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, Festlegung regelmäßiger Prüffristen, Auflistung von Schutzmaßnahmen, Beseitigung akuter Mängel und Festlegung von Wirksamkeitskontrollen. Der Arbeitgeber trägt zudem die Verantwortung für die Auswahl der beauftragten Personen oder externen Stellen.Soweit die Theorie. Wie sieht die Praxis aus?Eigenes Personal wird i.d.R. nur im Rahmen der eigenen Kompetenz und des eigenen Fachwissens tätig. Ggf ...
Stand: 16.08.2024
Dialog: 6429
. Sie sind auch Mitglied im Arbeitsschutzausschuss..." Das Erstellen der Gefährdungsbeurteilung ist gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und § 3 DGUV Vorschrift 1 Arbeitgeberpflicht. Der Arbeitgeber wiederum darf gemäß § 13 ArbSchG und § 13 DGUV Vorschrift 1 zuverlässige und fachkundige Personen schriftlich damit beauftragen, ihm obliegende Aufgaben in eigener Verantwortung wahrzunehmen.Gemäß Punkt 2.12. DGUV Regel ...
Stand: 29.05.2019
Dialog: 42741
Nach dem Arbeitschutzgesetz - ArbSchG trägt der Arbeitgeber grundsätzlich für die bei ihm beschäftigten Arbeitnehmer, die bereitgestellten Maschinen gemäß Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV und die genutzten Räumlichkeiten gemäß Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV die arbeitsschutzrechtliche Verantwortung. Die Verantwortung verbleibt stets beim Arbeitgeber oder bei dem von ihm ...
Stand: 02.02.2018
Dialog: 13454
bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung mit geholfen hat. Aufgrund der Rechtslage ist aber auch diese Unterschrift nicht gefordert. Daher ist eine Unterschrift unter eine Gefährdungsbeurteilung nicht zwingend vorgeschrieben. Sie kann aber im Einzelfall sinnvoll sein und deshalb vom Arbeitgeber gefordert werden. Einige Vorlagen für Gefährdungsbeurteilungen sehen daher eine Unterschrift vor. Die Verantwortung ...
Stand: 05.12.2022
Dialog: 5686
, die durch ihr know-how zur Gefährdungsbeurteilung beitragen, ist von der fachkundigen Person, die die Gefährdungsbeurteilung in einen zusammenhängenden Text zusammenfügt, auf Sinnhaftigkeit zu prüfen.Jede beteiligte Person trägt die Verantwortung für das von ihr beigesteuerte Fachwissen. Letztendlich verantwortlich ist der Arbeitgeber, der nach § 3 BetrSichV die Verantwortung dafür trägt, daß vor Beginn ...
Stand: 17.01.2025
Dialog: 24854
Psychische Belastungen und Gefährdungen werden bzgl. der Gefährdungsbeurteilung prinzipiell genauso behandelt wie andere Gefährdungen. Insofern gibt es im Arbeitsschutzgesetz -ArbSchG- und den darauf gestützten Verordnungen keine Vorgaben, in welcher Reihenfolge die Gefährdungen beurteilt und bearbeitet werden müssen. "Regelkonform" wäre also auch eine zeitlich unabhängige Bearbeitung, auch durch ...
Stand: 17.03.2025
Dialog: 23785
dass in diesen Fällen die Gefährdungsbeurteilung im Einzelfall ergänzt werden könnte. Durch die Abnahme der Anlage durch den Bezirksschornsteinfeger sollten allerdings zusätzliche Gefährdungen durch besondere Brandlasten etc. bereits ausgeschlossen sein.Die Verantwortung für die Gefährdungsbeurteilung liegt ausschließlich beim Arbeitgeber, der private Nutzer ist hier nicht tangiert. ...
Stand: 19.02.2019
Dialog: 42600
schnell aus der freihängenden Position befreit werden. Es liegt in der Verantwortung des Unternehmers oder der Unternehmerin, die schnelle Rettung einer im Auffanggurt hängenden Person zu gewährleisten. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass der öffentliche Rettungsdienst meist nicht über Einrichtungen und Personal für die Höhenrettung verfügt. Für eine schnelle Rettung muss deshalb der Unternehmer ...
Stand: 19.12.2024
Dialog: 26669
Nach den arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften ist der Arbeitgeber Normadressat für die den Arbeitsschutz betreffenden Bestimmungen (§ 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)).Entsprechend werden Gefährdungsbeurteilungen vom Arbeitgeber durchgeführt. Folglich braucht eine Gefährdungsbeurteilung grundsätzlich keine Unterschrift, da der Arbeitgeber letztlich in der Verantwortung steht, auch dann ...
Stand: 11.10.2024
Dialog: 44024
die Fachkraft für Arbeitssicherheit beratende Funktion, d. h. die Verantwortung für den Einsatz der Beschäftigten und die letztendlich getroffenen Maßnahmen liegt ausschließlich beim Arbeitgeber. Die Pflicht zur Erstellung der Gefährdungsbeurteilung obliegt dem Arbeitgeber (§§ 5, 6 Arbeitsschutzgesetz). Der Arbeitgeber sollte aber detailliert nach der Begründung für die Haltung der Fachkraft ...
Stand: 20.12.2018
Dialog: 4680
Die Gefährdungsbeurteilung ist nach dem Arbeitsschutzgesetz -ArbSchG- Aufgabe des Arbeitgebers. Beim Werksvertrag bleibt der Nachunternehmer Arbeitgeber für seine Beschäftigten, die Gefährdungsbeurteilung ist damit ausschließlich seine Angelegenheit (vgl. Factsheet 80 der OSHA . Auf die Regelungen der DGUV Vorschrift 1 Grundsätze der Prävention (insbesondere § 5 - Vergabe von Aufträgen) weisen wir ...
Stand: 28.07.2022
Dialog: 11332
gegeben:"Zunächst hat nach der BetrSichV ein Arbeitgeber jeweils die Verantwortung für seine Arbeitnehmer. Insofern hat jeder Arbeitgeber die Maßnahmen zu treffen, die für die sichere Bereitstellung und Benutzung durch seine Arbeitnehmer erforderlich sind. Werden Wartungs oder Reparaturarbeiten (o. Ä.) durchgeführt, ist eine Abstimmung zwischen den Arbeitgebern erforderlich.Wird ein und dasselbe ...
Stand: 09.01.2019
Dialog: 7275
mit 0,75 zu berücksichtigen. Dieser Ausschuß setzt sich zusammen aus:dem Arbeitgeber oder einem von ihm Beauftragten,zwei vom Betriebsrat bestimmten Betriebsratsmitgliedern,Betriebsärzten,Fachkräften für Arbeitssicherheit undSicherheitsbeauftragten nach § 22 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch.“Der Arbeitsschutzausschuß hat die Aufgabe, Anliegen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung zu beraten ...
Stand: 04.03.2025
Dialog: 44080
der zuständigen Stellen mitzuteilen. ..... (4) An Besprechungen des Arbeitgebers mit den Sicherheitsbeauftragten im Rahmen des § 22 Abs. 2 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch nehmen vom Betriebsrat beauftragte Betriebsratsmitglieder teil. (5) Der Betriebsrat erhält vom Arbeitgeber die Niederschriften über Untersuchungen, Besichtigungen und Besprechungen, zu denen er nach den Absätzen 2 und 4 hinzuzuziehen ...
Stand: 20.09.2022
Dialog: 11207
geregelt. Gleichwohl hat der Arbeitgeber die Regelungen des Arbeitsschutzgesetzes und Arbeitszeitgesetzes zu beachten, soweit er Beschäftigte verpflichtet, beauftragt oder es ihnen ermöglicht, bestimmte Aufgaben „mobil“ zu erledigen. Der Arbeitgeber hat dann technische und organisatorische Maßnahmen zu treffen wie das Erstellen einer Gefährdungsbeurteilung (z. B. Arbeitsmittel, physische und psychische ...
Stand: 11.01.2024
Dialog: 43869