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von Maschinen" aufgeführt. Dort heißt es unter Nummer 2.3:"Maschinen zur Bearbeitung von Holz und von Werkstoffen mit ähnlichen physikalischen Eigenschaften Maschinen zur Bearbeitung von Holz und von Werkstoffen mit ähnlichen physikalischen Eigenschaften müssen folgende Anforderungen erfüllen:a) Sie müssen so konstruiert, gebaut oder ausgerüstet sein, dass das Werkstück sicher aufgelegt und geführt ...
Stand: 29.04.2025
Dialog: 17629
Durch die Erweiterung des Maschinenparks - so wie in der Frage beschrieben - dürfte diese Gesamtheit von Maschinen (Art. 2 a Maschinenrichtlinie - RL 2006/42/EG) wesentlich verändert werden. Eine Drehzahlveränderung an Maschinen kann zu neuen oder ausgedehnten Gefahrenbereichen an Maschinen führen und sind somit in die Risikobeurteilung (Anhang I Nr.1 Maschinenrichtlinie) einzubeziehen. Ob ...
Stand: 28.01.2020
Dialog: 43027
in den Verkehr gebrachte Sicherheitsbauteile sind unter Berücksichtigung der Herstellerpflichten gemäß Art. 5 Maschinenrichtlinie 2006/42/EG die technischen Unterlagen nach Anhang VII Teil A zu erstellen und das Konformitätsbewertungsverfahren nach Art. 12 durchzuführen.Wenn Sie Hersteller der Automationsanlage sind und diese mit Ihren Schutzeinrichtungen ausrüsten, so gehören diese Schutzeinrichtungen ...
Stand: 09.02.2023
Dialog: 9855
Die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG nennt im Anhang I die grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen bei der Herstellung von Maschinen. Hierbei müssen die auftretenden Gefährdungen in einer Risikobeurteilung betrachtet werden und geeignete Maßnahmen zur Minderung des Risikos getroffen werden. Zur Minderung des Risikos, welches von einer Gefährdung ausgeht, können verschiedene Maß ...
Stand: 25.04.2023
Dialog: 43547
Schutzfeld und der nächstgelegenen Gefahrstelle, der sich aus der Greif- bzw. Annäherungsgeschwindigkeit und der Nachlaufzeit ergibt (siehe hierzu DIN EN ISO 13855 "Sicherheit von Maschinen - Anordnung von Schutzeinrichtungen im Hinblick auf Annäherungsgeschwindigkeiten von Körperteilen"). Die BWS muss so an kraftbetriebenen Arbeitsmitteln angebracht sein, dass die Gefahrstellen nur durch das Schutzfeld ...
Stand: 29.05.2012
Dialog: 16305
Nach Maschinenichtlinie (2006/42/EG) Anhang I Abschnitt 1.2.2 - Stellteile Von jedem Bedienungsplatz aus muss sich das Bedienungspersonal vergewissern können, dass niemand sich in den Gefahrenbereichen aufhält, oder die Steuerung muss so ausgelegt und gebaut sein, dass das Ingangsetzen verhindert wird, solange sich jemand im Gefahrenbereich aufhält. Ist das nicht möglich, muss die Steuerung so ...
Stand: 13.02.2014
Dialog: 20384
Gefährdungen durch das in Gang gesetzte Arbeitsmittel rechtzeitig entziehen können. Hierbei und bei Änderungen des Betriebszustands muss auch die Sicherheit im Gefahrenbereich durch geeignete Maßnahmen gewährleistet werden.(5) Vom Standort der Bedienung des Arbeitsmittels aus muss dieses als Ganzes oder in Teilen so stillgesetzt und von jeder einzelnen Energiequelle dauerhaft sicher getrennt ...
Stand: 11.07.2023
Dialog: 43793
von Not-Halt Befehlsgeräten.Grundsätzlich steht die DGUV Information 213-054 in einen gewissen Widerspruch zu den Anforderungen der DIN EN ISO 13850:2016 die im Abschnitt 4.1.1.6 fordert:„Die Not-Halt-Funktion muss so konzipiert sein, dass die Entscheidung, das Not-Halt-Gerät zu betätigen, der Person keine Überlegungen bezüglich der sich daraus ergebenden Wirkungen abverlangt.“d) Eine Abdeckung ...
Stand: 13.12.2022
Dialog: 43739
Ein optisches oder akustisches Warnsignal ist nicht erforderlich. Dennoch hätte es zu dem geschilderten Vorfall nicht kommen dürfen, da gemäß Ziffer 1.7 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung in Verbindung mit der ASR A1.7 Türen und Tore an kraftbetätigten Toren die Quetsch- und Scherstellen bis zu einer Höhe von 2,50 m so gesichert sein müssen, dass die Bewegung der Türen und Tore ...
Stand: 28.06.2016
Dialog: 2544
, die zusätzliche Maßnahmen erfordern, nicht möglich ist (z. B. wenn die Maschine durch einen zu plötzlichen Stopp zu Bruch gehen würde) oder b) es sich um handgehaltene bzw. -geführte Maschinen handelt. Wenn das separate Not-Halt-Befehlsgerät gemäß a) nicht erforderlich ist, muss zumindest das normale Befehlsgerät für das Stillsetzen deutlich erkennbar, gut sichtbar und schnell zugänglich angeordnet sein, so ...
Stand: 07.07.2016
Dialog: 26981
. Risiken durch bewegliche Teile Die beweglichen Teile der Maschine müssen so konstruiert und gebaut sein, dass Unfallrisiken durch Berührung dieser Teile verhindert sind; falls Risiken dennoch bestehen, müssen die beweglichen Teile mit trennenden oder nichttrennenden Schutzeinrichtungen ausgestattet sein. ... 1.4.2.1. Feststehende trennende Schutzeinrichtungen Die Befestigungen feststehender trennender ...
Stand: 06.01.2021
Dialog: 21027
dem Leitfaden zur Richtlinie 2006/42/EG wird in § 194 erläutert, dass soweit möglich, die Maschine zu so konstruieren und zu bauen ist, dass der Fahrer den Bereich um die Maschine in angemessener Weise direkt einsehen kann. Insbesondere muss der Fahrer erkennen können, ob sich in der Nähe der Maschine Personen aufhalten, welche durch die Bedienung oder Bewegung der Maschine gefährdet werden könnten.Bei ...
Stand: 03.02.2021
Dialog: 42347
oder nicht selbstfahrenden, Arbeitsmitteln" wird u.a. gefordert, dass der Arbeitgeber dafür zu sorgen hat, dass sich Beschäftigte nicht im Gefahrenbereich selbstfahrender Arbeitsmittel aufhalten. Ist die Anwesenheit aus betrieblichen Gründen unvermeidlich, hat der Arbeitgeber Maßnahmen zu treffen, um Gefährdungen der Beschäftigten so gering wie möglich zu halten.Eine ähnliche Anforderung ergibt sich auch aus § 12 DGUV ...
Stand: 28.03.2024
Dialog: 13660
Trennende Schutzeinrichtungen müssen gemäß Anhang I, Ziff. 1.4.1 vierter Spiegelstrich der EU-Maschinenrichtlinie RL 2006/42/EG so befestigt sein, dass sie nicht auf einfache Weise Umgangen oder unwirksam gemacht werden können. Laut Anhang I, Ziff 1.4.2.1 RL 2006/42/EG dürfen feststehende trennende Schutzeinrichtungen sich nur mit Werkzeugen lösen oder abnehmen lassen. Dabei ...
Stand: 03.02.2017
Dialog: 28464
Die Not-Aus-Stellteile müssen schnell und einfach erreichbar sein, so dass ein Abschalten der gefahrbringenden Bewegung oder anderer Gefährdungen jederzeit leicht möglich ist. Somit muss jeder Bedienstand über ein Not-Aus-Stellteil verfügen. Zusätzliche Stellteile sind an weiteren Arbeitsplätzen der Anlage, z.B. an Kontroll-, Beobachtungs- oder Sortierstellen vorzusehen.DIe Notwendigkeit ...
Stand: 31.05.2021
Dialog: 1702