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Da der Aufstellungsort großen Einfluss auf die Sicherheit der Anlage haben kann, z.B. Brandlasten in den Schutzzonen, Bodeneinläufe im Wirkbereich, ist eine Verlegung der Anlage an einen anderen Standort grundsätzlich erlaubnisbedürftig.Sollte es sich nur um eine geringfügige Verschiebung handeln, durch die die Wechselwirkungen mit der Umgebung nicht beeinflusst werden, kann im Einzelfall evtl. vo ...
Stand: 22.05.2019
Dialog: 4807
Der Hersteller eines Druckgerätes gibt in der mitzuliefernden Betriebsanleitung an, für welche Einsatzzwecke das Druckgerät geeignet ist. Dazu gehört auch die Frage, für welche Druckwechselzahl das Druckgerät geeignet ist. Diese Zahl kann sich aus der typisierenden Betriebsbeschreibung ergeben.So kann z.B. die Verwendung als Ölabscheider in einem Druckluftnetz bedeuten, dass der Betriebsdruck ...
Stand: 22.05.2019
Dialog: 5768
Gemäß Anhang 2 Abschnitt 4 Nr. 2.1 der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV zählen Druckbehälter mit einem Druckinhaltsprodukt von höchstens 50 Bar * Liter nicht zu den überwachungsbedürftigen Anlagen. Wenn zwei oder mehrere Druckbehälter < 50 Bar * Liter eingesetzt werden, können diese einzeln betrachtet werden. Für diese Behälter gelten dementsprechend weder die in Tabelle 1 festgelegten ...
Stand: 11.11.2016
Dialog: 27850
ausgenommen. Für diese war dieses DVGW-Arbeitsblatt als detaillierte technische Regel im Sinne des Anwendungsbereichs der DIN EN 15001-1 anzusehen, s. auch hier. Im Vorwort des Arbeitsblatt G614-1 ist daher folgende Formulierung enthalten: "Gastransport- und Verteilleitungen sind von der PED ausgenommen. Wenn industrielle Gasleitungsanlagen vom bzw. im Auftrag des Eigentümers der Gasleitungsanlage ausgelegt ...
Stand: 06.02.2019
Dialog: 42581
zum Entleeren verwendet und sind diese weiterhin so an die ortsfest installierte Druckanlage angeschlossen, dass eine Befüllung außerhalb des Betriebsgeländes vorgesehen ist, sind diese ortsbeweglichen Druckgeräte nicht bei der Zuordnung der Prüfzuständigkeiten für die ortsfeste Druckanlage zu berücksichtigen. Eine Entkopplung der ortsfest installierten Druckanlage von den ortsbeweglichen Druckgeräten, z. B ...
Stand: 15.02.2019
Dialog: 42589
kann oder dessen Betrieb durch elektromagnetische Störungen beeinträchtigt werden kann.Der Argumentation des Herstellers (Werkzeuge unterfallen nicht der Maschinen- oder Druckgeräterichtlinie) kann nicht gefolgt werden; wenn ein Produkt in den Anwendungsbereich einer Harmonisierungsvorschrift der Gemeinschaft fällt, die die CE-Kennzeichnung vorschreibt, ist diese vom Hersteller auch anzubringen ...
Stand: 23.01.2020
Dialog: 43011
Die TRBS 3146 / TRGS 726 gilt ausweislich ihres Anwendungsbereichs für die Lagerung von Gasen.Daher ist eine Anwendung auf die von Ihnen beschriebenen Druckluftspeicher und Membranausdehnungsgefäßen nicht einschlägig, da hier nicht gelagert wird. In diesen Fällen sind Maßnahmen auf Grund einer Gefährdungsbeurteilung abzuleiten, wobei natürlich die TRBS 3146 / TRGS 726 als Maßstab herangezogen werden kann. ...
Stand: 22.05.2019
Dialog: 21669
Da der maximal zulässige Druck PS mehr als 0,5 bar beträgt, fällt ein Warmwassererzeuger zunächst grundsätzlich unter die Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU.Aufgrund der genannten Parameter (PS 3 bar und V = 50 l) gilt für den Druckkörper Art. 4 Abs. 1 Buchstabe a) Ziffer ii 2. Gedankenstrich. Dies führt für diesen theoretisch zur einer Einstufung in die sogenannte gute Ingenieurpraxis gem. Abs. 3 ...
Stand: 14.11.2023
Dialog: 43845
Beim Betrieb (Gebrauch) des Kompressors kommt es darauf an, ob Sie diesen privat oder gewerblich betreiben. Sofern Sie die Anlage nur für Vereinsmitglieder nutzen, stellt dies eine private Nutzung dar und die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) gilt nicht. Oftmals dienen solche Anlagen in Tauchclubs aber auch wirtschaftlichen Interessen oder es werden auch Flaschen für Nicht-Mitglieder ...
Stand: 14.10.2019
Dialog: 27429
. wenn diese Druckgeräte der 9. ProdSV (Maschinenverordnung) i.V.m. der Richtlinie 2006/42/EG (Maschinenrichtlinie) unterliegen. Dies trifft z. B. auf elektrisch angetriebene Vakuumpumpen zu.Beim Betrieb solcher (Unter-) Druckgeräte gelten die Anforderungen des 2. Abschnitts der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). ...
Stand: 23.07.2024
Dialog: 24763
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) festzulegen. Sofern es sich bei den Wasser- und Ölkühlern vom Verdichtern um Druckgeräte handelt (maximal zulässiger Druck (PS) von über 0,5 bar und einem Druckinhaltsprodukt von > 50 bar*Liter), sind diese überwachungsbedürftige Anlagen und entsprechend zu behandeln. Hierbei ist dann Anhang 2 Abschnitt 4 Nrn. 6.30 bis 6.30.2 der BetrSichV zu beachten.Handelt es sich nicht um ...
Stand: 12.05.2017
Dialog: 29204
und ist auch nicht erforderlich, Nr. 4.4.2(5) für Räume unter Erdgleiche anzuwenden, in denen ortsbewegliche Druckbehälter für Pressluft (Druckluft) oder Sauerstoff bereitgehalten und entleert werden. Nr. 4.4.1(2) Nr. 2 erlaubt es grundsätzlich, ortsbewegliche Druckbehälter, die diese Gase enthalten, in Räumen unter Erdgleiche bereitzuhalten und zu entleeren. Damit sind die diesbezügliche Maßnahmen der Nr. 4.4.2(5 ...
Stand: 02.02.2018
Dialog: 42185
werden. Diese müssen eine Zuverlässigkeit für die Aufgabe erwarten lassen und entsprechend unterwiesen sein.Weitere Regeln für das Füllen von ortsbeweglichen Druckgasbehältern enthalten die Technischen Regeln für Betriebssicherheit/Gefahrstoffe TRBS 3145/TRGS 745 unter Nr. 4.3. Darüber hinaus enthält die DGUV Regel 112-190 unter Nr. 6.9.2 Anforderungen an das Befüllen von Druckgasbehältern sowie unter Nr ...
Stand: 11.02.2023
Dialog: 43770
erforderlich, denn oftmals sind diese nicht vollständig entleert. Es gibt somit keinen Nachweis über eine Dichtsheitsprüfung. Umso wichtiger sind eine Kontrolle am Eingang, dass das Handventil fest geschlossen ist, dass die Blindmutter aus Kunststoff am Gewindeausgang vorhanden ist und handfest sitzt, damit höchstens geringe Gasmengen austreten können, und dass eine Verschlusskappe vorhanden ...
Stand: 05.01.2017
Dialog: 18041
Gemäß Artikel 1 Abs. 2 s) der Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU gilt diese Richtlinie nicht für von der Richtlinie 2008/68/EG und der Richtlinie 2010/35/EU sowie vom Internationalen Code für die Beförderung gefährlicher Güter mit Seeschiffen und vom Abkommen über die Internationale Zivilluftfahrt erfasste Geräte.Wenn ein Hersteller jedoch ein Produkt zur Verwendung unter beiden Richtlinien ...
Stand: 27.02.2020
Dialog: 43061
, geregelt.Das schließt die Möglichkeit ein, dass ortsbewegliche Druckgeräte auch ohne Beförderung im Sinne der Richtlinie 2008/68/EG und als Bestandteil einer Druckanlage auf dem Betriebsgelände unter Anwendung der Prüfvorschriften der BetrSichV verwendet werden.Dabei ist auf Basis der Gefährdungsbeurteilung sicherzustellen, dass diese Druckgeräte für den vorgesehenen Einsatzzweck als Pufferspeicher ...
Stand: 07.08.2019
Dialog: 42784