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      Die Kennzeichnung mit dem Gefahrenpiktogramm GHS09 ergibt sich nicht aus der Wassergefährdungsklasse, sondern ausschließlich aus der Einstufung gemäß Anhang I Nr. 4 der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung).Die Einstufung in eine Wassergefährdungsklasse ist eine Vorgabe der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV); in dem Bewertungssystem des Anhangs I ...      
      Stand: 16.06.2021
      Dialog: 43546
     
        
    
      
      Die detaillierten Bestimmungen zur Kennzeichnung und die Ausnahmen von den Kennzeichnungsvorschriften sind in Artikel 19 Abs. 2 sowie in Anhang I Nr. 1.2, 1.3 und 1.5 sowie in Anhang II der GHS Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 enthalten. Nach Artikel 19 Abs. 2 entsprechen vorbehaltlich des Artikels 33 die Gefahrenpiktogramme den Anforderungen des Anhangs I Abschnitt 1.2.1 und des Anhangs V ...      
      Stand: 03.05.2016
      Dialog: 7891
     
        
    
      
      Entsprechend Artikel 2 Nr. 36 1 CLP-Verordnung www.reach-clp-helpdesk.de/reach/de/CLP/CLP.html ist der Ausdruck „Verpackung“ im Sinne der Verordnung wie folgt bestimmt: „Verpackung“: ein oder mehrere Gefäß(e) und alle sonstigen Bestandteile oder Werkstoffe, die erforderlich sind, damit die Gefäße ihre Umschließungsfunktion und sonstige Sicherheitsfunktionen erfüllen können;" Damit handelt ...      
      Stand: 03.05.2016
      Dialog: 13554
     
        
    
      
      Die Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung) bindet die Größe der Gefahrenpiktogramme an die Mindestabmessungen des Kennzeichnungsetiketts. Jedes Gefahrenpiktogramm muss mindestens ein Fünfzehntel der auf dem Kennzeichnungsetikett für obligatorische Kennzeichnungsinformationen vorgesehenen Mindestfläche einnehmen. Die Ein-Fünfzehntel-Regel ist nicht mehr anwendbar, wenn bei Verpackungen ...      
      Stand: 13.06.2017
      Dialog: 29509
     
        
    
      
       von Gesundheitsgefahren oder physikalischen Gefahren eingestuft wurden, von der Verpflichtung zur Übermittlung von Informationen gemäß Anhang VIII ausgenommen. Geregelt ist dies in Anhang VIII Teil A Abschnitt 2....• Gemische, die nur in eine oder mehrere der folgenden Kategorien physikalischer Gefahren eingestuft sind:o (1) Gase unter Druck (gemäß der Definition in Anhang I Nummer 2.5 der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 ...      
      Stand: 26.10.2021
      Dialog: 43602
     
        
    
      
      Grundsätzlich sind alle erforderlichen Kennzeichnungselemente auf der Verpackung, welche die Lötpaste unmittelbar enthält, anzubringen (Art. 31 Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung)).Wenn dies aufgrund der Gestalt, Form oder Größe der Verpackung nicht möglich ist, muss zunächst geprüft werden, ob alle Kennzeichnungselemente auf einem Faltetikett, Anhängeetikett oder einer äußeren ...      
      Stand: 23.01.2024
      Dialog: 43878
     
        
    
      
      In der TRGS 201 "Einstufung und Kennzeichnung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen" ist zur Kennzeichnung von Rohrleitungen unter der Nummer 4.5.3 folgendes nachzulesen:"(1) Nicht erdverlegte Rohrleitungen, in denen gefährliche Stoffe und Gemische von einer Anlage zu einer anderen, oder auf einem Werksgelände von einem Betriebsgebäude zu einem anderen befördert werden, sind gemäß Nummer 4.3 Absatz 5 ...      
      Stand: 29.01.2020
      Dialog: 43029
     
        
    
      
      Nach der Empfehlung zu Gefahrstoffen Nr. 409 "Nutzung von REACH-Informationen für den Arbeitsschutz" der Bundesstelle für Chemikalien ist die Angabe des UFI Codes im Gefahrstoffverzeichnis oder in anderen innerbetrieblichen Dokumenten nicht erforderlich. Eine freiwillige Angabe des UFI-Codex in diesen Dokumenten wird jedoch empfohlen.  ...      
      Stand: 11.04.2025
      Dialog: 44031
     
        
    
      
      Ob eine Kennzeichnung erforderlich ist, hängt davon ab, ob es sich um einen Stoff, ein Gemisch oder ein Erzeugnis handelt. Stoffe und Gemische sind nach den Vorgaben der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen (CLP-Verordnung) einzustufen und, sofern sie als gefährlich eingestuft wurden, entsprechend zu kennzeichnen. Einstufung ...      
      Stand: 12.09.2018
      Dialog: 42448
     
        
    
      
      Nein, dies ist nicht zulässig.Nach der Tabelle 1.3 des Anhang 1 der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung) betragen die Abmessungen des Gefahrstoffpiktogramm bei einem Fassungsvermögen der Verpackung von größer als 500 l mindestens 148 × 210 mm. Für den von Ihnen genannten IBC können keine Ausnahmen in Anspruch genommen werden.Ein abweichen von den Vorgaben der CLP-Verordnung ...      
      Stand: 27.03.2019
      Dialog: 42653
     
        
    
      
       Sicherheitsmaßnahmen enthält; vorzugsweise ist eine Kennzeichnung zu wählen, die der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 oder nach den Übergangsvorschriften dieser Verordnung der Richtlinie 67/548/EWG oder der Richtlinie 1999/45/EG entspricht und Apparaturen und Rohrleitungen so gekennzeichnet sind, dass mindestens die enthaltenen Gefahrstoffe sowie die davon ausgehenden Gefahren eindeutig identifizierbar sind.Nummer 4.4 ...      
      Stand: 03.05.2023
      Dialog: 16278
     
        
    
      
       zu werden, wenn gefährliche Stoffe im Sinne der Verordnung (EG) Nr.1272/2008 oder gefährliche Gemische im Sinne der Richtlinie 1999/45/EG, die der breiten Öffentlichkeit angeboten oder verkauft werden, mit ausreichenden Informationen versehen sind, die es dem Anwender ermöglichen, die erforderlichen Maßnahmen für den Schutz der menschlichen Gesundheit, für die Sicherheit und für die Umwelt zu ergreifen.“Darüber hinaus gibt ...      
      Stand: 11.05.2017
      Dialog: 27311
     
        
    
      
      ; vorzugsweise ist eine Kennzeichnung zu wählen, die der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 oder nach den Übergangsvorschriften dieser Verordnung der Richtlinie 67/548/EWG oder der Richtlinie 1999/45/EG entspricht." Nähere Erläuterungen dazu sind in der TRGS 201 "Einstufung und Kennzeichnung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen" zu finden.Probleme bezüglich der ordnungsgemäßen Kennzeichnung beim innerbetrieblichen ...      
      Stand: 04.05.2016
      Dialog: 5108
     
        
    
      
      In der TRGS 201 "Einstufung und Kennzeichnung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen" ist dazu unter dem Punkt 4.3 Kennzeichnung folgendes nachzulesen:"(1) Bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen sind die Kennzeichnungsvorschriften der Abschnitte 2 und 3 der GefStoffV anzuwenden.(2) Vorzugsweise ist dabei eine Kennzeichnung zu wählen, die der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung) entspricht.(3 ...      
      Stand: 11.02.2020
      Dialog: 43034
     
        
    
      
      Im Geltungsbereich der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung) ist bei der Kennzeichnung hinsichtlich der Sprachwahl der Artikel 17 Abs. 2 zu beachten: "Das Kennzeichnungsetikett wird in der/den Amtssprache(n) des Mitgliedstaats/der Mitgliedstaaten beschriftet, in dem der Stoff oder das Gemisch in Verkehr gebracht wird, es sei denn, der betreffende Mitgliedstaat oder die betreffenden ...      
      Stand: 03.05.2016
      Dialog: 20231
     
        
    
      
       muss aber die gleiche sein die auch im Sicherheitsdatenblatt verwendet wird. CAS- oder andere Stoffnummern müssen in der Kennzeichnung nicht angegeben werden, können aber dem Sicherheitsdatenblatt entnommen werden.Ausführungen zu dieser Thematik finden sich im Kapitel 4.2.2 der ECHA-Leitlinie zur Kennzeichnung und Verpackung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (aktuelle Version nur in englischer ...      
      Stand: 14.09.2016
      Dialog: 27463
     
        
    
      
       eingestuft, so gewährleisten die Lieferanten (Hersteller, Importeure, nachgeschaltete Anwender oder Händler) dieses Stoffes oder Gemisches, dass der Stoff oder das Gemisch vor seinem Inverkehrbringen gemäß den Titeln III und IV CLP-Verordnung gekennzeichnet und verpackt wird (Artikel 4 Absatz 4 CLP-Verordnung).„Inverkehrbringen“ ist entsprechend Artikel 2 Nr. 18 CLP-Verordnung die entgeltliche ...      
      Stand: 23.07.2024
      Dialog: 43882
     
        
    
      
      Nach Artikel 29 Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung) gilt folgendes:"Ausnahmen von Kennzeichnungs- und Verpackungsvorschriften(1) Ist die Verpackung eines Stoffes oder Gemisches entweder so gestaltet oder geformt oder aber so klein, dass es nicht möglich ist, die Anforderungen von Artikel 31 hinsichtlich eines Kennzeichnungsetiketts in der/den Amtssprache(n) des Mitgliedstaats ...      
      Stand: 14.08.2019
      Dialog: 42792