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ist die Umsetzung von Artikel 6 Buchstabe a der Richtlinie 2009/104/EG (vgl. § 9 der BetrSichV 2002)."In Artikel 6 Buchstabe 6 a der Richtlinie 2009/104/EG steht:„Ist die Benutzung eines Arbeitsmittels mit einer möglichen spezifischen Gefährdung der Sicherheit oder Gesundheit der Arbeitnehmer verbunden, so trifft der Arbeitgeber die erforderlichen Vorkehrungen, damitdie Benutzung des Arbeitsmittels den hierzu ...
Stand: 07.01.2021
Dialog: 42927
, wenn sie nicht ordnungsgemäß errichtet und betrieben werden.Die besonderen Gefährdungen im § 12 Abs. 3 BetrSichV hat der Arbeitgeber in der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), § 3 BetrSichV und § 6 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) selbst festzulegen bzw. aus geltenden Arbeitsschutzvorschriften zu entnehmen, z.B. müssen Fahrer von Flurförderzeugen beauftragt werden. Die Verwendung ...
Stand: 17.12.2018
Dialog: 42540
Gemäß der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) hat der Arbeitgeber eigenverantwortlich - Art, Umfang und Fristen erforderlicher Prüfungen zu ermitteln und - die notwendigen Voraussetzungen zu ermitteln und festzulegen, welche die Personen erfüllen müssen, die von Ihm mit der Prüfung von Arbeitsmitteln beauftragt werden. Die Anforderung an die Sachkunde zur Prüfung von Arbeitsmitteln ...
Stand: 20.04.2017
Dialog: 4694
Ja: `Bereitstellen` sind alle Maßnahmen, die der Arbeitgeber zu treffen hat, damit den Beschäftigten nur der Verordnung entsprechende Arbeitsmittel zur Verfügung gestellt werden können. Wenn der Arbeitgeber seine Beschäftigten damit beauftragt, Arbeitsmittel selbst zu kaufen, gehört dies auch zu den Maßnahmen für das Bereitstellen. ...
Stand: 04.05.2017
Dialog: 1903
Werden Kraftfahrzeuge den Beschäftigten zur Verwendung zur Verfügung gestellt, sind sie Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV.Zu Frage 1)Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach § 3 Abs. 6 Betriebssicherheitsverordnung sind Art und Umfang erforderlicher Prüfungen von Arbeitsmitteln sowie Fristen von wiederkehrenden Prüfungen zu ermitteln. Entsprechend § 14 Abs. 2 ...
Stand: 28.06.2015
Dialog: 24174
(§ 6) im Zusammenhang mit der Gefährdungsbeurteilung.Bei einem explosionsgefährdeten Bereich handelt es sich um einen Bereich, in dem gefährliche explosionsfähige Atmosphäre auftreten kann. Ein Bereich, in dem explosionsfähige Atmosphäre nicht in einer solchen Menge zu erwarten ist, dass besondere Schutzmaßnahmen erforderlich werden, gilt nicht als explosionsgefährdeter Bereich. Ob ...
Stand: 04.05.2019
Dialog: 2179
Der Begriff des Arbeitsmittels wird unter § 2 Abs.1 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) definiert. Danach sind Arbeitsmittel sind Werkzeuge, Geräte, Maschinen oder Anlagen, die für die Arbeit verwendet werden, sowie überwachungsbedürftige Anlagen. Trafostationen und Umspannanlagen gelten als Anlagen und somit grundsätzlich auch als Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung. Di ...
Stand: 30.05.2017
Dialog: 14072
Bevollmächtigten beauftragtes Fachpersonal bestimmt ist, in nur einer Sprache der Gemeinschaft abgefasst werden, die von diesem Fachpersonal verstanden wird.Die Betriebsanleitung ist nach den im Folgenden genannten Grundsätzen abzufassen. 1.7.4.1. Allgemeine Grundsätze für die Abfassung der Betriebsanleitunga) Die Betriebsanleitung muss in einer oder mehreren Amtssprachen der Gemeinschaft abgefasst ...
Stand: 30.05.2017
Dialog: 17361
Gemäß § 18 Abs. 1 Nr. 4 BetrSichV bedürfen die Errichtung und der Betrieb sowie Änderungen der Bauart oder Betriebsweise, welche die Sicherheit der Anlage beeinflussen, von Lageranlagen, also Räumen oder Bereichen einschließlich der in ihnen vorgesehenen ortsfesten Behälter und sonstiger Lagereinrichtungen, die dazu bestimmt sind, dass in ihnen entzündbare Flüssigkeiten mit einem Gesamtrauminhalt ...
Stand: 12.04.2017
Dialog: 28808
des Arbeitsmittels muss nach dem Stand der Technik sicher sein (§ 4 (1) Nr. 3 BetrSichV).Dass ein Arbeitsmittel selbst dem Stand der Technik entspricht, ist demnach weder erforderlich noch ausreichend. Der Arbeitgeber muss prüfen, ob unter den konkreten Einsatzbedingungen zusätzliche betriebliche Schutzmaßnahmen erforderlich sind, beispielsweise Sicherheitseinrichtungen, die an einer Maschine angebracht ...
Stand: 06.09.2018
Dialog: 1190
Unter der Voraussetzung, dass die Heizungsanlage Teil der Arbeitsstätte "Seniorenzentrum" ist und von den Beschäftigten des Seniorenzentrums verwendet wird, hat deren Arbeitgeber für diese Anlage durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind (§ 5 ArbSchG).Gebäude, in denen ...
Stand: 08.10.2022
Dialog: 27617
Die Prüfung von Arbeitsmitteln (wie z. B. Hubwagen) richtet sich grundsätzlich nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Gemäß § 3 Abs. 6 BetrSichV hat der Arbeitgeber Art und Umfang erforderlicher Prüfungen von Arbeitsmitteln sowie die Fristen von wiederkehrenden Prüfungen nach § 14 BetrSichV zu ermitteln und festzulegen. Zur Aufzeichnung und Aufbewahrung steht im § 14 Abs. 7 ...
Stand: 21.04.2017
Dialog: 2726
die Art der auszuführenden Arbeiten geeignet sein,den gegebenen Einsatzbedingungen und den vorhersehbaren Beanspruchungen angepasst sein undüber die erforderlichen sicherheitsrelevanten Ausrüstungen verfügen,sodass eine Gefährdung durch ihre Verwendung so gering wie möglich gehalten wird."Im Rahmen der durchzuführenden Gefährdungsbeurteilung (§ 5 ArbSchG, § 3 BetrSichV) hat der Arbeitgeber zu prüfen, ob ...
Stand: 28.01.2020
Dialog: 43022
von der Kategorie des Druckgerätes ab. Ist nach der Einstufung des Gerätes eine Prüfung durch eine ZÜS (früher TÜV) vor Inbetriebnahme erforderlich, dann ist dies auch nach einer Ortsveränderung der Fall. Bestimmte Druckgeräte bedürfen aber vor Inbetriebnahme nur einer Prüfung am Aufstellungsort durch eine befähigte Person, dann greift auch das bei einem Ortswechsel. Der Betreiber muss ...
Stand: 11.05.2017
Dialog: 5663
Einsatzbedingungen bei der Verwendung sicher sind. Die Arbeitsmittel müssen 1. für die Art der auszuführenden Arbeiten geeignet sein, 2. den gegebenen Einsatzbedingungen und den vorhersehbaren Beanspruchungen angepasst sein und 3. über die erforderlichen sicherheitsrelevanten Ausrüstungen verfügen, sodass eine Gefährdung durch ihre Verwendung so gering wie möglich gehalten wird. Kann durch Maßnahmen ...
Stand: 12.06.2017
Dialog: 6466