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Ein Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, ein vom Arzt ausgesprochenes ärztliches Beschäftigungsverbot zu überprüfen. Das Attest, mit dem das Beschäftigungsverbot ausgesprochen wird, muss aber klar abgefasst sein und die Rechtsgrundlage § 16 Abs. 1 Mutterschutzgesetz (MuSchG) berücksichtigen.Folgendes ist zu attestieren:Art, Umfang und Dauer der Beschäftigungsverbote und -beschränkungen. Es besteht ...
Stand: 06.08.2024
Dialog: 1113
Der Arbeitgeber muss unverzüglich nach Bekanntgabe der Schwangerschaft durch die werdende Mutter die Schwangerschaftsmitteilung an die zuständige Behörde senden (§ 27 Absatz 1 Mutterschutzgesetz - MuSchG).Folgende Angaben sollen der Aufsichtsbehörde mitgeteilt werden:- Name, Anschrift und Geburtsdatum der werdenden Mutter- voraussichtlicher Tag der Entbindung- Auskunft über die tägliche ...
Stand: 12.11.2024
Dialog: 682
Die Mitteilung einer Schwangerschaft nach § 27 Mutterschutzgesetz ist formlos an die zuständige mutterschutzrechtliche Aufsichtsbehörde zu richten. Inhalte der Mitteilung werden beispielhaft in dem Formblatt der Arbeitsschutzverwaltung NRW (s.u.) gegeben.Auf Verlangen der Behörde hat der Arbeitgeber weitere Angaben zu machen:1) die Namen der schwangeren oder stillenden Frauen, die bei ihm ...
Stand: 14.04.2025
Dialog: 1007
Die Mitteilung einer Schwangerschaft nach § 27 Mutterschutzgesetz – MuSchG ist nicht auf bestimmte Branchen beschränkt, sondern muss von jedem Arbeitgeber, der eine werdende Mutter beschäftigt, abgegeben werden. Die Mitteilung ist (formlos) an die zuständige Aufsichtsbehörde (in NRW: Dezernat 56 der Bezirksregierung) zu richten. Sie muss folgende Angaben enthalten:die Namen der schwangeren ...
Stand: 01.03.2020
Dialog: 2351
Bei der Beschäftigung einer werdenden Mutter muss der Arbeitgeber von sich aus die Vorschriften des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) einhalten und die ggf. erforderlichen Schutzmaßnahmen treffen. Insbesondere ist jeder Arbeitgeber verpflichtet, sofort nach Mitteilung der Schwangerschaft die zuständige Aufsichtsbehörde zu informieren sowie den Arbeitsplatz und die Arbeitsbedingungen einer werdenden od ...
Stand: 14.07.2023
Dialog: 20845
Zunächst weisen wir daraufhin, dass das schriftliches Attest eines Arztes über ein mutterschutzrechtliches Beschäftigungsverbot [individuelles Beschäftigungsverbot gemäß § 16 Mutterschutzgesetz (MuSchG)] bestimmte Kriterien erfüllen muss.Das Attest ist klar abzufassen. Es muss die Rechtsgrundlage (§ 16 Mutterschutzgesetz), die voraussichtliche Geltungsdauer, Umfang und Art der untersagten Tätigkei ...
Stand: 04.02.2019
Dialog: 8341
verständliche Angaben enthalten, insbesondere auch darüber, ob leichtere Arbeiten oder verkürzte Arbeitszeiten zulässig bleiben. Es sollte so formuliert werden, dass die Art und Weise und der Umfang der Gefährdung für Ihre Beschäftigte und ihr Kind bei der Fortdauer der Beschäftigung für Sie erkennbar sind. Gründe und medizinische Diagnosen gehören nicht in dieses Attest." ...
Stand: 31.05.2019
Dialog: 42744
oder Zeiten) Beschäftigungsverbot zu attestieren. Beispiele für ein partielles Beschäftigungsverbot sind eine Reduzierung der täglichen Arbeitszeit oder eine Begrenzung der Tätigkeiten auf ausschließlich sitzende Tätigkeit. Das ärztliche Attest darf keine Angaben zum Gesundheitszustand oder zum Verlauf der Schwangerschaft enthalten. Bei einem Beschäftigungsverbot, gleich ob es sich um eine ärztliches ...
Stand: 28.02.2019
Dialog: 26608
Informationen über eine Immunität liefern neben den anamnestischen Angaben, die nicht immer verlässlich sind, auch verschiedene medizinische Unterlagen wie z. B. Impfausweis, Impfbescheinigung, Mutterpass und mikrobiologische Befunde über eine durchgemachte Erkrankung bzw. Laborbefunde mit serologischem Nachweis von spezifischen Antikörpern. Diese spezifischen Antikörper können entweder ...
Stand: 16.05.2019
Dialog: 6339
der Arbeitsbedingungen anbieten.Dies bedeutet, dass abhängig von den Ergebnissen der Gefährdungsbeurteilung auch Ihr Immunschutz für bestimmte Erkrankungen überprüft werden muss (vgl. § 3 Abs. 1 ArbMedVV).Ob ein sicherer Immunschutz vorhanden ist oder nicht, kann nur eine Ärztin/ein Arzt - in diesem Fall Ihr Betriebsarzt bzw. Ihre Betriebsärztin - beurteilen. Anamnestische Angaben bezüglich erfolgter Impfungen ...
Stand: 28.06.2019
Dialog: 19124
sind: eine Begrenzung der täglichen Arbeitszeit auf vier Stunden oder eine Begrenzung der Tätigkeiten.Die Art der Gefährdung muss möglichst genau und verständlich beschrieben werden. Es dürfen weder Angaben zum Gesundheitszustand noch zum Verlauf der Schwangerschaft gemacht werden. Patientenbezogene medizinische Daten oder sogar Diagnosen dürfen nicht an den Arbeitgeber weitergegeben werden.Die Dauer des ärztlichen ...
Stand: 09.03.2018
Dialog: 42211
und verständlich beschrieben werden, z. B.: die Schwangere reagiert überempfindlich auf bestimmte Gerüche. Oder es besteht eine Gefährdung durch psychische Belastungen am Arbeitsplatz. Es dürfen keine Angaben zum Gesundheitszustand oder Verlauf der Schwangerschaft gemacht werden. Patientenbezogene medizinische Daten (z. B. Impfstatus oder Immunitätslücken) und sogar Diagnosen dürfen nicht an den Arbeitgeber ...
Stand: 20.05.2019
Dialog: 9174
der Bezirksregierungen und in Hamburg das Amt für Arbeitsschutz) muss über eine Schwangerschaft unter Angabe des Namens, des Entbindungstermins, der Arbeitszeit und der Art der Tätigkeit der Schwangeren informiert werden.Es ist empfehlenswert, bei der Gestaltung gesundheitsgerechter Arbeitsbedingungen für werdende Mütter die zuständige Fachkraft für Arbeitssicherheit und/oder die Betriebsärztin/ den Betriebsarzt ...
Stand: 04.02.2019
Dialog: 2187
+19 °C - Stehen, Gehen +19 °C +17 °C +12 °C Üblicherweise reichen für die Klassifizierung der Arbeitsschwere die Angaben aus Tabelle 2 aus. Tabelle 2: Arbeitsschwere Arbeitsschwere Beispieleleicht leichte Hand-/Armarbeit bei ruhigem Sitzen bzw. Stehen verbunden mit gelegentlichem Gehen mittel mittelschwere Hand-/Arm- oder Beinarbeit im Sitzen, Gehen ...
Stand: 14.05.2018
Dialog: 42288
der Schwangeren zu beurteilen.wenn eine sichere Immunität bei der werdenden Mutter gegenüber den u. g. Infektionskrankheiten besteht. Ein sicherer Immunschutz ist anzunehmen, wenn die anamnestischen (Anamnese: Vorgeschichte einer Krankheit) Angaben über erfolgte Impfungen oder "durchgemachte" Erkrankungen anhand eines Impfpasses bzw. durch Bestimmung der spezifischen IgG-Antikörper im Blut bestätigt sind. Nur ...
Stand: 28.02.2024
Dialog: 2466
/ ein Arzt beurteilten und bescheinigen. Anamnestische Angaben gegenüber erfolgten Impfungen und stattgehabten Erkrankungen reichen nicht aus. Es müssen entweder in dem Impfpass dokumentierte Impfdosen (nach den Empfehlungen der STIKO zur Immunisierung) oder ein dokumentierter Antikörpernachweis (spezifische IgG) vorliegen. Diesbezüglich wenden Sie sich bitte an ihre Betriebsärztin /an ihren Betriebsarzt ...
Stand: 17.12.2023
Dialog: 3306