstützen lassen.Nach § 2 Absatz 7 Biostoffverordnung (BioStoffV) sind Tätigkeiten:"1 ...
Stand: 08.01.2019
Dialog: 42546
- und Arzneimittelherstellung), aber auch in Bereichen der Abfallwirtschaft oder der Abwasserreinigung sowie der Land- und Forstwirtschaft. Grundsätzlich wird nicht jeglicher Kontakt mit Biostoffen von der Verordnung erfasst, sondern es muss ein direkter Bezug zur beruflichen Tätigkeit bestehen. Ausschlaggebend für die Anwendung der BioStoffV ist die Ausrichtung der beruflichen Tätigkeit. Berufsgruppen wie Busfahrer ...
Stand: 04.02.2025
Dialog: 44068
. Soweit erforderlich ist bei der Beratung die Ärztin oder der Arzt nach § 7 Absatz 1 der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge zu beteiligen. Mittels der Gefährdungsbeurteilung ist mit Unterstützung des Betriebsarztes und der Fachkraft für Arbeitssicherheit zu klären, ob Tätigkeiten entsprechend Teil 2 des Anhangs zur Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge -ArbMedVV- ausgeübt werden und daraufhin ...
Stand: 11.01.2017
Dialog: 10952