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Nein, die Fachkraft für Arbeitssicherheit muss an spezifischen Fortbildungsmaßnahmen teilgenommen haben, um Sicherheitsdatenblätter erstellen zu dürfen.In der TRGS 220 "Nationale Aspekte beim Erstellen von Sicherheitsdatenblättern" sind unter der Nummer 5 folgende Qualifikationen für Ersteller von Sicherheitsdatenblättern genannt:"(1) In den Leitlinien zur Erstellung von Sicherheitsdatenblättern ...
Stand: 31.10.2019
Dialog: 42899
,a) sobald neue Informationen, die Auswirkungen auf die Risikomanagementmaßnahmen haben können, oder neue Informationen über Gefährdungen verfügbar werden;b) sobald eine Zulassung erteilt oder versagt wurde;c) sobald eine Beschränkung erlassen wurde.Die neue, datierte Fassung der Informationen wird mit der Angabe „Überarbeitet am .... (Datum)“ versehen und allen früheren Abnehmern, denen die Lieferanten ...
Stand: 13.08.2020
Dialog: 43131
Die zuständigen Aufsichtsbehörden finden Sie unter diesem Link:https://lasi-info.com/ueber-den-lasi/arbeitsschutzbehoerden-der-laenderSie haben die Möglichkeit, sich an die zuständige Behörde für Ihren Unternehmenssitz zu wenden. Diese wird dann die Behörde des Unternehmens kontaktieren, dass das Sicherheitsdatenblatt nicht zur Verfügung stellt. Alternativ können Sie sich auch direkt ...
Stand: 30.04.2019
Dialog: 42682
Ja, die Rechtsgrundlage für die Bereitstellung von Sicherheitsdatenblättern ist die Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH-Verordnung). Die Anforderungen an das Sicherheitsdatenblatt finden sich in Artikel 31. Dort ist u. a. folgendes nachzulesen:"(1) Der Lieferant eines Stoffes oder einer Zubereitung stellt dem Abnehmer des Stoffes oder der Zubereitung ein Sicherheitsdatenblatt nach Anhang II zur V ...
Stand: 08.05.2019
Dialog: 42707
zur Verfügung stellen, da das Gemisch bereits in Verkehr gebracht wurde. Die Ausnahme des Artikels 31 (9) der Verordnung (EG) 1272/2006 gilt selbstverständlich weiterhin: Die Lieferanten aktualisieren das Sicherheitsdatenblatt unverzüglich, a) sobald neue Informationen, die Auswirkungen auf die Risikomanagementmaßnahmen haben können, oder neue Informationen über Gefährdungen verfügbar werden; b) sobald ...
Stand: 22.01.2015
Dialog: 22905
Unter Artikel 31 Punkt 9. der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH Verordnung) ist festgelegt:"Die Lieferanten aktualisieren das Sicherheitsdatenblatt unverzüglich,a) sobald neue Informationen, die Auswirkungen auf die Risikomanagementmaßnahmen haben können, oder neue Informationen über Gefährdungen verfügbar werden;b) sobald eine Zulassung erteilt oder versagt wurde;c) sobald eine Beschränkung ...
Stand: 29.01.2025
Dialog: 11885
nicht, nicht richtig oder nicht vollständig führt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Ein Bußgeld ist die Folge.Außerdem hat der Arbeitgeber unter anderem sicherzustellen, dass die Beschäftigten Zugang haben zu allen Informationen nach Artikel 35 der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 über die Stoffe und Zubereitungen, mit denen sie Tätigkeiten ausüben, insbesondere zu Sicherheitsdatenblättern (§ 14 Abs. 1 ...
Stand: 31.03.2016
Dialog: 18217
Der Übersicht halber gehen wir auf Ihre Fragen der Reihe nach ein:Wir haben 10 %ige Zitronensäure im Einsatz. Im Sicherheitsdatenblatt ist das im Abschnitt 1 auch korrekt benannt. Im Abschnitt 3 "Zusammensetzung" steht dann Zitronensäure 10-90 % (siehe Anhänge). Eine Rückfrage beim Lieferanten ergab, dass sie das jetzt so machen, um die Sicherheitsdatenblätter zu vereinfachen. Beziehe ich 50 %ige ...
Stand: 25.08.2019
Dialog: 42822
vorgenommen werden, sind dem Abnehmer zur Kenntnis zu bringen und durch die Angabe „überarbeitet am (Datum)“ zu kennzeichnen. Die Lieferanten haben das Sicherheitsdatenblatt unverzüglich zu aktualisieren sobald neue Informationen vorliegen. Um durchgeführte Aktualisierungen nachzuvollziehen kann es sinnvoll sein, die Vorgängerversionen zu archivieren.Die EU-GHS (CLP) Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 enthält ...
Stand: 08.03.2021
Dialog: 12596
in diesem Zusammenhang auf die Pflicht des Lieferanten, das Sicherheitsdatenblatt unverzüglich zu aktualisieren, sobald neue Informationen, die Auswirkungen auf die Risikomanagementmaßnahmen haben können, oder neue Informationen über Gefährdungen verfügbar werden, sobald eine Zulassung erteilt oder versagt wurde bzw. sobald eine Beschränkung erlassen wurde. Die neue, datierte Fassung der Informationen ...
Stand: 15.05.2019
Dialog: 42720
Die Anforderungen an Sicherheitsdatenblätter werden in Art. 31 in Verbindung mit Anhang II der REACH-VO (EG) Nr. 1907/2006 definiert.Die beschriebenen Plastisolen sind augenscheinlich Gemische im Sinne der REACH-VO.Wann ein Stoff in Abschnitt 3.2 des SDB für ein Gemisch anzugeben ist, regelt Abschnitt 3.2 Anhang II der REACH-VO. Gefährliche Stoffe, die über einem hier genannten Konzentrationsgrenz ...
Stand: 08.07.2020
Dialog: 43212
(RMM) zu definieren.Als Hersteller eines zulassungspflichtigen Stoffes wird Ihr Unternehmen einen solchen Zulassungsantrag gestellt haben. Ansonsten könnte der zulassungspflichte Stoff von Ihrem Unternehmen nicht in Verkehr gebracht werden.Für die von Ihrem Unternehmen belieferten, nachgeschalteten Anwender existieren zwei Möglichkeiten:1. Die Verwendungen der nachgeschalteten Anwender sind von Ihrem ...
Stand: 22.06.2021
Dialog: 43535
die Wirkungen der höchsten Konzentration eines jeden Bestandteils zu beschreiben."Sie haben also die Wahl: Entweder Sie geben die exakten Gewichts- oder Volumenprozentsätze der Stoffe in dem Gemisch an, oder Sie geben, z.B. zum Schutz der Rezeptur des Gemisches, Bereiche von Gewichts- oder Volumenprozentsätzen an. Bezogen auf die Gesundheits- und Umweltgefahren muss, unabhängig davon, ob genaue Gewichts ...
Stand: 24.09.2020
Dialog: 43275
Expositionsszenarien aus dem ihm zur Verfügung gestellten Sicherheitsdatenblatt ein.In der vorliegenden Fragestellung wird der Fragesteller den Stoff höchstwahrscheinlich nicht selber registriert haben, daher hat er auch keinen Stoffsicherheitsbericht zu erstellen und muss auch keine Expositionsszenarien an sein Sicherheitsdatenblatt anhängen. Jedoch sollen die Expositionsszenarien diesen Akteur der Lieferkette ...
Stand: 21.04.2020
Dialog: 43141
zu erstellen, die die besonderen Erfordernisse und Kenntnisse des Verwenderkreises, soweit bekannt, berücksichtigt. Lieferanten von Stoffen und Gemischen müssen sicherstellen, dass diese sachkundigen Personen entsprechende Schulungen und auch Auffrischungslehrgänge erhalten haben. ...
Stand: 17.07.2015
Dialog: 24326
." Die Ausführungen sind u. E. an dieser Stelle eindeutig, d. h. Sicherheitsdatenblätter müssen vorliegen, unabhängig davon, dass Betriebsanweisungen und eine/mehrere Gefahrstoffdatenbank(en) vorliegen. Ihre Mitarbeiter sollen/müssen die Sicherheitsdatenblätter auch nicht lesen. Sie haben den Zweck, dass sie als Informationsgrundlage für Gefährdungsbeurteilung und Betriebsanweisung (für die Mitarbeiter) dienen ...
Stand: 04.10.2016
Dialog: 16703
In den von der Europäischen Chemikalienagentur (EChA) erstellten "Leitlinien zur Erstellung von Sicherheitsdatenblättern" wird zur Notrufnummer mit Bezug auf Anhang II der REACH-Verordnung ausgeführt, dass grundsätzlich Angaben zu Notfallinformationsdiensten zu machen sind. Gibt es in dem Mitgliedstaat, in dem der Stoff oder das Gemisch in Verkehr gebracht wird, eine öffentliche Beratungsstelle, s ...
Stand: 31.03.2022
Dialog: 15625
Sollte ein Stoff nach Artikel 59 Absatz 1 der REACH-Verordnung in die sogenannte Kandidatenliste zur Aufnahme in den Anhang XIV der REACH-Verordnung aufgenommen werden, greifen die Informationspflichten nach Artikel 33 der REACH-Verordnung. Lieferanten eines Erzeugnisses, welches einen Stoff in einer Konzentration von 0,1 % oder mehr enthält, der in die Kandidatenliste aufgenommen wurde, teilen di ...
Stand: 20.08.2020
Dialog: 43257
, Betriebsanweisungen, Bestätigung der erfolgten Unterweisung. (3) Diese Dokumentation muss mindestens folgende Angaben enthalten: 1. Zeitpunkt und Personen, die die Gefährdungsbeurteilung durchgeführt haben oder daran beteiligt waren, 2. Arbeitsbereiche und die Tätigkeiten mit Gefahrstoffen, 3. am Arbeitsplatz auftretende inhalative, dermale oder physikalisch-chemische Gefährdungen, 4. Häufigkeit der Tätigkeiten ...
Stand: 25.04.2025
Dialog: 3894
Gemäß Art. 31 Abs. 1 lit. a der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH-VO) stellt der Lieferant eines Stoffes oder Gemisches dem Abnehmer des Stoffes oder des Gemisches ein Sicherheitsdatenblatt nach Anhang II der REACH-VO zur Verfügung, wenn der Stoff oder das Gemisch die Kriterien für die Einstufung als gefährlich gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-VO) erfüllt.Der Lieferant eines Stoffes ...
Stand: 06.12.2023
Dialog: 43861