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" nach der ArbMedVV macht nur die Teilnahme an der Beratung durch den Betriebsarzt/die Betriebsärztin zur Pflicht des Mitarbeiters, die weitere Teilnahme an einer Untersuchung oder Impfung ist für die Beschäftigten freiwillig. Auch werden nicht mehr, wie dies früher der Fall war, gesundheitliche Bedenken dem Arbeitgeber mitgeteilt. Lediglich die Teilnahme, die Art der Vorsorge und das Datum ...
Stand: 10.04.2021
Dialog: 23578
Gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und § 4 Biostoff-Verordnung (BioStoffV) ist der Arbeitgeber verpflichtet, den Arbeitsplatz auf Gefährdungen zu beurteilen und die erforderlichen Schutzmaßnahmen zu treffen. Ergibt sich aus dieser Gefährdungsbeurteilung eine erhöhte Infektionsgefährdung durch biologische Arbeitsstoffe, ist nach der Biostoffverordnung zu verfahren.Nach § 2 Abs.9 BioStoffV sind ...
Stand: 14.11.2023
Dialog: 1772
Für den Unternehmer besteht keine generelle Verpflichtung, für betriebliche Ersthelfer eine Schutzimpfung anzubieten. Bei der zu leistenden "Ersten Hilfe" im Betrieb ist das Infektionsrisiko in der Regel nicht höher als bei der "Ersten Hilfe" in der Freizeit (z. B. bei einem Verkehrsunfall.)Im Einzelfall kann jedoch, aufgrund des Ergebnisses der Gefährdungsbeurteilung (z. B. bei besonders hohem Un ...
Stand: 24.11.2023
Dialog: 21979
Betriebsarzt beraten lassen und die von der Ständigen Impfkommission des Robert-Koch-Instituts (www.rki.de; z.B. http://www.rki.de/cln_109/nn_1270420/SharedDocs/FAQ/Impfen/HepatitisA/FAQ01.html) veröffentlichten Impfempfehlungen heranziehen. Auch die Arbeitnehmer können den Betriebsarzt auf eine mögliche Hepatitisgefährdung ansprechen.Grundsätzlich muss der Arbeitgeber eine Gefährdungsbeurteilung ...
Stand: 27.04.2015
Dialog: 2159
Das Masernschutzgesetz, das am 20. Dezember 2019 im Bundestag beschlossen wurde und zum 1. März 2020 in Kraft tritt, hat primär zum Ziel, Schul- und Kindergartenkinder wirksam vor Masern zu schützen und bezieht sich auf Auslegungen des Infektionsschutzgesetzes. Wir bitten um Verständnis, dass KomNet als Beratungsinstrument zu Arbeitsschutzfragen hier keine Beratung anbieten kann. Diesbzgl. sollten ...
Stand: 19.02.2020
Dialog: 43063
Maßgeblich für die Einbindung in die betriebsärztliche Betreuung und somit die Impfpflichten des Arbeitgebers ist die Frage, ob es sich um Arbeitnehmer handelt. Als Arbeitnehmer im Sinne des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) ist anzusehen, wer aufgrund eines Arbeitsverhältnisses beschäftigt wird bzw. wer aufgrund eines privatrechtlichen Vertrages im Dienste eines anderen zur Leistung ...
Stand: 29.06.2018
Dialog: 16507
, arbeitsmedizinische Angebotsvorsorge dem Arbeitnehmer anzubieten, gilt darüber hinaus nach § 5 ArbMedVV:"Der Arbeitgeber hat den Beschäftigten Angebotsvorsorge nach Maßgabe des Anhangs anzubieten. ..."Bei der Tätigkeit der Berufsfeuerwehr handelt es sich um nicht gezielte Tätigkeiten - entsprechend der Gefährdungsbeurteilung sind daher die genannten Voraussetzungen zu prüfen. Evtl. sind dann Angebotsuntersuchungen ...
Stand: 04.07.2015
Dialog: 5767
Die gesetzlichen Vorschriften zur Durchführung der arbeitsmedizinischen Vorsorge beim Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen sind in der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) geregelt. Im Anhang Teil 2 zur ArbMedVV finden sich die Anlässe zur Pflicht- und Angebotsvorsorge bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen.Impfungen sind Bestandteil der arbeitsmedizinischen Vorsorge ...
Stand: 17.06.2022
Dialog: 21354
und den Beschäftigten anzubieten, soweit das Risiko einer Infektion tätigkeitsbedingt und im Vergleich zur Allgemeinbevölkerung erhöht ist. Dies gilt nicht, wenn der oder die Beschäftigte bereits über einen ausreichenden Immunschutz verfügt. Ist weder eine Pflicht- noch eine Angebotsvorsorge aufgrund der Gefährdungsbeurteilung durchzuführen/anzubieten, so besteht noch die Möglichkeit einer Wunschvorsorge auf Wunsch ...
Stand: 30.03.2015
Dialog: 23480
Die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge - ArbMedVV - regelt die Pflichten von Arbeitgebern und Betriebsärzten hinsichtlich der arbeitsmedizinischen Vorsorge und bezüglich der Impfangebote an die Beschäftigten. Die ArbMedVV nennt im Teil 2 des Anhangs "Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen einschließlich gentechnischen Arbeiten mit humanpathogenen Organismen" eine Reihe ...
Stand: 24.05.2015
Dialog: 23915
Die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) verpflichtet Arbeitgeber, die Arbeitnehmer mit biologischen Arbeitsstoffen beschäftigen, ein Impfangebot im Rahmen der Pflichtvorsorge nach entsprechender ärztlicher Beratung zu unterbreiten, wenn es sich um biologische Arbeitsstoffe handelt, die in der Tabelle des Anhangs zur ArbMedVV Teil 2 als impfpräventabel gekennzeichnet sind.Eine ...
Stand: 04.05.2020
Dialog: 10173
Ob eine arbeitsmedizinische Pflicht-, Angebots- oder eine Wunschvorsorge bei Tätigkeiten mit Biostoffen im Sinne der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge - ArbMedVV - durchzuführen bzw. anzubieten ist, richtet sich nach der Gefährdungsbeurteilung, die vom Arbeitgeber für die jeweilige Tätigkeit verpflichtend durchzuführen ist.Hierbei muss sich der Arbeitgeber, sofern er nicht selbst ...
Stand: 31.10.2024
Dialog: 23421
Die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge - ArbMedVV - regelt die Pflichten von Arbeitgebern und Betriebsärzten hinsichtlich der arbeitsmedizinischen Vorsorge und bezüglich der Impfangebote an die Beschäftigten.Eine Impfung ist laut § 6 Abs. 2 ArbMedVV Bestandteil der arbeitsmedizinischen Vorsorge und den Beschäftigten anzubieten, soweit das Risiko einer Infektion tätigkeitsbedingt ...
Stand: 23.11.2020
Dialog: 43078
am vorgesehenen Einsatzort erforderlich. Die Beratung schließt insbesondere Hinweise auf eine erforderliche Malaria- und/oder Impfprophylaxe ein. Art und Umfang der Vorsorge (Untersuchung) sollten sich nach dem DGUV Grundsatz G 35„Arbeitsaufenthalt im Ausland unter besonderen klimatischen und gesundheitlichen Belastungen“7 richten.(...)Die Pflicht zu weiteren arbeitsmedizinischen Vorsorgen über den Anlass ...
Stand: 22.06.2022
Dialog: 7668
. Die arbeitsmedizinische Vorsorge einschließlich evtl. Impfungen wird im Sinne der ArbMedVV durch den/die vom Arbeitgeber bestellte(n) Arzt/Ärztin durchgeführt. Der Arzt/die Ärztin muss sich vor Durchführung der arbeitsmedizinischen Vorsorge die notwendigen Kenntnisse über die Arbeitsplatzverhältnisse verschaffen (§6 Abs.1 ArbMedVV). Ob eine arbeitsmedizinische Pflicht-, Angebots- oder eine Wunschvorsorge ...
Stand: 17.08.2015
Dialog: 24551
, soweit das Risiko einer Infektion tätigkeitsbedingt und im Vergleich zur Allgemeinbevölkerung erhöht ist (§ 6 Abs. 2 Satz 3 ArbMedVV). Dies gilt nicht, wenn der oder die Beschäftigte bereits über einen ausreichenden Immunschutz verfügt. Eine Verpflichtung, sich impfen zu lassen, besteht für den Arbeitnehmer jedoch nicht. Gemäß § 12 der Biostoffverordnung - BioStoffV - stehen Schülerinnen und Schüler, Studierende ...
Stand: 23.10.2014
Dialog: 4823