Ergebnisse 1 bis 15 von 15 Treffern
nicht an die novellierte GefStoffV angepasst. Bitte beachten Sie das Abweichungen möglich sind.ASI-Arbeiten sind Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten an Asbestprodukten. Sie dienen -sofern die gesetzlichen Regelungen, insbesondere der TRGS 519, eingehalten werden- dazu, Asbest gefahr- und schadlos für Menschen und Umwelt der Verwendung zu entziehen und sicher zu entsorgen.ASI-Arbeiten ...
Stand: 31.10.2018
Dialog: 42476
ist hier gleichwertig einer Außenwandfläche.Im geschilderten Fall sind alle Maßnahmen nach GefStoffV Anhang I Nr. 2 durchzuführen. ...
Stand: 21.02.2019
Dialog: 15603
Nein, hier greift nicht das Überdeckungsverbot, sondern das grundsätzliche Verbot des Umgangs mit Asbest. Begründung: Gefahrstoffverordnung, Anhang 2 Nr.1 Abs.1: "Arbeiten an asbesthaltigen Teilen von Gebäuden, Geräten, Maschinen, Anlagen, Fahrzeugen und sonstigen Erzeugnissen sind verboten. ...... Zu den nach Satz 1 verbotenen Arbeiten zählen auch ....." (Hierbei handelt es sich um eine ergänzend ...
Stand: 07.09.2017
Dialog: 30221
vorgestellt wurde, aber noch nicht in Kraft ist.) Die TRGS 519 regelt die Asbest - Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten. Alle Arbeiten mit oder an asbesthaltigen Produkten, die nicht in eine der aufgeführten Kategorien fallen, sind verboten. Wie angemerkt, liegt im geschilderten Fall keine Sanierung vor.Folgende Definitionen kennt die TRGS 519:Abbruch bedeutet die vollständige Entfernung ...
Stand: 13.11.2022
Dialog: 43733
nicht an die novellierte GefStoffV angepasst. Bitte beachten Sie das Abweichungen möglich sind.Grundsätzlich gilt: BT-Verfahren, also emissionsarme Verfahren, sind 1:1 umzusetzen. Nur bei der exakten Umsetzung (1:1) der zugelassenen emissionsarmen Verfahren kann eine maximale Faserfreisetzung von 10.000 F/m³ angenommen werden.In Ihrem Fall handelt es sich nicht um Vinyl-Asbestplatten nach DIN 16 950 Ausgabe 4/77 ...
Stand: 05.09.2022
Dialog: 43622
den angefragten Fall abdecken.Im Anhang I der GefstoffV werden nur Tätigkeiten und die dabei zu beachtenden Maßnahmen beschrieben, führen also nicht weiter.Die Definition von Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten finden sich in der TRGS 519 Kap. 2 Begriffsbestimmungen:2.2 Sanierungsarbeiten Sanierungsarbeiten im Sinne dieser TRGS umfassen das Beschichten und die räumliche Trennung schwach gebundener ...
Stand: 17.02.2016
Dialog: 25934
Zuerst einmal wäre in Ihrem genannten Fall zu klären, ob es sich in dem genannten Flur auch um asbestbelastete Putze und Spachtelmassen handelt. Diese Informationen müssen gemäß § 5a Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) (Stand 12.2024) vom Veranlasser (Bauherren) zur Verfügung gestellt werden. Sind keine ausreichenden Unterlagen über das Gebäude und die darin verbauten Gefahrstoffe vorhanden, so hat ...
Stand: 26.05.2025
Dialog: 44135
reicht die Angabe des Baujahrs aus.(3) Weiterreichende Informations-, Schutz- oder Überwachungspflichten, die sich für den Veranlasser nach anderen Rechtsvorschriften ergeben, bleiben unberührt.(4) Die Absätze 1 bis 3 gelten auch für private Haushalte."Veranlasser ist in Ihrem Fall der Bauherr (Auftraggeber)."§ 6 Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung(1) Im Rahmen ...
Stand: 20.02.2025
Dialog: 44079
oder sie überdeckende Konstruktion. Das ist in allen Fällen verboten.Das ist allerdings etwas völlig Anderes als eine Beschichtung (Farbauftrag) und hat mit dieser nichts zu tun. Beachten Sie ferner:Unbeschichtete Asbestzementflächen dürfen nicht gereinigt und beschichtet werden. Außer dem Verbleib im originalen Zustand, Instandsetzungen (Auswechseln einzelner Platten) oder Abbruch dürfen diese nicht verändert ...
Stand: 12.03.2014
Dialog: 20620
sein. Dem Einschlagen und Ziehen von Nägeln in/aus Überflächen mit asbesthaltigen Putzen, Spachtelmassen oder Fliesenklebern wird dort ein niedriges Risiko zugeordnet. Das Einbringen von Nägeln mit einem Schussgerät würde mit Sicherheit mehr Fasern freisetzen, als es mit einem Hammer der Fall wäre. Auch wenn davon auszugehen ist, dass das Risiko ebenfalls als "gering" einzuschätzen ist, gilt das Minimierungsgebot ...
Stand: 28.02.2023
Dialog: 43771
entsprechend alte Geräte handeln.Arbeitsschutzrechtlich muss der Arbeitgeber, in diesem Fall die Schulleitung, im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung klären, ob eine Gefährdung durch die eingebauten asbesthaltigen Bauteile für Beschäftigte (Lehrpersonal, Hausmeister, Reinigungskräfte) ausgeht und dann die entsprechenden Schutzmaßnahmen ergreifen (siehe auch die Informationen der DGUV zum Thema Asbest ...
Stand: 04.10.2016
Dialog: 4780
im Außenbereich nach Nr. 2.10 (3) TRGS 519 gelten als Arbeit geringen Umfangs und können unternehmensbezogen nach Anlage 1.1 TRGS 519 angezeigt werden (nicht im Innern von Gebäuden). Beachten Sie in diesem Fall die ergänzende Anzeige nach Anlage 1.2.Verwechseln Sie nicht die Arbeit geringer Exposition mit einer AZ-ASI-Arbeit im Innern von Gebäuden.Die Definition der Arbeit geringer Exposition ...
Stand: 11.12.2021
Dialog: 43612
, in einem geeigneten Behältnis zwischenlagern bis zur Abholung durch einen zugelassenen Entsorger bzw. bis zur Verbringung auf die Deponie.In jedem Fall müssen die mit diesen Bodenbelägen Beschäftigten vorsorgeuntersucht und von einem während der Arbeiten ständig anwesenden Sachkundigen nach TRGS 519 Anlage 4C unterwiesen sein, sowie über Personenschutzausrüstung verfügen. Es muss eine Zulassung für schwach ...
Stand: 18.12.2018
Dialog: 22340
Der Arbeitgeber hat im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung als Bestandteil der Beurteilung der Arbeitsbedingungen nach § 5 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) i. V. m. § 6 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) festzustellen, ob die Beschäftigten Tätigkeiten mit Gefahrstoffen ausüben oder ob bei Tätigkeiten Gefahrstoffe entstehen oder freigesetzt werden können. Ist dies der Fall, so hat er alle ...
Stand: 28.01.2025
Dialog: 44065
, sei es durch Regelungen zum „Schutz der Sicherheit und Ordnung“, Baurecht oder auch Immissionsschutzrecht. Beim Vollzug dieser Regelungen werden die technischen Standards des Gefahrstoffrechts in vielen Fällen angewendet."Unter dem § 16 "Herstellungs- und Verwendungsbeschränkungen" der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) ist Folgendes nachzulesen:"(1) Herstellungs- und Verwendungsbeschränkungen ...
Stand: 26.07.2021
Dialog: 22837