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Entsprechend § 22 des Arbeitsschutzgesetzes hat der Arbeitgeber der zuständigen Behörde zur Durchführung ihrer Überwachungstätigkeit die entsprechenden Unterlagen zu überlassen.Die EG-Konformitätserklärung ist eine juristische Erklärung des Herstellers oder seines Bevollmächtigten aus der hervorgeht, dass die betreffende Maschine mit allen einschlägigen Bestimmungen der Maschinenrichtlinie überein ...
Stand: 18.06.2021
Dialog: 12896
Die Maschinenrichtlinie (MRL) 2006/42/EG trifft in Art. 5 Abs. 3 die Regelung:"(3) Der Hersteller oder sein Bevollmächtigter muss im Hinblick auf das in Artikel 12 genannte Verfahren über die notwendigen Mittel verfügen oder Zugang zu ihnen haben, um sicherzustellen, dass die Maschine die in Anhang I aufgeführten grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen erfüllt." Hierzu führt ...
Stand: 17.12.2019
Dialog: 17292
-Konformitätserklärung kann vom Geschäftsführer des betreffenden Unternehmens oder einem anderen Vertreter des Unternehmens unterzeichnet werden, dem diese Zuständigkeit übertragen worden ist. Die EG-Konformitätserklärung ist vom Hersteller oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen und aufzubewahren – siehe § 386: Anmerkungen zu Anhang II Teil 2. Die Unterschrift kann eine handschriftlich vorgenommene ...
Stand: 13.02.2025
Dialog: 3403
bevollmächtigt worden ist, ist neben ihrer Unterschrift anzugeben. Unter der Identität der Person ist die Angabe von Name und Funktion dieser Person zu verstehen. Die EG-Konformitätserklärung kann vom Geschäftsführer des betreffenden Unternehmens oder einem anderen Vertreter des Unternehmens unterzeichnet werden, dem diese Zuständigkeit übertragen worden ist. Die EG-Konformitätserklärung ist vom Hersteller ...
Stand: 27.05.2014
Dialog: 21199
Gemäß Artikel 5 „Inverkehrbringen und Inbetriebnahme“ der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ist Folgendes zu beachten:„(1) Der Hersteller oder sein Bevollmächtigter muss vor dem Inverkehrbringen und/oder der Inbetriebnahme einer Maschinea) sicherstellen, dass die Maschine die in Anhang I aufgeführten, für sie geltenden grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen erfüllt;b) sicherste ...
Stand: 27.08.2024
Dialog: 43992
von eventuellen Widersprüchen ist das auch insofern logisch, als das es sich bei der CE-Kennzeichnung um eine Erklärung zum Zeitpunkt des erstmaligen Inverkehrbringens handelt und nicht zu einem beliebigen Zeitpunkt X. Im Übrigen lässt sich eine Maschine spätestens nach dem ersten Umbau nicht mehr dahingehend überprüfen, ob zum Zeitpunkt des erstmaligen Inverkehrbringens alles i. O. war.Der spätere Betreiber ...
Stand: 26.07.2018
Dialog: 42367
eingesetzten menschlichen oder tierischen Kraft angetrieben werden, beispielsweise von Hand geschobene Rasenmäher, manuell angetriebene Bohrmaschinen oder von Hand geschobene Transportkarren, die aufhören zu funktionieren, sobald die manuelle Kraft nicht mehr einwirkt, fallen nicht in den Anwendungsbereich der Maschinenrichtlinie. Die einzige Ausnahme von dieser Grundregel betrifft Hebezeuge ...
Stand: 29.06.2015
Dialog: 24183
Sollte nur ein Gerät hergestellt worden sein, das vor Ablauf der 10 Jahre verschrottet worden ist, muss die Konformitätserklärung nicht aufbewahrt werden. Sollten allerdings mehrere dieser Geräte hergestellt worden sein und sich evtl. noch auf dem Markt befinden, muss die Konformitätserklärung weiterhin so lange aufbewahrt werden bis die Frist endet. ...
Stand: 20.02.2015
Dialog: 23163
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat zur Frage, wann mehrere (auch unvollständige) Maschinen eine sogenannte Gesamtheit von Maschinen sind, ein Interpretationspapier veröffentlicht. Diese Hilfestellung enthält ein aussagekräftiges Schaubild. Demnach sind mehrere zusammenhängende Maschinen dann als Gesamtheit zu betrachten, wenn sowohl ein produktions ...
Stand: 25.11.2020
Dialog: 43062
Die Maschinrenrichtlinie - MRL - gilt nicht nur für Einzelmaschinen, sondern auch für verknüpfte Gesamtanlagen (verkettete Maschinen). Möglicherweise hat die mit der Verknüpfung der Maschinen beauftragte Unternehmung auch die Gesamtkonformtätsverantwortung über die Gesamtanlage übernommen, denn es muss beurteilt werden, ob bei einer Verkettung eine komplexe Maschinenanlage entsteht oder jede Masch ...
Stand: 28.10.2014
Dialog: 22165
der Hersteller in alleiniger Verantwortung die Konformität feststellt, bis hin zu Verfahren, bei denen eine externe, bei der EU-Kommission benannte Stelle das jeweilige Produkt einzeln prüfen muss. Welche Verfahren für das jeweilige Produkt anwendbar sind, wird in den jeweiligen EU-Richtlinien bzw. EU-Verordnungen vorgegeben - wobei dabei auch zu beachten ist, dass auch mehrere Vorschriften für ein Produkt ...
Stand: 24.04.2015
Dialog: 23680
Für die Beurteilung, ob eine Zusammenstellung einzelner Maschinen eine „Gesamtheit von Maschinen“ i.S. der Maschinenrichtlinie - Richtlinie 2006/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über Maschinen vom 17. Mai 2006 - darstellt, wird die „Interpretation des in der Maschinenverordnung bzw. EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG benutzten Begriffes „Gesamtheit von Maschinen“ vom 5. Mai 2011 (GMB ...
Stand: 28.06.2014
Dialog: 21438
In der Maschinenrichtlinie (RL 2006/42/EG – MRL) ist geregelt, wie sich unvollständige Maschinen von Maschinen unterscheiden:Eine unvollständige Maschine ist eine Gesamtheit, die fast eine Maschine bildet, für sich allein aber keine bestimmte Funktion erfüllen kann. Sie ist nur dazu bestimmt, in andere Maschinen oder in andere unvollständige Maschinen oder Ausrüstungen eingebaut oder mit ihnen zus ...
Stand: 11.02.2015
Dialog: 23065
ist die Gasversorgung nicht zwingend Bestandteil der Laser-Bearbeitungsstation. Dies gilt insbesondere, wenn der Betreiber mehrere Anlagen zentral über ein Gasnetz versorgt. Liefert der Hersteller der Laser-Bearbeitungsstation die Gasversorgung als Bestandteil dieser Anlage mit, so ist sie der Maschinen zuzurechnen und muss von der Konformitätserklärung für die Maschine mit erfasst sein.Druckgeräte/Baugruppen ...
Stand: 06.06.2013
Dialog: 18688
Die Sprachfassung und die Kennzeichnung der Konformitätserklärung folgt grundsätzlich den gleichen Anforderungen, die an die Betriebsanleitung gestellt werden. Hiernach muss eindeutig erkennbar sein, welche Fassung das Original ist und welche Fassungen die Übersetzungen sind, um z. B. in Zweifelsfällen ggf. Übertragungs- und Übersetzungsfehler etc. erkennen zu können. Ergibt sich nicht eindeutig u ...
Stand: 07.09.2015
Dialog: 24704
Wie Sie richtig schildern, unterscheidet die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG, die in Deutschland durch die 9. ProdSV in nationales Recht umgesetzt wird, zwischen einer unvollständigen und einer „vollständigen“ Maschine. Der wesentliche Unterschied dieser beiden Typen besteht darin, dass die „vollständige“ Maschine allen anwendbaren Anforderungen zum Sicherheits- und Gesundheitsschutz aus Anhang I d ...
Stand: 06.02.2022
Dialog: 43632