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In der DGUV Information 213-045 "Tätigkeiten mit PCB-haltigen Produkten" wird hierzu unter der Nummer 8.8 Arbeitsmedizinische Vorsorge Folgendes ausgeführt:"Im Arbeitsschutzrecht gibt es keine Regelungen zu arbeitsmedizinischen Pflicht- oder Angebotsuntersuchungen bei PCB-Exposition. Unbenommen davon ist das Recht der Beschäftigten auf eine Wunschuntersuchung nach § 11 Arbeitsschutzgesetz ...
Stand: 20.09.2022
Dialog: 43713
Für arbeitsmedizinische Vorsorge gelten mit Inkrafttreten der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge - ArbMedVV vom 18.12.2008 ausschließlich die Regelungen dieser Verordnung. Zur Anpassung an die ArbMedVV werden die früheren berufsgenossenschaftlichen Grundsätze BGI 504-ff - sofern noch nicht erfolgt - als Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge formuliert. Diese DGUV Inform ...
Stand: 19.06.2019
Dialog: 12458
Eine pauschale Beantwortung der Frage ist nicht möglich, da stets die konkreten Tätigkeiten bzw. der Arbeitsplatz zu berücksichtigen sind.Regelungen zu arbeitsmedizinischer Vorsorge werden in der gleichnamigen Verordnung (ArbMedVV) getroffen. In den §§ 3 und 4 ArbMedVV werden die Anforderungen an sog. Pflicht- und Angebotsvorsorgen formuliert, Anhang 1 der ArbMedVV gibt für diese Vorsorge ...
Stand: 09.01.2023
Dialog: 43725
Bei den im Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) geforderten Untersuchungen handelt es sich nicht um Untersuchungen nach der Verordnung zur Arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) und sie ersetzen diese auch nicht. Die Inhalte der Untersuchungen nach dem JArbSchG unterscheiden sich von den Maßnahmen nach der Verordnung zur Arbeitsmedizinischen Vorsorge ArbMedVV. Die Inhalte der Erst- und Nachunter ...
Stand: 27.04.2017
Dialog: 29158
Selbst bei effizientester PSA muss die Pflichtvorsorge durchgeführt werden !In der Pflichtvorsorge wird dem Mitarbeiter der Sinn dieser Maßnahme erläutert und er wird auf Frühzeichen einer Gesundheitsschädigung untersucht.Die ArbmedVV gibt zwar schon an, dass es keine Ausnahmen gibt, aber für praktische Arbeitsschützer war das nicht eindeutig genug, deswegen hat der AfAMed diesen Punkt unter FAQ ...
Stand: 01.10.2018
Dialog: 42471
Die arbeitsmedizinische Vorsorge ist rechtlich in der staatlichen Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge - ArbMedVV - geregelt.Darüber hinaus gibt es die sogenannte Arbeitsmedizinischen Regeln - AMR, die den Stand der Arbeitsmedizin und sonstige gesicherte arbeitsmedizinische Erkenntnisse wiedergeben. Bei Einhaltung der AMR kann der Arbeitgeber davon ausgehen, dass die in der AMR ...
Stand: 04.09.2018
Dialog: 21899
Die Pflicht des Arbeitgebers, eine Vorsorgekartei zu führen, ist in § 3 Abs. 4 ArbMedVV (Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge) geregelt und wird durch die arbeitsmedizinische Regel AMR 6.3 - Vorsorgebescheinigung konkretisiert:Verbindliche Inhalte der Vorsorgekartei sind neben den persönlichen Daten der Beschäftigten der Anlass und das Datum der Vorsorge sowie Bestätigung der durchgeführte ...
Stand: 23.09.2024
Dialog: 23366
In Bezug auf Ihre Frage gibt die Arbeitsmedizinische Regel - AMR - hier AMR 13.1 „Tätigkeiten mit extremer Hitzebelastung, die zu einer besonderen Gefährdung führen können“ Auskunft:Die AMR 13.1 konkretisiert den Begriff „extreme Hitzebelastung“ und beschreibt beispielhaft Tätigkeiten, die durch diese Belastung zu einer besonderen Gefährdung führen können.Hierzu werden unter Punkt 4 Kriterien ...
Stand: 08.10.2018
Dialog: 23847
gibt es keine Grenzwerte, die Infektionskrankheiten sicher ausschließen. Das Risiko für eine Erkrankung hängt ab von der Expositionshöhe, von der Expositionsdauer, von dem Übertragungsweg, der Infektiosität des Erregers und der individuellen Immunitätslage der oder des Beschäftigten. Die Regelmäßigkeit einer Tätigkeit oder eines Kontaktes wird dadurch charakterisiert, dass die wiederkehrende ...
Stand: 01.08.2023
Dialog: 26592
In Bezug auf die „Arbeitsmedizinische Vorsorge beruflich strahlenexponierter Personen durch ermächtigte Ärzte“ gibt die „Richtlinie zur Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) und zur Röntgenverordnung (RöV)“ konkrete Handlungsempfehlungen. Danach wird unter Punkt 3.3.3 „Ergänzende Labor- und Funktionsuntersuchungen“ mindestens die Anforderung eines Blutbildes (inklusive Differenzialblutbild ...
Stand: 19.03.2015
Dialog: 23369
nicht, wenn aufgrund der Gefährdungsbeurteilung und der getroffenen Schutzmaßnahmen nicht mit einem Gesundheitsschaden zu rechnen ist. Im Streitfall muss der Arbeitgeber dies darlegen und ggf. beweisen. Wunschvorsorge ist also nicht auf bestimmte Tätigkeiten begrenzt. Deshalb gibt es in der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) auch keinen abschließenden Katalog mit Wunschvorsorgeanlässen ...
Stand: 12.09.2023
Dialog: 43818
im Betrieb, hinsichtlich der Pflichten des Artzes und des Arbeitgebers.Der Umfang, das heißt welche Maßnahmen im Einzelnen im Rahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge durchgeführt werden, obliegt tatsächlich - wie Sie schon vermutet hatten - dem durchführenden Arzt. Die ArbmedVV gibt nur den Rahmen vor.Der Arzt sollte sich, damit eine möglichst einheitliche Vorgehensweise gewährleistet ist, u.a ...
Stand: 01.08.2019
Dialog: 10075
Für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen gelten im Anwendungsbereich des Arbeitsschutzgesetzes - ArbSchG - die Regelungen der Verordnung zur Arbeitsmedizinischen Vorsorge - ArbMedVV. Die ArbMedVV nennt Untersuchungsanlässe und beschreibt das organisatorische Verfahren der arbeitsmedizinischen Vorsorge im Betrieb hinsichtlich der Pflichten des Arztes und des Arbeitgebers. Im Anhang der ArbMed ...
Stand: 21.03.2014
Dialog: 18000
Hierzu ist in der AMR Nr. 6.3 "Vorsorgebescheinigung" unter der Nummer 2 folgendes nachzulesen:"Die Vorsorgebescheinigung ist auszustellen, wenn das ärztliche Beratungsgespräch [1] mit Anamnese einschließlich Arbeitsanamnese sowie das Angebot und gegebenenfalls die Durchführung der für die individuelle Aufklärung und Beratung erforderlichen körperlichen oder klinischen Untersuchungen stattgefunden ...
Stand: 09.02.2021
Dialog: 43462
Die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) ist eine auf der Grundlage des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) erlassene Rechtsverordnung.Die Vorschriften der ArbMedVV sind für den Arbeitgeber und den/die mit der arbeitsmedizinischen Vorsorge beauftragten Arzt/Ärztin rechtsverbindlich. Das bedeutet, dass auch die unter § 7 ArbMedVV an den/die untersuchenden Arzt/Ärztin gestellten ...
Stand: 26.03.2024
Dialog: 14231
gilt das Arbeitszeitgesetz nicht für Beamtinnen und Beamte. Hier erlässt der Dienstherr eigene Verordnungen, beispielsweise die "Verordnung über die Arbeitszeit der Beamtinnen und Beamten im Lande Nordrhein-Westfalen" (Arbeitszeitverordnung - AZVO). Hierin findet sich allerdings kein entsprechender Passus zu arbeitsmedizinischen Untersuchungen.Unabhängig von den Vorschriften zur Arbeitszeit gilt ...
Stand: 22.05.2019
Dialog: 42724
des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 über den Schutz der Arbeitnehmer gegen Gefährdung durch Karzinogene oder Mutagene bei der Arbeit eine Aufbewahrungsfrist von mindestens 40 Jahren vorsieht. Diese AMR gibt dazu die näheren Erläuterungen." ...
Stand: 08.09.2020
Dialog: 43279
Angebotsvorsorge anbieten, wenn er Kenntnis von einer Erkrankung erhält, die im ursächlichen Zusammenhang mit der Tätigkeit des oder der Beschäftigten stehen kann. Dies gilt auch für Beschäftigte mit vergleichbaren Tätigkeiten, wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass sie ebenfalls gefährdet sein können.Zudem hat der Arbeitgeber über die Vorschriften des Anhangs der ArbMedVV hinaus den Beschäftigten auf ihren ...
Stand: 25.01.2024
Dialog: 43287
Nein, Fristen werden weder in der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) noch in der AMR 6.3 "Vorsorgebescheinigung" genannt.In § 6 Pflichten des Arztes oder der Ärztin ArbMeddV heißt es:"(3) Der Arzt oder die Ärztin hat1.das Ergebnis sowie die Befunde der arbeitsmedizinischen Vorsorge schriftlich festzuhalten und den oder die Beschäftigte darüber zu beraten,2.dem oder der Beschäf ...
Stand: 14.02.2023
Dialog: 43746
Eine der wichtigsten Informationsquellen für die Gefährdungsbeurteilung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen ist das Sicherheitsdatenblatt. Dieses muss auch Aussagen zu gefährlichen Bestandteilen von Zubereitungen und Gemischen enthalten. Das Sicherheitsdatenblatt ist auf offensichtlich unvollständige, widersprüchliche oder fehlende Angaben zu überprüfen. Erforderlichenfalls muss beim Inverkehrbringe ...
Stand: 18.02.2016
Dialog: 25953