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Rechtsgrundlage für arbeitsmedizinische Vorsorgemaßnahmen ist die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge - ArbMedVV. Diese umfassen Pflicht-, Angebots- und Wunschvorsorge. Die ArbmedVV verpflichtet den Arbeitgeber (§ 3 Abs. 2 ArbMedVV) zur Durchführung der arbeitsmedizinischen Vorsorge, einen Arzt nach § 7 ArbMedVV zu beauftragen. Ist ein Betriebsarzt nach § 2 des Arbeitssicherheitsgesetzes ...
Stand: 20.12.2024
Dialog: 9449
. die Betriebsärztin anwesend ist. (4) Für das Angebot nachgehender Vorsorge gelten die Absätze 1 bis 3 entsprechend, es sei denn, der zuständige Unfallversicherungsträger, auf den die Pflicht nach § 5 Absatz 3 Satz 2 ArbMedVV übertragen wurde, trifft eine abweichende Regelung." ...
Stand: 05.09.2023
Dialog: 43813
Rechtliche Grundlage zur Durchführung der Arbeitsmedizinischen Vorsorge ist die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV). Hier sind auch die Pflicht bzw. das Angebot zur arbeitsmedizinischen Vorsorge bei Tätigkeiten mit Biologischen Arbeitsstoffen geregelt.§ 4 bzw. § 5 ArbMedVV legen fest, dass nach Maßgabe des Anhangs zur ArbMedVV Pflicht- bzw. Angebotsvorsorge vor Aufnahme ...
Stand: 10.03.2025
Dialog: 44083
Die arbeitsmedizinische Vorsorge ist rechtlich in der staatlichen Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge - ArbMedVV - geregelt.Darüber hinaus gibt es die sogenannte Arbeitsmedizinischen Regeln - AMR, die den Stand der Arbeitsmedizin und sonstige gesicherte arbeitsmedizinische Erkenntnisse wiedergeben. Bei Einhaltung der AMR kann der Arbeitgeber davon ausgehen, dass die in der AMR konkretisie ...
Stand: 04.09.2018
Dialog: 21899
In der DGUV Information 213-045 "Tätigkeiten mit PCB-haltigen Produkten" wird hierzu unter der Nummer 8.8 Arbeitsmedizinische Vorsorge Folgendes ausgeführt:"Im Arbeitsschutzrecht gibt es keine Regelungen zu arbeitsmedizinischen Pflicht- oder Angebotsuntersuchungen bei PCB-Exposition. Unbenommen davon ist das Recht der Beschäftigten auf eine Wunschuntersuchung nach § 11 Arbeitsschutzgesetz ...
Stand: 20.09.2022
Dialog: 43713
Tätigkeiten, die das Tragen von Atemschutzgeräten der Gruppe 2 und 3 erfordern, sind im Teil 4 im Anhang zur Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge - ArbMedVV aufgeführt und verpflichten somit den Arbeitgeber, eine arbeitsmedizinsche Vorsorge zu veranlassen (Pflichtvorsorge).Ergänzende Hinweise für die Gefährdungsbeurteilung und der daraus abgeleiteten Auswahl des zu untersuchenden Personenk ...
Stand: 22.06.2021
Dialog: 16052
Da Strick- oder Lederhandschuhe keine flüssigkeitsdichten Handschuhe sind, fielen Tätigkeiten mit diesen Handschuhen bereits in der Vorversion der TRGS 401 nicht unter Feuchtarbeit. Eine arbeitsmedizinische Vorsorge zur Feuchtarbeit war und ist daher nicht erforderlich. Das wird mit der neuen TRGS 401 „Gefährdung durch Hautkontakt – Ermittlung, Beurteilung, Maßnahmen“ in Abschnitt 2 (9) noch klare ...
Stand: 22.12.2022
Dialog: 42371
Die Arbeitsmedizinische Vorsorgeverordnung (ArbMedVV) schreibt arbeitsmedizinische Vorsorge bei beruflichen Reisen von Beschäftigten in Länder der Tropen, der Subtropen und bei sonstigen Auslandsaufenthalten mit besonderen klimatischen Belastungen und Infektionsgefährdungen vor (§ 4 und Teil 4 des Anhangs) vor. Der Arbeitgeber hat nach Maßgabe des Anhangs die Pflichtvorsorge für die Beschäftigen z ...
Stand: 15.10.2020
Dialog: 43298
kann. Hierbei wird zwischen Pflicht- (§ 4), Angebots- (§ 5) und Wunschvorsorge (§ 5a) unterschieden. Die Vorgaben zur Veranlassung von Pflicht- bzw. Angebotsvorsorge werden im Anhang zur ArbMedVV geregelt. Eine generelle Aussage ist ohne Kenntnis der jeweiligen Arbeitsplatzverhältnisse nicht zu treffen, das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung hängt immer vom jeweiligen Einzelfall ab. Im Gegensatz ...
Stand: 14.03.2015
Dialog: 23336
Vorsorgeuntersuchungen findet man in der AMR 2.1. Dort ist u. a. folgendes nachzulesen:Punkt 1"(2) Der Arbeitgeber hat Pflicht- bzw. Angebotsvorsorge nach Maßgabe des Anhangs der ArbMedVV in regelmäßigen Abständen zu veranlassen bzw. anzubieten (§ 4 Absatz 1 Satz 1 und 2, § 5 Absatz 1 Satz 1 und 2, Absatz 3 Satz 1 ArbMedVV). Der Arbeitgeber ist verpflichtet, arbeitsmedizinische Vorsorge auch dann regelmäßig anzubieten ...
Stand: 16.03.2023
Dialog: 43113
Die Pflicht des Arbeitgebers, eine Vorsorgekartei zu führen, ist in § 3 Abs. 4 ArbMedVV (Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge) geregelt und wird durch die arbeitsmedizinische Regel AMR 6.3 - Vorsorgebescheinigung konkretisiert:Verbindliche Inhalte der Vorsorgekartei sind neben den persönlichen Daten der Beschäftigten der Anlass und das Datum der Vorsorge sowie Bestätigung ...
Stand: 23.09.2024
Dialog: 23366
/HCV.Somit sind, nach aktueller ArbMedVV , die Kriterien für eine Pflichtvorsorge nach Anhang „Arbeitsmedizinische Pflicht- und Angebotsvorsorge, Teil 2, nicht gegeben.Auch die Kriterien für eine Angebotsvorsorge (postexpositionellen Prophylaxe) nach ArbMedVV, § 5 Abs. 2 gelten lediglich für den Fall, das der Arbeitgeber Kenntnis von einer Erkrankung der oder des Beschäftigten erhält (hier Hepatitis-B ...
Stand: 22.03.2019
Dialog: 42644
Die Pflicht zum Führen einer Vorsorgekartei ergibt sich aus § 3 Abs.4 der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV):"Der Arbeitgeber hat eine Vorsorgekartei zu führen mit Angaben, dass, wann und aus welchen Anlässen arbeitsmedizinische Vorsorge stattgefunden hat; die Kartei kann automatisiert geführt werden. Die Angaben sind bis zur Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses ...
Stand: 13.04.2023
Dialog: 21605
(AMR). Im § 3 ArbMedVV sind die allgemeinen Pflichten des Arbeitgebers aufgeführt. Danach hat der Arbeitgeber auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung für eine angemessene arbeitsmedizinische Vorsorge zu sorgen."(2) Der Arbeitgeber hat zur Durchführung der arbeitsmedizinischen Vorsorge einen Arzt oder eine Ärztin nach § 7 zu beauftragen. Ist ein Betriebsarzt oder eine Betriebsärztin nach § 2 ...
Stand: 11.09.2019
Dialog: 42823
gefordert werden.Grundsätzlich besteht keine Pflicht des Arbeitgebers Kosten für Fahrerlaubnisse der Beschäftigten zu übernehmen. Ob sich aus arbeitsvertraglichen Vereinbarungen ggf. etwas anderes ergibt, wäre gesondert - arbeitsrechtlich - zu klären.Für weitere Informationen verweisen wir auf die DGUV-Empfehlungen für arbeitsmedizinische Beratungen und Untersuchungen. ...
Stand: 11.11.2022
Dialog: 13572
nicht, wenn der oder die Beschäftigte bereits über einen ausreichenden Immunschutz verfügt. [...]"Dahingehend führt die ArbMedVV in ihrem Anhang Teil 2 Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen einschließlich gentechnischen Arbeiten mit humanpathogenen Organismen auf, bei denen eine Pflicht- oder Angebotsvorsorge zu veranlassen ist. Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbMedVV u.a. in der Arbeitsmedizinischen Regel ...
Stand: 12.03.2024
Dialog: 9237
im Betrieb, hinsichtlich der Pflichten des Artzes und des Arbeitgebers.Der Umfang, das heißt welche Maßnahmen im Einzelnen im Rahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge durchgeführt werden, obliegt tatsächlich - wie Sie schon vermutet hatten - dem durchführenden Arzt. Die ArbmedVV gibt nur den Rahmen vor.Der Arzt sollte sich, damit eine möglichst einheitliche Vorgehensweise gewährleistet ist, u.a ...
Stand: 01.08.2019
Dialog: 10075
Vorsorgeuntersuchungen findet man in der AMR 2.1. Dort ist u. a. folgendes nachzulesen:Punkt 1"(2) Der Arbeitgeber hat Pflicht- bzw. Angebotsvorsorge nach Maßgabe des Anhangs der ArbMedVV in regelmäßigen Abständen zu veranlassen bzw. anzubieten (§ 4 Absatz 1 Satz 1 und 2, § 5 Absatz 1 Satz 1 und 2, Absatz 3 Satz 1 ArbMedVV). Der Arbeitgeber ist verpflichtet, arbeitsmedizinische Vorsorge auch dann regelmäßig anzubieten ...
Stand: 29.01.2021
Dialog: 43135
Nein, Fristen werden weder in der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) noch in der AMR 6.3 "Vorsorgebescheinigung" genannt.In § 6 Pflichten des Arztes oder der Ärztin ArbMeddV heißt es:"(3) Der Arzt oder die Ärztin hat1.das Ergebnis sowie die Befunde der arbeitsmedizinischen Vorsorge schriftlich festzuhalten und den oder die Beschäftigte darüber zu beraten,2 ...
Stand: 14.02.2023
Dialog: 43746
im Betrieb hinsichtlich der Pflichten des Arztes und des Arbeitgebers.Das bedeutet, dass zunächst mittels der Gefährdungsbeurteilung (§ 3 ArbMedVV) zu klären ist, welche Vorsorgeuntersuchungen entsprechend Teil 2 des Anhangs zur ArbMedVV "Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen einschließlich gentechnischen Arbeiten mit humanpathogenen Organismen" vor Aufnahme der Tätigkeit durchzuführen ...
Stand: 13.03.2024
Dialog: 10469