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Vor der Bereitstellung und Benutzung von Leitern hat der Arbeitgeber gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) in Verbindung mit § 3 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen und u. a. zu ermitteln, ob nicht ein anderes Arbeitsmittel für die Durchführung der Tätigkeiten sicherer ist (Nummer 3.1.2 des Anhangs 1 BetrSichV). Der Schutz der Beschäftigten ...
Stand: 05.08.2020
Dialog: 17819
“ enthält unter Abschnitt 3 „Gefährdungsbeurteilung" Folgendes:„[...]In der Gefährdungsbeurteilung ist auch zu prüfen, ob für die vorgesehenen Tätigkeiten kein sichereres Arbeitsmittel als Leitern verwendet werden kann. Sicherere Arbeitsmittel sind z. B. Gerüste oder Hubarbeitsbühnen. Bei der Verwendung von Leitern sind die Regelungen von Nummer 4 zu beachten. Ausgehend von den ermittelten Gefährdungen ...
Stand: 15.07.2024
Dialog: 43975
Mindestanforderungen für die Benutzung mobiler selbstfahrender und nichtselbstfahrender Arbeitsmittel sind im Anhang 1 Nummer 1 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) genannt. Danach hat der Arbeitgeber nach Nummer 1.9 dafür zu sorgen, dassa) selbstfahrende Arbeitsmittel nur von Beschäftigten geführt werden, die hierfür geeignet sind und eine angemessene Unterweisung erhalten haben,b ...
Stand: 16.07.2020
Dialog: 12167
- und Büroarbeitsplätze - Leitfaden für die Gestaltung“ wird im Abschnitt 8.1 u. a. erläutert:"[...]Gefährdungen und zu hohe Belastungen der Benutzer von Arbeitsmitteln können nur durch sichere und ergonomische Gestaltung, Benutzung und Instandhaltung der Arbeitsmittel vermieden werden.Dies bedingt, dass die nachstehenden Kriterien berücksichtigt sind:Verwendung geeigneter WerkstoffeVermeidung von Gefahren ...
Stand: 17.12.2024
Dialog: 44048
durchgeführt werden.Bei der Gefährdungsbeurteilung ist insbesondere Folgendes zu berücksichtigen:die Gebrauchstauglichkeit von Arbeitsmitteln einschließlich der ergonomischen, alters- und alternsgerechten Gestaltung,die sicherheitsrelevanten einschließlich der ergonomischen Zusammenhänge zwischen Arbeitsplatz, Arbeitsmittel, Arbeitsverfahren, Arbeitsorganisation, Arbeitsablauf, Arbeitszeit und Arbeitsaufgabe ...
Stand: 21.08.2019
Dialog: 42817
auszuführende Arbeit geeignet sind. Die Beschäftigten sind diesbezüglich angemessen zu unterweisen. Wenn zeitweilige Arbeiten an hoch gelegenen Arbeitsplätzen nicht auf sichere Weise und unter angemessenen ergonomischen Bedingungen von einer geeigneten Standfläche aus verrichtet werden können, sind Arbeitsmittel auszuwählen, die am geeignetsten sind, um während ihrer Benutzung sichere Arbeitsbedingungen ...
Stand: 27.05.2020
Dialog: 42507
Maßgebliche Rechtsvorschrift für das Bereitstellen von Arbeitsmitteln ist die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Diese Rechtsvorschrift greift dann, wenn Arbeitsmittel den Beschäftigten vom Arbeitgeber bereitgestellt oder diese von Beschäftigten bei der Arbeit benutzt werden.Die BetrSichV fordert nicht, dass Arbeitsmittel z.B. nach Arbeitsende unter Verschluss genommen ...
Stand: 25.09.2020
Dialog: 5387
Gemäß § 3 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) hat der Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung die notwendigen Maßnahmen für die sichere Bereitstellung und Benutzung der Arbeitsmittel (hier: der Anlegeleiter) zu ermitteln.Zur Nutzung von Leitern wird im Anhang 1, Nummer 3.1.4 ausgeführt:"Die Verwendung von Leitern als hoch gelegene Arbeitsplätze und von Zugangs ...
Stand: 11.03.2021
Dialog: 18865
von hochgelegenen Arbeitsplätzen ist zulässig, wenn der zu überwindende Höhenunterschied maximal 5 m beträgt undwegen der geringen Gefährdung und der geringen Verwendungsdauer die Verwendung anderer, sichererer Arbeitsmittel nicht verhältnismäßig ist unddie Gefährdungsbeurteilung ergibt, dass der Zugang und Abgang sicher durchgeführt werden können.Bei der Prüfung der Verhältnismäßigkeit sind die baulichen ...
Stand: 09.04.2021
Dialog: 42539
In der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) werden Arbeitsschutzanforderungen an die Bereitstellung von Arbeitsmitteln durch den Arbeitgeber und die Benutzung von Arbeitsmitteln durch die Beschäftigten bei der Arbeit sowie die Prüfungen definiert. Diese richten sich im Regelfall an jeden Arbeitgeber, dessen Beschäftigte die Arbeitsmittel benutzen sollen. Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen ...
Stand: 07.08.2023
Dialog: 11448
Die Nutzung von Arbeitsmitteln ist durch die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) geregelt. Danach hat der Arbeitgeber in seinem Betrieb die Verantwortung, dass Arbeitsmittel gem. § 4 BetrSichV von seinen Beschäftigten sicher verwendet werden können. Hierzu sind im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung nach § 3 BetrSichV auftretende Gefährdungen im Zusammenhang mit dem jeweiligen Arbeitsmittel ...
Stand: 13.01.2021
Dialog: 43441
Palette verrichten lassen möchten.Gemäß Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) hat der Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung die sichere Verwendung eines Arbeitsmittels einzuschätzen und dabei u.a. auch Arbeitsmittel, Arbeitsverfahren als auch die Arbeitsgegenstände mit zu berücksichtigen (BetrSichV, § 3 Abs. 2). Im Ergebnis daraus wird, auch aufgrund der hier zuvor gemachten Ausführungen ...
Stand: 02.11.2020
Dialog: 43319
Schutzmaßnahmen müssen wie bisher dem Stand der Technik entsprechen (§ 4 (1) Nr. 2 n. F. Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV). Dabei ist sauberes Differenzieren gefragt. Verbindlich ist nur das Ergebnis: Die Verwendung des Arbeitsmittels muss nach dem Stand der Technik sicher sein (§ 4 (1) Nr. 3 BetrSichV).Dass ein Arbeitsmittel selbst dem Stand der Technik entspricht, ist demnach weder erforderlich noch ...
Stand: 21.05.2025
Dialog: 26545
Art, Umfang und Fristen von Prüfungen sind vom Arbeitgeber in der Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln und festzulegen."Kraftbetriebene Arbeitsmittel müssen mit einer schnell erreichbaren und auffällig gekennzeichneten Notbefehlseinrichtung zum sicheren Stillsetzen des gesamten Arbeitsmittels ausgerüstet sein, mit der Gefahr bringende Bewegungen oder Prozesse ohne zusätzliche Gefährdungen ...
Stand: 14.02.2024
Dialog: 13216
sein.3.1.4 Die Verwendung von Leitern als hoch gelegene Arbeitsplätze und von Zugangs- und Positionierungsverfahren unter Zuhilfenahme von Seilen ist nur in solchen Fällen zulässig, in denena)wegen der geringen Gefährdung und wegen der geringen Dauer der Verwendung die Verwendung anderer, sichererer Arbeitsmittel nicht verhältnismäßig ist undb)die Gefährdungsbeurteilung ergibt, dass die Arbeiten sicher ...
Stand: 18.02.2020
Dialog: 43039
beispielsweise in diesem Sinne ein sicherer Unterbau - zeitgleich mit dem Hubvorgang - stattfinden muss. Weiter wird in der Betriebssicherheitsverordnung ausgeführt, dass " Lasten nicht mit kraftschlüssig wirkenden Lastaufnahmemittel über ungeschützte Beschäftigte geführt werden" dürfen (vgl. Anhang 1 Nr. 2.5 lit. g BetrSichV). Ein Hebekissen stellt per se ein kraftschlüssiges Arbeitsmittel zum Heben ...
Stand: 10.03.2021
Dialog: 43484
In § 12 Abs. 1 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ist folgendes zur Information der Beschäftigten nachzulesen:"Bevor Beschäftigte Arbeitsmittel erstmalig verwenden, hat der Arbeitgeber ihnen ausreichende und angemessene Informationen anhand der Gefährdungsbeurteilung in einer für die Beschäftigten verständlichen Form und Sprache zur Verfügung zu stellen über 1. vorhandene Gefährdungen ...
Stand: 11.09.2020
Dialog: 11696
In der DGUV Information 203-006 "Auswahl und Betrieb elektrischer Anlagen und Betriebsmittel auf Bau- und Montagestellen" ist hierzu unter der Nummer 4.1.2.1 folgendes nachzulesen:"Baustromverteiler müssen den Forderungen der VDE 0660-501 entsprechen und mindestens die Schutzart IP 44 aufweisen. Jeder Baustromverteiler mit mindestens einem Anschlusspunkt muss eine zentrale Einrichtung zum Trennen ...
Stand: 15.09.2020
Dialog: 43288
Bei einem dienstlich genutzten Fahrzeugen handelt es sich auch um ein Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Die BetrSichV fordert, dass das Führen selbstfahrender Arbeitsmittel den Beschäftigten vorbehalten bleibt, die im Hinblick auf das sichere Führen dieser Arbeitsmittel eine angemessene Unterweisung erhalten haben und dazu geeignet sind (BetrSichV, Anhang 1 Nr ...
Stand: 25.01.2021
Dialog: 26074
Lagereinrichtungen und -geräte müssen so beschaffen und aufgestellt sein, dass sie bei bestimmungsgemäßer Verwendung die Last des Lagergutes sicher aufnehmen können. Ihre Stand- und Tragsicherheit muss den betrieblichen Beanspruchungen genügen und durch rechnerische Tragfähigkeitsnachweise für die tragenden Elemente oder durch Belastungsversuche nachgewiesen sein. Weitere Konkretisierungen ...
Stand: 05.08.2020
Dialog: 13935