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Zum Urlaubsanspruch sind unter § 17 des Gesetzes zum Elterngeld und zur Elternzeit (BEEG) Regelungen getroffen: "Hat der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin den ihm oder ihr zustehenden Urlaub vor dem Beginn der Elternzeit nicht oder nicht vollständig erhalten, hat der Arbeitgeber den Resturlaub nach der Elternzeit im laufenden oder im nächsten Urlaubsjahr zu gewähren ...
Stand: 12.07.2018
Dialog: 5648
Der Kündigungsschutz schwangerer Arbeitnehmerinnen ist im § 17 Mutterschutzgesetz (MuSchG) geregelt. Danach ist die Kündigung vom Beginn der Schwangerschaft an, bis zum Ende ihrer Schutzfrist nach der Entbindung, mindestens jedoch bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung, bis auf wenige Ausnahmen unzulässig.Für diese Ausnahmen müssen besonderer Gründe vorliegen, welche ...
Stand: 07.02.2019
Dialog: 20100
möchte, ist dringend zu empfehlen, sich vorher z. B. durch die Krankenkasse, die Agentur für Arbeit und/oder einen Fachanwalt für Arbeitsrecht über etwaige Auswirkungen beraten zu lassen.Kündigung durch Arbeitgeber:Gemäß § 17 Abs.1 MuSchG darf der Arbeitgeber einer Frau nicht kündigen:während ihrer Schwangerschaft,bis zum Ablauf von vier Monaten nach einer Fehlgeburt nach der zwölften ...
Stand: 19.10.2018
Dialog: 14745
werden. In diesen Bereichen sollten werdende Mütter grundsätzlich nicht beschäftigt werden.In Bezug auf Lagerhallen gilt, dass es grundsätzlich nicht zulässig ist, Arbeitnehmer/Arbeitnehmerinnen in unbeheizten Arbeitsräumen zu beschäftigen. So müssen in Arbeitsräumen bei mittelschwerer Tätigkeit Mindesttemperaturen von 19 oC (sitzende Körperhaltung) bzw. 17 oC (stehende Körperhaltung bzw. gehen) erreicht ...
Stand: 28.06.2019
Dialog: 17449
nach der Entbindung ist die Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber bis auf wenige Ausnahmen unzulässig. Das Kündigungsverbot gilt nur dann, wenn dem Arbeitgeber zum Zeitpunkt der Kündigung die Schwangerschaft bekannt war oder sie ihm innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Kündigung mitgeteilt wird. (§ 17 MuSchG)Bei Probearbeitsverhältnissen kommt es darauf an, ob sie befristet abgeschlossen ...
Stand: 05.03.2019
Dialog: 4362
Während der Schwangerschaft und bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung besteht grundsätzlich Kündigungsschutz gemäß § 17 Mutterschutzgesetz (MuschG). Die für den Arbeitsschutz zuständige Arbeitsschutzbehörde kann in besonderen Fällen ausnahmsweise die Kündigung für zulässig erklären. Voraussetzung für die Kündigung einer werdenden Mutter ist dabei stets die vorherige Zustimmung ...
Stand: 20.05.2019
Dialog: 10186
Zunächst weisen wir darauf hin, dass der Arbeitgeber nicht von Ihnen fordern darf, sich unberechtigterweise ein individuelles Beschäftigungsverbot gemäß § 16 Mutterschutzgesetz (MuSchG) attestieren zu lassen. Dies ist eine Aufforderung zum Leistungsmissbrauch.Aufgabe eines Betriebsarztes ist es, den Arbeitgeber beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung in allen Fragen des Gesundheitsschutzes ...
Stand: 17.12.2023
Dialog: 6488
Die Freistellung für Untersuchungen, die bei Schwangerschaft und Mutterschaft erforderlich ist, wird in § 7 Mutterschutzgesetz/MuSchG geregelt. Der zeitliche Abstand und der Umfang von Untersuchungen ist in den Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen festgelegt. Für diese Untersuchungen muss der Arbeitgeber einer werdenden Mutter grundsätzlich bezahlte Freizeit gewähren. Für ...
Stand: 04.02.2019
Dialog: 4471
Deutschland (Territorialprinzip). „Ist der Arbeitsort dagegen im Ausland gelegen, so greift das MuSchG grundsätzlich nicht – es gelten dann die ausländischen Rechtsvorschriften. Anders ist dies nur, wenn der Beschäftigungsort im Wege einer Entsendung bloß vorübergehend im Ausland liegt; das MuSchG bleibt im Wege der Ausstrahlung gem. § 4 SGB IV umfassend anwendbar (BSG 4.7.1962, BSGE 17, 173 = NJW 1962 ...
Stand: 26.08.2024
Dialog: 43997
Von Beginn der Schwangerschaft an bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung ist die Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber bis auf wenige Ausnahmen nicht zulässig (§ 17 Mutterschutzgesetz - MuSchG). Das Kündigungsverbot gilt dann, wenn dem Arbeitgeber zum Zeitpunkt der Kündigung die Schwangerschaft bekannt war oder sie ihm innerhalb von zwei Wochen nach Zugang ...
Stand: 28.12.2018
Dialog: 1640
einen langandauernden Auslandsaufenthalt vorsieht. Stimmt der Arbeitgeber innerhalb einer Frist von vier Wochen schriftlich der Verringerung nicht zu, so bleibt Ihnen nur die Klage vor dem Arbeitsgericht.Zudem besteht die Möglichkeit, Arbeitslosengeld während der Elternzeit zu beziehen. Informieren Sie sich hierüber bitte frühzeitig, z.B. bei Ihrer Arbeitsagentur.Der Kündigungsschutz ist im § 17 MuSchG ...
Stand: 28.12.2018
Dialog: 18711
Anspruch auf einen rauchfreien Arbeitsplatz.Gilt der Kündigungsschutz während der Schwangerschaft auch für Betriebe mit unter 5 Angestellten?Was den besonderen Kündigungsschutz nach § 17 MuSchG betrifft, gilt dieser für Schwangere unabhängig von der Anzahl der im Betrieb beschäftigten Personen. Im vorliegenden Fall haben die mutterschutzrechtlichen Bestimmungen Vorrang vor den Regelungen ...
Stand: 10.05.2019
Dialog: 6690
Die Regelung, dass werdende Mütter vom Arbeitgeber für die Zeit der Vorsorgeuntersuchungen freizustellen sind, findet sich im § 7 Abs. 1 Mutterschutzgesetz (MuSchG). Sie dürfen hierdurch keinen Lohnausfall haben.Im Leitfaden zum Mutterschutz des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend ist hierzu ausgeführt (S. 21):Zunächst stellt der Mutterschutz sicher, dass Sie auch in Ihrer ...
Stand: 28.06.2019
Dialog: 18888
+19 °C - Stehen, Gehen +19 °C +17 °C +12 °C Üblicherweise reichen für die Klassifizierung der Arbeitsschwere die Angaben aus Tabelle 2 aus. Tabelle 2: Arbeitsschwere Arbeitsschwere Beispieleleicht leichte Hand-/Armarbeit bei ruhigem Sitzen bzw. Stehen verbunden mit gelegentlichem Gehen mittel mittelschwere Hand-/Arm- oder Beinarbeit im Sitzen, Gehen ...
Stand: 14.05.2018
Dialog: 42288
kann sich Ihr Arbeitgeber strafbar machen (Abschnitt 6 MuSchG). Verlangt Ihr Arbeitgeber weiterhin von Ihnen, dass Sie gesetzlich verbotene Arbeiten durchführen, steht Ihnen ein Leistungsverweigerungsrecht (d. h. die Ablehnung dieser Arbeiten) zu. Gegen eventuell hierauf erfolgende Repressalien (Kündigung) sind Sie nach § 17 MuSchG geschützt.Nadelstichverletzungen sind auch Ursache für einen Großteil der beruflich ...
Stand: 17.12.2019
Dialog: 6149